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Krailling | | von Gemeinde Krailling

Amtliche Nachrichten der Gemeinde Krailling

Kalenderwoche 44

Wahl zum Jugendbeirat: Der Gemeinderat der Gemeinde Krailling hat in seiner Sitzung am 21. Juli 2020 die Satzung für den Jugendbeirat der Ge¬meinde Krailling beschlossen (Jugendbeiratssatzung). Nach dieser Satzung gelten für die Abgabe von Wahlvorschlägen die folgenden Regelungen:

1. Wählbar sind alle Bürgerinnen und Bürger, die am Tag der Wahl (10. 1. 2021) zwischen 12 und 24 Jahre alt sind, ihren Hauptwohnsitz in der Gemeinde Krailling haben und nicht Mitglied des Gemeinderats sind.

2. Wahlvorschläge können alle wahlberechtigten Mitbürgerinnen und Mitbürger einreichen.

3. Der Wahlvorschlag muss enthalten: - Name, Anschrift und Geburtsdatum des Kandidaten / der Kandidatin sowie seine schriftliche Erklärung, dass er /sie für die Wahl kandidieren möchte. - Die Unterschrift von mindestens 5 wahlberechtigten Bürgerinnen / Bürgern mit Name, Anschrift und Geburtsdatum. Entsprechende Vordrucke können im Rathaus, Zimmer O.11 oder O.12, abgeholt werden.

4. Die Wahlvorschläge müssen bis spätestens 4. 11. 2020 bei der Gemeinde eingegangen sein.

5. Die Wahl erfolgt ausschließlich als Briefwahl. Wahlunterlagen werden ab dem 14. 12. 2020 den Wahlberechtigten zugestellt. Die Rücksendung der Wahlunterlagen muss bis spätestens 10. 1. 2021 erfolgen.

Wahl zum Seniorenbeirat: Der Gemeinderat der Gemeinde Krailling hat in seiner Sitzung am 21. Juli 2020 die Satzung für den Seniorenbeirat der Gemeinde Krailling beschlossen (Seniorenbeiratssatzung). Nach dieser Satzung gelten für die Abgabe von Wahlvorschlägen die folgenden Regelungen:

1. Wählbar sind alle Bürgerinnen und Bürger, die am Tag der Wahl (10. 1. 2021) das 60. Lebensjahr vollendet haben, ihren Hauptwohnsitz in der Gemeinde Krailling haben und nicht Mitglied des Gemeinderats sind.

2. Wahlvorschläge können alle wahlberechtigten Mitbürgerinnen und Mitbürger einreichen.

3. Der Wahlvorschlag muss enthalten: Name, Anschrift und Geburtsdatum des Kandidaten / der Kandidatin sowie seine schriftliche Erklärung, dass er /sie für die Wahl kandidieren möchte. Die Unterschrift von mindestens 10 wahlberechtigten Bürgerinnen / Bürgern mit Name, Anschrift und Geburtsdatum. Dies bedeutet, dass die Unterstützer ebenfalls das 60. Lebensjahr vollendet haben müssen. Entsprechende Vordrucke können im Rathaus, Zimmer O.11 oder O.12, abgeholt werden.

4. Die Wahlvorschläge müssen bis spätestens 4. 11. 2020 bei der Gemeinde eingegangen sein.

5. Die Wahl erfolgt ausschließlich als Briefwahl. Wahlunterlagen werden ab dem 14. 12. 2020 den Wahlberechtigten zugestellt. Die Rücksendung der Wahlunterlagen muss bis spätestens 10. 1. 2021 erfolgen.

Quelle: Gemeinde Krailling

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Kalenderwoche 44

Wahl zum Jugendbeirat: Der Gemeinderat der Gemeinde Krailling hat in seiner Sitzung am 21. Juli 2020 die Satzung für den Jugendbeirat der Ge¬meinde Krailling beschlossen (Jugendbeiratssatzung). Nach dieser Satzung gelten für die Abgabe von Wahlvorschlägen die folgenden Regelungen:

1. Wählbar sind alle Bürgerinnen und Bürger, die am Tag der Wahl (10. 1. 2021) zwischen 12 und 24 Jahre alt sind, ihren Hauptwohnsitz in der Gemeinde Krailling haben und nicht Mitglied des Gemeinderats sind.

2. Wahlvorschläge können alle wahlberechtigten Mitbürgerinnen und Mitbürger einreichen.

3. Der Wahlvorschlag muss enthalten: - Name, Anschrift und Geburtsdatum des Kandidaten / der Kandidatin sowie seine schriftliche Erklärung, dass er /sie für die Wahl kandidieren möchte. - Die Unterschrift von mindestens 5 wahlberechtigten Bürgerinnen / Bürgern mit Name, Anschrift und Geburtsdatum. Entsprechende Vordrucke können im Rathaus, Zimmer O.11 oder O.12, abgeholt werden.

4. Die Wahlvorschläge müssen bis spätestens 4. 11. 2020 bei der Gemeinde eingegangen sein.

5. Die Wahl erfolgt ausschließlich als Briefwahl. Wahlunterlagen werden ab dem 14. 12. 2020 den Wahlberechtigten zugestellt. Die Rücksendung der Wahlunterlagen muss bis spätestens 10. 1. 2021 erfolgen.

Wahl zum Seniorenbeirat: Der Gemeinderat der Gemeinde Krailling hat in seiner Sitzung am 21. Juli 2020 die Satzung für den Seniorenbeirat der Gemeinde Krailling beschlossen (Seniorenbeiratssatzung). Nach dieser Satzung gelten für die Abgabe von Wahlvorschlägen die folgenden Regelungen:

1. Wählbar sind alle Bürgerinnen und Bürger, die am Tag der Wahl (10. 1. 2021) das 60. Lebensjahr vollendet haben, ihren Hauptwohnsitz in der Gemeinde Krailling haben und nicht Mitglied des Gemeinderats sind.

2. Wahlvorschläge können alle wahlberechtigten Mitbürgerinnen und Mitbürger einreichen.

3. Der Wahlvorschlag muss enthalten: Name, Anschrift und Geburtsdatum des Kandidaten / der Kandidatin sowie seine schriftliche Erklärung, dass er /sie für die Wahl kandidieren möchte. Die Unterschrift von mindestens 10 wahlberechtigten Bürgerinnen / Bürgern mit Name, Anschrift und Geburtsdatum. Dies bedeutet, dass die Unterstützer ebenfalls das 60. Lebensjahr vollendet haben müssen. Entsprechende Vordrucke können im Rathaus, Zimmer O.11 oder O.12, abgeholt werden.

4. Die Wahlvorschläge müssen bis spätestens 4. 11. 2020 bei der Gemeinde eingegangen sein.

5. Die Wahl erfolgt ausschließlich als Briefwahl. Wahlunterlagen werden ab dem 14. 12. 2020 den Wahlberechtigten zugestellt. Die Rücksendung der Wahlunterlagen muss bis spätestens 10. 1. 2021 erfolgen.

Quelle: Gemeinde Krailling

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