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Planegg | | von Gemeinde Planegg

Amtliche Nachrichten der Gemeinde Planegg

Kalenderwoche 3

20. Öffentliche Sitzung des Gemeinderates Planegg am Donnerstag, 27.01.2022, 19.15 Uhr, Kupferhaus. Vor Beginn der Sitzung findet um 19.00 Uhr eine viertelstündige Bürgerfragestunde statt. Für den Fall, dass keine Interessenten anwesend sind, entfällt die Sprechstunde.Tagesordnung:

1. Zustimmung zur Tagesordnung

2. Ortsrecht; Neufassung der Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter; Vorlage: 00-6573/22

3. Fahrradleasing in der Gemeinde Planegg; Grundsatzbeschluss zur Einführung des Fahrradleasings mittels Entgeltumwandlung; Vorlage: 00-6577/22

4. Antrag der Fraktion PP&M vom 05.05.2021; Einrichtung einer dauerhaften Online-Übertragung der Gemeinderats- und Ausschuss¬sitzun¬gen; Vorlage: 00-6555/21

5. Antrag der Fraktion PP&M vom 15.11.2021; Beschlussfassung zur Beauftragung der Erstellung eines ganzheitlichen Verkehrskonzepts für Planegg und Martinsried; Vorlage: 00-6574/22

6. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 06.12.2021

7. Bekanntgaben und Anfragen.

Im Anschluss an die öffentliche Sitzung findet eine nichtöffentliche Sitzung zu folgenden Themen statt: Genehmigung der Sitzungsniederschrift.

Personenbeförderungsgesetz (PBefG); Verlängerung der U6 West von München-Klinikum Großhadern nach Planegg - Martinsried – Ab¬schnitt 27 durch die Gemeinde Planegg. Planfeststellung nach § 28 PBefG. Änderungsantrag vom 29.03.2021 – Tekturen f und g, Straßenbahn-Bau und Betriebstechnik, Brandschutz – zum Plan¬feststellungsbeschluss vom 17.09.2013 in der Fassung des Verlängerungsbescheids vom 03.09.2018 sowie der Änderungsbe¬schlüsse vom 07.09.2020 und 18.01.2021 gem. Art. 76 Abs. 1 des Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetzes (BayVwVfG). Die Regierung von Oberbayern hat für das o.g. Vorhaben mit Datum vom 21.12.2021 einen Verlängerungsbescheid erlassen. Der Verlängerungsbescheid liegt nunmehr zu allgemeiner Einsicht aus bei Gemeinde Planegg, Pasinger Straße 8, Zimmer 105 in der Zeit vom 10.01.2022 bis 21.01.2022, Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und Dienstag von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr wegen Corona derzeit nur mit vorheriger telefonischer Terminvereinbarung (089/89926-205); es gilt die 3G-Regel. Außerhalb der Öffnungszeiten ist die Einsichtnahme nach vorheriger Terminabsprache auch jederzeit möglich (Tel. 089 / 89926-205); es gilt die 3G-Regel. Dem Bescheid ist folgende Rechtsbehelfsbelehrung beigefügt: Gegen diesen Bescheid können Sie Klage erheben. Die Klage müssen Sie schriftlich innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe dieses Bescheides beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof in München, Ludwigstraße 23, 80539 München (Postanschrift: Postfach 34 01 48, 80098 München) erheben. Die Klage kann beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof auch elektronisch nach Maßgabe der der Internet¬präsenz der Verwaltungsgerichtsbarkeit (www.vgh.bayern.de) zu entnehmenden Bedingungen erhoben werden. In der Klage müssen Sie den Kläger, den Beklagten (Freistaat Bayern) und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen, ferner soll Sie einen bestimmten Antrag stellen und die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel angeben. Der Klageschrift sollen Sie diesen Bescheid beifügen (in Urschrift, in Abschrift oder in Ablichtung), ferner zwei Abschriften oder Ablichtungen der Klageschrift für die übrigen Beteiligten.Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrungl Die Einlegung eines Rechtsbehelfs per einfacher E-Mail ist nicht zugelassen und entfaltet keine rechtlichen Wirkungen!l Ab dem 01.01.2022 muss der in § 55d der Verwaltungsge¬richts¬ordnung (VwGO) genannte Personenkreis Klage grundsätzlich elektronisch einreichen.l Nähere Informationen zur elektronischen Klageerhebung sind der Internetpräsenz der Bayerischen Verwaltungsgerichtsbarkeit (www.vgh.bayern.de) zu entnehmen.l Kraft Bundesrechts ist bei Prozessverfahren vor den Verwaltungsgerichten seit 01.07.2004 grundsätzlich ein Gebührenvorschuss zu entrichten.Hinweise zur sofortigen Vollziehung: Die Anfechtungsklage gegen diesen Planfeststellungsbeschluss hat keine aufschiebende Wirkung, § 29 Abs. 6 Satz 2 PBefG. Der Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Anfechtungsklage gegen den vorstehenden Planfeststellungsbeschluss nach § 80 Abs. 5 VwGO kann nur innerhalb eines Monats nach Zustellung dieses Beschlusses bei dem oben genannten Gericht gestellt und begründet werden. Treten später Tatsachen ein, die die Anordnung der aufschiebenden Wirkung rechtfertigen, so kann der durch diesen Planfeststellungsbeschluss Beschwerte einen hierauf gestützten Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO innerhalb einer Frist von einem Monat gestellt werden. Die Frist beginnt in dem Zeitpunkt, in dem der Beschwerte Kenntnis von den Tatsachen erlangt (§ 29 Abs. 6 PBefG).

Bekanntmachung der Gemeinde Planegg über die Festsetzung der Grundsteuer für das Kalenderjahr 2022: Die Grundsteuerhebesätze für das Kalenderjahr 2022 haben sich im Vergleich zum Vorjahr nicht geändert. Sie betragen für die Grundsteuer A 250 v.H. und Grundsteuer B 310 v.H. Vorbehaltlich der Erteilung schriftlicher Steuerbescheide wird hiermit gem. § 27 Abs. 3 Grundsteuergesetz die Grundsteuer für das Kalenderjahr 2022 in gleicher Höhe wie im Vorjahr festgesetzt. Dies bedeutet, dass die Steuerpflichtigen, die keinen Grundsteuerbescheid erhalten, im Kalenderjahr 2022 die gleiche Grundsteuer wie im Kalenderjahr 2021 zu entrichten haben. Für die Steuerschuldner treten mit dem Tage der öffentlichen Bekanntmachung die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tage ein schriftlicher Steuerbescheid zugegangen wäre. Die Grundsteuer wird zu je 1/4 ihres Jahresbetrages am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.2022, vorbehaltlich einer anderen getroffenen Regelung, fällig. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Steuerfestsetzung kann innerhalb eines Monats nach ihrer Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeinde Planegg einzulegen. Sollte über den Widerspruch ohne zureichenden Grund in angemessener Frist sachlich nicht entschieden werden, so kann Klage beim Bayerischen Verwaltungsgericht München, Bayerstraße 30, 80335 München, schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts erhoben werden. Die Klage kann nicht vor Ablauf von drei Monaten seit der Einlegung des Widerspruchs erhoben werden, außer wenn wegen besonderer Umstände des Falles eine kürzere Frist geboten ist. Die Klage muss den Kläger, den Beklagten (Gemeinde Planegg) und den Streitgegenstand bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, der angefochtene Bescheid soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden. Die Erhebung des Widerspruchs und der Klage durch E-Mail ist nicht zulässig.

Quelle: Gemeinde Planegg

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Amtliche Nachrichten der Gemeinde Planegg

Kalenderwoche 3

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20. Öffentliche Sitzung des Gemeinderates Planegg am Donnerstag, 27.01.2022, 19.15 Uhr, Kupferhaus. Vor Beginn der Sitzung findet um 19.00 Uhr eine viertelstündige Bürgerfragestunde statt. Für den Fall, dass keine Interessenten anwesend sind, entfällt die Sprechstunde.Tagesordnung:

1. Zustimmung zur Tagesordnung

2. Ortsrecht; Neufassung der Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter; Vorlage: 00-6573/22

3. Fahrradleasing in der Gemeinde Planegg; Grundsatzbeschluss zur Einführung des Fahrradleasings mittels Entgeltumwandlung; Vorlage: 00-6577/22

4. Antrag der Fraktion PP&M vom 05.05.2021; Einrichtung einer dauerhaften Online-Übertragung der Gemeinderats- und Ausschuss¬sitzun¬gen; Vorlage: 00-6555/21

5. Antrag der Fraktion PP&M vom 15.11.2021; Beschlussfassung zur Beauftragung der Erstellung eines ganzheitlichen Verkehrskonzepts für Planegg und Martinsried; Vorlage: 00-6574/22

6. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 06.12.2021

7. Bekanntgaben und Anfragen.

Im Anschluss an die öffentliche Sitzung findet eine nichtöffentliche Sitzung zu folgenden Themen statt: Genehmigung der Sitzungsniederschrift.

Personenbeförderungsgesetz (PBefG); Verlängerung der U6 West von München-Klinikum Großhadern nach Planegg - Martinsried – Ab¬schnitt 27 durch die Gemeinde Planegg. Planfeststellung nach § 28 PBefG. Änderungsantrag vom 29.03.2021 – Tekturen f und g, Straßenbahn-Bau und Betriebstechnik, Brandschutz – zum Plan¬feststellungsbeschluss vom 17.09.2013 in der Fassung des Verlängerungsbescheids vom 03.09.2018 sowie der Änderungsbe¬schlüsse vom 07.09.2020 und 18.01.2021 gem. Art. 76 Abs. 1 des Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetzes (BayVwVfG). Die Regierung von Oberbayern hat für das o.g. Vorhaben mit Datum vom 21.12.2021 einen Verlängerungsbescheid erlassen. Der Verlängerungsbescheid liegt nunmehr zu allgemeiner Einsicht aus bei Gemeinde Planegg, Pasinger Straße 8, Zimmer 105 in der Zeit vom 10.01.2022 bis 21.01.2022, Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und Dienstag von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr wegen Corona derzeit nur mit vorheriger telefonischer Terminvereinbarung (089/89926-205); es gilt die 3G-Regel. Außerhalb der Öffnungszeiten ist die Einsichtnahme nach vorheriger Terminabsprache auch jederzeit möglich (Tel. 089 / 89926-205); es gilt die 3G-Regel. Dem Bescheid ist folgende Rechtsbehelfsbelehrung beigefügt: Gegen diesen Bescheid können Sie Klage erheben. Die Klage müssen Sie schriftlich innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe dieses Bescheides beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof in München, Ludwigstraße 23, 80539 München (Postanschrift: Postfach 34 01 48, 80098 München) erheben. Die Klage kann beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof auch elektronisch nach Maßgabe der der Internet¬präsenz der Verwaltungsgerichtsbarkeit (www.vgh.bayern.de) zu entnehmenden Bedingungen erhoben werden. In der Klage müssen Sie den Kläger, den Beklagten (Freistaat Bayern) und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen, ferner soll Sie einen bestimmten Antrag stellen und die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel angeben. Der Klageschrift sollen Sie diesen Bescheid beifügen (in Urschrift, in Abschrift oder in Ablichtung), ferner zwei Abschriften oder Ablichtungen der Klageschrift für die übrigen Beteiligten.Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrungl Die Einlegung eines Rechtsbehelfs per einfacher E-Mail ist nicht zugelassen und entfaltet keine rechtlichen Wirkungen!l Ab dem 01.01.2022 muss der in § 55d der Verwaltungsge¬richts¬ordnung (VwGO) genannte Personenkreis Klage grundsätzlich elektronisch einreichen.l Nähere Informationen zur elektronischen Klageerhebung sind der Internetpräsenz der Bayerischen Verwaltungsgerichtsbarkeit (www.vgh.bayern.de) zu entnehmen.l Kraft Bundesrechts ist bei Prozessverfahren vor den Verwaltungsgerichten seit 01.07.2004 grundsätzlich ein Gebührenvorschuss zu entrichten.Hinweise zur sofortigen Vollziehung: Die Anfechtungsklage gegen diesen Planfeststellungsbeschluss hat keine aufschiebende Wirkung, § 29 Abs. 6 Satz 2 PBefG. Der Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Anfechtungsklage gegen den vorstehenden Planfeststellungsbeschluss nach § 80 Abs. 5 VwGO kann nur innerhalb eines Monats nach Zustellung dieses Beschlusses bei dem oben genannten Gericht gestellt und begründet werden. Treten später Tatsachen ein, die die Anordnung der aufschiebenden Wirkung rechtfertigen, so kann der durch diesen Planfeststellungsbeschluss Beschwerte einen hierauf gestützten Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO innerhalb einer Frist von einem Monat gestellt werden. Die Frist beginnt in dem Zeitpunkt, in dem der Beschwerte Kenntnis von den Tatsachen erlangt (§ 29 Abs. 6 PBefG).

Bekanntmachung der Gemeinde Planegg über die Festsetzung der Grundsteuer für das Kalenderjahr 2022: Die Grundsteuerhebesätze für das Kalenderjahr 2022 haben sich im Vergleich zum Vorjahr nicht geändert. Sie betragen für die Grundsteuer A 250 v.H. und Grundsteuer B 310 v.H. Vorbehaltlich der Erteilung schriftlicher Steuerbescheide wird hiermit gem. § 27 Abs. 3 Grundsteuergesetz die Grundsteuer für das Kalenderjahr 2022 in gleicher Höhe wie im Vorjahr festgesetzt. Dies bedeutet, dass die Steuerpflichtigen, die keinen Grundsteuerbescheid erhalten, im Kalenderjahr 2022 die gleiche Grundsteuer wie im Kalenderjahr 2021 zu entrichten haben. Für die Steuerschuldner treten mit dem Tage der öffentlichen Bekanntmachung die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tage ein schriftlicher Steuerbescheid zugegangen wäre. Die Grundsteuer wird zu je 1/4 ihres Jahresbetrages am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.2022, vorbehaltlich einer anderen getroffenen Regelung, fällig. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Steuerfestsetzung kann innerhalb eines Monats nach ihrer Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeinde Planegg einzulegen. Sollte über den Widerspruch ohne zureichenden Grund in angemessener Frist sachlich nicht entschieden werden, so kann Klage beim Bayerischen Verwaltungsgericht München, Bayerstraße 30, 80335 München, schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts erhoben werden. Die Klage kann nicht vor Ablauf von drei Monaten seit der Einlegung des Widerspruchs erhoben werden, außer wenn wegen besonderer Umstände des Falles eine kürzere Frist geboten ist. Die Klage muss den Kläger, den Beklagten (Gemeinde Planegg) und den Streitgegenstand bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, der angefochtene Bescheid soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden. Die Erhebung des Widerspruchs und der Klage durch E-Mail ist nicht zulässig.

Quelle: Gemeinde Planegg

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