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Kunst & Kultur | | von Landkreis Starnberg

Anträge auf Kulturförderung für 2023 jetzt einreichen

Ab sofort können Anträge auf Kulturförderung für das Jahr 2023 beim Landratsamt Starnberg eingereicht werden. Dem Antrag ist ein Projekt- und Finanzierungsplan beizufügen. Anträge können bis 30. Oktober gestellt werden. Wichtig zu wissen: Eine Förderung durch den Landkreis kann nur erfolgen, wenn die Veranstaltung einen überörtlichen Charakter hat.

Nach den „Leitlinien zur Kulturförderung des Landkreises Starnberg“ kann der Landkreis das kulturelle Leben in seinem Gebiet, soweit es überörtliche, also nicht nur auf eine einzelne Gemeinde beschränkte kulturelle Bedeutung aufweist, unterstützen. Der Landkreis möchte mit dieser Förderung die lebendige Kunst- und Kulturszene unterstützen sowie die Vielfalt des Kulturlebens erhalten, bereichern und weiterentwickeln.

Voraussetzung für eine Förderung ist es, dass die Empfänger in angemessenem Umfang Eigenmittel einsetzen und die Finanzierung des Projekts gesichert ist. Maßnahmen, die der Förderung der Jugendkultur dienen oder die die Teilnahme von Menschen mit Behinderung ermöglichen, werden bei der Entscheidung über eine Förderung positiv berücksichtigt.

Das Antragsformular ist unter www.lk-starnberg.de/kultur abrufbar.

Für Fragen steht das Landratsamt Starnberg, Barbara Beck, unter Telefon 08151 148-77290 oder per E-Mail an kultur@lra-starnberg.de zur Verfügung.

Quelle: Landratsamt Starnberg

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Anträge auf Kulturförderung für 2023 jetzt einreichen

Ab sofort können Anträge auf Kulturförderung für das Jahr 2023 beim Landratsamt Starnberg eingereicht werden. Dem Antrag ist ein Projekt- und Finanzierungsplan beizufügen. Anträge können bis 30. Oktober gestellt werden. Wichtig zu wissen: Eine Förderung durch den Landkreis kann nur erfolgen, wenn die Veranstaltung einen überörtlichen Charakter hat.

Hennig Toranlagen

Nach den „Leitlinien zur Kulturförderung des Landkreises Starnberg“ kann der Landkreis das kulturelle Leben in seinem Gebiet, soweit es überörtliche, also nicht nur auf eine einzelne Gemeinde beschränkte kulturelle Bedeutung aufweist, unterstützen. Der Landkreis möchte mit dieser Förderung die lebendige Kunst- und Kulturszene unterstützen sowie die Vielfalt des Kulturlebens erhalten, bereichern und weiterentwickeln.

Voraussetzung für eine Förderung ist es, dass die Empfänger in angemessenem Umfang Eigenmittel einsetzen und die Finanzierung des Projekts gesichert ist. Maßnahmen, die der Förderung der Jugendkultur dienen oder die die Teilnahme von Menschen mit Behinderung ermöglichen, werden bei der Entscheidung über eine Förderung positiv berücksichtigt.

Das Antragsformular ist unter www.lk-starnberg.de/kultur abrufbar.

Für Fragen steht das Landratsamt Starnberg, Barbara Beck, unter Telefon 08151 148-77290 oder per E-Mail an kultur@lra-starnberg.de zur Verfügung.

Quelle: Landratsamt Starnberg

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