Besuche nach Terminvereinbarung im Landratsamt Starnberg
Ab 1. Januar 2024 passt das Landratsamt Starnberg seine Erreichbarkeiten dem Besucherverhalten an
Neue Servicezeiten für bessere Erreichbarkeit
Ab 1. Januar 2024 passt das Landratsamt seine Erreichbarkeiten dem Besucherverhalten an. Für persönliche Besuche bleibt es bei der bewährten vorherigen Terminvereinbarung. Telefonisch erreichbar ist das Landratsamt ab dem neuen Jahr zu folgenden neuen Servicezeiten: Montag und Dienstag 8 Uhr bis 16 Uhr, Mittwoch und Freitag 8 Uhr bis 14 Uhr und Donnerstag 8 Uhr bis 18 Uhr.
Die neue Regelung gilt für alle Bereiche des Landratsamtes. Lediglich für die Kinder-, Jugend- und Familienberatung in Starnberg und Gilching gelten abweichende Servicezeiten. „Die Kombination aus Terminvereinbarung für Besuche und besserer Erreichbarkeit während der Servicezeiten erhöht die Qualität für die Erledigung von Anliegen im Landratsamt“, erklärt Landrat Stefan Frey die neue Regelung. „Die Kunden sind es inzwischen gewohnt, Termine zu vereinbaren. Spontane Besuche kommen nur noch sehr selten vor. Die Servicezeiten werden aber auch den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern besser gerecht, die mobil oder in Teilzeit arbeiten“, erklärt Frey. Die neuen Erreichbarkeiten sind auch auf der Homepage zu finden.
In der Coronazeit hat sich das Besucherverhalten im Landratsamt verändert. Spontane Besuche innerhalb möglichst großer Öffnungszeiten sind nicht mehr gefragt. Dafür stehen eine vorherige Terminvereinbarung mit kurzen Wartezeiten und der sicheren Erreichbarkeit des zuständigen Ansprechpartners, digitale Serviceangebote, als auch eine gute telefonische Erreichbarkeit hoch im Kurs. Dies deckt sich mit den Ergebnissen der im vergangenen Jahr durchgeführten Kundenbefragung. Aber auch die Arbeitsprozesse und Arbeitsweisen der Mitarbeitenden, wie beispielsweise durch Mobilarbeit, haben sich geändert. All diese Veränderungen durch Corona halten weiterhin an. „Diesen Veränderungen tragen wir Rechnung und passen unsere Erreichbarkeiten an“, erklärt Frey.
Für persönliche Besuche bleibt es dabei: Sie sind nur mit vorheriger Terminvereinbarung möglich. Im BürgerService steht für die Bereiche Führerschein und Zulassung ein Online-Tool zur Terminvereinbarung zu Verfügung. Für alle anderen Bereiche wird gebeten die Termine per Telefon oder per Mail zu vereinbaren.
Telefonisch ist das Landratsamt künftig während der neuen Servicezeiten zu erreichen. Die bisherigen Öffnungszeiten werden dadurch ersetzt. Damit soll eine verbesserte Erreichbarkeit gewährleistet werden. Während der Servicezeiten ist das Landratsamt auch geöffnet. Wer also lediglich Unterlagen abgeben oder beispielsweise gelbe Säcke abholen möchte, kann das in diesen Zeiten erledigen.
Das Landratsamt ist ab 1. Januar 2024 wie folgt zu erreichen:
Terminvereinbarung:
Persönliche Besuche nach vorheriger Terminvereinbarung
Servicezeiten:
- Montag: 8 Uhr bis 16 Uhr
- Dienstag 8 Uhr bis 16 Uhr
- Mittwoch: 8 Uhr bis 14 Uhr
- Donnerstag: 8 Uhr bis 18 Uhr
- Freitag: 8 Uhr bis 14 Uhr
Die davon abweichenden Servicezeit für die Kinder-, Jugend- und Familienberatungsstelle Starnberg und Gilching sind auf der Homepage zu finden.
Quelle: Landratsamt Starnberg
Besuche nach Terminvereinbarung im Landratsamt Starnberg
Ab 1. Januar 2024 passt das Landratsamt Starnberg seine Erreichbarkeiten dem Besucherverhalten an
Neue Servicezeiten für bessere Erreichbarkeit
Ab 1. Januar 2024 passt das Landratsamt seine Erreichbarkeiten dem Besucherverhalten an. Für persönliche Besuche bleibt es bei der bewährten vorherigen Terminvereinbarung. Telefonisch erreichbar ist das Landratsamt ab dem neuen Jahr zu folgenden neuen Servicezeiten: Montag und Dienstag 8 Uhr bis 16 Uhr, Mittwoch und Freitag 8 Uhr bis 14 Uhr und Donnerstag 8 Uhr bis 18 Uhr.
Die neue Regelung gilt für alle Bereiche des Landratsamtes. Lediglich für die Kinder-, Jugend- und Familienberatung in Starnberg und Gilching gelten abweichende Servicezeiten. „Die Kombination aus Terminvereinbarung für Besuche und besserer Erreichbarkeit während der Servicezeiten erhöht die Qualität für die Erledigung von Anliegen im Landratsamt“, erklärt Landrat Stefan Frey die neue Regelung. „Die Kunden sind es inzwischen gewohnt, Termine zu vereinbaren. Spontane Besuche kommen nur noch sehr selten vor. Die Servicezeiten werden aber auch den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern besser gerecht, die mobil oder in Teilzeit arbeiten“, erklärt Frey. Die neuen Erreichbarkeiten sind auch auf der Homepage zu finden.
In der Coronazeit hat sich das Besucherverhalten im Landratsamt verändert. Spontane Besuche innerhalb möglichst großer Öffnungszeiten sind nicht mehr gefragt. Dafür stehen eine vorherige Terminvereinbarung mit kurzen Wartezeiten und der sicheren Erreichbarkeit des zuständigen Ansprechpartners, digitale Serviceangebote, als auch eine gute telefonische Erreichbarkeit hoch im Kurs. Dies deckt sich mit den Ergebnissen der im vergangenen Jahr durchgeführten Kundenbefragung. Aber auch die Arbeitsprozesse und Arbeitsweisen der Mitarbeitenden, wie beispielsweise durch Mobilarbeit, haben sich geändert. All diese Veränderungen durch Corona halten weiterhin an. „Diesen Veränderungen tragen wir Rechnung und passen unsere Erreichbarkeiten an“, erklärt Frey.
Für persönliche Besuche bleibt es dabei: Sie sind nur mit vorheriger Terminvereinbarung möglich. Im BürgerService steht für die Bereiche Führerschein und Zulassung ein Online-Tool zur Terminvereinbarung zu Verfügung. Für alle anderen Bereiche wird gebeten die Termine per Telefon oder per Mail zu vereinbaren.
Telefonisch ist das Landratsamt künftig während der neuen Servicezeiten zu erreichen. Die bisherigen Öffnungszeiten werden dadurch ersetzt. Damit soll eine verbesserte Erreichbarkeit gewährleistet werden. Während der Servicezeiten ist das Landratsamt auch geöffnet. Wer also lediglich Unterlagen abgeben oder beispielsweise gelbe Säcke abholen möchte, kann das in diesen Zeiten erledigen.
Das Landratsamt ist ab 1. Januar 2024 wie folgt zu erreichen:
Terminvereinbarung:
Persönliche Besuche nach vorheriger Terminvereinbarung
Servicezeiten:
- Montag: 8 Uhr bis 16 Uhr
- Dienstag 8 Uhr bis 16 Uhr
- Mittwoch: 8 Uhr bis 14 Uhr
- Donnerstag: 8 Uhr bis 18 Uhr
- Freitag: 8 Uhr bis 14 Uhr
Die davon abweichenden Servicezeit für die Kinder-, Jugend- und Familienberatungsstelle Starnberg und Gilching sind auf der Homepage zu finden.
Quelle: Landratsamt Starnberg
Besuche nach Terminvereinbarung im Landratsamt Starnberg
Ab 1. Januar 2024 passt das Landratsamt Starnberg seine Erreichbarkeiten dem Besucherverhalten an
Neue Servicezeiten für bessere Erreichbarkeit
Ab 1. Januar 2024 passt das Landratsamt seine Erreichbarkeiten dem Besucherverhalten an. Für persönliche Besuche bleibt es bei der bewährten vorherigen Terminvereinbarung. Telefonisch erreichbar ist das Landratsamt ab dem neuen Jahr zu folgenden neuen Servicezeiten: Montag und Dienstag 8 Uhr bis 16 Uhr, Mittwoch und Freitag 8 Uhr bis 14 Uhr und Donnerstag 8 Uhr bis 18 Uhr.
Die neue Regelung gilt für alle Bereiche des Landratsamtes. Lediglich für die Kinder-, Jugend- und Familienberatung in Starnberg und Gilching gelten abweichende Servicezeiten. „Die Kombination aus Terminvereinbarung für Besuche und besserer Erreichbarkeit während der Servicezeiten erhöht die Qualität für die Erledigung von Anliegen im Landratsamt“, erklärt Landrat Stefan Frey die neue Regelung. „Die Kunden sind es inzwischen gewohnt, Termine zu vereinbaren. Spontane Besuche kommen nur noch sehr selten vor. Die Servicezeiten werden aber auch den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern besser gerecht, die mobil oder in Teilzeit arbeiten“, erklärt Frey. Die neuen Erreichbarkeiten sind auch auf der Homepage zu finden.
In der Coronazeit hat sich das Besucherverhalten im Landratsamt verändert. Spontane Besuche innerhalb möglichst großer Öffnungszeiten sind nicht mehr gefragt. Dafür stehen eine vorherige Terminvereinbarung mit kurzen Wartezeiten und der sicheren Erreichbarkeit des zuständigen Ansprechpartners, digitale Serviceangebote, als auch eine gute telefonische Erreichbarkeit hoch im Kurs. Dies deckt sich mit den Ergebnissen der im vergangenen Jahr durchgeführten Kundenbefragung. Aber auch die Arbeitsprozesse und Arbeitsweisen der Mitarbeitenden, wie beispielsweise durch Mobilarbeit, haben sich geändert. All diese Veränderungen durch Corona halten weiterhin an. „Diesen Veränderungen tragen wir Rechnung und passen unsere Erreichbarkeiten an“, erklärt Frey.
Für persönliche Besuche bleibt es dabei: Sie sind nur mit vorheriger Terminvereinbarung möglich. Im BürgerService steht für die Bereiche Führerschein und Zulassung ein Online-Tool zur Terminvereinbarung zu Verfügung. Für alle anderen Bereiche wird gebeten die Termine per Telefon oder per Mail zu vereinbaren.
Telefonisch ist das Landratsamt künftig während der neuen Servicezeiten zu erreichen. Die bisherigen Öffnungszeiten werden dadurch ersetzt. Damit soll eine verbesserte Erreichbarkeit gewährleistet werden. Während der Servicezeiten ist das Landratsamt auch geöffnet. Wer also lediglich Unterlagen abgeben oder beispielsweise gelbe Säcke abholen möchte, kann das in diesen Zeiten erledigen.
Das Landratsamt ist ab 1. Januar 2024 wie folgt zu erreichen:
Terminvereinbarung:
Persönliche Besuche nach vorheriger Terminvereinbarung
Servicezeiten:
- Montag: 8 Uhr bis 16 Uhr
- Dienstag 8 Uhr bis 16 Uhr
- Mittwoch: 8 Uhr bis 14 Uhr
- Donnerstag: 8 Uhr bis 18 Uhr
- Freitag: 8 Uhr bis 14 Uhr
Die davon abweichenden Servicezeit für die Kinder-, Jugend- und Familienberatungsstelle Starnberg und Gilching sind auf der Homepage zu finden.
Quelle: Landratsamt Starnberg