Amtliche Nachrichten der Gemeinde Krailling
Kalenderwoche 50
Bekanntmachung über die Genehmigung die 15. Teiländerung des Flächennutzungsplans für den nördlichen Ortsrand Pentenried, gemäß § 6 Abs. 5 Satz 1 BauGB (Parallelverahren zur 2. Änderung des Bebauungsplan Nr. 47 für die ehenmalige Brennerei). Der Gemeinderat der Gemeinde Krailling hat in seiner Sitzung am 26.07.2022 die o.g. 15. Teiländerung des Flächennutzungsplans für den nördlichen Orts¬rand Pentenried der Flächen Flurnummern 79/2, 79/3, 79/53, 79/127 sowie Teilbereiche der Flächen mit den Flurnummern 79/12, 79/4, 80, Gemarkung Frohnloh in der Fassung vom 12.10.2021, einschließlich Begründung hierzu, festgestellt. Diese 15. Änderung des Flächennutzungsplans wurde vom Landratsamt Starnberg mit Schreiben vom 09.11.2022, Aktenzeichen: 41-53-1-2p, unter redaktionellen Auflagengenehmigt: 1. Die Gemeinde Krailling muss noch in den Verfahrensvermerken zur 15. Änderung des Flächennutzungsplans „Nördlicher Ortsrand Pentenried“ i.d.F. vom 12.10.2021 im ersten Absatz das genannte Datum „14.06.2016“ anpassen in „06.12.2016“ sowie die Begründung entsprechend ergänzen. 2. in der zusammenfassenden Erklärung nach § 6a Abs. 1 BauGB muss das Datum des Feststellungsbeschlusses in „26.07.2022“ abgeändert werden.Diese redaktonellen Änderungen wurden vorgenommen. Die 15. Änderung des Flächennutzungsplans mit Begründung und einer zusammenfassenden Erklärung (§ 6a Abs. 1 BauGB) über die Art und Weise wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung im Flächennutzungsplan berücksichtigt wurden und aus welchen Gründen der Plan nach Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde, wird nun zu jedermanns Einsicht bereitgehalten und es kann über den Inhalt Auskunft verlangt werden. Eine persönliche Einsichtnahme sollte möglichst erst nach vorheriger Terminabsprache unter 089 85706-303 vorgenommen werden. Die 15. Änderung des Flächennutzungsplans ist auch auf der Internet¬seite der Gemeinde Krailling unter www.krailling.de - Bauen & Umwelt – Bebauungspläne einsehbar. Fragen dazu können auch telefonisch geklärt werden. Das Plangebiet umfasst einen Teilbereich nördlich des sog. Gutsbereichs in Pentenried). Diese 15. Änderung des Flächennutzungsplans für den nördlichen Ortsrand Pentenried tritt gemäß § 6 Abs. 5 BauGB mit dieser Bekannt¬machung in Kraft. Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie der Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen. Unbeachtlich werden demnach1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, 2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und 3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgans, wenn Sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Flächennutzungsplans schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründeten Sachverhalts geltend gemacht worden sind. Satz 1 gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Abs. 2a beachtlich sind.
Quelle: Gemeinde Krailling
Amtliche Nachrichten der Gemeinde Krailling
Kalenderwoche 50
Bekanntmachung über die Genehmigung die 15. Teiländerung des Flächennutzungsplans für den nördlichen Ortsrand Pentenried, gemäß § 6 Abs. 5 Satz 1 BauGB (Parallelverahren zur 2. Änderung des Bebauungsplan Nr. 47 für die ehenmalige Brennerei). Der Gemeinderat der Gemeinde Krailling hat in seiner Sitzung am 26.07.2022 die o.g. 15. Teiländerung des Flächennutzungsplans für den nördlichen Orts¬rand Pentenried der Flächen Flurnummern 79/2, 79/3, 79/53, 79/127 sowie Teilbereiche der Flächen mit den Flurnummern 79/12, 79/4, 80, Gemarkung Frohnloh in der Fassung vom 12.10.2021, einschließlich Begründung hierzu, festgestellt. Diese 15. Änderung des Flächennutzungsplans wurde vom Landratsamt Starnberg mit Schreiben vom 09.11.2022, Aktenzeichen: 41-53-1-2p, unter redaktionellen Auflagengenehmigt: 1. Die Gemeinde Krailling muss noch in den Verfahrensvermerken zur 15. Änderung des Flächennutzungsplans „Nördlicher Ortsrand Pentenried“ i.d.F. vom 12.10.2021 im ersten Absatz das genannte Datum „14.06.2016“ anpassen in „06.12.2016“ sowie die Begründung entsprechend ergänzen. 2. in der zusammenfassenden Erklärung nach § 6a Abs. 1 BauGB muss das Datum des Feststellungsbeschlusses in „26.07.2022“ abgeändert werden.Diese redaktonellen Änderungen wurden vorgenommen. Die 15. Änderung des Flächennutzungsplans mit Begründung und einer zusammenfassenden Erklärung (§ 6a Abs. 1 BauGB) über die Art und Weise wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung im Flächennutzungsplan berücksichtigt wurden und aus welchen Gründen der Plan nach Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde, wird nun zu jedermanns Einsicht bereitgehalten und es kann über den Inhalt Auskunft verlangt werden. Eine persönliche Einsichtnahme sollte möglichst erst nach vorheriger Terminabsprache unter 089 85706-303 vorgenommen werden. Die 15. Änderung des Flächennutzungsplans ist auch auf der Internet¬seite der Gemeinde Krailling unter www.krailling.de - Bauen & Umwelt – Bebauungspläne einsehbar. Fragen dazu können auch telefonisch geklärt werden. Das Plangebiet umfasst einen Teilbereich nördlich des sog. Gutsbereichs in Pentenried). Diese 15. Änderung des Flächennutzungsplans für den nördlichen Ortsrand Pentenried tritt gemäß § 6 Abs. 5 BauGB mit dieser Bekannt¬machung in Kraft. Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie der Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen. Unbeachtlich werden demnach1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, 2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und 3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgans, wenn Sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Flächennutzungsplans schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründeten Sachverhalts geltend gemacht worden sind. Satz 1 gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Abs. 2a beachtlich sind.
Quelle: Gemeinde Krailling
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Kalenderwoche 50
Bekanntmachung über die Genehmigung die 15. Teiländerung des Flächennutzungsplans für den nördlichen Ortsrand Pentenried, gemäß § 6 Abs. 5 Satz 1 BauGB (Parallelverahren zur 2. Änderung des Bebauungsplan Nr. 47 für die ehenmalige Brennerei). Der Gemeinderat der Gemeinde Krailling hat in seiner Sitzung am 26.07.2022 die o.g. 15. Teiländerung des Flächennutzungsplans für den nördlichen Orts¬rand Pentenried der Flächen Flurnummern 79/2, 79/3, 79/53, 79/127 sowie Teilbereiche der Flächen mit den Flurnummern 79/12, 79/4, 80, Gemarkung Frohnloh in der Fassung vom 12.10.2021, einschließlich Begründung hierzu, festgestellt. Diese 15. Änderung des Flächennutzungsplans wurde vom Landratsamt Starnberg mit Schreiben vom 09.11.2022, Aktenzeichen: 41-53-1-2p, unter redaktionellen Auflagengenehmigt: 1. Die Gemeinde Krailling muss noch in den Verfahrensvermerken zur 15. Änderung des Flächennutzungsplans „Nördlicher Ortsrand Pentenried“ i.d.F. vom 12.10.2021 im ersten Absatz das genannte Datum „14.06.2016“ anpassen in „06.12.2016“ sowie die Begründung entsprechend ergänzen. 2. in der zusammenfassenden Erklärung nach § 6a Abs. 1 BauGB muss das Datum des Feststellungsbeschlusses in „26.07.2022“ abgeändert werden.Diese redaktonellen Änderungen wurden vorgenommen. Die 15. Änderung des Flächennutzungsplans mit Begründung und einer zusammenfassenden Erklärung (§ 6a Abs. 1 BauGB) über die Art und Weise wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung im Flächennutzungsplan berücksichtigt wurden und aus welchen Gründen der Plan nach Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde, wird nun zu jedermanns Einsicht bereitgehalten und es kann über den Inhalt Auskunft verlangt werden. Eine persönliche Einsichtnahme sollte möglichst erst nach vorheriger Terminabsprache unter 089 85706-303 vorgenommen werden. Die 15. Änderung des Flächennutzungsplans ist auch auf der Internet¬seite der Gemeinde Krailling unter www.krailling.de - Bauen & Umwelt – Bebauungspläne einsehbar. Fragen dazu können auch telefonisch geklärt werden. Das Plangebiet umfasst einen Teilbereich nördlich des sog. Gutsbereichs in Pentenried). Diese 15. Änderung des Flächennutzungsplans für den nördlichen Ortsrand Pentenried tritt gemäß § 6 Abs. 5 BauGB mit dieser Bekannt¬machung in Kraft. Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie der Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen. Unbeachtlich werden demnach1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, 2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und 3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgans, wenn Sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Flächennutzungsplans schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründeten Sachverhalts geltend gemacht worden sind. Satz 1 gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Abs. 2a beachtlich sind.
Quelle: Gemeinde Krailling