Aufhebung der Aufstallungspflicht von Geflügel
Die bayernweit verfügten Maßnahmen zum Schutz vor der Geflügelpest haben sich bewährt. Das aktuelle Geflügelpestgeschehen bei Wildvögeln in Bayern ist in den letzten Wochen rückläufig. Die Allgemeinverfügungen der Landratsämter München und Starnberg vom 11.03.2021 zur Aufstallung von Geflügel wurden daher gestern aufgehoben.
In der aktuellen Risikobewertung des Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) vom 27.04.2021 wurden rund zwei Wochen in ganz Bayern keine Geflügelpest-Infektionen bei Wildvögeln oder in Hausgeflügelbeständen mehr nachgewiesen. Auch bundesweit, besonders aber im süddeutschen Raum, sind die Zahlen der Neumeldungen seit Anfang April stark rückläufig. Das Risiko einer direkten oder indirekten Geflügelpest-Einschleppung ausgehend von Wildvögeln in Geflügelbestände in Bayern wird derzeit daher nur noch als mäßig bis gering eingeschätzt.
In Geflügelbeständen, die innerhalb eines 500 Meter breiten Saumbereiches um den Starnberger See, Ammersee, Pilsensee, Wörthsee und Maisinger See sowie entlang der Würm bis Gauting liegen, sind die bekannten Biosicherheitsmaßnahmen weiterhin einzuhalten. Betroffene Halter*innen werden vom Veterinäramt entsprechend informiert.
Quelle: Landratsämter München und Starnberg
Aufhebung der Aufstallungspflicht von Geflügel
Die bayernweit verfügten Maßnahmen zum Schutz vor der Geflügelpest haben sich bewährt. Das aktuelle Geflügelpestgeschehen bei Wildvögeln in Bayern ist in den letzten Wochen rückläufig. Die Allgemeinverfügungen der Landratsämter München und Starnberg vom 11.03.2021 zur Aufstallung von Geflügel wurden daher gestern aufgehoben.
In der aktuellen Risikobewertung des Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) vom 27.04.2021 wurden rund zwei Wochen in ganz Bayern keine Geflügelpest-Infektionen bei Wildvögeln oder in Hausgeflügelbeständen mehr nachgewiesen. Auch bundesweit, besonders aber im süddeutschen Raum, sind die Zahlen der Neumeldungen seit Anfang April stark rückläufig. Das Risiko einer direkten oder indirekten Geflügelpest-Einschleppung ausgehend von Wildvögeln in Geflügelbestände in Bayern wird derzeit daher nur noch als mäßig bis gering eingeschätzt.
In Geflügelbeständen, die innerhalb eines 500 Meter breiten Saumbereiches um den Starnberger See, Ammersee, Pilsensee, Wörthsee und Maisinger See sowie entlang der Würm bis Gauting liegen, sind die bekannten Biosicherheitsmaßnahmen weiterhin einzuhalten. Betroffene Halter*innen werden vom Veterinäramt entsprechend informiert.
Quelle: Landratsämter München und Starnberg
Aufhebung der Aufstallungspflicht von Geflügel
Die bayernweit verfügten Maßnahmen zum Schutz vor der Geflügelpest haben sich bewährt. Das aktuelle Geflügelpestgeschehen bei Wildvögeln in Bayern ist in den letzten Wochen rückläufig. Die Allgemeinverfügungen der Landratsämter München und Starnberg vom 11.03.2021 zur Aufstallung von Geflügel wurden daher gestern aufgehoben.
In der aktuellen Risikobewertung des Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) vom 27.04.2021 wurden rund zwei Wochen in ganz Bayern keine Geflügelpest-Infektionen bei Wildvögeln oder in Hausgeflügelbeständen mehr nachgewiesen. Auch bundesweit, besonders aber im süddeutschen Raum, sind die Zahlen der Neumeldungen seit Anfang April stark rückläufig. Das Risiko einer direkten oder indirekten Geflügelpest-Einschleppung ausgehend von Wildvögeln in Geflügelbestände in Bayern wird derzeit daher nur noch als mäßig bis gering eingeschätzt.
In Geflügelbeständen, die innerhalb eines 500 Meter breiten Saumbereiches um den Starnberger See, Ammersee, Pilsensee, Wörthsee und Maisinger See sowie entlang der Würm bis Gauting liegen, sind die bekannten Biosicherheitsmaßnahmen weiterhin einzuhalten. Betroffene Halter*innen werden vom Veterinäramt entsprechend informiert.
Quelle: Landratsämter München und Starnberg