Amtliche Nachrichten der Gemeinde Krailling
Kalenderwoche 46
Bekanntmachung: Vollzug des Baugesetzbuches – BauGB: Änderung des Bebauungsplans Nr. 31 für den Bereich zwischen Bahnlinie und dem südlichen Teil der Bergstraße, Haus-Nrn. 50 - 76a, im Verfahren nach § 13 BauGB - Wiederholung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 4a Abs. 3 BauGB. Die während der vorangegangenen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4a Abs. 3 BauGB eingegangen Stellungnahmen wurden vom Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss in der Sitzung vom 05.11.2024 geprüft und einer Abwägung unterzogen. Das Ergebnis des Abwägungsbeschlusses wurde in den Änderungsentwurf des Bebauungsplans Nr. 31 eingearbeitet. Der nun überarbeitete Änderungsentwurf des Bebauungsplans Nr. 31 in der Fassung vom 05.11.2024, bestehend aus Planzeichnung, Textteil und Begründung, sowie der Auszug aus dem Beschlussbuch zu den beschlossenen Änderungen, werden nun nochmals verkürzt nach § 4a Abs. 3 BauGB bis zum 02.12.2024 im Internet veröffentlicht und sind auf der Homepage der Gemeinde Krailling (www.krailling.de – Bauen & Wohnen – Bauleitplanung) und im Geoportal Bayern (www.bauleitplanung.bayern.de) einsehbar. Fragen können auch telefonisch unter 089 / 8 57 06-303 geklärt werden. Das Plangebiet liegt zwischen der Bahnlinie und dem südlichen Teil der Bergstraße, von Hausnummer 50 bis 76a. Es wird auf folgendes hingewiesen:
1. Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden.
2. Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (rathaus@krailling.de), können bei Bedarf aber auch auf anderem Wege abgegeben werden.
3. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
4. Neben der Veröffentlichung im Internet werden die im Internet veröffentlichten Unterlagen während der Veröffentlichungsfrist auch in Papierform im Rathaus der Gemeinde Krailling, Bauamt - Zimmer O.05, Rudolf-von-Hirsch-Straße 1, 82152 5. Krailling (barrierefreier Zugang) während der üblichen Zeiten des Publikumsverkehrs ausgelegt.Der Inhalt der Bekanntmachung ist auch auf der Homepage der Gemeinde Krailling (www.Krailling.de – Bauen & Wohnen – Bauleitplanung) eingestellt.
Quelle: Gemeinde Krailling
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Kalenderwoche 46
Bekanntmachung: Vollzug des Baugesetzbuches – BauGB: Änderung des Bebauungsplans Nr. 31 für den Bereich zwischen Bahnlinie und dem südlichen Teil der Bergstraße, Haus-Nrn. 50 - 76a, im Verfahren nach § 13 BauGB - Wiederholung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 4a Abs. 3 BauGB. Die während der vorangegangenen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4a Abs. 3 BauGB eingegangen Stellungnahmen wurden vom Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss in der Sitzung vom 05.11.2024 geprüft und einer Abwägung unterzogen. Das Ergebnis des Abwägungsbeschlusses wurde in den Änderungsentwurf des Bebauungsplans Nr. 31 eingearbeitet. Der nun überarbeitete Änderungsentwurf des Bebauungsplans Nr. 31 in der Fassung vom 05.11.2024, bestehend aus Planzeichnung, Textteil und Begründung, sowie der Auszug aus dem Beschlussbuch zu den beschlossenen Änderungen, werden nun nochmals verkürzt nach § 4a Abs. 3 BauGB bis zum 02.12.2024 im Internet veröffentlicht und sind auf der Homepage der Gemeinde Krailling (www.krailling.de – Bauen & Wohnen – Bauleitplanung) und im Geoportal Bayern (www.bauleitplanung.bayern.de) einsehbar. Fragen können auch telefonisch unter 089 / 8 57 06-303 geklärt werden. Das Plangebiet liegt zwischen der Bahnlinie und dem südlichen Teil der Bergstraße, von Hausnummer 50 bis 76a. Es wird auf folgendes hingewiesen:
1. Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden.
2. Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (rathaus@krailling.de), können bei Bedarf aber auch auf anderem Wege abgegeben werden.
3. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
4. Neben der Veröffentlichung im Internet werden die im Internet veröffentlichten Unterlagen während der Veröffentlichungsfrist auch in Papierform im Rathaus der Gemeinde Krailling, Bauamt - Zimmer O.05, Rudolf-von-Hirsch-Straße 1, 82152 5. Krailling (barrierefreier Zugang) während der üblichen Zeiten des Publikumsverkehrs ausgelegt.Der Inhalt der Bekanntmachung ist auch auf der Homepage der Gemeinde Krailling (www.Krailling.de – Bauen & Wohnen – Bauleitplanung) eingestellt.
Quelle: Gemeinde Krailling
Amtliche Nachrichten der Gemeinde Krailling
Kalenderwoche 46
Bekanntmachung: Vollzug des Baugesetzbuches – BauGB: Änderung des Bebauungsplans Nr. 31 für den Bereich zwischen Bahnlinie und dem südlichen Teil der Bergstraße, Haus-Nrn. 50 - 76a, im Verfahren nach § 13 BauGB - Wiederholung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 4a Abs. 3 BauGB. Die während der vorangegangenen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4a Abs. 3 BauGB eingegangen Stellungnahmen wurden vom Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss in der Sitzung vom 05.11.2024 geprüft und einer Abwägung unterzogen. Das Ergebnis des Abwägungsbeschlusses wurde in den Änderungsentwurf des Bebauungsplans Nr. 31 eingearbeitet. Der nun überarbeitete Änderungsentwurf des Bebauungsplans Nr. 31 in der Fassung vom 05.11.2024, bestehend aus Planzeichnung, Textteil und Begründung, sowie der Auszug aus dem Beschlussbuch zu den beschlossenen Änderungen, werden nun nochmals verkürzt nach § 4a Abs. 3 BauGB bis zum 02.12.2024 im Internet veröffentlicht und sind auf der Homepage der Gemeinde Krailling (www.krailling.de – Bauen & Wohnen – Bauleitplanung) und im Geoportal Bayern (www.bauleitplanung.bayern.de) einsehbar. Fragen können auch telefonisch unter 089 / 8 57 06-303 geklärt werden. Das Plangebiet liegt zwischen der Bahnlinie und dem südlichen Teil der Bergstraße, von Hausnummer 50 bis 76a. Es wird auf folgendes hingewiesen:
1. Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden.
2. Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (rathaus@krailling.de), können bei Bedarf aber auch auf anderem Wege abgegeben werden.
3. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
4. Neben der Veröffentlichung im Internet werden die im Internet veröffentlichten Unterlagen während der Veröffentlichungsfrist auch in Papierform im Rathaus der Gemeinde Krailling, Bauamt - Zimmer O.05, Rudolf-von-Hirsch-Straße 1, 82152 5. Krailling (barrierefreier Zugang) während der üblichen Zeiten des Publikumsverkehrs ausgelegt.Der Inhalt der Bekanntmachung ist auch auf der Homepage der Gemeinde Krailling (www.Krailling.de – Bauen & Wohnen – Bauleitplanung) eingestellt.
Quelle: Gemeinde Krailling