Amtliche Nachrichten der Gemeinde Krailling
Kalenderwoche 21
Bekanntmachung: Änderung des Bebauungsplans Nr. 26 für das Geviert Margaretenstraße – Elisenstraße – Franzstraße – Hans-Sachs-Straße, im Verfahren nach § 13a BauGB - Wiederholung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 4a Abs. 3 BauGB: Die während der vorangegangenen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach §§ 3 und 4 Abs. 2 BauGB eingegangen Stellungnahmen wurden vom Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss in der Sitzung vom 16.04.2024 geprüft und einer Abwägung unterzogen. Das Ergebnis des Abwägungsbeschlusses wurde in den Änderungsentwurf des Bebauungsplans Nr. 28 eingearbeitet. Der nun überarbeitete Änderungsentwurf in der Fassung vom 16.04.2024, bestehend aus Planzeichnung, Textteil und Begründung sowie der Auszug aus dem Beschlussbuch zu den beschlossenen Änderungen, werden nun nochmals verkürzt gemäß § 4a Abs. 3 BauGB bis zum 07.06.2024 im Internet veröffentlicht und sind auf der Homepage der Gemeinde Krailling (www.krailling.de – Bauen & Umwelt – Bebauungspläne - Änderung Bebauungsplan Nr. 26 Geviert Margaretenstraße - Elisenstraße - Franzstraße - Hans-Sachs-Straße) und im Geoportal Bayern (www.bauleitplanung.bayern.de) einsehbar. Fragen hierzu können auch telefonisch unter 089/8 57 06-303 geklärt werden. Das Plangebiet liegt zwischen Margaretenstraße, Elisenstraße, Franzstraße und Hans-Sachs-Straße. Es wird auf folgendes hingewiesen:
1. Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden.
2. Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (rathaus@krailling.de), können bei Bedarf aber auch auf anderem Wege abgegeben werden.
3. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Be¬schlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
4. Neben der Veröffentlichung im Internet werden die im Internet veröffentlichten Unterlagen während der Veröffentlichungsfrist auch in Papierform im Rathaus der Gemeinde Krailling, Bauamt - Zimmer O.05, Rudolf-von-Hirsch-Straße 1, 82152 Krailling (barrierefreier Zugang) während der üblichen Zeiten des Publikumsverkehrs ausgelegt.Der Inhalt der Bekanntmachung ist auch auf der Homepage der Gemeinde Krailling (www.Krailling.de – Bauen & Umwelt – Bebauungspläne – 2. Änderung Bebauungsplan Nr. 47 für die ehemalige Brennerei - Teilbereich Nord) eingestellt.
Quelle: Gemeinde Krailling
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Kalenderwoche 21
Bekanntmachung: Änderung des Bebauungsplans Nr. 26 für das Geviert Margaretenstraße – Elisenstraße – Franzstraße – Hans-Sachs-Straße, im Verfahren nach § 13a BauGB - Wiederholung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 4a Abs. 3 BauGB: Die während der vorangegangenen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach §§ 3 und 4 Abs. 2 BauGB eingegangen Stellungnahmen wurden vom Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss in der Sitzung vom 16.04.2024 geprüft und einer Abwägung unterzogen. Das Ergebnis des Abwägungsbeschlusses wurde in den Änderungsentwurf des Bebauungsplans Nr. 28 eingearbeitet. Der nun überarbeitete Änderungsentwurf in der Fassung vom 16.04.2024, bestehend aus Planzeichnung, Textteil und Begründung sowie der Auszug aus dem Beschlussbuch zu den beschlossenen Änderungen, werden nun nochmals verkürzt gemäß § 4a Abs. 3 BauGB bis zum 07.06.2024 im Internet veröffentlicht und sind auf der Homepage der Gemeinde Krailling (www.krailling.de – Bauen & Umwelt – Bebauungspläne - Änderung Bebauungsplan Nr. 26 Geviert Margaretenstraße - Elisenstraße - Franzstraße - Hans-Sachs-Straße) und im Geoportal Bayern (www.bauleitplanung.bayern.de) einsehbar. Fragen hierzu können auch telefonisch unter 089/8 57 06-303 geklärt werden. Das Plangebiet liegt zwischen Margaretenstraße, Elisenstraße, Franzstraße und Hans-Sachs-Straße. Es wird auf folgendes hingewiesen:
1. Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden.
2. Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (rathaus@krailling.de), können bei Bedarf aber auch auf anderem Wege abgegeben werden.
3. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Be¬schlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
4. Neben der Veröffentlichung im Internet werden die im Internet veröffentlichten Unterlagen während der Veröffentlichungsfrist auch in Papierform im Rathaus der Gemeinde Krailling, Bauamt - Zimmer O.05, Rudolf-von-Hirsch-Straße 1, 82152 Krailling (barrierefreier Zugang) während der üblichen Zeiten des Publikumsverkehrs ausgelegt.Der Inhalt der Bekanntmachung ist auch auf der Homepage der Gemeinde Krailling (www.Krailling.de – Bauen & Umwelt – Bebauungspläne – 2. Änderung Bebauungsplan Nr. 47 für die ehemalige Brennerei - Teilbereich Nord) eingestellt.
Quelle: Gemeinde Krailling
Amtliche Nachrichten der Gemeinde Krailling
Kalenderwoche 21
Bekanntmachung: Änderung des Bebauungsplans Nr. 26 für das Geviert Margaretenstraße – Elisenstraße – Franzstraße – Hans-Sachs-Straße, im Verfahren nach § 13a BauGB - Wiederholung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 4a Abs. 3 BauGB: Die während der vorangegangenen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach §§ 3 und 4 Abs. 2 BauGB eingegangen Stellungnahmen wurden vom Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss in der Sitzung vom 16.04.2024 geprüft und einer Abwägung unterzogen. Das Ergebnis des Abwägungsbeschlusses wurde in den Änderungsentwurf des Bebauungsplans Nr. 28 eingearbeitet. Der nun überarbeitete Änderungsentwurf in der Fassung vom 16.04.2024, bestehend aus Planzeichnung, Textteil und Begründung sowie der Auszug aus dem Beschlussbuch zu den beschlossenen Änderungen, werden nun nochmals verkürzt gemäß § 4a Abs. 3 BauGB bis zum 07.06.2024 im Internet veröffentlicht und sind auf der Homepage der Gemeinde Krailling (www.krailling.de – Bauen & Umwelt – Bebauungspläne - Änderung Bebauungsplan Nr. 26 Geviert Margaretenstraße - Elisenstraße - Franzstraße - Hans-Sachs-Straße) und im Geoportal Bayern (www.bauleitplanung.bayern.de) einsehbar. Fragen hierzu können auch telefonisch unter 089/8 57 06-303 geklärt werden. Das Plangebiet liegt zwischen Margaretenstraße, Elisenstraße, Franzstraße und Hans-Sachs-Straße. Es wird auf folgendes hingewiesen:
1. Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden.
2. Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (rathaus@krailling.de), können bei Bedarf aber auch auf anderem Wege abgegeben werden.
3. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Be¬schlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
4. Neben der Veröffentlichung im Internet werden die im Internet veröffentlichten Unterlagen während der Veröffentlichungsfrist auch in Papierform im Rathaus der Gemeinde Krailling, Bauamt - Zimmer O.05, Rudolf-von-Hirsch-Straße 1, 82152 Krailling (barrierefreier Zugang) während der üblichen Zeiten des Publikumsverkehrs ausgelegt.Der Inhalt der Bekanntmachung ist auch auf der Homepage der Gemeinde Krailling (www.Krailling.de – Bauen & Umwelt – Bebauungspläne – 2. Änderung Bebauungsplan Nr. 47 für die ehemalige Brennerei - Teilbereich Nord) eingestellt.
Quelle: Gemeinde Krailling