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Krailling | | von Gemeinde Krailling

Amtliche Nachrichten der Gemeinde Krailling

Kalenderwoche 32

Bekanntmachung zum Entwurf der 2. Änderung des Bebauungs­plans Nr. 47, Flurnummer 80/8, Gemarkung Frohnloh, für die ehemalige Brennerei in Pentenried, Teilbebauungsplan Nord, Bauleitplan­verfahren – Beteiligung der Öffentlichkeit – gemäß § 4a Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB). Die während der Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 2 BauGB) sowie Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 2 BauGB) eingegangen Stellungnahmen wurden vom Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss in der Sitzung am 4. 5. 2021 ge­prüft und einer Abwägung unterzogen. Des Weiteren hat der Gemeinde­rat in der Sitzung am 18. 5. 2021 beschlossen das Grundstück der ehemaligen Brennerei, Flurnummer 80/7, aus dem bisherigen Änderungsverfahren des Bebauungsplans Nr. 47 abzutrennen. Dieser Teilbebau­ungs­plan Süd wurde am 13. 7. 2021 als Satzung beschlossen und ist seit 15. 7. 2021 rechtsverbindlich. Die am 4. 5. 2021 beschlossenen Ergeb­nisse der Abwägung wurden auch in den Entwurf des Teilbebau­ungs­plans Nord eingearbeitet. Dieser Teilbebauungsplan Nord der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 47 in der Fassung vom 18. 5. 2021, mit Begründung, Umweltbericht und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen, liegt nun gemäß § 4a Abs. 3 BauGB nochmals in der Zeit vom 17. August 2021 bis einschließlich 20. September 2021 im Rathaus der Gemeinde Krailling, Rudolf-von-Hirsch-Str. 1, 82152 Krailling, Zimmer O.04, öffent­lich aus. Aufgrund der Beschränkungen durch das COVID-19-Virus ist eine persönliche Einsichtnahme nur durch vorherige Terminabsprache möglich. Die vollständigen Unterlagen sind auch auf der Internetseite der Gemeinde Krailling unter www.krailling.de, Bauen & Umwelt, Bebau­ungs­pläne, Änderung Bebauungsplan Nr. 47 für die ehemalige Brennerei – Teilbereich Nord, einsehbar. Um persönliche Kontakte zu vermeiden können diesbezüglich dann Fragen auch telefonisch unter (089) 8 57 06-303 geklärt werden. Während der Auslegungsfrist können Stel­lung­nahmen abgegeben werden; nicht fristgerecht abgegebene Stellung­nahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan un­berücksichtigt bleiben. Das Plangebiet liegt nordwestlich der Gutsstraße im sog. „Gut Pentenried“. Es sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar:

• Schutzgut Mensch

o Aussagen im Umweltbericht bzgl. Siedlungsentwicklung, Regio­nalem Grünzug, Wasserschutzgebiet und Landschaftsschutzgebiet Kreuzlinger Forst,

o Immissionen/Belastungen: Aussagen zu Schallschutz gegen Ge­wer­­­begeräusche (Schalltechnische Verträglichkeitsuntersuchung)

• Schutzgüter Tiere, Pflanzen, Biologische Vielfalt

o Aussagen bzgl. Sicherung der Lebensräume gefährdeter Arten, zu Fledermaus- u. Brutvogelarten (Artenschutzrechtliches Gutachten)

• Schutzgut Wasser

o Aussagen im Umweltbericht bzgl. Grundwasserverhältnissen, hy­dro­logischer Situation im Planungsgebiet, Einwirkungen durch den Vorhabenseingriff und Wasserschutzgebieten

o Aussagen zur Versickerung des Oberflächenwassers (Sickergutach­ten)

Quelle: Gemeinde Krailling

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Kalenderwoche 32

Bekanntmachung zum Entwurf der 2. Änderung des Bebauungs­plans Nr. 47, Flurnummer 80/8, Gemarkung Frohnloh, für die ehemalige Brennerei in Pentenried, Teilbebauungsplan Nord, Bauleitplan­verfahren – Beteiligung der Öffentlichkeit – gemäß § 4a Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB). Die während der Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 2 BauGB) sowie Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 2 BauGB) eingegangen Stellungnahmen wurden vom Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss in der Sitzung am 4. 5. 2021 ge­prüft und einer Abwägung unterzogen. Des Weiteren hat der Gemeinde­rat in der Sitzung am 18. 5. 2021 beschlossen das Grundstück der ehemaligen Brennerei, Flurnummer 80/7, aus dem bisherigen Änderungsverfahren des Bebauungsplans Nr. 47 abzutrennen. Dieser Teilbebau­ungs­plan Süd wurde am 13. 7. 2021 als Satzung beschlossen und ist seit 15. 7. 2021 rechtsverbindlich. Die am 4. 5. 2021 beschlossenen Ergeb­nisse der Abwägung wurden auch in den Entwurf des Teilbebau­ungs­plans Nord eingearbeitet. Dieser Teilbebauungsplan Nord der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 47 in der Fassung vom 18. 5. 2021, mit Begründung, Umweltbericht und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen, liegt nun gemäß § 4a Abs. 3 BauGB nochmals in der Zeit vom 17. August 2021 bis einschließlich 20. September 2021 im Rathaus der Gemeinde Krailling, Rudolf-von-Hirsch-Str. 1, 82152 Krailling, Zimmer O.04, öffent­lich aus. Aufgrund der Beschränkungen durch das COVID-19-Virus ist eine persönliche Einsichtnahme nur durch vorherige Terminabsprache möglich. Die vollständigen Unterlagen sind auch auf der Internetseite der Gemeinde Krailling unter www.krailling.de, Bauen & Umwelt, Bebau­ungs­pläne, Änderung Bebauungsplan Nr. 47 für die ehemalige Brennerei – Teilbereich Nord, einsehbar. Um persönliche Kontakte zu vermeiden können diesbezüglich dann Fragen auch telefonisch unter (089) 8 57 06-303 geklärt werden. Während der Auslegungsfrist können Stel­lung­nahmen abgegeben werden; nicht fristgerecht abgegebene Stellung­nahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan un­berücksichtigt bleiben. Das Plangebiet liegt nordwestlich der Gutsstraße im sog. „Gut Pentenried“. Es sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar:

• Schutzgut Mensch

o Aussagen im Umweltbericht bzgl. Siedlungsentwicklung, Regio­nalem Grünzug, Wasserschutzgebiet und Landschaftsschutzgebiet Kreuzlinger Forst,

o Immissionen/Belastungen: Aussagen zu Schallschutz gegen Ge­wer­­­begeräusche (Schalltechnische Verträglichkeitsuntersuchung)

• Schutzgüter Tiere, Pflanzen, Biologische Vielfalt

o Aussagen bzgl. Sicherung der Lebensräume gefährdeter Arten, zu Fledermaus- u. Brutvogelarten (Artenschutzrechtliches Gutachten)

• Schutzgut Wasser

o Aussagen im Umweltbericht bzgl. Grundwasserverhältnissen, hy­dro­logischer Situation im Planungsgebiet, Einwirkungen durch den Vorhabenseingriff und Wasserschutzgebieten

o Aussagen zur Versickerung des Oberflächenwassers (Sickergutach­ten)

Quelle: Gemeinde Krailling

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