Amtliche Nachrichten der Gemeinde Krailling
Kalenderwoche 39
18. Änderung des Bebauungsplans Nr. 50 KIM für die Zulassung von gastronomischer Nutzung und kleinerer Nahversorger im gesamten Gewerbegebiet KIM an der Pentenrieder Straße, im Verfahren nach § 13a BauGB, Wiederholung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 4a Abs. 3 BauGB. Die während der vorangegangenen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach §§ 3 und 4 Abs. 2 BauGB eingegangen Stellungnahmen wurden vom Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss in der Sitzung vom 20.09.2022 geprüft und einer Abwägung unterzogen. Das Ergebnis des Abwägungsbeschlusses wurde in den Änderungsentwurf des Bebauungsplans Nr. 50 eingearbeitet. Der überarbeitete Änderungsentwurf des Bebauungsplans Nr. 50 in der Fassung vom 20.09.2022, mit Begründung, liegt nun erneut in der Zeit vom 05. Oktober 2022 bis 20. Oktober 2022 im Rathaus der Gemeinde Krailling, Bauamt - Zimmer O.05, Rudolf-von-Hirsch-Straße 1, 82152 Krailling, öffentlich aus. Pandemiebedingt ist eine persönliche Einsichtnahme möglichst erst nach vorheriger Terminabsprache unter (089) 85706-303 vorzunehmen. Der Änderungsentwurf des Bebauungsplans Nr. 50 ist auch auf der Internetseite der Gemeinde Krailling unter www.krailling.de - Bauen & Umwelt – Bebauungspläne – Bebauungsplan Nr. 50 einsehbar. Fragen dazu können dann auch telefonisch geklärt werden. Während der Auslegungsfrist können Bedenken und Anregungen schriftlich vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können nach § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.
Quelle: Gemeinde Krailling
Amtliche Nachrichten der Gemeinde Krailling
Kalenderwoche 39
18. Änderung des Bebauungsplans Nr. 50 KIM für die Zulassung von gastronomischer Nutzung und kleinerer Nahversorger im gesamten Gewerbegebiet KIM an der Pentenrieder Straße, im Verfahren nach § 13a BauGB, Wiederholung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 4a Abs. 3 BauGB. Die während der vorangegangenen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach §§ 3 und 4 Abs. 2 BauGB eingegangen Stellungnahmen wurden vom Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss in der Sitzung vom 20.09.2022 geprüft und einer Abwägung unterzogen. Das Ergebnis des Abwägungsbeschlusses wurde in den Änderungsentwurf des Bebauungsplans Nr. 50 eingearbeitet. Der überarbeitete Änderungsentwurf des Bebauungsplans Nr. 50 in der Fassung vom 20.09.2022, mit Begründung, liegt nun erneut in der Zeit vom 05. Oktober 2022 bis 20. Oktober 2022 im Rathaus der Gemeinde Krailling, Bauamt - Zimmer O.05, Rudolf-von-Hirsch-Straße 1, 82152 Krailling, öffentlich aus. Pandemiebedingt ist eine persönliche Einsichtnahme möglichst erst nach vorheriger Terminabsprache unter (089) 85706-303 vorzunehmen. Der Änderungsentwurf des Bebauungsplans Nr. 50 ist auch auf der Internetseite der Gemeinde Krailling unter www.krailling.de - Bauen & Umwelt – Bebauungspläne – Bebauungsplan Nr. 50 einsehbar. Fragen dazu können dann auch telefonisch geklärt werden. Während der Auslegungsfrist können Bedenken und Anregungen schriftlich vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können nach § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.
Quelle: Gemeinde Krailling
Amtliche Nachrichten der Gemeinde Krailling
Kalenderwoche 39
18. Änderung des Bebauungsplans Nr. 50 KIM für die Zulassung von gastronomischer Nutzung und kleinerer Nahversorger im gesamten Gewerbegebiet KIM an der Pentenrieder Straße, im Verfahren nach § 13a BauGB, Wiederholung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 4a Abs. 3 BauGB. Die während der vorangegangenen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach §§ 3 und 4 Abs. 2 BauGB eingegangen Stellungnahmen wurden vom Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss in der Sitzung vom 20.09.2022 geprüft und einer Abwägung unterzogen. Das Ergebnis des Abwägungsbeschlusses wurde in den Änderungsentwurf des Bebauungsplans Nr. 50 eingearbeitet. Der überarbeitete Änderungsentwurf des Bebauungsplans Nr. 50 in der Fassung vom 20.09.2022, mit Begründung, liegt nun erneut in der Zeit vom 05. Oktober 2022 bis 20. Oktober 2022 im Rathaus der Gemeinde Krailling, Bauamt - Zimmer O.05, Rudolf-von-Hirsch-Straße 1, 82152 Krailling, öffentlich aus. Pandemiebedingt ist eine persönliche Einsichtnahme möglichst erst nach vorheriger Terminabsprache unter (089) 85706-303 vorzunehmen. Der Änderungsentwurf des Bebauungsplans Nr. 50 ist auch auf der Internetseite der Gemeinde Krailling unter www.krailling.de - Bauen & Umwelt – Bebauungspläne – Bebauungsplan Nr. 50 einsehbar. Fragen dazu können dann auch telefonisch geklärt werden. Während der Auslegungsfrist können Bedenken und Anregungen schriftlich vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können nach § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.
Quelle: Gemeinde Krailling