Amtliche Nachrichten der Gemeinde Krailling
Kalenderwoche 6
Bekanntmachung – Vollzug des Baugesetzbuches – BauGB: Änderung des Bebauungsplans Nr. 8 für den Bereich zwischen Gautinger Straße, Eichfeldstraße, Wolf-Ferrari-Straße, Krälerstraße, Ligsalzstraße und Lohfeldstraße, im Verfahren nach § 13a BauGB - Wiederholung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 4a Abs. 3 BauGB: Die während der vorangegangenen Wiederholung der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4a Abs. 3 BauGB eingegangen Stellungnahmen wurden vom Bau-, Umwelt- u. Verkehrsausschuss in der Sitzung vom 16.01.2024 geprüft und einer Abwägung unterzogen. Das Ergebnis des Abwägungsbeschlusses wurde in den Änderungsentwurf des Bebauungsplans Nr. 8 eingearbeitet. Der überarbeitete Änderungsentwurf des Bebauungsplans Nr. 8 in der Fassung vom 16.01.2024, bestehend aus Planzeichnung, Textteil und Begründung, sowie der Auszug aus dem Beschlussbuch zu den beschlossenen Änderungen, werden nun erneut gemäß § 4a Abs. 3 BauGB in der Zeit vom 08. Februar 2024 bis 11. März 2024 im Internet veröffentlicht und sind auf der Homepage der Gemeinde Krailling (www.krailling.de – Bauen & Umwelt – Bebauungspläne – Bebauungsplan Nr. 8) und im Geoportal Bayern (www.bauleitplanung.bayern.de) einsehbar. Fragen können auch telefonisch unter (089) 8 57 06-303 geklärt werden. Das Plangebiet liegt zwischen Gautinger Straße, Eichfeldstraße, Wolf-Ferrari-Straße, Krälerstraße, Ligsalzstraße und Lohfeldstraße (siehe Kartendarstellung. Es wird auf folgendes hingewiesen: 1. Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. 2. Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (rathaus@krailling.de), können bei Bedarf aber auch auf anderem Wege abgegeben werden.3. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.4. Neben der Veröffentlichung im Internet werden die im Internet veröffentlichten Unterlagen während der Veröffentlichungsfrist auch in Papierform im Rathaus der Gemeinde Krailling, Bauamt - Zimmer O.05, Rudolf-von-Hirsch-Straße 1, 82152 Krailling (barrierefreier Zugang) während der üblichen Zeiten des Publikumsverkehrs ausgelegt. Der Inhalt der Bekanntmachung ist auch auf der Homepage der Gemeinde Krailling (www.Krailling.de – Bauen & Umwelt – Bebauungspläne – Bebauungsplan Nr. 8) eingestellt.
Quelle: Gemeinde Krailling
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Kalenderwoche 6
Bekanntmachung – Vollzug des Baugesetzbuches – BauGB: Änderung des Bebauungsplans Nr. 8 für den Bereich zwischen Gautinger Straße, Eichfeldstraße, Wolf-Ferrari-Straße, Krälerstraße, Ligsalzstraße und Lohfeldstraße, im Verfahren nach § 13a BauGB - Wiederholung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 4a Abs. 3 BauGB: Die während der vorangegangenen Wiederholung der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4a Abs. 3 BauGB eingegangen Stellungnahmen wurden vom Bau-, Umwelt- u. Verkehrsausschuss in der Sitzung vom 16.01.2024 geprüft und einer Abwägung unterzogen. Das Ergebnis des Abwägungsbeschlusses wurde in den Änderungsentwurf des Bebauungsplans Nr. 8 eingearbeitet. Der überarbeitete Änderungsentwurf des Bebauungsplans Nr. 8 in der Fassung vom 16.01.2024, bestehend aus Planzeichnung, Textteil und Begründung, sowie der Auszug aus dem Beschlussbuch zu den beschlossenen Änderungen, werden nun erneut gemäß § 4a Abs. 3 BauGB in der Zeit vom 08. Februar 2024 bis 11. März 2024 im Internet veröffentlicht und sind auf der Homepage der Gemeinde Krailling (www.krailling.de – Bauen & Umwelt – Bebauungspläne – Bebauungsplan Nr. 8) und im Geoportal Bayern (www.bauleitplanung.bayern.de) einsehbar. Fragen können auch telefonisch unter (089) 8 57 06-303 geklärt werden. Das Plangebiet liegt zwischen Gautinger Straße, Eichfeldstraße, Wolf-Ferrari-Straße, Krälerstraße, Ligsalzstraße und Lohfeldstraße (siehe Kartendarstellung. Es wird auf folgendes hingewiesen: 1. Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. 2. Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (rathaus@krailling.de), können bei Bedarf aber auch auf anderem Wege abgegeben werden.3. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.4. Neben der Veröffentlichung im Internet werden die im Internet veröffentlichten Unterlagen während der Veröffentlichungsfrist auch in Papierform im Rathaus der Gemeinde Krailling, Bauamt - Zimmer O.05, Rudolf-von-Hirsch-Straße 1, 82152 Krailling (barrierefreier Zugang) während der üblichen Zeiten des Publikumsverkehrs ausgelegt. Der Inhalt der Bekanntmachung ist auch auf der Homepage der Gemeinde Krailling (www.Krailling.de – Bauen & Umwelt – Bebauungspläne – Bebauungsplan Nr. 8) eingestellt.
Quelle: Gemeinde Krailling
Amtliche Nachrichten der Gemeinde Krailling
Kalenderwoche 6
Bekanntmachung – Vollzug des Baugesetzbuches – BauGB: Änderung des Bebauungsplans Nr. 8 für den Bereich zwischen Gautinger Straße, Eichfeldstraße, Wolf-Ferrari-Straße, Krälerstraße, Ligsalzstraße und Lohfeldstraße, im Verfahren nach § 13a BauGB - Wiederholung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 4a Abs. 3 BauGB: Die während der vorangegangenen Wiederholung der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4a Abs. 3 BauGB eingegangen Stellungnahmen wurden vom Bau-, Umwelt- u. Verkehrsausschuss in der Sitzung vom 16.01.2024 geprüft und einer Abwägung unterzogen. Das Ergebnis des Abwägungsbeschlusses wurde in den Änderungsentwurf des Bebauungsplans Nr. 8 eingearbeitet. Der überarbeitete Änderungsentwurf des Bebauungsplans Nr. 8 in der Fassung vom 16.01.2024, bestehend aus Planzeichnung, Textteil und Begründung, sowie der Auszug aus dem Beschlussbuch zu den beschlossenen Änderungen, werden nun erneut gemäß § 4a Abs. 3 BauGB in der Zeit vom 08. Februar 2024 bis 11. März 2024 im Internet veröffentlicht und sind auf der Homepage der Gemeinde Krailling (www.krailling.de – Bauen & Umwelt – Bebauungspläne – Bebauungsplan Nr. 8) und im Geoportal Bayern (www.bauleitplanung.bayern.de) einsehbar. Fragen können auch telefonisch unter (089) 8 57 06-303 geklärt werden. Das Plangebiet liegt zwischen Gautinger Straße, Eichfeldstraße, Wolf-Ferrari-Straße, Krälerstraße, Ligsalzstraße und Lohfeldstraße (siehe Kartendarstellung. Es wird auf folgendes hingewiesen: 1. Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. 2. Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (rathaus@krailling.de), können bei Bedarf aber auch auf anderem Wege abgegeben werden.3. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.4. Neben der Veröffentlichung im Internet werden die im Internet veröffentlichten Unterlagen während der Veröffentlichungsfrist auch in Papierform im Rathaus der Gemeinde Krailling, Bauamt - Zimmer O.05, Rudolf-von-Hirsch-Straße 1, 82152 Krailling (barrierefreier Zugang) während der üblichen Zeiten des Publikumsverkehrs ausgelegt. Der Inhalt der Bekanntmachung ist auch auf der Homepage der Gemeinde Krailling (www.Krailling.de – Bauen & Umwelt – Bebauungspläne – Bebauungsplan Nr. 8) eingestellt.
Quelle: Gemeinde Krailling