Barrierefreie Taxis für den Landkreis München
Für Menschen mit Behinderungen oder Mobilitätseinschränkungen ist Taxifahren schwer. Aus diesem Anlass verabschiedete der Sozialausschuss im März 2020 ein Förderkonzept für im Landkreis München ansässige, konzessionierte und gewerblich tätige Taxiunternehmen zur Beschaffung oder den Umbau barrierefreier, rollstuhlgerechter Fahrzeuge. Mittlerweile gibt es drei Inklusionstaxis im Landkreis München, deren Umbau durch den Landkreis München gefördert wurde.
Seit dem 1. April 2020 können Taxiunternehmen über das Landratsamt eine Förderung von bis zu 10.000 Euro zur Umrüstung oder Neuanschaffung eines Inklusionstaxis erhalten. Es handelt sich dabei um eine einmalige Projektförderung, die grundsätzlich nicht zurückgezahlt werden muss. Bis Ende des Jahres 2022 sollen auf diese Weise bis zu 30 Taxis im Landkreis München für Menschen mit Behinderung zur Verfügung stehen.
Spontane Fahrten, gerade am Wochenende, oder in den Abendstunden, sind mit Sonderfahrdiensten bislang kaum möglich, denn diese müssen, in der Regel, lange vorab gebucht werden und sind dann häufig nur tagsüber an Werktagen verfügbar. „Inklusive Mobilität ist nur dann gegeben, wenn zusätzlich zum barrierefreien Zugang zu öffentlichen Verkehrsmitteln bei Bedarf ein barrierefreies Taxi zur Verfügung steht“, so Ismail Salem vom Fachbereich Inklusion am Landratsamt München, der das Projekt koordiniert. „Das Gesetz zur Modernisierung des Personenbeförderungsrechts, das zum 01.08.2021 in Kraft tritt, hat eine erhebliche sozialpolitische Bedeutung. Die Reform des Personenbeförderungsrechts soll zu mehr Barrierefreiheit führen und die öffentliche Daseinsfürsorge im Bereich Mobilität in städtischen sowie in ländlichen Regionen gleichermaßen stärken. Die Mobilität ist für die gesellschaftliche Teilhabe der Menschen mit Behinderung von großer Bedeutung“, so Salem weiter.
„Die Bezuschussung ist ein wichtiger Schritt zur Verbesserung der Teilhabemöglichkeiten für alle, die auf einen Rollstuhl angewiesen sind. Mit der Förderung können Taxiunternehmen ihre Flotte inklusiver machen und sich dadurch auch strategisch einer neuen Kundschaft öffnen – ein Gewinn für alle Seiten. Ich appelliere daher an alle Taxiunternehmen im Landkreis: Nehmen Sie unser Förderprogramm an!“, so Landrat Christoph Göbel.
Weitere Informationen zur Bezuschussung stehen online unter www.landkreis-muenchen.de/inklusionstaxi zur Verfügung.
Quelle: Landratsamt München
Barrierefreie Taxis für den Landkreis München
Für Menschen mit Behinderungen oder Mobilitätseinschränkungen ist Taxifahren schwer. Aus diesem Anlass verabschiedete der Sozialausschuss im März 2020 ein Förderkonzept für im Landkreis München ansässige, konzessionierte und gewerblich tätige Taxiunternehmen zur Beschaffung oder den Umbau barrierefreier, rollstuhlgerechter Fahrzeuge. Mittlerweile gibt es drei Inklusionstaxis im Landkreis München, deren Umbau durch den Landkreis München gefördert wurde.
Seit dem 1. April 2020 können Taxiunternehmen über das Landratsamt eine Förderung von bis zu 10.000 Euro zur Umrüstung oder Neuanschaffung eines Inklusionstaxis erhalten. Es handelt sich dabei um eine einmalige Projektförderung, die grundsätzlich nicht zurückgezahlt werden muss. Bis Ende des Jahres 2022 sollen auf diese Weise bis zu 30 Taxis im Landkreis München für Menschen mit Behinderung zur Verfügung stehen.
Spontane Fahrten, gerade am Wochenende, oder in den Abendstunden, sind mit Sonderfahrdiensten bislang kaum möglich, denn diese müssen, in der Regel, lange vorab gebucht werden und sind dann häufig nur tagsüber an Werktagen verfügbar. „Inklusive Mobilität ist nur dann gegeben, wenn zusätzlich zum barrierefreien Zugang zu öffentlichen Verkehrsmitteln bei Bedarf ein barrierefreies Taxi zur Verfügung steht“, so Ismail Salem vom Fachbereich Inklusion am Landratsamt München, der das Projekt koordiniert. „Das Gesetz zur Modernisierung des Personenbeförderungsrechts, das zum 01.08.2021 in Kraft tritt, hat eine erhebliche sozialpolitische Bedeutung. Die Reform des Personenbeförderungsrechts soll zu mehr Barrierefreiheit führen und die öffentliche Daseinsfürsorge im Bereich Mobilität in städtischen sowie in ländlichen Regionen gleichermaßen stärken. Die Mobilität ist für die gesellschaftliche Teilhabe der Menschen mit Behinderung von großer Bedeutung“, so Salem weiter.
„Die Bezuschussung ist ein wichtiger Schritt zur Verbesserung der Teilhabemöglichkeiten für alle, die auf einen Rollstuhl angewiesen sind. Mit der Förderung können Taxiunternehmen ihre Flotte inklusiver machen und sich dadurch auch strategisch einer neuen Kundschaft öffnen – ein Gewinn für alle Seiten. Ich appelliere daher an alle Taxiunternehmen im Landkreis: Nehmen Sie unser Förderprogramm an!“, so Landrat Christoph Göbel.
Weitere Informationen zur Bezuschussung stehen online unter www.landkreis-muenchen.de/inklusionstaxi zur Verfügung.
Quelle: Landratsamt München
Barrierefreie Taxis für den Landkreis München
Für Menschen mit Behinderungen oder Mobilitätseinschränkungen ist Taxifahren schwer. Aus diesem Anlass verabschiedete der Sozialausschuss im März 2020 ein Förderkonzept für im Landkreis München ansässige, konzessionierte und gewerblich tätige Taxiunternehmen zur Beschaffung oder den Umbau barrierefreier, rollstuhlgerechter Fahrzeuge. Mittlerweile gibt es drei Inklusionstaxis im Landkreis München, deren Umbau durch den Landkreis München gefördert wurde.
Seit dem 1. April 2020 können Taxiunternehmen über das Landratsamt eine Förderung von bis zu 10.000 Euro zur Umrüstung oder Neuanschaffung eines Inklusionstaxis erhalten. Es handelt sich dabei um eine einmalige Projektförderung, die grundsätzlich nicht zurückgezahlt werden muss. Bis Ende des Jahres 2022 sollen auf diese Weise bis zu 30 Taxis im Landkreis München für Menschen mit Behinderung zur Verfügung stehen.
Spontane Fahrten, gerade am Wochenende, oder in den Abendstunden, sind mit Sonderfahrdiensten bislang kaum möglich, denn diese müssen, in der Regel, lange vorab gebucht werden und sind dann häufig nur tagsüber an Werktagen verfügbar. „Inklusive Mobilität ist nur dann gegeben, wenn zusätzlich zum barrierefreien Zugang zu öffentlichen Verkehrsmitteln bei Bedarf ein barrierefreies Taxi zur Verfügung steht“, so Ismail Salem vom Fachbereich Inklusion am Landratsamt München, der das Projekt koordiniert. „Das Gesetz zur Modernisierung des Personenbeförderungsrechts, das zum 01.08.2021 in Kraft tritt, hat eine erhebliche sozialpolitische Bedeutung. Die Reform des Personenbeförderungsrechts soll zu mehr Barrierefreiheit führen und die öffentliche Daseinsfürsorge im Bereich Mobilität in städtischen sowie in ländlichen Regionen gleichermaßen stärken. Die Mobilität ist für die gesellschaftliche Teilhabe der Menschen mit Behinderung von großer Bedeutung“, so Salem weiter.
„Die Bezuschussung ist ein wichtiger Schritt zur Verbesserung der Teilhabemöglichkeiten für alle, die auf einen Rollstuhl angewiesen sind. Mit der Förderung können Taxiunternehmen ihre Flotte inklusiver machen und sich dadurch auch strategisch einer neuen Kundschaft öffnen – ein Gewinn für alle Seiten. Ich appelliere daher an alle Taxiunternehmen im Landkreis: Nehmen Sie unser Förderprogramm an!“, so Landrat Christoph Göbel.
Weitere Informationen zur Bezuschussung stehen online unter www.landkreis-muenchen.de/inklusionstaxi zur Verfügung.
Quelle: Landratsamt München