Amtlichte Nachrichten der Gemeinde Krailling
Kalenderwoche 40
Bekanntmachung zum Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 47 für die ehemalige Brennerei in Pentenried sowie parallel hierzu die 16. Änderung des Flächennutzungsplans, Bauleitplanverfahren – Beteiligung der Öffentlichkeit – gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB). Die während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB) sowie Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 1 BauGB) eingegangen Stellungnahmen wurden vom Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss in der Sitzung am 7. 7. 2020 geprüft und einer Abwägung unterzogen. Die beschlossenen Ergebnisse der Abwägung wurden in den Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 47 eingearbeitet. Der überarbeitete Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 47 sowie parallel hierzu die 16. Änderung des Flächennutzungsplans, in der Fassung vom 7. 7. 2020, mit Begründung und Umweltbericht und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen liegen nun in der Zeit vom 1. Oktober 2020 bis einschließlich 3. November 2020 erneut im Rathaus der Gemeinde Krailling, Rudolf-von-Hirsch-Straße 1, 82152 Krailling, Zimmer O.04, öffentlich aus. Aufgrund der Beschränkungen durch das COVID-19-Virus ist eine persönliche Einsichtnahme nur durch vorherige Terminabsprache möglich. Die vollständigen Unterlagen sind auch auf der Internetseite der Gemeinde Krailling unter www.krailling.de, Bauen & Umwelt, Bebauungspläne, Änderung Bebauungsplan Nr. 47, einsehbar. Um persönliche Kontakte zu vermeiden können diesbezüglich dann Fragen auch telefonisch unter (089) 8 57 06-303 geklärt werden. Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden; nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Es sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar:
- Schutzgut Mensch
- Aussagen im Umweltbericht bzgl. Siedlungsentwicklung, Regionalem Grünzug, Wasserschutzgebiet und Landschaftsschutzgebiet Kreuzlinger Forst
- Immissionen/Belastungen: Aussagen zu Schallschutz gegen Gewerbegeräusche (Schalltechnische Verträglichkeitsuntersuchung)
- Schutzgüter Tiere, Pflanzen, Biologische Vielfalt
- Aussagen bzgl. Sicherung der Lebensräume gefährdeter Arten, zu Fledermaus- und Brutvogelarten (Artenschutzrechtliches Gutachten)
- Schutzgut Wasser
- Aussagen im Umweltbericht bzgl. Grundwasserverhältnissen, hydrologischer Situation im Planungsgebiet, Einwirkungen durch den Vorhabenseingriff und Wasserschutzgebieten
- Aussagen zur Versickerung d. Oberflächenwassers (Sickergutachten Quelle: Gemeinde Krailling
Quelle: Gemeinde Krailling
Amtlichte Nachrichten der Gemeinde Krailling
Kalenderwoche 40
Bekanntmachung zum Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 47 für die ehemalige Brennerei in Pentenried sowie parallel hierzu die 16. Änderung des Flächennutzungsplans, Bauleitplanverfahren – Beteiligung der Öffentlichkeit – gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB). Die während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB) sowie Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 1 BauGB) eingegangen Stellungnahmen wurden vom Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss in der Sitzung am 7. 7. 2020 geprüft und einer Abwägung unterzogen. Die beschlossenen Ergebnisse der Abwägung wurden in den Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 47 eingearbeitet. Der überarbeitete Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 47 sowie parallel hierzu die 16. Änderung des Flächennutzungsplans, in der Fassung vom 7. 7. 2020, mit Begründung und Umweltbericht und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen liegen nun in der Zeit vom 1. Oktober 2020 bis einschließlich 3. November 2020 erneut im Rathaus der Gemeinde Krailling, Rudolf-von-Hirsch-Straße 1, 82152 Krailling, Zimmer O.04, öffentlich aus. Aufgrund der Beschränkungen durch das COVID-19-Virus ist eine persönliche Einsichtnahme nur durch vorherige Terminabsprache möglich. Die vollständigen Unterlagen sind auch auf der Internetseite der Gemeinde Krailling unter www.krailling.de, Bauen & Umwelt, Bebauungspläne, Änderung Bebauungsplan Nr. 47, einsehbar. Um persönliche Kontakte zu vermeiden können diesbezüglich dann Fragen auch telefonisch unter (089) 8 57 06-303 geklärt werden. Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden; nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Es sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar:
- Schutzgut Mensch
- Aussagen im Umweltbericht bzgl. Siedlungsentwicklung, Regionalem Grünzug, Wasserschutzgebiet und Landschaftsschutzgebiet Kreuzlinger Forst
- Immissionen/Belastungen: Aussagen zu Schallschutz gegen Gewerbegeräusche (Schalltechnische Verträglichkeitsuntersuchung)
- Schutzgüter Tiere, Pflanzen, Biologische Vielfalt
- Aussagen bzgl. Sicherung der Lebensräume gefährdeter Arten, zu Fledermaus- und Brutvogelarten (Artenschutzrechtliches Gutachten)
- Schutzgut Wasser
- Aussagen im Umweltbericht bzgl. Grundwasserverhältnissen, hydrologischer Situation im Planungsgebiet, Einwirkungen durch den Vorhabenseingriff und Wasserschutzgebieten
- Aussagen zur Versickerung d. Oberflächenwassers (Sickergutachten Quelle: Gemeinde Krailling
Quelle: Gemeinde Krailling
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Bekanntmachung zum Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 47 für die ehemalige Brennerei in Pentenried sowie parallel hierzu die 16. Änderung des Flächennutzungsplans, Bauleitplanverfahren – Beteiligung der Öffentlichkeit – gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB). Die während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB) sowie Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 1 BauGB) eingegangen Stellungnahmen wurden vom Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss in der Sitzung am 7. 7. 2020 geprüft und einer Abwägung unterzogen. Die beschlossenen Ergebnisse der Abwägung wurden in den Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 47 eingearbeitet. Der überarbeitete Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 47 sowie parallel hierzu die 16. Änderung des Flächennutzungsplans, in der Fassung vom 7. 7. 2020, mit Begründung und Umweltbericht und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen liegen nun in der Zeit vom 1. Oktober 2020 bis einschließlich 3. November 2020 erneut im Rathaus der Gemeinde Krailling, Rudolf-von-Hirsch-Straße 1, 82152 Krailling, Zimmer O.04, öffentlich aus. Aufgrund der Beschränkungen durch das COVID-19-Virus ist eine persönliche Einsichtnahme nur durch vorherige Terminabsprache möglich. Die vollständigen Unterlagen sind auch auf der Internetseite der Gemeinde Krailling unter www.krailling.de, Bauen & Umwelt, Bebauungspläne, Änderung Bebauungsplan Nr. 47, einsehbar. Um persönliche Kontakte zu vermeiden können diesbezüglich dann Fragen auch telefonisch unter (089) 8 57 06-303 geklärt werden. Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden; nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Es sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar:
- Schutzgut Mensch
- Aussagen im Umweltbericht bzgl. Siedlungsentwicklung, Regionalem Grünzug, Wasserschutzgebiet und Landschaftsschutzgebiet Kreuzlinger Forst
- Immissionen/Belastungen: Aussagen zu Schallschutz gegen Gewerbegeräusche (Schalltechnische Verträglichkeitsuntersuchung)
- Schutzgüter Tiere, Pflanzen, Biologische Vielfalt
- Aussagen bzgl. Sicherung der Lebensräume gefährdeter Arten, zu Fledermaus- und Brutvogelarten (Artenschutzrechtliches Gutachten)
- Schutzgut Wasser
- Aussagen im Umweltbericht bzgl. Grundwasserverhältnissen, hydrologischer Situation im Planungsgebiet, Einwirkungen durch den Vorhabenseingriff und Wasserschutzgebieten
- Aussagen zur Versickerung d. Oberflächenwassers (Sickergutachten Quelle: Gemeinde Krailling
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