Amtliche Nachrichten der Gemeinde Krailling
Kalenderwoche 23
Änderung des Bebauungsplans Nr. 29 für den Bereich zwischen Bahnlinie und westlich der Bergstraße, ab Einmündungsbereich Pentenrieder Straße bis Einmündungsbereich Georg-Schuster-Straße, im Verfahren nach § 13a BauGB - Wiederholung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 4a Abs. 3 BauGB: Die während der vorangegangenen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach §§ 3 und 4 Abs. 2 BauGB eingegangen Stellungnahmen wurden vom Bau-, Umwelt- und Verkehrsaus¬schuss in der Sitzung vom 05.04.2022 geprüft und einer Abwägung unterzogen. Das Ergebnis des Abwägungsbeschlusses wurde in den Änderungsentwurf des Bebauungsplans Nr. 29 eingearbeitet. Der überarbeitete Änderungsentwurf des Bebauungsplans Nr. 29 in der Fassung vom 05.04.2022, mit Begründung, liegt nun erneut in der Zeit vom 9. Juni 2022 bis 12. Juli 2022 im Rathaus der Gemeinde Krailling, Bauamt - Zimmer O.05, Rudolf-von-Hirsch-Straße 1, 82152 Krailling, öffentlich aus. Pandemiebedingt ist eine persönliche Einsichtnahme möglichst erst nach vorheriger Terminabsprache unter 089 / 85706-303 vorzunehmen. Der Änderungsentwurf des Bebauungsplans Nr. 29 ist auch auf der Internetseite der Gemeinde Krailling unter www.krailling.de - Bauen & Umwelt – Bebauungspläne – Bebauungsplan Nr. 29 einsehbar. Fragen dazu können dann auch telefonisch geklärt werden. Das Plangebiet liegt zwischen der Bahnlinie und westlich der Bergstraße, ab Einmündungsbereich Pentenrieder Straße bis Einmündungsbereich Georg-Schuster-Straße (siehe Kartendarstellung). Während der Auslegungsfrist können Bedenken und Anregungen schriftlich vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können nach § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über d. Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Quelle: Gemeinde Krailling
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Kalenderwoche 23
Änderung des Bebauungsplans Nr. 29 für den Bereich zwischen Bahnlinie und westlich der Bergstraße, ab Einmündungsbereich Pentenrieder Straße bis Einmündungsbereich Georg-Schuster-Straße, im Verfahren nach § 13a BauGB - Wiederholung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 4a Abs. 3 BauGB: Die während der vorangegangenen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach §§ 3 und 4 Abs. 2 BauGB eingegangen Stellungnahmen wurden vom Bau-, Umwelt- und Verkehrsaus¬schuss in der Sitzung vom 05.04.2022 geprüft und einer Abwägung unterzogen. Das Ergebnis des Abwägungsbeschlusses wurde in den Änderungsentwurf des Bebauungsplans Nr. 29 eingearbeitet. Der überarbeitete Änderungsentwurf des Bebauungsplans Nr. 29 in der Fassung vom 05.04.2022, mit Begründung, liegt nun erneut in der Zeit vom 9. Juni 2022 bis 12. Juli 2022 im Rathaus der Gemeinde Krailling, Bauamt - Zimmer O.05, Rudolf-von-Hirsch-Straße 1, 82152 Krailling, öffentlich aus. Pandemiebedingt ist eine persönliche Einsichtnahme möglichst erst nach vorheriger Terminabsprache unter 089 / 85706-303 vorzunehmen. Der Änderungsentwurf des Bebauungsplans Nr. 29 ist auch auf der Internetseite der Gemeinde Krailling unter www.krailling.de - Bauen & Umwelt – Bebauungspläne – Bebauungsplan Nr. 29 einsehbar. Fragen dazu können dann auch telefonisch geklärt werden. Das Plangebiet liegt zwischen der Bahnlinie und westlich der Bergstraße, ab Einmündungsbereich Pentenrieder Straße bis Einmündungsbereich Georg-Schuster-Straße (siehe Kartendarstellung). Während der Auslegungsfrist können Bedenken und Anregungen schriftlich vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können nach § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über d. Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Quelle: Gemeinde Krailling
Amtliche Nachrichten der Gemeinde Krailling
Kalenderwoche 23
Änderung des Bebauungsplans Nr. 29 für den Bereich zwischen Bahnlinie und westlich der Bergstraße, ab Einmündungsbereich Pentenrieder Straße bis Einmündungsbereich Georg-Schuster-Straße, im Verfahren nach § 13a BauGB - Wiederholung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 4a Abs. 3 BauGB: Die während der vorangegangenen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach §§ 3 und 4 Abs. 2 BauGB eingegangen Stellungnahmen wurden vom Bau-, Umwelt- und Verkehrsaus¬schuss in der Sitzung vom 05.04.2022 geprüft und einer Abwägung unterzogen. Das Ergebnis des Abwägungsbeschlusses wurde in den Änderungsentwurf des Bebauungsplans Nr. 29 eingearbeitet. Der überarbeitete Änderungsentwurf des Bebauungsplans Nr. 29 in der Fassung vom 05.04.2022, mit Begründung, liegt nun erneut in der Zeit vom 9. Juni 2022 bis 12. Juli 2022 im Rathaus der Gemeinde Krailling, Bauamt - Zimmer O.05, Rudolf-von-Hirsch-Straße 1, 82152 Krailling, öffentlich aus. Pandemiebedingt ist eine persönliche Einsichtnahme möglichst erst nach vorheriger Terminabsprache unter 089 / 85706-303 vorzunehmen. Der Änderungsentwurf des Bebauungsplans Nr. 29 ist auch auf der Internetseite der Gemeinde Krailling unter www.krailling.de - Bauen & Umwelt – Bebauungspläne – Bebauungsplan Nr. 29 einsehbar. Fragen dazu können dann auch telefonisch geklärt werden. Das Plangebiet liegt zwischen der Bahnlinie und westlich der Bergstraße, ab Einmündungsbereich Pentenrieder Straße bis Einmündungsbereich Georg-Schuster-Straße (siehe Kartendarstellung). Während der Auslegungsfrist können Bedenken und Anregungen schriftlich vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können nach § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über d. Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Quelle: Gemeinde Krailling