Amtliche Nachrichten der Gemeinde Planegg
Kalenderwoche 51
Der Gutachterausschuss für den Bereich des Landkreises München hat in der Sitzung vom 05.07.2022 und 06.07.2022 die Richtwerte für den Stichtag zum 01.01.2022 ermittelt. Die Bodenrichtwerte nur für das Gemeindegebiet Planegg liegen in der Zeit vom 08.12.2022 bis einschließlich 19.01.2023 im Rathaus Planegg öffentlich und kostenfrei aus. Während der Öffnungszeiten ist Einsichtnahme im 1. Stock im Schaukasten möglich. Darüber hinaus können die Bodenrichtwerte an folgend. Amtstafeln eingesehen werden: am Rathaus, Bahnhofstraße 7, Ruffiniallee (Kreuzwinkel), Pavillon Martinsplatz (Martinsried) und Kirchplatz (Martinsried). Des Weiteren können Sie nur nach vorheriger Terminabsprache (mit Ausnahme von 22.12.2022 bis einschließlich 03.01.2023) unter der Telefonnummer 089 / 89926-210 im Rathaus Planegg von Mittwoch bis Freitag Einsicht nehmen. Unabhängig von der öffentlichen Auslegung können jederzeit in der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses des Landkreises München, Frankenthaler Straße 5-9, 81539 München (Tel. 089 / 6221- 2564, -2565 oder -2708) gebührenpflichtige Auskünfte über Bodenrichtwerte verlangt werden (E-Mail: gutachterausschuss@lra-m.bayern.de). Auskünfte sind ab dem 20.01.2023 nur noch über das Landratsamt München erhältlich; jede Bodenrichtwertauskunft ist gebührenpflichtig.
Quelle: Gemeinde Planegg
Amtliche Nachrichten der Gemeinde Planegg
Kalenderwoche 51
Der Gutachterausschuss für den Bereich des Landkreises München hat in der Sitzung vom 05.07.2022 und 06.07.2022 die Richtwerte für den Stichtag zum 01.01.2022 ermittelt. Die Bodenrichtwerte nur für das Gemeindegebiet Planegg liegen in der Zeit vom 08.12.2022 bis einschließlich 19.01.2023 im Rathaus Planegg öffentlich und kostenfrei aus. Während der Öffnungszeiten ist Einsichtnahme im 1. Stock im Schaukasten möglich. Darüber hinaus können die Bodenrichtwerte an folgend. Amtstafeln eingesehen werden: am Rathaus, Bahnhofstraße 7, Ruffiniallee (Kreuzwinkel), Pavillon Martinsplatz (Martinsried) und Kirchplatz (Martinsried). Des Weiteren können Sie nur nach vorheriger Terminabsprache (mit Ausnahme von 22.12.2022 bis einschließlich 03.01.2023) unter der Telefonnummer 089 / 89926-210 im Rathaus Planegg von Mittwoch bis Freitag Einsicht nehmen. Unabhängig von der öffentlichen Auslegung können jederzeit in der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses des Landkreises München, Frankenthaler Straße 5-9, 81539 München (Tel. 089 / 6221- 2564, -2565 oder -2708) gebührenpflichtige Auskünfte über Bodenrichtwerte verlangt werden (E-Mail: gutachterausschuss@lra-m.bayern.de). Auskünfte sind ab dem 20.01.2023 nur noch über das Landratsamt München erhältlich; jede Bodenrichtwertauskunft ist gebührenpflichtig.
Quelle: Gemeinde Planegg
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Kalenderwoche 51
Der Gutachterausschuss für den Bereich des Landkreises München hat in der Sitzung vom 05.07.2022 und 06.07.2022 die Richtwerte für den Stichtag zum 01.01.2022 ermittelt. Die Bodenrichtwerte nur für das Gemeindegebiet Planegg liegen in der Zeit vom 08.12.2022 bis einschließlich 19.01.2023 im Rathaus Planegg öffentlich und kostenfrei aus. Während der Öffnungszeiten ist Einsichtnahme im 1. Stock im Schaukasten möglich. Darüber hinaus können die Bodenrichtwerte an folgend. Amtstafeln eingesehen werden: am Rathaus, Bahnhofstraße 7, Ruffiniallee (Kreuzwinkel), Pavillon Martinsplatz (Martinsried) und Kirchplatz (Martinsried). Des Weiteren können Sie nur nach vorheriger Terminabsprache (mit Ausnahme von 22.12.2022 bis einschließlich 03.01.2023) unter der Telefonnummer 089 / 89926-210 im Rathaus Planegg von Mittwoch bis Freitag Einsicht nehmen. Unabhängig von der öffentlichen Auslegung können jederzeit in der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses des Landkreises München, Frankenthaler Straße 5-9, 81539 München (Tel. 089 / 6221- 2564, -2565 oder -2708) gebührenpflichtige Auskünfte über Bodenrichtwerte verlangt werden (E-Mail: gutachterausschuss@lra-m.bayern.de). Auskünfte sind ab dem 20.01.2023 nur noch über das Landratsamt München erhältlich; jede Bodenrichtwertauskunft ist gebührenpflichtig.
Quelle: Gemeinde Planegg