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Krailling | | von Gemeinde Krailling

Amtliche Nachrichten der Gemeinde Krailling

Kalenderwoche 32

Bekanntmachung: 11. Änderung des Bebauungsplans Nr. 28 für einen Teilbereich westlich der Luitpoldstraße, ab Einmündungsbereich Elisenstraße bis Einmündungsbereich Georg-Schuster-Straße, für die Flurnummern 402/6, 402/3, 409/2, 405/8, 406, 341, 341/18, 335/45, 335/46, 335/47m 335/48, 342 (Teilfläche), 335/8 (Teilfläche), Gemarkung Krailling, im Verfahren nach § 13a - Nochmalige Wiederholung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 4a Abs. 3 BauGB. Die während der vorangegangenen 3. Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen wurden vom Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss in der Sitzung vom 09.07.2024 geprüft und einer Abwägung unterzogen. Das Ergebnis des Abwägungsbeschlusses wurde in den Änderungsentwurf des Bebauungsplans Nr. 28 eingearbeitet. Der nun überarbeitete Änderungsentwurf des Bebauungs¬plans Nr. 28 in der Fassung vom 09.07.2024, bestehend aus Planzeichnung, Textteil und Begründung, sowie der Auszug aus dem Beschlussbuch zu den beschlossenen Änderungen, werden nun nochmals gemäß § 4a Abs. 3 BauGB bis zum 27.09.2024 im Internet veröffentlicht und sind auf der Homepage der Gemeinde Krailling (www.krailling.de – Bauen & Wohnen – Bauleitplanung) und im Geoportal Bayern (www.bauleitplanung.bayern.de) einsehbar. Fragen können auch telef. unter 089/ 85706-303 geklärt werden. Das Plangebiet liegt westlich der Luitpoldstraße, zwischen Elisenstraße u. Georg-Schuster-Straße. Es wird auf folgendes hingewiesen:

1. Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden.

2. Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (bauamt@krailling.de), können bei Bedarf aber auch auf anderem Wege abgegeben werden.

3. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

4. Neben der Veröffentlichung im Internet werden die im Internet veröffentlichten Unterlagen während der Veröffentlichungsfrist auch in Papierform im Rathaus der Gemeinde Krailling, Bauamt - Zimmer O.05, Rudolf-von-Hirsch-Straße 1, 82152 Krailling (barrierefreier Zugang) während der üblichen Zeiten des Publikumsverkehrs ausgelegt. Der Inhalt der Bekanntmachung ist auch auf der Homepage der Gemeinde Krailling (www.Krailling.de – Bauen & Wohnen – Bauleitplanung) eingestellt.

Quelle: Gemeinde Krailling

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1. Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden.

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3. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

4. Neben der Veröffentlichung im Internet werden die im Internet veröffentlichten Unterlagen während der Veröffentlichungsfrist auch in Papierform im Rathaus der Gemeinde Krailling, Bauamt - Zimmer O.05, Rudolf-von-Hirsch-Straße 1, 82152 Krailling (barrierefreier Zugang) während der üblichen Zeiten des Publikumsverkehrs ausgelegt. Der Inhalt der Bekanntmachung ist auch auf der Homepage der Gemeinde Krailling (www.Krailling.de – Bauen & Wohnen – Bauleitplanung) eingestellt.

Quelle: Gemeinde Krailling

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