Amtliche Nachrichten der Gemeinde Planegg
Kalenderwoche 17
Bekanntmachung: Personenbeförderungsgesetz (PBefG); Verlängerung der U6 West von München-Klinikum Großhadern nach Planegg-Martinsried – Abschnitt PA 27. Ihr Änderungsantrag vom 29. 3. 2021 zum Planfeststellungsbeschluss vom 17. 9. 2013 in der Fassung des Verlängerungsbescheids vom 3. 9. 2018 sowie der Änderungsplanfeststellungsbeschlüsse vom 7. 9. 2020, geändert durch Bescheid vom 16. 9. 2020 und vom 18. 1. 2021 gem. Art. 76 Abs. 1 des Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetzes (BayVwVfG) – Tektur f – Straßenbahn-Bau- und Betriebstechnik, Brandschutz. Die Regierung von Oberbayern hat für das o.g. Vorhaben mit Datum vom 6. 4. 2021 Tekturunterlagen übersandt, die gemäß Art. 73 Abs. 2, Abs. 3 des Bayeri¬schen Verwaltungsverfahrensgesetztes (BayVwVfG) einen Monat zur Einsicht auszulegen sind. Die Unterlagen sind im Internet einsehbar und liegen nunmehr zu allgemeinen Einsicht aus bei Gemeinde Planegg, Pasinger Straße 8, Zimmer 105 in der Zeit vom 26. 4. 2021 bis 26. 5. 2021 Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und Dienstag von 15.00 Uhr bis 17.00 Uhr. Außerhalb der Öffnungszeiten ist die Einsichtnahme nach vorheriger Terminabsprache jederzeit möglich (Tel. 089 / 8 99 26-205). Auf folgende Punkte wird hingewiesen:
1. Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann bis spätestens zwei Wochen nach Beendigung der Auslegung, also bis zum Ablauf des… bei der Gemeinde Planegg, Pasinger Str. 8, 82152 Planegg, oder bei der Regierung von Oberbayern, Sachgebiet 23.2, Maximilianstr. 39, 80538 München, Einwendungen schriftlich oder zur Niederschrift erheben. Anerkannte Natur- und Umweltschutzverbände sowie anerkannte Verbände nach dem Behindertengleichstellungsgesetz im Sinne des Art. 73 Abs. 4 Satz 5 des Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetzes können innerhalb derselben Frist bei den beiden vorgenannten Behörden schriftlich oder zur Niederschrift Stellungnahmen zu dem Plan abgeben. Einwendungen, die nach Ablauf der Einwendungsfrist erhoben werden, sind ausgeschlossen. Die Einwendung muss den geltend gemachten Belang und das Maß seiner Beeinträchtigung erkennen lassen. Eine Einwendungserhebung in elektronischer Form, z. B. durch E-Mail, ist unzulässig. In Einwendungen, die von mehr als 50 Personen auf Unterschriftslisten unterzeichnet oder in Form vervielfältigter gleichlautender Texte eingereicht werden (gleichförmige Einwendungen), ist ein Unterzeichner mit Namen, Beruf und Anschrift als Vertreter der übrigen Unterzeichner für das Verfahren zu bezeichnen, soweit er nicht von ihnen als Bevollmächtigter bestellt ist. Diese Angaben müssen deutlich sichtbar auf jeder mit einer Unterschrift versehenen Seite enthalten sein. Nicht formgerecht vorgebrachte Einwendungen können bei der Erörterung und Entscheidung unberücksichtigt bleiben.
2. Werden gegen den Plan Einwendungen erhoben, so werden diese im Allgemeinen in einem Termin erörtert, der noch ortsüblich bekannt gemacht wird. Diejenigen, die Einwendungen erhoben haben bzw. bei gleichförmigen Einwendungen im Sinn von Nr. 1 deren Vertreter oder Bevollmächtigter, werden von dem Termin gesondert benachrichtigt. Sind mehr als 50 solcher Benachrichtigungen vorzunehmen, so können sie durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden. Nimmt ein Beteiligter am Erörterungstermin nicht teil, so kann auch ohne ihn verhandelt werden.
3. Kosten, die durch die Einsichtnahme in die Planunterlagen, die Erhebung von Einwendungen, die Teilnahme am Erörterungstermin oder für einen Bevollmächtigten entstehen, können nicht erstattet werden.
4. Die Zustellung des Planfeststellungsbeschlusses kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden, wenn mehr als 50 Zustellungen vorzunehmen sind.
5. Aufgrund der EU-Datenschutz-Grundverordnung weisen wir darauf hin, dass im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit in diesem Planfeststellungsverfahren die erhobenen Einwendungen und darin mitgeteilten personenbezogenen Daten ausschließlich für das Planfeststellungsverfahren seitens der Regierung von Oberbayern erhoben, gespeichert und verarbeitet werden. Die Daten werden benötigt, um den Umfang der Betroffenheit beurteilen zu können. Die Regierung von Oberbayern kann die Daten an die Antragstellerin zur Auswertung der Stellungnahmen weiterreichen. Insoweit handelt es sich um eine erforderliche und somit rechtmäßige Verarbeitung aufgrund einer rechtlichen Verpflichtung gem. Art. 6 Absatz 1 Satz 1 lit. c) EU-Datenschutz-Grundverordnung.
12. Öffentliche Sitzung des Bauausschusses am Montag, 3. 5. 2021, 19.15 Uhr, Kupferhaus. Vor Beginn der Sitzung findet um 19.00 Uhr eine viertelstündige Bürgerfragestunde statt. Für den Fall, dass keine Interessenten anwesend sind, entfällt die Sprechstunde. Tagesordnung:
1. Zustimmung zur Tagesordnung
2. Grundsatzentscheidung zu Aufenthaltsräume im Dachgeschoss - Anrechnung auf die Geschossfläche (Vorlage: 00-6433/21)
3. Hubertusstr. 1, Fl. Nr. 78/5 in Planegg; Antrag auf Vorbescheid zum Umbau und Erweiterung des Haus des Ski (Vorlage: 00-6434/21)
4. Sanierung Tiefgarage am Planegger Marktplatz; Beauftragung von Bauleistungen (Vorlage: 00-6432/21)
5. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 15. 4. 2021
6. Bekanntgaben und Anfragen.
5. Öffentliche Sitzung des Haupt-, Finanz- und Kulturausschusses am Donnerstag, 6. 5. 2021, 19.15 Uhr, Kupferhaus. Vor Beginn der Sitzung findet um 19.00 Uhr eine viertelstündige Bürgerfragestunde statt. Für den Fall, dass keine Interessenten anwesend sind, entfällt die Sprechstunde. Tagesordnung:
1. Zustimmung zur Tagesordnung
2. Gewährung von allgemeinen Betriebsmittelzuschüssen 2021 an die örtlichen Turn- und Sportvereine (Vorlage: 00-6394/21)
3. DJK Würmtal e.V.; Gewährung Sonderbetriebsmittelzuschuss Vereins¬manager 2021 (Vorlage: 00-6395/21)
4. SV Planegg-Krailling e.V.; Gewährung Sonderbetriebsmittelzuschuss für Vereinsverwaltung 2021 (Vorlage: 00-6396/21)
5. Musikschule Planegg-Krailling e.V.; Gewährung Betriebsmittelzu¬schuss 2021 (Vorlage: 00-6398/21)
6. Musica Sacra e.V.; Gewährung Betriebsmittelzuschuss 2021 (Vorlage: 00-6399/21)
7. Kulturförderverein Würmtal e.V.; Gewährung Betriebsmittelzuschuss 2021 (Vorlage: 00-6400/21)
8. Volkshochschule im Würmtal e.V.; Gewährung Betriebsmittelzuschuss 2021 (Vorlage: 00-6401/21)
9. machBar-Verein zur Förderung der Eigenarbeit im Würmtal e.V.; Gewährung Betriebsmittelzuschuss 2021 (Vorlage: 00-6402/21)
10. Wir in Planegg e.V.; Gewährung Betriebsmittelzuschuss 2021 (Vorlage: 00-6403/21)
11. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 19. 4. 2021
12. Bekanntgaben und Anfragen.
Im Anschluss an die öffentliche Sitzung findet eine nichtöffentliche Sitzung zu folgenden Themen statt.
Quelle: Gemeinde Planegg
Amtliche Nachrichten der Gemeinde Planegg
Kalenderwoche 17
Bekanntmachung: Personenbeförderungsgesetz (PBefG); Verlängerung der U6 West von München-Klinikum Großhadern nach Planegg-Martinsried – Abschnitt PA 27. Ihr Änderungsantrag vom 29. 3. 2021 zum Planfeststellungsbeschluss vom 17. 9. 2013 in der Fassung des Verlängerungsbescheids vom 3. 9. 2018 sowie der Änderungsplanfeststellungsbeschlüsse vom 7. 9. 2020, geändert durch Bescheid vom 16. 9. 2020 und vom 18. 1. 2021 gem. Art. 76 Abs. 1 des Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetzes (BayVwVfG) – Tektur f – Straßenbahn-Bau- und Betriebstechnik, Brandschutz. Die Regierung von Oberbayern hat für das o.g. Vorhaben mit Datum vom 6. 4. 2021 Tekturunterlagen übersandt, die gemäß Art. 73 Abs. 2, Abs. 3 des Bayeri¬schen Verwaltungsverfahrensgesetztes (BayVwVfG) einen Monat zur Einsicht auszulegen sind. Die Unterlagen sind im Internet einsehbar und liegen nunmehr zu allgemeinen Einsicht aus bei Gemeinde Planegg, Pasinger Straße 8, Zimmer 105 in der Zeit vom 26. 4. 2021 bis 26. 5. 2021 Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und Dienstag von 15.00 Uhr bis 17.00 Uhr. Außerhalb der Öffnungszeiten ist die Einsichtnahme nach vorheriger Terminabsprache jederzeit möglich (Tel. 089 / 8 99 26-205). Auf folgende Punkte wird hingewiesen:
1. Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann bis spätestens zwei Wochen nach Beendigung der Auslegung, also bis zum Ablauf des… bei der Gemeinde Planegg, Pasinger Str. 8, 82152 Planegg, oder bei der Regierung von Oberbayern, Sachgebiet 23.2, Maximilianstr. 39, 80538 München, Einwendungen schriftlich oder zur Niederschrift erheben. Anerkannte Natur- und Umweltschutzverbände sowie anerkannte Verbände nach dem Behindertengleichstellungsgesetz im Sinne des Art. 73 Abs. 4 Satz 5 des Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetzes können innerhalb derselben Frist bei den beiden vorgenannten Behörden schriftlich oder zur Niederschrift Stellungnahmen zu dem Plan abgeben. Einwendungen, die nach Ablauf der Einwendungsfrist erhoben werden, sind ausgeschlossen. Die Einwendung muss den geltend gemachten Belang und das Maß seiner Beeinträchtigung erkennen lassen. Eine Einwendungserhebung in elektronischer Form, z. B. durch E-Mail, ist unzulässig. In Einwendungen, die von mehr als 50 Personen auf Unterschriftslisten unterzeichnet oder in Form vervielfältigter gleichlautender Texte eingereicht werden (gleichförmige Einwendungen), ist ein Unterzeichner mit Namen, Beruf und Anschrift als Vertreter der übrigen Unterzeichner für das Verfahren zu bezeichnen, soweit er nicht von ihnen als Bevollmächtigter bestellt ist. Diese Angaben müssen deutlich sichtbar auf jeder mit einer Unterschrift versehenen Seite enthalten sein. Nicht formgerecht vorgebrachte Einwendungen können bei der Erörterung und Entscheidung unberücksichtigt bleiben.
2. Werden gegen den Plan Einwendungen erhoben, so werden diese im Allgemeinen in einem Termin erörtert, der noch ortsüblich bekannt gemacht wird. Diejenigen, die Einwendungen erhoben haben bzw. bei gleichförmigen Einwendungen im Sinn von Nr. 1 deren Vertreter oder Bevollmächtigter, werden von dem Termin gesondert benachrichtigt. Sind mehr als 50 solcher Benachrichtigungen vorzunehmen, so können sie durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden. Nimmt ein Beteiligter am Erörterungstermin nicht teil, so kann auch ohne ihn verhandelt werden.
3. Kosten, die durch die Einsichtnahme in die Planunterlagen, die Erhebung von Einwendungen, die Teilnahme am Erörterungstermin oder für einen Bevollmächtigten entstehen, können nicht erstattet werden.
4. Die Zustellung des Planfeststellungsbeschlusses kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden, wenn mehr als 50 Zustellungen vorzunehmen sind.
5. Aufgrund der EU-Datenschutz-Grundverordnung weisen wir darauf hin, dass im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit in diesem Planfeststellungsverfahren die erhobenen Einwendungen und darin mitgeteilten personenbezogenen Daten ausschließlich für das Planfeststellungsverfahren seitens der Regierung von Oberbayern erhoben, gespeichert und verarbeitet werden. Die Daten werden benötigt, um den Umfang der Betroffenheit beurteilen zu können. Die Regierung von Oberbayern kann die Daten an die Antragstellerin zur Auswertung der Stellungnahmen weiterreichen. Insoweit handelt es sich um eine erforderliche und somit rechtmäßige Verarbeitung aufgrund einer rechtlichen Verpflichtung gem. Art. 6 Absatz 1 Satz 1 lit. c) EU-Datenschutz-Grundverordnung.
12. Öffentliche Sitzung des Bauausschusses am Montag, 3. 5. 2021, 19.15 Uhr, Kupferhaus. Vor Beginn der Sitzung findet um 19.00 Uhr eine viertelstündige Bürgerfragestunde statt. Für den Fall, dass keine Interessenten anwesend sind, entfällt die Sprechstunde. Tagesordnung:
1. Zustimmung zur Tagesordnung
2. Grundsatzentscheidung zu Aufenthaltsräume im Dachgeschoss - Anrechnung auf die Geschossfläche (Vorlage: 00-6433/21)
3. Hubertusstr. 1, Fl. Nr. 78/5 in Planegg; Antrag auf Vorbescheid zum Umbau und Erweiterung des Haus des Ski (Vorlage: 00-6434/21)
4. Sanierung Tiefgarage am Planegger Marktplatz; Beauftragung von Bauleistungen (Vorlage: 00-6432/21)
5. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 15. 4. 2021
6. Bekanntgaben und Anfragen.
5. Öffentliche Sitzung des Haupt-, Finanz- und Kulturausschusses am Donnerstag, 6. 5. 2021, 19.15 Uhr, Kupferhaus. Vor Beginn der Sitzung findet um 19.00 Uhr eine viertelstündige Bürgerfragestunde statt. Für den Fall, dass keine Interessenten anwesend sind, entfällt die Sprechstunde. Tagesordnung:
1. Zustimmung zur Tagesordnung
2. Gewährung von allgemeinen Betriebsmittelzuschüssen 2021 an die örtlichen Turn- und Sportvereine (Vorlage: 00-6394/21)
3. DJK Würmtal e.V.; Gewährung Sonderbetriebsmittelzuschuss Vereins¬manager 2021 (Vorlage: 00-6395/21)
4. SV Planegg-Krailling e.V.; Gewährung Sonderbetriebsmittelzuschuss für Vereinsverwaltung 2021 (Vorlage: 00-6396/21)
5. Musikschule Planegg-Krailling e.V.; Gewährung Betriebsmittelzu¬schuss 2021 (Vorlage: 00-6398/21)
6. Musica Sacra e.V.; Gewährung Betriebsmittelzuschuss 2021 (Vorlage: 00-6399/21)
7. Kulturförderverein Würmtal e.V.; Gewährung Betriebsmittelzuschuss 2021 (Vorlage: 00-6400/21)
8. Volkshochschule im Würmtal e.V.; Gewährung Betriebsmittelzuschuss 2021 (Vorlage: 00-6401/21)
9. machBar-Verein zur Förderung der Eigenarbeit im Würmtal e.V.; Gewährung Betriebsmittelzuschuss 2021 (Vorlage: 00-6402/21)
10. Wir in Planegg e.V.; Gewährung Betriebsmittelzuschuss 2021 (Vorlage: 00-6403/21)
11. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 19. 4. 2021
12. Bekanntgaben und Anfragen.
Im Anschluss an die öffentliche Sitzung findet eine nichtöffentliche Sitzung zu folgenden Themen statt.
Quelle: Gemeinde Planegg
Amtliche Nachrichten der Gemeinde Planegg
Kalenderwoche 17
Bekanntmachung: Personenbeförderungsgesetz (PBefG); Verlängerung der U6 West von München-Klinikum Großhadern nach Planegg-Martinsried – Abschnitt PA 27. Ihr Änderungsantrag vom 29. 3. 2021 zum Planfeststellungsbeschluss vom 17. 9. 2013 in der Fassung des Verlängerungsbescheids vom 3. 9. 2018 sowie der Änderungsplanfeststellungsbeschlüsse vom 7. 9. 2020, geändert durch Bescheid vom 16. 9. 2020 und vom 18. 1. 2021 gem. Art. 76 Abs. 1 des Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetzes (BayVwVfG) – Tektur f – Straßenbahn-Bau- und Betriebstechnik, Brandschutz. Die Regierung von Oberbayern hat für das o.g. Vorhaben mit Datum vom 6. 4. 2021 Tekturunterlagen übersandt, die gemäß Art. 73 Abs. 2, Abs. 3 des Bayeri¬schen Verwaltungsverfahrensgesetztes (BayVwVfG) einen Monat zur Einsicht auszulegen sind. Die Unterlagen sind im Internet einsehbar und liegen nunmehr zu allgemeinen Einsicht aus bei Gemeinde Planegg, Pasinger Straße 8, Zimmer 105 in der Zeit vom 26. 4. 2021 bis 26. 5. 2021 Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und Dienstag von 15.00 Uhr bis 17.00 Uhr. Außerhalb der Öffnungszeiten ist die Einsichtnahme nach vorheriger Terminabsprache jederzeit möglich (Tel. 089 / 8 99 26-205). Auf folgende Punkte wird hingewiesen:
1. Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann bis spätestens zwei Wochen nach Beendigung der Auslegung, also bis zum Ablauf des… bei der Gemeinde Planegg, Pasinger Str. 8, 82152 Planegg, oder bei der Regierung von Oberbayern, Sachgebiet 23.2, Maximilianstr. 39, 80538 München, Einwendungen schriftlich oder zur Niederschrift erheben. Anerkannte Natur- und Umweltschutzverbände sowie anerkannte Verbände nach dem Behindertengleichstellungsgesetz im Sinne des Art. 73 Abs. 4 Satz 5 des Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetzes können innerhalb derselben Frist bei den beiden vorgenannten Behörden schriftlich oder zur Niederschrift Stellungnahmen zu dem Plan abgeben. Einwendungen, die nach Ablauf der Einwendungsfrist erhoben werden, sind ausgeschlossen. Die Einwendung muss den geltend gemachten Belang und das Maß seiner Beeinträchtigung erkennen lassen. Eine Einwendungserhebung in elektronischer Form, z. B. durch E-Mail, ist unzulässig. In Einwendungen, die von mehr als 50 Personen auf Unterschriftslisten unterzeichnet oder in Form vervielfältigter gleichlautender Texte eingereicht werden (gleichförmige Einwendungen), ist ein Unterzeichner mit Namen, Beruf und Anschrift als Vertreter der übrigen Unterzeichner für das Verfahren zu bezeichnen, soweit er nicht von ihnen als Bevollmächtigter bestellt ist. Diese Angaben müssen deutlich sichtbar auf jeder mit einer Unterschrift versehenen Seite enthalten sein. Nicht formgerecht vorgebrachte Einwendungen können bei der Erörterung und Entscheidung unberücksichtigt bleiben.
2. Werden gegen den Plan Einwendungen erhoben, so werden diese im Allgemeinen in einem Termin erörtert, der noch ortsüblich bekannt gemacht wird. Diejenigen, die Einwendungen erhoben haben bzw. bei gleichförmigen Einwendungen im Sinn von Nr. 1 deren Vertreter oder Bevollmächtigter, werden von dem Termin gesondert benachrichtigt. Sind mehr als 50 solcher Benachrichtigungen vorzunehmen, so können sie durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden. Nimmt ein Beteiligter am Erörterungstermin nicht teil, so kann auch ohne ihn verhandelt werden.
3. Kosten, die durch die Einsichtnahme in die Planunterlagen, die Erhebung von Einwendungen, die Teilnahme am Erörterungstermin oder für einen Bevollmächtigten entstehen, können nicht erstattet werden.
4. Die Zustellung des Planfeststellungsbeschlusses kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden, wenn mehr als 50 Zustellungen vorzunehmen sind.
5. Aufgrund der EU-Datenschutz-Grundverordnung weisen wir darauf hin, dass im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit in diesem Planfeststellungsverfahren die erhobenen Einwendungen und darin mitgeteilten personenbezogenen Daten ausschließlich für das Planfeststellungsverfahren seitens der Regierung von Oberbayern erhoben, gespeichert und verarbeitet werden. Die Daten werden benötigt, um den Umfang der Betroffenheit beurteilen zu können. Die Regierung von Oberbayern kann die Daten an die Antragstellerin zur Auswertung der Stellungnahmen weiterreichen. Insoweit handelt es sich um eine erforderliche und somit rechtmäßige Verarbeitung aufgrund einer rechtlichen Verpflichtung gem. Art. 6 Absatz 1 Satz 1 lit. c) EU-Datenschutz-Grundverordnung.
12. Öffentliche Sitzung des Bauausschusses am Montag, 3. 5. 2021, 19.15 Uhr, Kupferhaus. Vor Beginn der Sitzung findet um 19.00 Uhr eine viertelstündige Bürgerfragestunde statt. Für den Fall, dass keine Interessenten anwesend sind, entfällt die Sprechstunde. Tagesordnung:
1. Zustimmung zur Tagesordnung
2. Grundsatzentscheidung zu Aufenthaltsräume im Dachgeschoss - Anrechnung auf die Geschossfläche (Vorlage: 00-6433/21)
3. Hubertusstr. 1, Fl. Nr. 78/5 in Planegg; Antrag auf Vorbescheid zum Umbau und Erweiterung des Haus des Ski (Vorlage: 00-6434/21)
4. Sanierung Tiefgarage am Planegger Marktplatz; Beauftragung von Bauleistungen (Vorlage: 00-6432/21)
5. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 15. 4. 2021
6. Bekanntgaben und Anfragen.
5. Öffentliche Sitzung des Haupt-, Finanz- und Kulturausschusses am Donnerstag, 6. 5. 2021, 19.15 Uhr, Kupferhaus. Vor Beginn der Sitzung findet um 19.00 Uhr eine viertelstündige Bürgerfragestunde statt. Für den Fall, dass keine Interessenten anwesend sind, entfällt die Sprechstunde. Tagesordnung:
1. Zustimmung zur Tagesordnung
2. Gewährung von allgemeinen Betriebsmittelzuschüssen 2021 an die örtlichen Turn- und Sportvereine (Vorlage: 00-6394/21)
3. DJK Würmtal e.V.; Gewährung Sonderbetriebsmittelzuschuss Vereins¬manager 2021 (Vorlage: 00-6395/21)
4. SV Planegg-Krailling e.V.; Gewährung Sonderbetriebsmittelzuschuss für Vereinsverwaltung 2021 (Vorlage: 00-6396/21)
5. Musikschule Planegg-Krailling e.V.; Gewährung Betriebsmittelzu¬schuss 2021 (Vorlage: 00-6398/21)
6. Musica Sacra e.V.; Gewährung Betriebsmittelzuschuss 2021 (Vorlage: 00-6399/21)
7. Kulturförderverein Würmtal e.V.; Gewährung Betriebsmittelzuschuss 2021 (Vorlage: 00-6400/21)
8. Volkshochschule im Würmtal e.V.; Gewährung Betriebsmittelzuschuss 2021 (Vorlage: 00-6401/21)
9. machBar-Verein zur Förderung der Eigenarbeit im Würmtal e.V.; Gewährung Betriebsmittelzuschuss 2021 (Vorlage: 00-6402/21)
10. Wir in Planegg e.V.; Gewährung Betriebsmittelzuschuss 2021 (Vorlage: 00-6403/21)
11. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 19. 4. 2021
12. Bekanntgaben und Anfragen.
Im Anschluss an die öffentliche Sitzung findet eine nichtöffentliche Sitzung zu folgenden Themen statt.
Quelle: Gemeinde Planegg