Bewerbungen für die Kulturpreise 2024
Die Frist zur Bewerbung um die Kulturpreise des Landkreises Starnberg läuft am 30. April 2024 ab
Der Landkreis Starnberg weist darauf hin, dass die Frist zu Bewerbung um die Kulturpreise des Landkreises Starnberg am 30. April abläuft. Die Ausschreibung richtet sich in diesem Jahr an Kulturschaffende aus dem Bereich „Foto-, Film- und Videokunst“.
Einreichen
Die Vorschläge oder Bewerbungen sind an das Landratsamt Starnberg, Strandbadstr. 2, 82319 Starnberg oder kultur@LRA-starnberg.de zu richten. Dem Vorschlag bzw. der Bewerbung ist ein Lebenslauf mit aussagekräftiger Beschreibung der Aktivitäten beizufügen. Presseberichte und andere Abhandlungen können zur Ergänzung beigefügt werden.
Auskünfte erteilt die Kulturbeauftragte des Landratsamtes, Barbara Beck, unter Telefon 08151 148 77290.
Seit 2000 verleiht der Landkreis Starnberg Kulturpreise. Er will damit Anerkennung und Ansporn für kulturelle Leistungen geben. Voraussetzung für den Kulturpreis ist, dass die Künstler im Landkreis Starnberg leben oder arbeiten, dass sie herausragende Leistungen erbringen und diese herausragenden Leistungen Bezug zum Landkreis Starnberg haben. Der Kulturförderpreis wird an junge Kulturschaffende vergeben, deren herausragende Begabung besonders förderungswürdig ist. Der Anerkennungspreis ist für Personen/Institutionen gedacht, die sich in besonderem Maße um das kulturelle Leben im Landkreis verdient gemacht haben.
Preisträger
Die Auszeichnungen werden in wechselnden Kategorien vergeben. Im Bereich „Foto-, Film- und Videokunst“ wurden bisher folgende Preise verliehen:
Kulturpreise: Gregor M. Schmid (2002), Ludwig Ott und Katharina Kreye (2009), Matthias Helwig (2016).
Kulturförderpreis: Ileana Cosmovici (2002), Video Aktiv Gruppe des Christoph Probst Gymnasium Gilching (2009), Johanna Schlüter und Christopher Bodenstein (2016).
Quelle: Landkreises Starnberg
Bewerbungen für die Kulturpreise 2024
Die Frist zur Bewerbung um die Kulturpreise des Landkreises Starnberg läuft am 30. April 2024 ab
Der Landkreis Starnberg weist darauf hin, dass die Frist zu Bewerbung um die Kulturpreise des Landkreises Starnberg am 30. April abläuft. Die Ausschreibung richtet sich in diesem Jahr an Kulturschaffende aus dem Bereich „Foto-, Film- und Videokunst“.
Einreichen
Die Vorschläge oder Bewerbungen sind an das Landratsamt Starnberg, Strandbadstr. 2, 82319 Starnberg oder kultur@LRA-starnberg.de zu richten. Dem Vorschlag bzw. der Bewerbung ist ein Lebenslauf mit aussagekräftiger Beschreibung der Aktivitäten beizufügen. Presseberichte und andere Abhandlungen können zur Ergänzung beigefügt werden.
Auskünfte erteilt die Kulturbeauftragte des Landratsamtes, Barbara Beck, unter Telefon 08151 148 77290.
Seit 2000 verleiht der Landkreis Starnberg Kulturpreise. Er will damit Anerkennung und Ansporn für kulturelle Leistungen geben. Voraussetzung für den Kulturpreis ist, dass die Künstler im Landkreis Starnberg leben oder arbeiten, dass sie herausragende Leistungen erbringen und diese herausragenden Leistungen Bezug zum Landkreis Starnberg haben. Der Kulturförderpreis wird an junge Kulturschaffende vergeben, deren herausragende Begabung besonders förderungswürdig ist. Der Anerkennungspreis ist für Personen/Institutionen gedacht, die sich in besonderem Maße um das kulturelle Leben im Landkreis verdient gemacht haben.
Preisträger
Die Auszeichnungen werden in wechselnden Kategorien vergeben. Im Bereich „Foto-, Film- und Videokunst“ wurden bisher folgende Preise verliehen:
Kulturpreise: Gregor M. Schmid (2002), Ludwig Ott und Katharina Kreye (2009), Matthias Helwig (2016).
Kulturförderpreis: Ileana Cosmovici (2002), Video Aktiv Gruppe des Christoph Probst Gymnasium Gilching (2009), Johanna Schlüter und Christopher Bodenstein (2016).
Quelle: Landkreises Starnberg
Bewerbungen für die Kulturpreise 2024
Die Frist zur Bewerbung um die Kulturpreise des Landkreises Starnberg läuft am 30. April 2024 ab
Der Landkreis Starnberg weist darauf hin, dass die Frist zu Bewerbung um die Kulturpreise des Landkreises Starnberg am 30. April abläuft. Die Ausschreibung richtet sich in diesem Jahr an Kulturschaffende aus dem Bereich „Foto-, Film- und Videokunst“.
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Die Vorschläge oder Bewerbungen sind an das Landratsamt Starnberg, Strandbadstr. 2, 82319 Starnberg oder kultur@LRA-starnberg.de zu richten. Dem Vorschlag bzw. der Bewerbung ist ein Lebenslauf mit aussagekräftiger Beschreibung der Aktivitäten beizufügen. Presseberichte und andere Abhandlungen können zur Ergänzung beigefügt werden.
Auskünfte erteilt die Kulturbeauftragte des Landratsamtes, Barbara Beck, unter Telefon 08151 148 77290.
Seit 2000 verleiht der Landkreis Starnberg Kulturpreise. Er will damit Anerkennung und Ansporn für kulturelle Leistungen geben. Voraussetzung für den Kulturpreis ist, dass die Künstler im Landkreis Starnberg leben oder arbeiten, dass sie herausragende Leistungen erbringen und diese herausragenden Leistungen Bezug zum Landkreis Starnberg haben. Der Kulturförderpreis wird an junge Kulturschaffende vergeben, deren herausragende Begabung besonders förderungswürdig ist. Der Anerkennungspreis ist für Personen/Institutionen gedacht, die sich in besonderem Maße um das kulturelle Leben im Landkreis verdient gemacht haben.
Preisträger
Die Auszeichnungen werden in wechselnden Kategorien vergeben. Im Bereich „Foto-, Film- und Videokunst“ wurden bisher folgende Preise verliehen:
Kulturpreise: Gregor M. Schmid (2002), Ludwig Ott und Katharina Kreye (2009), Matthias Helwig (2016).
Kulturförderpreis: Ileana Cosmovici (2002), Video Aktiv Gruppe des Christoph Probst Gymnasium Gilching (2009), Johanna Schlüter und Christopher Bodenstein (2016).
Quelle: Landkreises Starnberg