Amtliche Nachrichten der Gemeinde Krailling
Kalenderwoche 48
2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 47, Flurnummern 80/8 (Teilbereich), 80/6 Gemarkung Frohnloh, für die ehemalige Brennerei in Pentenried, Teilbebauungsplan Nord, Wiederholung d. Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 4a Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB)Der Bau, Umwelt- und Verkehrsausschuss hat am 12.10.2021 die o.g. Änderung des Bebauungsplans als Satzung beschlossen. Es fand jedoch keine Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses statt, somit wurde diese Bebauungsplanänderung nie rechtsverbindlich. Der Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss hat nun am 19.09.2023 die Änderung der notwendigen Ausgleichsflächen beschlossen. Der hierfür erforderliche Umweltbericht, der Bebauungsplanentwurf und die Begründung wurden abgeändert. Von daher erfolgt nun eine nochmalige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4a Abs. 3 BauGB. Dieser Teilbebauungsplan Nord der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 47 in der Fassung vom 19.09.2023, mit Begründung, Umweltbericht und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen, liegt nun gemäß § 4a Abs. 3 BauGB nochmals in der Zeit vom 06. Dezember 2023 bis einschließlich 22. Januar 2024 im Rathaus der Gemeinde Krailling, Rudolf-von-Hirsch-Straße 1, 82152 Krailling, Zimmer O.05, öffentlich aus. Der Änderungsentwurf des Bebauungsplans Nr. 47 „Teilbereich Nord“ ist auch auf der Internetseite der Gemeinde Krailling unter www.krailling.de - Bauen & Umwelt – Bebauungspläne – Bebauungsplan Nr. 47 einsehbar. Fragen dazu können telefonisch unter 089 / 8 57 06-303 geklärt werden. Während der Auslegungsfrist können Bedenken und Anregungen schriftlich vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können nach § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit nicht von Bedeutung ist. Das Plangebiet liegt nordwestlich der Gutsstraße im sog. „Gut Pentenried“.
Quelle: Gemeinde Krailling
Amtliche Nachrichten der Gemeinde Krailling
Kalenderwoche 48
2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 47, Flurnummern 80/8 (Teilbereich), 80/6 Gemarkung Frohnloh, für die ehemalige Brennerei in Pentenried, Teilbebauungsplan Nord, Wiederholung d. Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 4a Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB)Der Bau, Umwelt- und Verkehrsausschuss hat am 12.10.2021 die o.g. Änderung des Bebauungsplans als Satzung beschlossen. Es fand jedoch keine Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses statt, somit wurde diese Bebauungsplanänderung nie rechtsverbindlich. Der Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss hat nun am 19.09.2023 die Änderung der notwendigen Ausgleichsflächen beschlossen. Der hierfür erforderliche Umweltbericht, der Bebauungsplanentwurf und die Begründung wurden abgeändert. Von daher erfolgt nun eine nochmalige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4a Abs. 3 BauGB. Dieser Teilbebauungsplan Nord der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 47 in der Fassung vom 19.09.2023, mit Begründung, Umweltbericht und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen, liegt nun gemäß § 4a Abs. 3 BauGB nochmals in der Zeit vom 06. Dezember 2023 bis einschließlich 22. Januar 2024 im Rathaus der Gemeinde Krailling, Rudolf-von-Hirsch-Straße 1, 82152 Krailling, Zimmer O.05, öffentlich aus. Der Änderungsentwurf des Bebauungsplans Nr. 47 „Teilbereich Nord“ ist auch auf der Internetseite der Gemeinde Krailling unter www.krailling.de - Bauen & Umwelt – Bebauungspläne – Bebauungsplan Nr. 47 einsehbar. Fragen dazu können telefonisch unter 089 / 8 57 06-303 geklärt werden. Während der Auslegungsfrist können Bedenken und Anregungen schriftlich vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können nach § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit nicht von Bedeutung ist. Das Plangebiet liegt nordwestlich der Gutsstraße im sog. „Gut Pentenried“.
Quelle: Gemeinde Krailling
Amtliche Nachrichten der Gemeinde Krailling
Kalenderwoche 48
2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 47, Flurnummern 80/8 (Teilbereich), 80/6 Gemarkung Frohnloh, für die ehemalige Brennerei in Pentenried, Teilbebauungsplan Nord, Wiederholung d. Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 4a Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB)Der Bau, Umwelt- und Verkehrsausschuss hat am 12.10.2021 die o.g. Änderung des Bebauungsplans als Satzung beschlossen. Es fand jedoch keine Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses statt, somit wurde diese Bebauungsplanänderung nie rechtsverbindlich. Der Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss hat nun am 19.09.2023 die Änderung der notwendigen Ausgleichsflächen beschlossen. Der hierfür erforderliche Umweltbericht, der Bebauungsplanentwurf und die Begründung wurden abgeändert. Von daher erfolgt nun eine nochmalige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4a Abs. 3 BauGB. Dieser Teilbebauungsplan Nord der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 47 in der Fassung vom 19.09.2023, mit Begründung, Umweltbericht und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen, liegt nun gemäß § 4a Abs. 3 BauGB nochmals in der Zeit vom 06. Dezember 2023 bis einschließlich 22. Januar 2024 im Rathaus der Gemeinde Krailling, Rudolf-von-Hirsch-Straße 1, 82152 Krailling, Zimmer O.05, öffentlich aus. Der Änderungsentwurf des Bebauungsplans Nr. 47 „Teilbereich Nord“ ist auch auf der Internetseite der Gemeinde Krailling unter www.krailling.de - Bauen & Umwelt – Bebauungspläne – Bebauungsplan Nr. 47 einsehbar. Fragen dazu können telefonisch unter 089 / 8 57 06-303 geklärt werden. Während der Auslegungsfrist können Bedenken und Anregungen schriftlich vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können nach § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit nicht von Bedeutung ist. Das Plangebiet liegt nordwestlich der Gutsstraße im sog. „Gut Pentenried“.
Quelle: Gemeinde Krailling