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Krailling | | von Gemeinde Krailling

Amtliche Nachrichten der Gemeinde Krailling

Kalenderwoche 14

Sitzung des Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses am Dienstag, 08.04.2025, um 19.30 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses Krailling, Tagesordnung:
1. Genehmigung der Niederschrift
2. Bekanntgaben und Anfragen
3. Bekanntgaben aus nichtöffentlicher Sitzung
4. Antrag auf Vorbescheid, Neubau von Wohngebäuden, Forststraße 3, 5, 7, 82349 Pentenried, Fl.Nrn. 114/17, 114/35, 114/36, 114/18, Gemarkung Frohnloh
5. B-Plan-Verfahren Gauting/Stockdorf Nr. 62 "Neues Leben an der Würm" - Stellungnahme Gemeinde Krailling
6. Übersicht Genehmigungsfreistellungsverfahren Jan. - März 2025
7. Verschiedenes.
Anschließend findet eine nichtöffentliche Sitzung statt.

Bekanntmachung: Änderung des Bebauungsplans Nr. 30 für die Grundstücke Margaretenstraße 37a, 37b, 37c und 37d, Fl.Nrn. 55, 55/2, 55/3, 55/1 der Gemarkung Krailling, im Verfahren nach § 13a BauGB - Wiederholung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 4a Abs. 3 BauGB. Der Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss hat in seiner Sitzung am 23.07.2024 beschlossen, zusätzlich zur Bestandsfestsetzung im Bebauungsplanentwurf auch einer eingeschossigen Bauraumerweiterung zuzustimmen. Der Änderungsentwurf wurde nun dahingehend ab-geändert. Der nun überarbeitete Änderungsentwurf in der Fassung vom 14.02.2025, bestehend aus Planzeichnung, Textteil und Begründung, wird nun nochmals gemäß § 4a Abs. 3 BauGB bis zum 05.05.2025 im Internet veröffentlicht und ist auf der Homepage der Gemeinde Krailling (www.krailling.de – Bauen & Umwelt – Bauleitplanung – im Verfahren befindliche Bebauungspläne - Änderung Bebauungspläne - Nr. 30 Margaretenstraße 37 a-d) sowie im Geoportal Bayern (www.bauleitplanung.bayern.de) einsehbar. Fragen hierzu können auch telefonisch unter 089 85706-303 geklärt werden. Das Plangebiet liegt zwischen Margaretenstraße und der Würm. Es wird auf folgendes hingewiesen:1. Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden.2. Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (rathaus@krailling.de), können bei Bedarf aber auch auf anderem Wege abgegeben werden.3. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.4. Neben der Veröffentlichung im Internet werden die im Internet veröffentlichten Unterlagen während der Veröffentlichungsfrist auch in Papierform im Rathaus der Gemeinde Krailling, Bauamt - Zimmer O.05, Rudolf-von-Hirsch-Straße 1, 82152 Krailling (barrierefreier Zugang) während der üblichen Zeiten des Publikumsverkehrs ausgelegt. Der Inhalt der Bekanntmachung ist auch auf der Homepage der Gemeinde Krailling (www.Krailling.de Bauen & Umwelt – Bauleitplanung – im Verfahren befindliche Bebauungspläne - Änderung Bebauungspläne - Nr. 30 Margaretenstraße 37 a-d) eingestellt.

Quelle: Gemeinde Krailling

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1. Genehmigung der Niederschrift
2. Bekanntgaben und Anfragen
3. Bekanntgaben aus nichtöffentlicher Sitzung
4. Antrag auf Vorbescheid, Neubau von Wohngebäuden, Forststraße 3, 5, 7, 82349 Pentenried, Fl.Nrn. 114/17, 114/35, 114/36, 114/18, Gemarkung Frohnloh
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