Amtliche Nachrichten der Gemeinde Krailling
Kalenderwoche 02
Beratung auf Augenhöhe für Menschen mit Behinderungen:An jedem dritten Donnerstag im Monat findet im Kraillinger Rathaus von 9.00 bis 11.00 Uhr eine ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) für Menschen mit körperlicher oder psychischer Behinderung (auch im Falle einer drohenden Behinderung) und ihre Angehörigen statt. Die praxisnahe Beratung ist kostenfrei. Sie können sie nach vorheriger telefonischer Anmeldung (Tel. 089 / 8 57 06-103) in Anspruch nehmen.
Kostenfreies Beratungsangebot für Menschen mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen und anderen gesundheitlichen Einschränkungen sowie deren Angehörige und nahestehende Personen im Rathaus Krailling. Bitte melden Sie sich bei der Gemeinde Krailling, Frau Lohrer an unter E-Mail: lohrer@krailling.de oder telefonisch unter 089 85 706 103. Nächster Beratungstermin: Donnerstag, 16. Januar 2025, 9:00 bis 11:00 Uhr.
Baumurnengräber in Pentenried: Ab sofort bietet die Gemeinde Krailling auf dem Pentenrieder Friedhof die Möglichkeit der Baum-Urnen-Bestattung an. 20 Baum-Urnen-Gräber für jeweils eine Urne an vier Bäumen sind verfügbar. Ein Vorverkauf oder eine Reservierung sind leider nicht möglich. Nähere Informationen erhalten Sie im Friedhofsamt der Gemeinde, erreichbar unter Telefon 089/85706-102 oder per E-Mail: regensburger@krailling.de.
Sicherung der Gehbahnen im Winter: Zur Verhütung von Gefahren für Leben, Gesundheit, Eigentum oder Besitz, haben die Vorder- und Hinterlieger die Sicherungsfläche auf eigene Kosten in sicherem Zustand zu erhalten (§ 8 der Verordnung über die Sicherung der Gehbahnen im Winter). Sicherungsfläche ist die vor dem Vorderliegergrundstück liegende Gehbahn, auf deren Länge das Grundstück eine gemeinsame Grenze mit der öffentlichen Straße besitzt. Bei einem Eckgrundstück erstreckt sich die Sicherungsfläche auf die ganze, das Eckgrundstück umschliessende Gehbahn (§ 10 der Verordnung über die Sicherung der Gehbahnen im Winter). Die Vorder- und Hinterlieger haben die Sicherungsfläche an Werktagen ab 07.00 Uhr und an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen ab 08.00 Uhr von Schnee zu räumen und bei Schnee-, Reif- oder Eisglätte mit Sand oder anderen geeigneten Mitteln, jedoch nicht mit ätzenden Stoffen, insbesondere nicht mit Streusalz, zu bestreuen oder das Eis zu beseitigen. Diese Sicherungsmaßnahmen sind bis 20.00 Uhr so oft zu wiederholen, wie es zur Verhütung von Gefahren für Leben, Gesundheit, Eigentum oder Besitz erforderlich ist. Der geräumte Schnee oder die Eisreste (Räumgut) sind am Rande der Gehbahn oder bei sehr engen Gehbahnen nötigenfalls am Rande der Fahrbahn so zu lagern, daß der Verkehr nicht behindert wird. Abflußrinnen, Hydranten, Kanaleinlaufschächte und Fußgängerüberwege sind bei der Räumung freizuhalten (§ 9 der Verordnung über die Sicherung der Gehbahnen im Winter). Wir bitten alle Grundstückseigentümer, rechtzeitig für die notwendigen Mengen Streumaterial zu sorgen. Aus den im Gemeindegebiet aufgestellten Streugutbehältern kann Splitt in angemessenem Umfang (nicht jedoch für Gewerbetreibende) entnommen werden. Nach Ende der Winterperiode ist der gebrauchte Splitt aus privaten Zuwegungen und Garagenvorplätzen in haushaltsüblichen Mengen über die Restmülltonne zu entsorgen. Streubehälter finden Sie an folgenden Stellen: KRAILLING: Forst-Kasten-Str. 22, Luitpoldstr./Ecke Hans-Sachs-Str., Bergstr./Ecke Hackerberg, Margaretenstr. (Alter Wirt), Luitpold-Brunnen, Friedhof, Friedenstr. 12 (Haupteingang), Muggenthalerstr. / Ecke Fleckhamer Str., Mitterweg/Ecke Pentenrieder Str. (Maibaum), Pentenrieder Str./Ecke Höhenweg, Pentenrieder Str. (Brauerei Parkplatz), Rudolf-von-Hirsch- Str./Ecke Pentenrieder Str., Frühlingstr. /Ecke Schlangenweg, Papagenoplatz, Pentenrieder Str./Ecke Fichtenstr., Talangerplatz, Caritas-Altenheim, Bergstr./ Ecke Hermann-Aust-Str., Muggenthaler Str. / Lohfeldstr., Sonnwendstr./ Ecke Parkstraße, Maibaum, KIM: beide Bushaltestellen, PENTENRIED: Kirchenweg (Friedhof), Föhrengrund (Bushaltestelle), Birkenallee/Ecke Schulweg, Gutsstraße (Schulbushaltest.).
Gemeinde Krailling
Erster Bürgermeister Rudolph Haux: Telefon 089 / 8 57 06-111 E-Mail: buergermeister@krailling.de
Telefon 089 / 8 57 06-0, Telefax 089 / 8 57 66 56 www.krailling.de E-Mail: rathaus@krailling.de
Öffnungszeiten Bürgerbüro: Montag und Freitag 8-12 Uhr, Dienstag 7-12 und 14-16 Uhr, Mittwoch geschlossen, Donnerstag 8-12 und 15-19 Uhr
Sprechzeiten Verwaltung: Montag 8-12 Uhr, Dienstag 8-12 Uhr, Donnerstag 8-12 Uhr, Freitag 8-12 Uhr
Termine außerhalb dieser Zeiten sind nach Vereinbarung jederzeit möglich. Auf der Gemeindehomepage finden Sie aktuelle Hinweise und Informationen.
Quelle: Gemeinde Krailling
Amtliche Nachrichten der Gemeinde Krailling
Kalenderwoche 02
Beratung auf Augenhöhe für Menschen mit Behinderungen:An jedem dritten Donnerstag im Monat findet im Kraillinger Rathaus von 9.00 bis 11.00 Uhr eine ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) für Menschen mit körperlicher oder psychischer Behinderung (auch im Falle einer drohenden Behinderung) und ihre Angehörigen statt. Die praxisnahe Beratung ist kostenfrei. Sie können sie nach vorheriger telefonischer Anmeldung (Tel. 089 / 8 57 06-103) in Anspruch nehmen.
Kostenfreies Beratungsangebot für Menschen mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen und anderen gesundheitlichen Einschränkungen sowie deren Angehörige und nahestehende Personen im Rathaus Krailling. Bitte melden Sie sich bei der Gemeinde Krailling, Frau Lohrer an unter E-Mail: lohrer@krailling.de oder telefonisch unter 089 85 706 103. Nächster Beratungstermin: Donnerstag, 16. Januar 2025, 9:00 bis 11:00 Uhr.
Baumurnengräber in Pentenried: Ab sofort bietet die Gemeinde Krailling auf dem Pentenrieder Friedhof die Möglichkeit der Baum-Urnen-Bestattung an. 20 Baum-Urnen-Gräber für jeweils eine Urne an vier Bäumen sind verfügbar. Ein Vorverkauf oder eine Reservierung sind leider nicht möglich. Nähere Informationen erhalten Sie im Friedhofsamt der Gemeinde, erreichbar unter Telefon 089/85706-102 oder per E-Mail: regensburger@krailling.de.
Sicherung der Gehbahnen im Winter: Zur Verhütung von Gefahren für Leben, Gesundheit, Eigentum oder Besitz, haben die Vorder- und Hinterlieger die Sicherungsfläche auf eigene Kosten in sicherem Zustand zu erhalten (§ 8 der Verordnung über die Sicherung der Gehbahnen im Winter). Sicherungsfläche ist die vor dem Vorderliegergrundstück liegende Gehbahn, auf deren Länge das Grundstück eine gemeinsame Grenze mit der öffentlichen Straße besitzt. Bei einem Eckgrundstück erstreckt sich die Sicherungsfläche auf die ganze, das Eckgrundstück umschliessende Gehbahn (§ 10 der Verordnung über die Sicherung der Gehbahnen im Winter). Die Vorder- und Hinterlieger haben die Sicherungsfläche an Werktagen ab 07.00 Uhr und an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen ab 08.00 Uhr von Schnee zu räumen und bei Schnee-, Reif- oder Eisglätte mit Sand oder anderen geeigneten Mitteln, jedoch nicht mit ätzenden Stoffen, insbesondere nicht mit Streusalz, zu bestreuen oder das Eis zu beseitigen. Diese Sicherungsmaßnahmen sind bis 20.00 Uhr so oft zu wiederholen, wie es zur Verhütung von Gefahren für Leben, Gesundheit, Eigentum oder Besitz erforderlich ist. Der geräumte Schnee oder die Eisreste (Räumgut) sind am Rande der Gehbahn oder bei sehr engen Gehbahnen nötigenfalls am Rande der Fahrbahn so zu lagern, daß der Verkehr nicht behindert wird. Abflußrinnen, Hydranten, Kanaleinlaufschächte und Fußgängerüberwege sind bei der Räumung freizuhalten (§ 9 der Verordnung über die Sicherung der Gehbahnen im Winter). Wir bitten alle Grundstückseigentümer, rechtzeitig für die notwendigen Mengen Streumaterial zu sorgen. Aus den im Gemeindegebiet aufgestellten Streugutbehältern kann Splitt in angemessenem Umfang (nicht jedoch für Gewerbetreibende) entnommen werden. Nach Ende der Winterperiode ist der gebrauchte Splitt aus privaten Zuwegungen und Garagenvorplätzen in haushaltsüblichen Mengen über die Restmülltonne zu entsorgen. Streubehälter finden Sie an folgenden Stellen: KRAILLING: Forst-Kasten-Str. 22, Luitpoldstr./Ecke Hans-Sachs-Str., Bergstr./Ecke Hackerberg, Margaretenstr. (Alter Wirt), Luitpold-Brunnen, Friedhof, Friedenstr. 12 (Haupteingang), Muggenthalerstr. / Ecke Fleckhamer Str., Mitterweg/Ecke Pentenrieder Str. (Maibaum), Pentenrieder Str./Ecke Höhenweg, Pentenrieder Str. (Brauerei Parkplatz), Rudolf-von-Hirsch- Str./Ecke Pentenrieder Str., Frühlingstr. /Ecke Schlangenweg, Papagenoplatz, Pentenrieder Str./Ecke Fichtenstr., Talangerplatz, Caritas-Altenheim, Bergstr./ Ecke Hermann-Aust-Str., Muggenthaler Str. / Lohfeldstr., Sonnwendstr./ Ecke Parkstraße, Maibaum, KIM: beide Bushaltestellen, PENTENRIED: Kirchenweg (Friedhof), Föhrengrund (Bushaltestelle), Birkenallee/Ecke Schulweg, Gutsstraße (Schulbushaltest.).
Gemeinde Krailling
Erster Bürgermeister Rudolph Haux: Telefon 089 / 8 57 06-111 E-Mail: buergermeister@krailling.de
Telefon 089 / 8 57 06-0, Telefax 089 / 8 57 66 56 www.krailling.de E-Mail: rathaus@krailling.de
Öffnungszeiten Bürgerbüro: Montag und Freitag 8-12 Uhr, Dienstag 7-12 und 14-16 Uhr, Mittwoch geschlossen, Donnerstag 8-12 und 15-19 Uhr
Sprechzeiten Verwaltung: Montag 8-12 Uhr, Dienstag 8-12 Uhr, Donnerstag 8-12 Uhr, Freitag 8-12 Uhr
Termine außerhalb dieser Zeiten sind nach Vereinbarung jederzeit möglich. Auf der Gemeindehomepage finden Sie aktuelle Hinweise und Informationen.
Quelle: Gemeinde Krailling
Amtliche Nachrichten der Gemeinde Krailling
Kalenderwoche 02
Beratung auf Augenhöhe für Menschen mit Behinderungen:An jedem dritten Donnerstag im Monat findet im Kraillinger Rathaus von 9.00 bis 11.00 Uhr eine ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) für Menschen mit körperlicher oder psychischer Behinderung (auch im Falle einer drohenden Behinderung) und ihre Angehörigen statt. Die praxisnahe Beratung ist kostenfrei. Sie können sie nach vorheriger telefonischer Anmeldung (Tel. 089 / 8 57 06-103) in Anspruch nehmen.
Kostenfreies Beratungsangebot für Menschen mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen und anderen gesundheitlichen Einschränkungen sowie deren Angehörige und nahestehende Personen im Rathaus Krailling. Bitte melden Sie sich bei der Gemeinde Krailling, Frau Lohrer an unter E-Mail: lohrer@krailling.de oder telefonisch unter 089 85 706 103. Nächster Beratungstermin: Donnerstag, 16. Januar 2025, 9:00 bis 11:00 Uhr.
Baumurnengräber in Pentenried: Ab sofort bietet die Gemeinde Krailling auf dem Pentenrieder Friedhof die Möglichkeit der Baum-Urnen-Bestattung an. 20 Baum-Urnen-Gräber für jeweils eine Urne an vier Bäumen sind verfügbar. Ein Vorverkauf oder eine Reservierung sind leider nicht möglich. Nähere Informationen erhalten Sie im Friedhofsamt der Gemeinde, erreichbar unter Telefon 089/85706-102 oder per E-Mail: regensburger@krailling.de.
Sicherung der Gehbahnen im Winter: Zur Verhütung von Gefahren für Leben, Gesundheit, Eigentum oder Besitz, haben die Vorder- und Hinterlieger die Sicherungsfläche auf eigene Kosten in sicherem Zustand zu erhalten (§ 8 der Verordnung über die Sicherung der Gehbahnen im Winter). Sicherungsfläche ist die vor dem Vorderliegergrundstück liegende Gehbahn, auf deren Länge das Grundstück eine gemeinsame Grenze mit der öffentlichen Straße besitzt. Bei einem Eckgrundstück erstreckt sich die Sicherungsfläche auf die ganze, das Eckgrundstück umschliessende Gehbahn (§ 10 der Verordnung über die Sicherung der Gehbahnen im Winter). Die Vorder- und Hinterlieger haben die Sicherungsfläche an Werktagen ab 07.00 Uhr und an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen ab 08.00 Uhr von Schnee zu räumen und bei Schnee-, Reif- oder Eisglätte mit Sand oder anderen geeigneten Mitteln, jedoch nicht mit ätzenden Stoffen, insbesondere nicht mit Streusalz, zu bestreuen oder das Eis zu beseitigen. Diese Sicherungsmaßnahmen sind bis 20.00 Uhr so oft zu wiederholen, wie es zur Verhütung von Gefahren für Leben, Gesundheit, Eigentum oder Besitz erforderlich ist. Der geräumte Schnee oder die Eisreste (Räumgut) sind am Rande der Gehbahn oder bei sehr engen Gehbahnen nötigenfalls am Rande der Fahrbahn so zu lagern, daß der Verkehr nicht behindert wird. Abflußrinnen, Hydranten, Kanaleinlaufschächte und Fußgängerüberwege sind bei der Räumung freizuhalten (§ 9 der Verordnung über die Sicherung der Gehbahnen im Winter). Wir bitten alle Grundstückseigentümer, rechtzeitig für die notwendigen Mengen Streumaterial zu sorgen. Aus den im Gemeindegebiet aufgestellten Streugutbehältern kann Splitt in angemessenem Umfang (nicht jedoch für Gewerbetreibende) entnommen werden. Nach Ende der Winterperiode ist der gebrauchte Splitt aus privaten Zuwegungen und Garagenvorplätzen in haushaltsüblichen Mengen über die Restmülltonne zu entsorgen. Streubehälter finden Sie an folgenden Stellen: KRAILLING: Forst-Kasten-Str. 22, Luitpoldstr./Ecke Hans-Sachs-Str., Bergstr./Ecke Hackerberg, Margaretenstr. (Alter Wirt), Luitpold-Brunnen, Friedhof, Friedenstr. 12 (Haupteingang), Muggenthalerstr. / Ecke Fleckhamer Str., Mitterweg/Ecke Pentenrieder Str. (Maibaum), Pentenrieder Str./Ecke Höhenweg, Pentenrieder Str. (Brauerei Parkplatz), Rudolf-von-Hirsch- Str./Ecke Pentenrieder Str., Frühlingstr. /Ecke Schlangenweg, Papagenoplatz, Pentenrieder Str./Ecke Fichtenstr., Talangerplatz, Caritas-Altenheim, Bergstr./ Ecke Hermann-Aust-Str., Muggenthaler Str. / Lohfeldstr., Sonnwendstr./ Ecke Parkstraße, Maibaum, KIM: beide Bushaltestellen, PENTENRIED: Kirchenweg (Friedhof), Föhrengrund (Bushaltestelle), Birkenallee/Ecke Schulweg, Gutsstraße (Schulbushaltest.).
Gemeinde Krailling
Erster Bürgermeister Rudolph Haux: Telefon 089 / 8 57 06-111 E-Mail: buergermeister@krailling.de
Telefon 089 / 8 57 06-0, Telefax 089 / 8 57 66 56 www.krailling.de E-Mail: rathaus@krailling.de
Öffnungszeiten Bürgerbüro: Montag und Freitag 8-12 Uhr, Dienstag 7-12 und 14-16 Uhr, Mittwoch geschlossen, Donnerstag 8-12 und 15-19 Uhr
Sprechzeiten Verwaltung: Montag 8-12 Uhr, Dienstag 8-12 Uhr, Donnerstag 8-12 Uhr, Freitag 8-12 Uhr
Termine außerhalb dieser Zeiten sind nach Vereinbarung jederzeit möglich. Auf der Gemeindehomepage finden Sie aktuelle Hinweise und Informationen.
Quelle: Gemeinde Krailling