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Planegg | | von Gemeinde Planegg

Amtliche Nachrichten der Gemeinde Planegg

Kalenderwoche 3

Vor Beginn der Sitzung findet um 19.00 Uhr eine viertelstündige Bürgerfragestunde statt. Für den Fall, dass keine Interessenten anwesend sind, entfällt die Sprechstunde.44.

Öffentliche Sitzung des Gemeinderates Planegg am Donnerstag, 25.01. 2024, 19.15 Uhr, Sitzungssaal, Rathaus Planegg. Tagesordnung:

1. Zustimmung zur Tagesordnung

2. Liegenschaftsangelegenheit; Regionalwerk Würmtal GmbH & Co.KG und Würmtal Holding GmbH & Co.KG, Beteiligungsbericht gemäß Art. 94 Abs. 3 GO für das Jahr 2022, Vorlage: 00-6960/23

3. Liegenschaftsangelegenheit Fördergesellschaft IZB - Innovations- und Gründerzentrum mbH, Beteiligungsbericht gemäß Art. 94 Abs. 3 GO für das Jahr 2022, Vorlage: 00-6961/23

4. Liegenschaftsangelegenheit Baugesellschaft München-Land, Beteiligungsbericht gem. Art. 94 Abs. 3 GO f. d. Jahr 2022, Vorlage: 00-6962/23

5. Verkaufsoffene Sonntage 2024

a) Beschlussfassung über die Abhaltung des verkaufsoffenen Sonntags (Maidult) sowie Erlass einer Gemeindeverordnung

b) Beschlussfassung über die Abhaltung des verkaufsoffenen Sonntags (Planegger Kirta) sowie Erlass einer Gemeindeverordnung, Vorlage: 00-6969/24

6. Zentrale Beschaffungsstelle d. ZV KD Oberland; Kündigung d. Rahmenvereinbarung für Ausschreibungsverfahren, Vorlage: 00-6959/23

7. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 30.11.2023

8. Bekanntgaben und Anfragen.

Im Anschluss an die öffentl. Sitzung findet eine nichtöffentliche Sitzung statt.

Bekanntmachung der Gemeinde Planegg über die Festsetzung der Grundsteuer für das Kalenderjahr 2024: Die Grundsteuerhebesätze für das Kalenderjahr 2024 haben sich im Vergleich zum Vorjahr nicht geändert. Sie betragen für die Grundsteuer A 250 v.H. und Grundsteuer B 310 v.H. Vorbehaltlich der Erteilung schriftlicher Steuerbescheide wird hiermit gem. § 27 Abs. 3 Grundsteuergesetz die Grundsteuer für das Kalenderjahr 2024 in gleicher Höhe wie im Vorjahr festgesetzt. Dies bedeutet, dass d. Steuerpflichtigen, die keinen Grundsteuerbescheid erhalten, im Kalenderjahr 2024 die gleiche Grundsteuer wie im Kalenderjahr 2023 zu entrichten haben. Für die Steuerschuldner treten mit dem Tage der öffentlichen Bekanntmachung die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tage ein schriftlicher Steuerbescheid zugegangen wäre. Die Grundsteuer wird zu je 1/4 ihres Jahresbetrages am 15.02., 15.05., 15.08. u. 15.11.2024, vorbehaltlich einer anderen getroffenen Regelung, fällig. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Steuerfestsetzung kann innerhalb eines Monats nach ihrer Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeinde Planegg einzulegen. Sollte über den Widerspruch ohne zureichenden Grund in angemessener Frist sachlich nicht entschieden werden, so kann Klage beim Bayerischen Verwaltungsgericht München, Bayerstraße 30, 80335 München, schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts erhoben werden. Die Klage kann nicht vor Ablauf von drei Monaten seit der Einlegung des Widerspruchs erhoben werden, außer wenn wegen besonderer Umstände des Falles eine kürzere Frist geboten ist. Die Klage muss den Kläger, den Beklagten (Gemeinde Planegg) und den Streitgegenstand bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, der angefochtene Bescheid soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden. Die Erhebung des Widerspruchs und der Klage durch E-Mail ist nicht zulässig.

Quelle: Gemeinde Planegg

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Öffentliche Sitzung des Gemeinderates Planegg am Donnerstag, 25.01. 2024, 19.15 Uhr, Sitzungssaal, Rathaus Planegg. Tagesordnung:

1. Zustimmung zur Tagesordnung

2. Liegenschaftsangelegenheit; Regionalwerk Würmtal GmbH & Co.KG und Würmtal Holding GmbH & Co.KG, Beteiligungsbericht gemäß Art. 94 Abs. 3 GO für das Jahr 2022, Vorlage: 00-6960/23

3. Liegenschaftsangelegenheit Fördergesellschaft IZB - Innovations- und Gründerzentrum mbH, Beteiligungsbericht gemäß Art. 94 Abs. 3 GO für das Jahr 2022, Vorlage: 00-6961/23

4. Liegenschaftsangelegenheit Baugesellschaft München-Land, Beteiligungsbericht gem. Art. 94 Abs. 3 GO f. d. Jahr 2022, Vorlage: 00-6962/23

5. Verkaufsoffene Sonntage 2024

a) Beschlussfassung über die Abhaltung des verkaufsoffenen Sonntags (Maidult) sowie Erlass einer Gemeindeverordnung

b) Beschlussfassung über die Abhaltung des verkaufsoffenen Sonntags (Planegger Kirta) sowie Erlass einer Gemeindeverordnung, Vorlage: 00-6969/24

6. Zentrale Beschaffungsstelle d. ZV KD Oberland; Kündigung d. Rahmenvereinbarung für Ausschreibungsverfahren, Vorlage: 00-6959/23

7. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 30.11.2023

8. Bekanntgaben und Anfragen.

Im Anschluss an die öffentl. Sitzung findet eine nichtöffentliche Sitzung statt.

Bekanntmachung der Gemeinde Planegg über die Festsetzung der Grundsteuer für das Kalenderjahr 2024: Die Grundsteuerhebesätze für das Kalenderjahr 2024 haben sich im Vergleich zum Vorjahr nicht geändert. Sie betragen für die Grundsteuer A 250 v.H. und Grundsteuer B 310 v.H. Vorbehaltlich der Erteilung schriftlicher Steuerbescheide wird hiermit gem. § 27 Abs. 3 Grundsteuergesetz die Grundsteuer für das Kalenderjahr 2024 in gleicher Höhe wie im Vorjahr festgesetzt. Dies bedeutet, dass d. Steuerpflichtigen, die keinen Grundsteuerbescheid erhalten, im Kalenderjahr 2024 die gleiche Grundsteuer wie im Kalenderjahr 2023 zu entrichten haben. Für die Steuerschuldner treten mit dem Tage der öffentlichen Bekanntmachung die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tage ein schriftlicher Steuerbescheid zugegangen wäre. Die Grundsteuer wird zu je 1/4 ihres Jahresbetrages am 15.02., 15.05., 15.08. u. 15.11.2024, vorbehaltlich einer anderen getroffenen Regelung, fällig. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Steuerfestsetzung kann innerhalb eines Monats nach ihrer Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeinde Planegg einzulegen. Sollte über den Widerspruch ohne zureichenden Grund in angemessener Frist sachlich nicht entschieden werden, so kann Klage beim Bayerischen Verwaltungsgericht München, Bayerstraße 30, 80335 München, schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts erhoben werden. Die Klage kann nicht vor Ablauf von drei Monaten seit der Einlegung des Widerspruchs erhoben werden, außer wenn wegen besonderer Umstände des Falles eine kürzere Frist geboten ist. Die Klage muss den Kläger, den Beklagten (Gemeinde Planegg) und den Streitgegenstand bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, der angefochtene Bescheid soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden. Die Erhebung des Widerspruchs und der Klage durch E-Mail ist nicht zulässig.

Quelle: Gemeinde Planegg

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