Amtliche Nachrichten der Gemeinde Krailling
Kalenderwoche 29
Bekanntmachung über die Teiländerung des Bebauungsplans Nr. 02 für den gesamten Bereich westlich der Birkenallee „Ortsrandeingrünung“ in Pentenried im Verfahren nach § 13 BauGB – Wiederholung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 4a Abs. 3 BauGB. Im Rahmen der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach §§ 3 und 4 Abs. 2 BauGB haben sich nochmals Änderungen ergeben, die d. Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss am 15. 6. 2021 beschlossen hat. Der geänderte Entwurf des Bebauungsplans Nr. 02, in der Fassung vom 15. 6. 2021, mit Begründung liegt nochmals in der Zeit vom 23. Juli 2021 bis 24. August 2021 im Rathaus der Gemeinde Krailling, Bauamt - Zimmer O.04, Rudolf-von-Hirsch-Straße 1, 82152 Krailling, während der allgemeinen Dienstzeit, Montag 8.00 – 12.00 Uhr, Dienstag 7.00 – 12.00 Uhr und 14.00 – 16.00 Uhr, Mittwoch 8.00 – 12.00 Uhr, Donnerstag 8.00 – 12.00 Uhr und 15.00 – 19.00 Uhr, Freiitag 8.00 – 12.00 Uhr öffentlich aus, kann dort eingesehen und auf Verlangen Auskunft erteilt werden. Pandemiebedingt ist eine persönliche Einsichtnahme möglichst erst nach vorheriger Terminabsprache unter (089) 8 57 06-303 vorzunehmen. Der Änderungsentwurf des Bebauungsplans Nr. 02 ist auch auf der Internetseite der Gemeinde Krailling unter www.krailling.de - Bauen & Umwelt – Bebauungspläne – Bebauungsplan Nr. 02 einsehbar. Fragen dazu können auch telefonisch geklärt werden. Während der Auslegungsfrist können Bedenken und Anregungen schriftlich vorgebracht werden. Nach Ablauf dieser Frist eingehende Stellungnahmen können nach § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben. Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätte geltend gemacht werden können. Das Plangebiet umfasst den westlichen Bereich der Birkenallee.
Bekanntmachung über den Satzungsbeschluss der 2. Änderung des Teilbebauungsplans Nr. 47 „Süd“ der ehemalige Brennerei in Pentenried. Der Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss der Gemeinde Krailling hat in seiner Sitzung am 13. 7. 2021 die Teiländerung Süd des Bebauungsplans Nr. 47, in der Fassung vom 13. 7. 2021, mit Begründung, gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Mit dieser Bekanntmachung tritt die Teiländerung Süd des Bebauungsplans Nr. 47 in Kraft (§ 10 Abs. 3 Satz 4 BauGB). Die Teiländerung Süd des Bebauungsplans Nr. 47 mit Begründung wird nun im Rathaus der Gemeinde Krailling, Bauamt - Zimmer O.04, Rudolf-von-Hirsch-Straße 1, 82152 Krailling, während der allgemeinden Dienstzeit, Montag 8.00 – 12.00 Uhr, Dienstag 7.00 – 12.00 Uhr und 14.00 – 16.00 Uhr, Mittwoch 8.00 – 12.00 Uhr, Donnerstag 8.00 – 12.00 Uhr und 15.00 – 19.00 Uhr, Freitag 8.00 – 12.00 Uhr, zu jedermanns Einsicht bereitgehalten und es kann über den Inhalt Auskunft verlangt werden. Pandemiebedingt ist eine persönliche Einsichtnahme möglichst erst nach vorheriger Terminabsprache unter (089) 8 57 06-303 vorzunehmen. Der Änderungsentwurf des Bebauungsplans Nr. 47 Süd ist auch auf der Internetseite der Gemeinde Krailling unter www.krailling.de - Bauen & Umwelt – Bebauungspläne – Bebauungsplan Nr. 47 Süd einsehbar. Fragen dazu können auch telefonisch geklärt werden. Das Plangebiet liegt nordwestlich der Gutsstraße in Pentenried. Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen. Unbeachtlich werden demnach
1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und
3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,
wenn Sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründeten Sachverhalts geltend gemacht worden sind. Satz 1 gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Abs. 2a beachtlich sind. Außderdem wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB hingewiesen. Danach erlöschen Entschädigungsansprüche für nach den §§ 39 bis 42 BauGB eingetretenen Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird.
Öffentliche Sitzung des Gemeinderates am Dienstag, den 27. Juli 2021 um 19.30 Uhr in der Turnhalle der Grundschule Krailling, Rudolf-von-Hirsch-Str. 2, Krailling. Tagesordnung:
1. Beantwortung von Anfragen aus vorangegangenen Sitzungen
2. Bekanntgaben und Anfragen
3. Verschiedenes
4. Bekanntgaben aus nichtöffentlicher Sitzung
5. Änderung des Bebaungsplans Nr. 30 für die Grundstücke Margaretenstraße 37a, 37b, 37c und 37d im Verfahren nach § 13a BauBG
6. Ortsmittenplanung Margaretenstraße Krailling – Realisierung 1. BA Süd
- Beschluss über das weitere Vorgehen
7. Machbarkeitsstudie Radschnellwegeverbindung Starnberg-Planegg-München - Weiteres Vorgehen
8. Maibaumaufstellung 2022.
Quelle: Gemeinde Krailling
Amtliche Nachrichten der Gemeinde Krailling
Kalenderwoche 29
Bekanntmachung über die Teiländerung des Bebauungsplans Nr. 02 für den gesamten Bereich westlich der Birkenallee „Ortsrandeingrünung“ in Pentenried im Verfahren nach § 13 BauGB – Wiederholung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 4a Abs. 3 BauGB. Im Rahmen der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach §§ 3 und 4 Abs. 2 BauGB haben sich nochmals Änderungen ergeben, die d. Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss am 15. 6. 2021 beschlossen hat. Der geänderte Entwurf des Bebauungsplans Nr. 02, in der Fassung vom 15. 6. 2021, mit Begründung liegt nochmals in der Zeit vom 23. Juli 2021 bis 24. August 2021 im Rathaus der Gemeinde Krailling, Bauamt - Zimmer O.04, Rudolf-von-Hirsch-Straße 1, 82152 Krailling, während der allgemeinen Dienstzeit, Montag 8.00 – 12.00 Uhr, Dienstag 7.00 – 12.00 Uhr und 14.00 – 16.00 Uhr, Mittwoch 8.00 – 12.00 Uhr, Donnerstag 8.00 – 12.00 Uhr und 15.00 – 19.00 Uhr, Freiitag 8.00 – 12.00 Uhr öffentlich aus, kann dort eingesehen und auf Verlangen Auskunft erteilt werden. Pandemiebedingt ist eine persönliche Einsichtnahme möglichst erst nach vorheriger Terminabsprache unter (089) 8 57 06-303 vorzunehmen. Der Änderungsentwurf des Bebauungsplans Nr. 02 ist auch auf der Internetseite der Gemeinde Krailling unter www.krailling.de - Bauen & Umwelt – Bebauungspläne – Bebauungsplan Nr. 02 einsehbar. Fragen dazu können auch telefonisch geklärt werden. Während der Auslegungsfrist können Bedenken und Anregungen schriftlich vorgebracht werden. Nach Ablauf dieser Frist eingehende Stellungnahmen können nach § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben. Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätte geltend gemacht werden können. Das Plangebiet umfasst den westlichen Bereich der Birkenallee.
Bekanntmachung über den Satzungsbeschluss der 2. Änderung des Teilbebauungsplans Nr. 47 „Süd“ der ehemalige Brennerei in Pentenried. Der Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss der Gemeinde Krailling hat in seiner Sitzung am 13. 7. 2021 die Teiländerung Süd des Bebauungsplans Nr. 47, in der Fassung vom 13. 7. 2021, mit Begründung, gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Mit dieser Bekanntmachung tritt die Teiländerung Süd des Bebauungsplans Nr. 47 in Kraft (§ 10 Abs. 3 Satz 4 BauGB). Die Teiländerung Süd des Bebauungsplans Nr. 47 mit Begründung wird nun im Rathaus der Gemeinde Krailling, Bauamt - Zimmer O.04, Rudolf-von-Hirsch-Straße 1, 82152 Krailling, während der allgemeinden Dienstzeit, Montag 8.00 – 12.00 Uhr, Dienstag 7.00 – 12.00 Uhr und 14.00 – 16.00 Uhr, Mittwoch 8.00 – 12.00 Uhr, Donnerstag 8.00 – 12.00 Uhr und 15.00 – 19.00 Uhr, Freitag 8.00 – 12.00 Uhr, zu jedermanns Einsicht bereitgehalten und es kann über den Inhalt Auskunft verlangt werden. Pandemiebedingt ist eine persönliche Einsichtnahme möglichst erst nach vorheriger Terminabsprache unter (089) 8 57 06-303 vorzunehmen. Der Änderungsentwurf des Bebauungsplans Nr. 47 Süd ist auch auf der Internetseite der Gemeinde Krailling unter www.krailling.de - Bauen & Umwelt – Bebauungspläne – Bebauungsplan Nr. 47 Süd einsehbar. Fragen dazu können auch telefonisch geklärt werden. Das Plangebiet liegt nordwestlich der Gutsstraße in Pentenried. Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen. Unbeachtlich werden demnach
1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und
3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,
wenn Sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründeten Sachverhalts geltend gemacht worden sind. Satz 1 gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Abs. 2a beachtlich sind. Außderdem wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB hingewiesen. Danach erlöschen Entschädigungsansprüche für nach den §§ 39 bis 42 BauGB eingetretenen Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird.
Öffentliche Sitzung des Gemeinderates am Dienstag, den 27. Juli 2021 um 19.30 Uhr in der Turnhalle der Grundschule Krailling, Rudolf-von-Hirsch-Str. 2, Krailling. Tagesordnung:
1. Beantwortung von Anfragen aus vorangegangenen Sitzungen
2. Bekanntgaben und Anfragen
3. Verschiedenes
4. Bekanntgaben aus nichtöffentlicher Sitzung
5. Änderung des Bebaungsplans Nr. 30 für die Grundstücke Margaretenstraße 37a, 37b, 37c und 37d im Verfahren nach § 13a BauBG
6. Ortsmittenplanung Margaretenstraße Krailling – Realisierung 1. BA Süd
- Beschluss über das weitere Vorgehen
7. Machbarkeitsstudie Radschnellwegeverbindung Starnberg-Planegg-München - Weiteres Vorgehen
8. Maibaumaufstellung 2022.
Quelle: Gemeinde Krailling
Amtliche Nachrichten der Gemeinde Krailling
Kalenderwoche 29
Bekanntmachung über die Teiländerung des Bebauungsplans Nr. 02 für den gesamten Bereich westlich der Birkenallee „Ortsrandeingrünung“ in Pentenried im Verfahren nach § 13 BauGB – Wiederholung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 4a Abs. 3 BauGB. Im Rahmen der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach §§ 3 und 4 Abs. 2 BauGB haben sich nochmals Änderungen ergeben, die d. Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss am 15. 6. 2021 beschlossen hat. Der geänderte Entwurf des Bebauungsplans Nr. 02, in der Fassung vom 15. 6. 2021, mit Begründung liegt nochmals in der Zeit vom 23. Juli 2021 bis 24. August 2021 im Rathaus der Gemeinde Krailling, Bauamt - Zimmer O.04, Rudolf-von-Hirsch-Straße 1, 82152 Krailling, während der allgemeinen Dienstzeit, Montag 8.00 – 12.00 Uhr, Dienstag 7.00 – 12.00 Uhr und 14.00 – 16.00 Uhr, Mittwoch 8.00 – 12.00 Uhr, Donnerstag 8.00 – 12.00 Uhr und 15.00 – 19.00 Uhr, Freiitag 8.00 – 12.00 Uhr öffentlich aus, kann dort eingesehen und auf Verlangen Auskunft erteilt werden. Pandemiebedingt ist eine persönliche Einsichtnahme möglichst erst nach vorheriger Terminabsprache unter (089) 8 57 06-303 vorzunehmen. Der Änderungsentwurf des Bebauungsplans Nr. 02 ist auch auf der Internetseite der Gemeinde Krailling unter www.krailling.de - Bauen & Umwelt – Bebauungspläne – Bebauungsplan Nr. 02 einsehbar. Fragen dazu können auch telefonisch geklärt werden. Während der Auslegungsfrist können Bedenken und Anregungen schriftlich vorgebracht werden. Nach Ablauf dieser Frist eingehende Stellungnahmen können nach § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben. Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätte geltend gemacht werden können. Das Plangebiet umfasst den westlichen Bereich der Birkenallee.
Bekanntmachung über den Satzungsbeschluss der 2. Änderung des Teilbebauungsplans Nr. 47 „Süd“ der ehemalige Brennerei in Pentenried. Der Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss der Gemeinde Krailling hat in seiner Sitzung am 13. 7. 2021 die Teiländerung Süd des Bebauungsplans Nr. 47, in der Fassung vom 13. 7. 2021, mit Begründung, gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Mit dieser Bekanntmachung tritt die Teiländerung Süd des Bebauungsplans Nr. 47 in Kraft (§ 10 Abs. 3 Satz 4 BauGB). Die Teiländerung Süd des Bebauungsplans Nr. 47 mit Begründung wird nun im Rathaus der Gemeinde Krailling, Bauamt - Zimmer O.04, Rudolf-von-Hirsch-Straße 1, 82152 Krailling, während der allgemeinden Dienstzeit, Montag 8.00 – 12.00 Uhr, Dienstag 7.00 – 12.00 Uhr und 14.00 – 16.00 Uhr, Mittwoch 8.00 – 12.00 Uhr, Donnerstag 8.00 – 12.00 Uhr und 15.00 – 19.00 Uhr, Freitag 8.00 – 12.00 Uhr, zu jedermanns Einsicht bereitgehalten und es kann über den Inhalt Auskunft verlangt werden. Pandemiebedingt ist eine persönliche Einsichtnahme möglichst erst nach vorheriger Terminabsprache unter (089) 8 57 06-303 vorzunehmen. Der Änderungsentwurf des Bebauungsplans Nr. 47 Süd ist auch auf der Internetseite der Gemeinde Krailling unter www.krailling.de - Bauen & Umwelt – Bebauungspläne – Bebauungsplan Nr. 47 Süd einsehbar. Fragen dazu können auch telefonisch geklärt werden. Das Plangebiet liegt nordwestlich der Gutsstraße in Pentenried. Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen. Unbeachtlich werden demnach
1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und
3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,
wenn Sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründeten Sachverhalts geltend gemacht worden sind. Satz 1 gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Abs. 2a beachtlich sind. Außderdem wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB hingewiesen. Danach erlöschen Entschädigungsansprüche für nach den §§ 39 bis 42 BauGB eingetretenen Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird.
Öffentliche Sitzung des Gemeinderates am Dienstag, den 27. Juli 2021 um 19.30 Uhr in der Turnhalle der Grundschule Krailling, Rudolf-von-Hirsch-Str. 2, Krailling. Tagesordnung:
1. Beantwortung von Anfragen aus vorangegangenen Sitzungen
2. Bekanntgaben und Anfragen
3. Verschiedenes
4. Bekanntgaben aus nichtöffentlicher Sitzung
5. Änderung des Bebaungsplans Nr. 30 für die Grundstücke Margaretenstraße 37a, 37b, 37c und 37d im Verfahren nach § 13a BauBG
6. Ortsmittenplanung Margaretenstraße Krailling – Realisierung 1. BA Süd
- Beschluss über das weitere Vorgehen
7. Machbarkeitsstudie Radschnellwegeverbindung Starnberg-Planegg-München - Weiteres Vorgehen
8. Maibaumaufstellung 2022.
Quelle: Gemeinde Krailling