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Krailling | | von Gemeinde Krailling

Amtliche Nachrichten der Gemeinde Krailling

Kalenderwoche 22

Bekanntmachung: Änderung des Bebauungsplans Nr. 19a für das Grundstück Muggenthalerstraße 2, Fl.Nr. 223/13, Gemarkung Krailling, im Verfahren nach § 13a BauGB - Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB: Der Bau-, Umwelt und Verkehrs¬aus¬schuss hat in seiner Sitzung am 09.10.2018 die Änderung des Bebauungsplans Nr. 19a zur Aufstockung des Gebäudes auf dem Grundstück Muggenthalerstraße 2 im Verfahren nach § 13a BauGB beschlossen. Wir weisen darauf hin, dass die Bebauungsplanänderung nach § 13a BauGB erfolgt und von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 2 BauGB abgesehen wird. Im Rahmen der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach § 13a Abs. 2 BauGB i.V.m. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB liegt nun ein Änderungsentwurf in der vom Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss gebilligten Fassung vom 14.02.2023, mit Begründung, in der Zeit vom 26. Mai 2023 bis 30. Juni 2023 im Rathaus der Gemeinde Krailling, Bauamt - Zimmer O.05, Rudolf-von-Hirsch-Straße 1, 82152 Krailling, öffentlich aus. Eine persönliche Einsichtnahme ist möglichst erst nach vorheriger Terminabsprache unter 089 / 8 57 06-303 vorzunehmen. Der Änderungsentwurf des Bebauungsplans Nr. 19a ist auch auf der Internetseite der Gemeinde Krailling unter www.krailling.de - Bauen & Umwelt – Bebauungspläne – Bebauungsplan Nr. 19a einsehbar. Fragen dazu können gerne auch telefonisch geklärt werden. Während der Auslegungsfrist können Bedenken und Anregungen schriftlich vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können nach § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit nicht von Bedeutung ist.

Bekanntmachung: 11. Änderung des Bebauungsplans Nr. 28 für einen Teilbereich westlich der Luitpoldstraße, ab Einmündungs¬be¬reich Elisenstraße bis Einmündungsbereich Georg-Schuster-Straße, für die Flurnummern 402/6, 402/3, 409/2, 405/8, 406, 341, 341/18, 335/45, 335/46, 335/47m 335/48, 342 (Teilfläche), 335/8 (Teilfläche), Gemarkung Krailling, im Verfahren nach § 13a BauGB - Wieder¬holung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 4a Abs. 3 BauGB: Die während der vorangegangenen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach §§ 3 und 4 Abs. 2 BauGB eingegangen Stellungnahmen wurden vom Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss in der Sitzung vom 09.05.2023 geprüft und einer Abwägung unterzogen. Das Ergebnis des Abwägungsbeschlusses wurde in den Änderungsentwurf des Bebauungsplans Nr. 28 eingearbeitet. Der überarbeitete Änderungsentwurf des Bebauungsplans Nr. 28 in der Fassung vom 09.05.2023, mit Begründung, liegt nun erneut in der Zeit vom 26. Mai 2023 bis 30. Juni 2023 im Rathaus der Gemeinde Krailling, Bauamt - Zimmer O.05, Rudolf-von-Hirsch-Straße 1, 82152 Krailling, öffentlich aus. Eine persönliche Einsichtnahme ist möglichst erst nach vorheriger Terminabsprache unter 089 / 8 57 06-303 vorzunehmen. Der Änderungsentwurf des Bebauungsplans Nr. 28 ist auch auf der Internetseite der Gemeinde Krailling unter www.krailling.de - Bauen & Umwelt – Bebauungspläne – Bebauungsplan Nr. 28 einsehbar. Fragen dazu können gerne auch telefonisch geklärt werden. Während der Auslegungsfrist können Bedenken und Anregungen vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können nach § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Quelle: Gemeinde Krailling

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Bekanntmachung: Änderung des Bebauungsplans Nr. 19a für das Grundstück Muggenthalerstraße 2, Fl.Nr. 223/13, Gemarkung Krailling, im Verfahren nach § 13a BauGB - Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB: Der Bau-, Umwelt und Verkehrs¬aus¬schuss hat in seiner Sitzung am 09.10.2018 die Änderung des Bebauungsplans Nr. 19a zur Aufstockung des Gebäudes auf dem Grundstück Muggenthalerstraße 2 im Verfahren nach § 13a BauGB beschlossen. Wir weisen darauf hin, dass die Bebauungsplanänderung nach § 13a BauGB erfolgt und von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 2 BauGB abgesehen wird. Im Rahmen der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach § 13a Abs. 2 BauGB i.V.m. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB liegt nun ein Änderungsentwurf in der vom Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss gebilligten Fassung vom 14.02.2023, mit Begründung, in der Zeit vom 26. Mai 2023 bis 30. Juni 2023 im Rathaus der Gemeinde Krailling, Bauamt - Zimmer O.05, Rudolf-von-Hirsch-Straße 1, 82152 Krailling, öffentlich aus. Eine persönliche Einsichtnahme ist möglichst erst nach vorheriger Terminabsprache unter 089 / 8 57 06-303 vorzunehmen. Der Änderungsentwurf des Bebauungsplans Nr. 19a ist auch auf der Internetseite der Gemeinde Krailling unter www.krailling.de - Bauen & Umwelt – Bebauungspläne – Bebauungsplan Nr. 19a einsehbar. Fragen dazu können gerne auch telefonisch geklärt werden. Während der Auslegungsfrist können Bedenken und Anregungen schriftlich vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können nach § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit nicht von Bedeutung ist.

Bekanntmachung: 11. Änderung des Bebauungsplans Nr. 28 für einen Teilbereich westlich der Luitpoldstraße, ab Einmündungs¬be¬reich Elisenstraße bis Einmündungsbereich Georg-Schuster-Straße, für die Flurnummern 402/6, 402/3, 409/2, 405/8, 406, 341, 341/18, 335/45, 335/46, 335/47m 335/48, 342 (Teilfläche), 335/8 (Teilfläche), Gemarkung Krailling, im Verfahren nach § 13a BauGB - Wieder¬holung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 4a Abs. 3 BauGB: Die während der vorangegangenen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach §§ 3 und 4 Abs. 2 BauGB eingegangen Stellungnahmen wurden vom Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss in der Sitzung vom 09.05.2023 geprüft und einer Abwägung unterzogen. Das Ergebnis des Abwägungsbeschlusses wurde in den Änderungsentwurf des Bebauungsplans Nr. 28 eingearbeitet. Der überarbeitete Änderungsentwurf des Bebauungsplans Nr. 28 in der Fassung vom 09.05.2023, mit Begründung, liegt nun erneut in der Zeit vom 26. Mai 2023 bis 30. Juni 2023 im Rathaus der Gemeinde Krailling, Bauamt - Zimmer O.05, Rudolf-von-Hirsch-Straße 1, 82152 Krailling, öffentlich aus. Eine persönliche Einsichtnahme ist möglichst erst nach vorheriger Terminabsprache unter 089 / 8 57 06-303 vorzunehmen. Der Änderungsentwurf des Bebauungsplans Nr. 28 ist auch auf der Internetseite der Gemeinde Krailling unter www.krailling.de - Bauen & Umwelt – Bebauungspläne – Bebauungsplan Nr. 28 einsehbar. Fragen dazu können gerne auch telefonisch geklärt werden. Während der Auslegungsfrist können Bedenken und Anregungen vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können nach § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Quelle: Gemeinde Krailling

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