Bayernpartei im Landkreis Starnberg nicht zur Bundestagswahl zugelassen
In seiner ersten Sitzung zur Bundestagswahl 2021 hat der Kreiswahlausschuss über die Zulassung der eingereichten Kreiswahlvorschläge für den Wahlkreis 224 Starnberg-Landsberg am Lech entschieden. Bis zum Stichtag am 19. Juli 2021, 18:00 Uhr gingen beim Kreiswahlleiter 13 Kreiswahlvorschläge ein – zwölf davon wurden zugelassen.
Nach Prüfung der eingereichten Unterlagen und durchgeführten Mängelbeseitigungen konnte der Kreiswahlausschuss letztendlich zwölf Wahlvorschläge zulassen. Zugelassen wurden die Kreiswahlvorschläge der Parteien CSU, GRÜNE, FDP, AfD, SPD, Freie Wähler, Die LINKE, ÖDP, Die Partei, VOLT, V-Partei³ und dieBasis.
Lediglich der Kreiswahlvorschlag der Bayernpartei konnte nicht zugelassen werden. Ein Wahlvorschlag muss von drei Mitglieder des Parteivorstandes unterschrieben sein. Beim Wahlvorschlag der Bayernpartei waren bei Einreichung nur zwei Unterschriften vorhanden. Dieser Mangel wurde – trotz mehrfachem Hinweis des Kreiswahlleiters - auch bis zum Stichtag nicht beseitigt. Damit liegt ein Verstoß gegen das Bundeswahlgesetz vor, der zur Nichtzulassung des Wahlvorschlages führt.
Nach Ablauf der Einspruchsfrist am 5. August 2021 und Vorlage der Landesliste wird mit der Herstellung und dem Druck der Stimmzettel begonnen und anschließend an die Gemeinden im Wahlkreis 224 Starnberg–Landsberg am Lech ausgeliefert. Etwa 223.000 Wahlberechtigte Wählerinnen und Wähler sind dann aufgerufen, von ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen.
Quelle: Landratsamt Starnberg
Bayernpartei im Landkreis Starnberg nicht zur Bundestagswahl zugelassen
In seiner ersten Sitzung zur Bundestagswahl 2021 hat der Kreiswahlausschuss über die Zulassung der eingereichten Kreiswahlvorschläge für den Wahlkreis 224 Starnberg-Landsberg am Lech entschieden. Bis zum Stichtag am 19. Juli 2021, 18:00 Uhr gingen beim Kreiswahlleiter 13 Kreiswahlvorschläge ein – zwölf davon wurden zugelassen.
Nach Prüfung der eingereichten Unterlagen und durchgeführten Mängelbeseitigungen konnte der Kreiswahlausschuss letztendlich zwölf Wahlvorschläge zulassen. Zugelassen wurden die Kreiswahlvorschläge der Parteien CSU, GRÜNE, FDP, AfD, SPD, Freie Wähler, Die LINKE, ÖDP, Die Partei, VOLT, V-Partei³ und dieBasis.
Lediglich der Kreiswahlvorschlag der Bayernpartei konnte nicht zugelassen werden. Ein Wahlvorschlag muss von drei Mitglieder des Parteivorstandes unterschrieben sein. Beim Wahlvorschlag der Bayernpartei waren bei Einreichung nur zwei Unterschriften vorhanden. Dieser Mangel wurde – trotz mehrfachem Hinweis des Kreiswahlleiters - auch bis zum Stichtag nicht beseitigt. Damit liegt ein Verstoß gegen das Bundeswahlgesetz vor, der zur Nichtzulassung des Wahlvorschlages führt.
Nach Ablauf der Einspruchsfrist am 5. August 2021 und Vorlage der Landesliste wird mit der Herstellung und dem Druck der Stimmzettel begonnen und anschließend an die Gemeinden im Wahlkreis 224 Starnberg–Landsberg am Lech ausgeliefert. Etwa 223.000 Wahlberechtigte Wählerinnen und Wähler sind dann aufgerufen, von ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen.
Quelle: Landratsamt Starnberg
Bayernpartei im Landkreis Starnberg nicht zur Bundestagswahl zugelassen
In seiner ersten Sitzung zur Bundestagswahl 2021 hat der Kreiswahlausschuss über die Zulassung der eingereichten Kreiswahlvorschläge für den Wahlkreis 224 Starnberg-Landsberg am Lech entschieden. Bis zum Stichtag am 19. Juli 2021, 18:00 Uhr gingen beim Kreiswahlleiter 13 Kreiswahlvorschläge ein – zwölf davon wurden zugelassen.
Nach Prüfung der eingereichten Unterlagen und durchgeführten Mängelbeseitigungen konnte der Kreiswahlausschuss letztendlich zwölf Wahlvorschläge zulassen. Zugelassen wurden die Kreiswahlvorschläge der Parteien CSU, GRÜNE, FDP, AfD, SPD, Freie Wähler, Die LINKE, ÖDP, Die Partei, VOLT, V-Partei³ und dieBasis.
Lediglich der Kreiswahlvorschlag der Bayernpartei konnte nicht zugelassen werden. Ein Wahlvorschlag muss von drei Mitglieder des Parteivorstandes unterschrieben sein. Beim Wahlvorschlag der Bayernpartei waren bei Einreichung nur zwei Unterschriften vorhanden. Dieser Mangel wurde – trotz mehrfachem Hinweis des Kreiswahlleiters - auch bis zum Stichtag nicht beseitigt. Damit liegt ein Verstoß gegen das Bundeswahlgesetz vor, der zur Nichtzulassung des Wahlvorschlages führt.
Nach Ablauf der Einspruchsfrist am 5. August 2021 und Vorlage der Landesliste wird mit der Herstellung und dem Druck der Stimmzettel begonnen und anschließend an die Gemeinden im Wahlkreis 224 Starnberg–Landsberg am Lech ausgeliefert. Etwa 223.000 Wahlberechtigte Wählerinnen und Wähler sind dann aufgerufen, von ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen.
Quelle: Landratsamt Starnberg