Sportzentrum Martinsried – Fitness, Yoga & Sport auf 8.000 qm
Reformhaus Wißgott - Black-Week Beauty-Sale
Reformhaus Mayr - Beautiful-Days-Rabatt 20%
Unser Würmtal TV
TEILEN
ZURÜCK
Krailling | | von Gemeinde Krailling

Amtliche Nachrichten der Gemeinde Krailling

Kalenderwoche 47

Bekanntmachung über den Satzungsbeschluss der 18. Änderung des Bebauungsplans Nr. 50 „Gewerbegebiet KIM an der Pentenrieder Straße“ für die Zulassung von gastronomischer Nutzung und kleinerer Nahversorger im gesamten Gewerbegebiet KIM, im Ver¬fahren nach § 13a BauGB: Der Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss der Gemeinde Krailling hat in seiner Sitzung am 15.11.2022 die 18. Änderung des Bebauungsplans Nr. 50 „Gewerbegebiet KIM an der Pentenrieder Straße“, in der Fassung vom 20.09.2022, mit Begründung, gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Mit dieser Bekanntmachung tritt die 18. Änderung des Bebauungsplans Nr. 50 „Gewerbe¬gebiet KIM an der Pentenrieder Straße“ in Kraft (§ 10 Abs. 3 Satz 4 BauGB). Die 18. Änderung des Bebauungsplans Nr. 50 mit Begründung wird nun im Rathaus der Gemeinde Krailling, Bauamt - Zimmer O.05, Rudolf-von-Hirsch-Straße 1, 82152 Krailling, zu jedermanns Einsicht bereitgehalten und es kann über den Inhalt Auskunft verlangt werden. Pandemiebedingt ist eine persönliche Einsichtnahme möglichst erst nach vorheriger Terminabsprache unter 089 / 85706-303 vorzunehmen. Die 18. Änderung des Bebauungsplans Nr. 50 ist auch auf der Internetseite der Gemeinde Krailling unter www.krailling.de – Bauen & Umwelt – Bebauungspläne – Bebauungsplan Nr. 50 einsehbar. Fragen dazu können auch telefonisch geklärt werden. Auf die Voraussetzungen für die Geltend¬machung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen. Unbeachtlich werden demnach 1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, 2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und 3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgans, wenn Sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründeten Sachverhalts geltend gemacht worden sind. Satz 1 gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Abs. 2a beachtlich sind. Außderdem wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB hingewiesen. Danach erlöschen Entschädigungsansprüche für nach den §§ 39 bis 42 BauGB eingetretenen Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird.

Sitzung des Gemeinderates am Dienstag, 29.11.2022 um 19.30 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses Krailling. Tagesordnung:

1. Genehmigung der Niederschrift

2. Bekanntgaben und Anfragen

3. Bekanntgaben aus nichtöffentlicher Sitzung

4. Verschiedenes

5. Berichte aus den Verbänden

6. Städtepartnerschaft mit Paulhan

7. Vortrag "Energiewende 2035 - wie schaffen wir das?"

8. Vorstellung der Arbeit des Kraillinger Asylkoordinators 2022

9. Bestellung v. Stiftungsräten f. d. Kraillinger Bürger- u. Rotkreuzstiftung

10. Antrag gem. § 26 Abs. 1 GeschO: Aufstellung eines Lebensmittel-kühlschranks

11. Regionalwerk Würmtal - Kenntnisnahme der Beteiligungsberichte.

Anschließend findet eine nichtöffentliche Sitzung statt.

Quelle: Gemeinde Krailling

Zurück

Orthomedical - Sanitätshaus und Meisterwerkstatt Orthopädietechnik
Reformhaus Mayr - Reformhaus des Jahres
Unser Würmtal TV
Reformhaus Wißgott - Black-Week Beauty-Sale
Reformhaus Mayr - Beautiful-Days-Rabatt 20%
Krailling | | von Gemeinde Krailling

Amtliche Nachrichten der Gemeinde Krailling

Kalenderwoche 47

Reformhaus Wißgott - Black-Week Beauty-Sale

Bekanntmachung über den Satzungsbeschluss der 18. Änderung des Bebauungsplans Nr. 50 „Gewerbegebiet KIM an der Pentenrieder Straße“ für die Zulassung von gastronomischer Nutzung und kleinerer Nahversorger im gesamten Gewerbegebiet KIM, im Ver¬fahren nach § 13a BauGB: Der Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss der Gemeinde Krailling hat in seiner Sitzung am 15.11.2022 die 18. Änderung des Bebauungsplans Nr. 50 „Gewerbegebiet KIM an der Pentenrieder Straße“, in der Fassung vom 20.09.2022, mit Begründung, gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Mit dieser Bekanntmachung tritt die 18. Änderung des Bebauungsplans Nr. 50 „Gewerbe¬gebiet KIM an der Pentenrieder Straße“ in Kraft (§ 10 Abs. 3 Satz 4 BauGB). Die 18. Änderung des Bebauungsplans Nr. 50 mit Begründung wird nun im Rathaus der Gemeinde Krailling, Bauamt - Zimmer O.05, Rudolf-von-Hirsch-Straße 1, 82152 Krailling, zu jedermanns Einsicht bereitgehalten und es kann über den Inhalt Auskunft verlangt werden. Pandemiebedingt ist eine persönliche Einsichtnahme möglichst erst nach vorheriger Terminabsprache unter 089 / 85706-303 vorzunehmen. Die 18. Änderung des Bebauungsplans Nr. 50 ist auch auf der Internetseite der Gemeinde Krailling unter www.krailling.de – Bauen & Umwelt – Bebauungspläne – Bebauungsplan Nr. 50 einsehbar. Fragen dazu können auch telefonisch geklärt werden. Auf die Voraussetzungen für die Geltend¬machung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen. Unbeachtlich werden demnach 1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, 2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und 3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgans, wenn Sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründeten Sachverhalts geltend gemacht worden sind. Satz 1 gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Abs. 2a beachtlich sind. Außderdem wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB hingewiesen. Danach erlöschen Entschädigungsansprüche für nach den §§ 39 bis 42 BauGB eingetretenen Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird.

Sitzung des Gemeinderates am Dienstag, 29.11.2022 um 19.30 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses Krailling. Tagesordnung:

1. Genehmigung der Niederschrift

2. Bekanntgaben und Anfragen

3. Bekanntgaben aus nichtöffentlicher Sitzung

4. Verschiedenes

5. Berichte aus den Verbänden

6. Städtepartnerschaft mit Paulhan

7. Vortrag "Energiewende 2035 - wie schaffen wir das?"

8. Vorstellung der Arbeit des Kraillinger Asylkoordinators 2022

9. Bestellung v. Stiftungsräten f. d. Kraillinger Bürger- u. Rotkreuzstiftung

10. Antrag gem. § 26 Abs. 1 GeschO: Aufstellung eines Lebensmittel-kühlschranks

11. Regionalwerk Würmtal - Kenntnisnahme der Beteiligungsberichte.

Anschließend findet eine nichtöffentliche Sitzung statt.

Quelle: Gemeinde Krailling

Zurück

Sportzentrum Martinsried – Fitness, Yoga & Sport auf 8.000 qm