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Krailling | | von Gemeinde Krailling

Amtliche Nachrichten der Gemeinde Krailling

Kalenderwoche 13

Sitzung des Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses am Dienstag, 05.04.2022, um 19.30 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses Krailling. Tagesordnung:

1. Genehmigung der Niederschrift

2. Bekanntgaben und Anfragen

3. Bekanntgaben aus nichtöffentlicher Sitzung

4. Berichte aus den Verbänden

5. Änderung d. Bebauungsplans Nr. 29 für den Bereich zwischen Bahn­linie und westliche Bergstraße

6. Änderung des Bebauungsplans Nr. 31 für die Pentenrieder Straße 7b und 7d zur Errichtung von Wintergärten

7. Errichtung einer Umkehrschleife auf der gemeindlichen Grünfläche Fl.Nr. 501/33 f. d. Gewerbetrieb Konrad-Zuse-Bogen 20, Fl.Nr. 501/34

8. Bauantrag, Neubau Wohngebäude mit Garage, Birkenallee 1, 82349 Pentenried, Fl.Nr. 104/33

9. Isolierte Befreiung, Errichtung einer Sichtschutzwand aus Holz, Jahn­- straße 3, 82152 Krailling, Fl.Nr. 374

10. Unverbindliche Voranfrage, Errichtung eines Zaunes, Ringweg 3, 82152 Krailling, Fl.Nr. 48/25

11. Verlängerung der bergrechtlichen Erlaubnis "Gauting-West" zur Aufsuchung von Erdwärme zu gewerblichen Zwecken

12. Verschiedenes.

Bekanntmachung: Textliche Änderung des Bebauungsplans Nr. 50 KIM für die Zulassung von gastronomischer Nutzung und kleinerer Nahversorger im gesamten Gewerbegebiet KIM an der Pentenrieder Straße, im Verfahren nach § 13a BauGB – Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB. Der Bau-, Umwelt und Verkehrsausschuss hat in seiner Sitzung am 08.02.2022 eine textliche Änderung des Bebau­ungsplans Nr. 50 für die Zulassung o. g. Nutzung im gesamten Gewer­be­gebiet KIM beschlossen. Wir weisen darauf hin, dass die Bebauungs­plan­änderung im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB erfolgt und von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB abgesehen wird. Im Rahmen der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach § 13a Abs. 2 BauGB i.V.m. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB liegt nun ein Änderungsentwurf in der Fassung vom 21.03.2022, mit Begründung, in der Zeit vom 01. April 2022 bis 03. Mai 2022 im Rathaus der Gemeinde Krailling, Bau­amt - Zimmer O.04, Rudolf-von-Hirsch-Straße 1, 82152 Krailling, öffentlich aus. Pandemiebedingt ist eine persönliche Einsichtnahme möglichst erst nach vorheriger Terminabsprache unter 089 / 8 57 06-303 vorzunehmen. Der Än­de­rungsentwurf des Bebauungsplans Nr. 50 ist auch auf der In­ternetseite der Gemeinde Krailling unter www.krailling.de - Bauen & Um­welt – Bebauungspläne – Bebauungsplan Nr. 50 einsehbar. Fragen dazu können dann auch telefonisch geklärt werden. Während der Auslegungs­frist können Bedenken und Anregungen schriftlich vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können nach § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inahlt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

Quelle: Gemeinde Krailling

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1. Genehmigung der Niederschrift

2. Bekanntgaben und Anfragen

3. Bekanntgaben aus nichtöffentlicher Sitzung

4. Berichte aus den Verbänden

5. Änderung d. Bebauungsplans Nr. 29 für den Bereich zwischen Bahn­linie und westliche Bergstraße

6. Änderung des Bebauungsplans Nr. 31 für die Pentenrieder Straße 7b und 7d zur Errichtung von Wintergärten

7. Errichtung einer Umkehrschleife auf der gemeindlichen Grünfläche Fl.Nr. 501/33 f. d. Gewerbetrieb Konrad-Zuse-Bogen 20, Fl.Nr. 501/34

8. Bauantrag, Neubau Wohngebäude mit Garage, Birkenallee 1, 82349 Pentenried, Fl.Nr. 104/33

9. Isolierte Befreiung, Errichtung einer Sichtschutzwand aus Holz, Jahn­- straße 3, 82152 Krailling, Fl.Nr. 374

10. Unverbindliche Voranfrage, Errichtung eines Zaunes, Ringweg 3, 82152 Krailling, Fl.Nr. 48/25

11. Verlängerung der bergrechtlichen Erlaubnis "Gauting-West" zur Aufsuchung von Erdwärme zu gewerblichen Zwecken

12. Verschiedenes.

Bekanntmachung: Textliche Änderung des Bebauungsplans Nr. 50 KIM für die Zulassung von gastronomischer Nutzung und kleinerer Nahversorger im gesamten Gewerbegebiet KIM an der Pentenrieder Straße, im Verfahren nach § 13a BauGB – Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB. Der Bau-, Umwelt und Verkehrsausschuss hat in seiner Sitzung am 08.02.2022 eine textliche Änderung des Bebau­ungsplans Nr. 50 für die Zulassung o. g. Nutzung im gesamten Gewer­be­gebiet KIM beschlossen. Wir weisen darauf hin, dass die Bebauungs­plan­änderung im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB erfolgt und von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB abgesehen wird. Im Rahmen der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach § 13a Abs. 2 BauGB i.V.m. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB liegt nun ein Änderungsentwurf in der Fassung vom 21.03.2022, mit Begründung, in der Zeit vom 01. April 2022 bis 03. Mai 2022 im Rathaus der Gemeinde Krailling, Bau­amt - Zimmer O.04, Rudolf-von-Hirsch-Straße 1, 82152 Krailling, öffentlich aus. Pandemiebedingt ist eine persönliche Einsichtnahme möglichst erst nach vorheriger Terminabsprache unter 089 / 8 57 06-303 vorzunehmen. Der Än­de­rungsentwurf des Bebauungsplans Nr. 50 ist auch auf der In­ternetseite der Gemeinde Krailling unter www.krailling.de - Bauen & Um­welt – Bebauungspläne – Bebauungsplan Nr. 50 einsehbar. Fragen dazu können dann auch telefonisch geklärt werden. Während der Auslegungs­frist können Bedenken und Anregungen schriftlich vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können nach § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inahlt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

Quelle: Gemeinde Krailling

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