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Krailling | | von Gemeinde Krailling

Amtliche Nachrichten der Gemeinde Krailling

Kalenderwoche 12

Bekanntmachung: 20. Änderung des Bebauungsplans Nr. 50 „Gewerbegebiet KIM an der Pentenrieder Straße“ für die Fl.Nr. 736/ 26, Gemarkung Krailling, im Verfahren nach § 13a BauGB - Beteiligung der Öffentlichekeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB. Der Bau-, Uwmelt- und Verkehrsausschuss hat in seiner Sitzung am 17.09.2024 die textliche Änderung des Bebauungsplans Nr. 50 für das Grundstück Fl.Nr. 736/26, Robert-Stirling-Ring 7 im Gewerbegebiet KIM beschlossen. Hierbei soll die Regelung der Art der baulichen Nutzung für das GE 21.2 geändert werden. Der Änderungsentwurf in der Fassung vom 07.03.2025, bestehend aus Textteil und Begründung wird nun gemäß § 3 Abs. 2 BauGB bis zum 30.04.2025 im Internet veröffentlicht und ist auf der Homepage der Gemeinde Krailling (www.krailling.de – Bauen & Umwelt – Bauleitplanung – im Verahren befindliche Bebauungspläne - Änderung Bebauungsplan Nr. 50 – Robert-Sterling-Ring 7) sowie im Geoportal Bayern (www.bauleitplanung.bayern.de) einsehbar. Fragen hierzu können auch telefonisch unter 089 85706-303 geklärt werden. Das Plangebiet liegt im Gewerbegebiet „KIM“ südlich des Robert-Stirling-Rings. Es wird auf folgendes hingewiesen:
1. Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden.
2. Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (bauleitplanung@krailling.de), können bei Bedarf aber auch auf anderem Wege abgegeben werden.
3. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
4. Neben der Veröffentlichung im Internet werden die im Internet veröffentlichten Unterlagen während der Veröffentlichungsfrist auch in Papierform im Rathaus der Gemeinde Krailling, Bauamt - Zimmer O.05, Rudolf-von-Hirsch-Straße 1, 82152 Krailling (barrierefreier Zugang) während der üblichen Zeiten des Publikumsverkehrs ausgelegt. Der Inhalt der Bekanntmachung ist auch auf der Homepage der Gemeinde Krailling (www.Krailling.de Bauen & Umwelt – Bauleitplanung – im Verahren befindliche Bebauungspläne - Änderung Bebauungsplan Nr. 50 – Robert-Sterling-Ring 7) eingestellt.

Sitzung des Gemeinderates am Dienstag, 25.03.2025 um 19.30 Uhr, im Sitzungssaal des Rathauses Krailling. Tagesordnung:
1. Genehmigung der Niederschrift
2. Bekanntgaben und Anfragen
3. Bekanntgaben aus nichtöffentlicher Sitzung
4. Verschiedenes
5. Berichte aus den Verbänden
6. Breitbandausbau Gemeindegebiet Krailling - Stellungnahme Herr Hochhuber IK-T.
Anschließend findet eine nichtöffentliche Sitzung statt.

Quelle: Gemeinde Krailling

Gemeinde Krailling
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Bekanntmachung: 20. Änderung des Bebauungsplans Nr. 50 „Gewerbegebiet KIM an der Pentenrieder Straße“ für die Fl.Nr. 736/ 26, Gemarkung Krailling, im Verfahren nach § 13a BauGB - Beteiligung der Öffentlichekeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB. Der Bau-, Uwmelt- und Verkehrsausschuss hat in seiner Sitzung am 17.09.2024 die textliche Änderung des Bebauungsplans Nr. 50 für das Grundstück Fl.Nr. 736/26, Robert-Stirling-Ring 7 im Gewerbegebiet KIM beschlossen. Hierbei soll die Regelung der Art der baulichen Nutzung für das GE 21.2 geändert werden. Der Änderungsentwurf in der Fassung vom 07.03.2025, bestehend aus Textteil und Begründung wird nun gemäß § 3 Abs. 2 BauGB bis zum 30.04.2025 im Internet veröffentlicht und ist auf der Homepage der Gemeinde Krailling (www.krailling.de – Bauen & Umwelt – Bauleitplanung – im Verahren befindliche Bebauungspläne - Änderung Bebauungsplan Nr. 50 – Robert-Sterling-Ring 7) sowie im Geoportal Bayern (www.bauleitplanung.bayern.de) einsehbar. Fragen hierzu können auch telefonisch unter 089 85706-303 geklärt werden. Das Plangebiet liegt im Gewerbegebiet „KIM“ südlich des Robert-Stirling-Rings. Es wird auf folgendes hingewiesen:
1. Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden.
2. Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (bauleitplanung@krailling.de), können bei Bedarf aber auch auf anderem Wege abgegeben werden.
3. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
4. Neben der Veröffentlichung im Internet werden die im Internet veröffentlichten Unterlagen während der Veröffentlichungsfrist auch in Papierform im Rathaus der Gemeinde Krailling, Bauamt - Zimmer O.05, Rudolf-von-Hirsch-Straße 1, 82152 Krailling (barrierefreier Zugang) während der üblichen Zeiten des Publikumsverkehrs ausgelegt. Der Inhalt der Bekanntmachung ist auch auf der Homepage der Gemeinde Krailling (www.Krailling.de Bauen & Umwelt – Bauleitplanung – im Verahren befindliche Bebauungspläne - Änderung Bebauungsplan Nr. 50 – Robert-Sterling-Ring 7) eingestellt.

Sitzung des Gemeinderates am Dienstag, 25.03.2025 um 19.30 Uhr, im Sitzungssaal des Rathauses Krailling. Tagesordnung:
1. Genehmigung der Niederschrift
2. Bekanntgaben und Anfragen
3. Bekanntgaben aus nichtöffentlicher Sitzung
4. Verschiedenes
5. Berichte aus den Verbänden
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