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Verwaltung | | von Landkreis Starnberg

Antragsfrist Schulwegkosten

Ende der Antragsfrist für Erstattung von Schulwegkosten für Schüler ab der 11. Klasse im Landkreis Starnberg

Für Schülerinnen und Schüler ab der 11. Jahrgangsstufe kann die Fahrtkostenerstattung für das Schuljahr 2023/2024 noch bis zum 31. Oktober 2024 beim Landratsamt beantragt werden.

Einen Antrag auf Kostenerstattung können unterhaltsleistende Personen für die in ihrem Haushalt lebenden Schüler an Gymnasien, Wirtschaftsschulen und Berufsfachschulen (ausgenommen Teilzeitform), Fachoberschulen, Berufsoberschulen sowie für Schüler im Teilzeitunterricht an Berufsschulen stellen.

Voraussetzung dafür ist, dass der Schulweg in einer Richtung länger als drei Kilometer ist und die nächstgelegene Schule besucht wird. Erstattet werden können die Beförderungskosten, die den Betrag der Eigenbeteiligung von 320 Euro pro Schüler oder 490 Euro pro Familie im Schuljahr übersteigen. Anträge, die nach dem 31. Oktober eingehen, können nicht mehr berücksichtigt werden.

Der entsprechende Antrag ist online oder im Landratsamt erhältlich. Weitere Auskünfte telefonisch unter 08151 148-77587 und -77558.

Quelle: Landkreis Starnberg

 

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Für Schülerinnen und Schüler ab der 11. Jahrgangsstufe kann die Fahrtkostenerstattung für das Schuljahr 2023/2024 noch bis zum 31. Oktober 2024 beim Landratsamt beantragt werden.

Einen Antrag auf Kostenerstattung können unterhaltsleistende Personen für die in ihrem Haushalt lebenden Schüler an Gymnasien, Wirtschaftsschulen und Berufsfachschulen (ausgenommen Teilzeitform), Fachoberschulen, Berufsoberschulen sowie für Schüler im Teilzeitunterricht an Berufsschulen stellen.

Voraussetzung dafür ist, dass der Schulweg in einer Richtung länger als drei Kilometer ist und die nächstgelegene Schule besucht wird. Erstattet werden können die Beförderungskosten, die den Betrag der Eigenbeteiligung von 320 Euro pro Schüler oder 490 Euro pro Familie im Schuljahr übersteigen. Anträge, die nach dem 31. Oktober eingehen, können nicht mehr berücksichtigt werden.

Der entsprechende Antrag ist online oder im Landratsamt erhältlich. Weitere Auskünfte telefonisch unter 08151 148-77587 und -77558.

Quelle: Landkreis Starnberg

 

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