Amtliche Nachrichten der Gemeinde Krailling
Kalenderwoche 32
Bekanntmachung zum Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 47, Flurnummer 80/8, Gemarkung Frohnloh, für die ehemalige Brennerei in Pentenried, Teilbebauungsplan Nord, Bauleitplanverfahren – Beteiligung der Öffentlichkeit – gemäß § 4a Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB). Die während der Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 2 BauGB) sowie Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 2 BauGB) eingegangen Stellungnahmen wurden vom Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss in der Sitzung am 4. 5. 2021 geprüft und einer Abwägung unterzogen. Des Weiteren hat der Gemeinderat in der Sitzung am 18. 5. 2021 beschlossen das Grundstück der ehemaligen Brennerei, Flurnummer 80/7, aus dem bisherigen Änderungsverfahren des Bebauungsplans Nr. 47 abzutrennen. Dieser Teilbebauungsplan Süd wurde am 13. 7. 2021 als Satzung beschlossen und ist seit 15. 7. 2021 rechtsverbindlich. Die am 4. 5. 2021 beschlossenen Ergebnisse der Abwägung wurden auch in den Entwurf des Teilbebauungsplans Nord eingearbeitet. Dieser Teilbebauungsplan Nord der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 47 in der Fassung vom 18. 5. 2021, mit Begründung, Umweltbericht und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen, liegt nun gemäß § 4a Abs. 3 BauGB nochmals in der Zeit vom 17. August 2021 bis einschließlich 20. September 2021 im Rathaus der Gemeinde Krailling, Rudolf-von-Hirsch-Str. 1, 82152 Krailling, Zimmer O.04, öffentlich aus. Aufgrund der Beschränkungen durch das COVID-19-Virus ist eine persönliche Einsichtnahme nur durch vorherige Terminabsprache möglich. Die vollständigen Unterlagen sind auch auf der Internetseite der Gemeinde Krailling unter www.krailling.de, Bauen & Umwelt, Bebauungspläne, Änderung Bebauungsplan Nr. 47 für die ehemalige Brennerei – Teilbereich Nord, einsehbar. Um persönliche Kontakte zu vermeiden können diesbezüglich dann Fragen auch telefonisch unter (089) 8 57 06-303 geklärt werden. Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden; nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Das Plangebiet liegt nordwestlich der Gutsstraße im sog. „Gut Pentenried“. Es sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar:
• Schutzgut Mensch
o Aussagen im Umweltbericht bzgl. Siedlungsentwicklung, Regionalem Grünzug, Wasserschutzgebiet und Landschaftsschutzgebiet Kreuzlinger Forst,
o Immissionen/Belastungen: Aussagen zu Schallschutz gegen Gewerbegeräusche (Schalltechnische Verträglichkeitsuntersuchung)
• Schutzgüter Tiere, Pflanzen, Biologische Vielfalt
o Aussagen bzgl. Sicherung der Lebensräume gefährdeter Arten, zu Fledermaus- u. Brutvogelarten (Artenschutzrechtliches Gutachten)
• Schutzgut Wasser
o Aussagen im Umweltbericht bzgl. Grundwasserverhältnissen, hydrologischer Situation im Planungsgebiet, Einwirkungen durch den Vorhabenseingriff und Wasserschutzgebieten
o Aussagen zur Versickerung des Oberflächenwassers (Sickergutachten)
Quelle: Gemeinde Krailling
Amtliche Nachrichten der Gemeinde Krailling
Kalenderwoche 32
Bekanntmachung zum Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 47, Flurnummer 80/8, Gemarkung Frohnloh, für die ehemalige Brennerei in Pentenried, Teilbebauungsplan Nord, Bauleitplanverfahren – Beteiligung der Öffentlichkeit – gemäß § 4a Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB). Die während der Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 2 BauGB) sowie Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 2 BauGB) eingegangen Stellungnahmen wurden vom Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss in der Sitzung am 4. 5. 2021 geprüft und einer Abwägung unterzogen. Des Weiteren hat der Gemeinderat in der Sitzung am 18. 5. 2021 beschlossen das Grundstück der ehemaligen Brennerei, Flurnummer 80/7, aus dem bisherigen Änderungsverfahren des Bebauungsplans Nr. 47 abzutrennen. Dieser Teilbebauungsplan Süd wurde am 13. 7. 2021 als Satzung beschlossen und ist seit 15. 7. 2021 rechtsverbindlich. Die am 4. 5. 2021 beschlossenen Ergebnisse der Abwägung wurden auch in den Entwurf des Teilbebauungsplans Nord eingearbeitet. Dieser Teilbebauungsplan Nord der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 47 in der Fassung vom 18. 5. 2021, mit Begründung, Umweltbericht und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen, liegt nun gemäß § 4a Abs. 3 BauGB nochmals in der Zeit vom 17. August 2021 bis einschließlich 20. September 2021 im Rathaus der Gemeinde Krailling, Rudolf-von-Hirsch-Str. 1, 82152 Krailling, Zimmer O.04, öffentlich aus. Aufgrund der Beschränkungen durch das COVID-19-Virus ist eine persönliche Einsichtnahme nur durch vorherige Terminabsprache möglich. Die vollständigen Unterlagen sind auch auf der Internetseite der Gemeinde Krailling unter www.krailling.de, Bauen & Umwelt, Bebauungspläne, Änderung Bebauungsplan Nr. 47 für die ehemalige Brennerei – Teilbereich Nord, einsehbar. Um persönliche Kontakte zu vermeiden können diesbezüglich dann Fragen auch telefonisch unter (089) 8 57 06-303 geklärt werden. Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden; nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Das Plangebiet liegt nordwestlich der Gutsstraße im sog. „Gut Pentenried“. Es sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar:
• Schutzgut Mensch
o Aussagen im Umweltbericht bzgl. Siedlungsentwicklung, Regionalem Grünzug, Wasserschutzgebiet und Landschaftsschutzgebiet Kreuzlinger Forst,
o Immissionen/Belastungen: Aussagen zu Schallschutz gegen Gewerbegeräusche (Schalltechnische Verträglichkeitsuntersuchung)
• Schutzgüter Tiere, Pflanzen, Biologische Vielfalt
o Aussagen bzgl. Sicherung der Lebensräume gefährdeter Arten, zu Fledermaus- u. Brutvogelarten (Artenschutzrechtliches Gutachten)
• Schutzgut Wasser
o Aussagen im Umweltbericht bzgl. Grundwasserverhältnissen, hydrologischer Situation im Planungsgebiet, Einwirkungen durch den Vorhabenseingriff und Wasserschutzgebieten
o Aussagen zur Versickerung des Oberflächenwassers (Sickergutachten)
Quelle: Gemeinde Krailling
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Bekanntmachung zum Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 47, Flurnummer 80/8, Gemarkung Frohnloh, für die ehemalige Brennerei in Pentenried, Teilbebauungsplan Nord, Bauleitplanverfahren – Beteiligung der Öffentlichkeit – gemäß § 4a Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB). Die während der Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 2 BauGB) sowie Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 2 BauGB) eingegangen Stellungnahmen wurden vom Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss in der Sitzung am 4. 5. 2021 geprüft und einer Abwägung unterzogen. Des Weiteren hat der Gemeinderat in der Sitzung am 18. 5. 2021 beschlossen das Grundstück der ehemaligen Brennerei, Flurnummer 80/7, aus dem bisherigen Änderungsverfahren des Bebauungsplans Nr. 47 abzutrennen. Dieser Teilbebauungsplan Süd wurde am 13. 7. 2021 als Satzung beschlossen und ist seit 15. 7. 2021 rechtsverbindlich. Die am 4. 5. 2021 beschlossenen Ergebnisse der Abwägung wurden auch in den Entwurf des Teilbebauungsplans Nord eingearbeitet. Dieser Teilbebauungsplan Nord der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 47 in der Fassung vom 18. 5. 2021, mit Begründung, Umweltbericht und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen, liegt nun gemäß § 4a Abs. 3 BauGB nochmals in der Zeit vom 17. August 2021 bis einschließlich 20. September 2021 im Rathaus der Gemeinde Krailling, Rudolf-von-Hirsch-Str. 1, 82152 Krailling, Zimmer O.04, öffentlich aus. Aufgrund der Beschränkungen durch das COVID-19-Virus ist eine persönliche Einsichtnahme nur durch vorherige Terminabsprache möglich. Die vollständigen Unterlagen sind auch auf der Internetseite der Gemeinde Krailling unter www.krailling.de, Bauen & Umwelt, Bebauungspläne, Änderung Bebauungsplan Nr. 47 für die ehemalige Brennerei – Teilbereich Nord, einsehbar. Um persönliche Kontakte zu vermeiden können diesbezüglich dann Fragen auch telefonisch unter (089) 8 57 06-303 geklärt werden. Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden; nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Das Plangebiet liegt nordwestlich der Gutsstraße im sog. „Gut Pentenried“. Es sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar:
• Schutzgut Mensch
o Aussagen im Umweltbericht bzgl. Siedlungsentwicklung, Regionalem Grünzug, Wasserschutzgebiet und Landschaftsschutzgebiet Kreuzlinger Forst,
o Immissionen/Belastungen: Aussagen zu Schallschutz gegen Gewerbegeräusche (Schalltechnische Verträglichkeitsuntersuchung)
• Schutzgüter Tiere, Pflanzen, Biologische Vielfalt
o Aussagen bzgl. Sicherung der Lebensräume gefährdeter Arten, zu Fledermaus- u. Brutvogelarten (Artenschutzrechtliches Gutachten)
• Schutzgut Wasser
o Aussagen im Umweltbericht bzgl. Grundwasserverhältnissen, hydrologischer Situation im Planungsgebiet, Einwirkungen durch den Vorhabenseingriff und Wasserschutzgebieten
o Aussagen zur Versickerung des Oberflächenwassers (Sickergutachten)
Quelle: Gemeinde Krailling