Amtliche Nachrichten der Gemeinde Krailling
Kalenderwoche 13
Bekanntmachung – Vollzug des Baugesetzbuches – BauGB. Änderung des Bebauungsplans Nr. 31 für den Bereich zwischen Bahnlinie und dem südlichen Teil der Bergstraße, Haus-Nrn. 50 - 76a, im Verfahren nach § 13 BauGB: Der Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss der Gemeinde Krailling hat in seiner Sitzung am 11.02.2025 die oben genannte Änderung des Bebauungsplans Nr. 31 in der Fassung vom 11.02.2025 gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Mit dieser Bekanntmachung tritt diese Änderung des Bebauungsplans Nr. 31 in Kraft (§ 10 Abs. 3 Satz 4 BauGB, § 214 Abs. 4 BauGB). Diese Änderung des Bebauungsplans Nr. 31 (Planzeichnung und Begründung) wird im Internet veröffentlicht und ist auf der Homepage der Gemeinde Krailling (www.krailling.de – Bauen & Wohnen – Bauleitplanung – im Verfahren befindliche Bebauungspläne) und im Geoportal Bayern (www.bauleitplanung.bayern.de) einsehbar. Zur Einsicht bereit gehalten werden zudem im Rathaus, Bauamt, Zimmer O.05 diejenigen DIN-Normen und sonstigen technischen Regelwerke, auf die der Bebauungsplan in seinen Festsetzungen Bezug nimmt. Fragen können telefonisch unter 089 85706-303 geklärt werden. Das Plangebiet liegt zwischen der Bahnlinie und dem südlichen Teil der Bergstraße, von Hausnummer 50 bis 76a.
Sitzung des Finanz-, Sozial- und Kulturausschusses am Dienstag, 01.04.2025, um 19.30 Uhr, im Sitzungssaal des Rathauses Krailling, Tagesordnung:
1. Genehmigung der Niederschrift
2. Bekanntgaben und Anfragen
3. Bekanntgaben aus nichtöffentlicher Sitzung
4. Verschiedenes
5. Berichte aus den Verbänden
6. Prüfung Schirme Paulhanplatz
7. Kulturelle Veranstaltungen - Information
8. Soziale Bedürftigkeit.
Anschließend findet eine nichtöffentliche Sitzung statt.
Bekanntmachung: Antrag der Wassergewinnung Vierseenland gKU auf Bewilligung zur Grundwasserentnahme aus den Brunnen III und VII, Unterbrunner Holz auf Fl.-Nr. 788, Gemarkung Unterbrunn, Gemeinde Gauting sowie gleichzeitige Neuausweisung des Wasserschutzgebietes „Unterbrunner Holz“ in den Gemarkungen Unterbrunn und Oberbrunn (Gemeinde Gauting), Hochstadt (Gemeinde Weßling) sowie Frohnloh (Gemeinde Krailling) zur öffentlichen Trinkwasserversorung. Bekanntmachung des Eröterungstermins: Das Landratsamt Starnberg führt gegenwärtig die beiden wasserrechtlichen Verfahren für den Erlass einer Rechtsverordnung zur Festsetzung des Wasserschutzgebietes für die Brunnen III und VII Unterbrunner Holz der Wassergewinnung Vierseenland gKU sowie für die Erteilung einer Bewilligung zur Grundwasserentnahme zu Trinkwasserzwecken aus den Brunnen III und VII, Unterbrunner Holz auf Fl.-Nr. 788, Gemarkung Unterbrunn, Gemeinde Gauting, durch. Nach Art. 73 Absatz 3 Satz 1 und Art. 69 Satz 2 Bayerisches Wassergesetz (BayWG) i.V.m. Art. 73 Absatz 6 Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz (BayVwVfG) sind die im Verfahren erhobenen Einwendungen gegen die Festsetzung des Wasserschutzgebietes und die Erlaubnis zur Grundwasserentnahme sowie die abgegebenen Stellungnahmen der Behörden und Vereinigungen hierzu mit dem Vorhabensträger, den Behörden, den Betroffenen sowie den Personen, die Einwendungen erhoben oder Stellungnahmen abgegeben haben zur erörtern. Es wird darauf hingewiesen, dass bei Ausbleiben eines Beteiligten an dem Eröterungstermin auch ohne ihn verhandelt werden kann. Der nichtöffentliche Erörterungstermin findet statt am Freitag, den 11.04.2025 um 9 Uhr im großen Sitzungssaal des Landratsamtes Starnberg, Strandbadstraße 2, 82319 Starnberg. Es ist nachfolgende Tagesordnung vorgesehen:
1. Begrüßung und Vorstellung
2. Ablauf des Eröterungstermins und Hinweise zum Verfahren
3. Darstellung des bisherigen Verfahrens
4. Planungsvorstellung durch den Anstragsteller
5. Stellungnahmen der Fachbehörden
6. Erörterung der Stellungnahmen und Einwendungen
6.1. Verfahren
6.2. Dimensionierung des Wasserschutzgebietes
6.3. Grundwasserschutz
6.4. Anträge auf Herausnahme von Grundstücken
6.5. Einschränkungen beim Rohstoffabbbau und Verfüllungen
6.6. landwirtschaftliche Nutzungseinschränkungen
6.7. forstwirtschaftliche Nutzungseinschränkungen
6.8. Einzelverbote des Schutzkataloges in § 3 Abs. 1 der WSG-Verordnung
7. Sonstiges und Abschluss des Eröterungstermins.
Quelle: Gemeinde Krailling
Amtliche Nachrichten der Gemeinde Krailling
Kalenderwoche 13
Bekanntmachung – Vollzug des Baugesetzbuches – BauGB. Änderung des Bebauungsplans Nr. 31 für den Bereich zwischen Bahnlinie und dem südlichen Teil der Bergstraße, Haus-Nrn. 50 - 76a, im Verfahren nach § 13 BauGB: Der Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss der Gemeinde Krailling hat in seiner Sitzung am 11.02.2025 die oben genannte Änderung des Bebauungsplans Nr. 31 in der Fassung vom 11.02.2025 gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Mit dieser Bekanntmachung tritt diese Änderung des Bebauungsplans Nr. 31 in Kraft (§ 10 Abs. 3 Satz 4 BauGB, § 214 Abs. 4 BauGB). Diese Änderung des Bebauungsplans Nr. 31 (Planzeichnung und Begründung) wird im Internet veröffentlicht und ist auf der Homepage der Gemeinde Krailling (www.krailling.de – Bauen & Wohnen – Bauleitplanung – im Verfahren befindliche Bebauungspläne) und im Geoportal Bayern (www.bauleitplanung.bayern.de) einsehbar. Zur Einsicht bereit gehalten werden zudem im Rathaus, Bauamt, Zimmer O.05 diejenigen DIN-Normen und sonstigen technischen Regelwerke, auf die der Bebauungsplan in seinen Festsetzungen Bezug nimmt. Fragen können telefonisch unter 089 85706-303 geklärt werden. Das Plangebiet liegt zwischen der Bahnlinie und dem südlichen Teil der Bergstraße, von Hausnummer 50 bis 76a.
Sitzung des Finanz-, Sozial- und Kulturausschusses am Dienstag, 01.04.2025, um 19.30 Uhr, im Sitzungssaal des Rathauses Krailling, Tagesordnung:
1. Genehmigung der Niederschrift
2. Bekanntgaben und Anfragen
3. Bekanntgaben aus nichtöffentlicher Sitzung
4. Verschiedenes
5. Berichte aus den Verbänden
6. Prüfung Schirme Paulhanplatz
7. Kulturelle Veranstaltungen - Information
8. Soziale Bedürftigkeit.
Anschließend findet eine nichtöffentliche Sitzung statt.
Bekanntmachung: Antrag der Wassergewinnung Vierseenland gKU auf Bewilligung zur Grundwasserentnahme aus den Brunnen III und VII, Unterbrunner Holz auf Fl.-Nr. 788, Gemarkung Unterbrunn, Gemeinde Gauting sowie gleichzeitige Neuausweisung des Wasserschutzgebietes „Unterbrunner Holz“ in den Gemarkungen Unterbrunn und Oberbrunn (Gemeinde Gauting), Hochstadt (Gemeinde Weßling) sowie Frohnloh (Gemeinde Krailling) zur öffentlichen Trinkwasserversorung. Bekanntmachung des Eröterungstermins: Das Landratsamt Starnberg führt gegenwärtig die beiden wasserrechtlichen Verfahren für den Erlass einer Rechtsverordnung zur Festsetzung des Wasserschutzgebietes für die Brunnen III und VII Unterbrunner Holz der Wassergewinnung Vierseenland gKU sowie für die Erteilung einer Bewilligung zur Grundwasserentnahme zu Trinkwasserzwecken aus den Brunnen III und VII, Unterbrunner Holz auf Fl.-Nr. 788, Gemarkung Unterbrunn, Gemeinde Gauting, durch. Nach Art. 73 Absatz 3 Satz 1 und Art. 69 Satz 2 Bayerisches Wassergesetz (BayWG) i.V.m. Art. 73 Absatz 6 Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz (BayVwVfG) sind die im Verfahren erhobenen Einwendungen gegen die Festsetzung des Wasserschutzgebietes und die Erlaubnis zur Grundwasserentnahme sowie die abgegebenen Stellungnahmen der Behörden und Vereinigungen hierzu mit dem Vorhabensträger, den Behörden, den Betroffenen sowie den Personen, die Einwendungen erhoben oder Stellungnahmen abgegeben haben zur erörtern. Es wird darauf hingewiesen, dass bei Ausbleiben eines Beteiligten an dem Eröterungstermin auch ohne ihn verhandelt werden kann. Der nichtöffentliche Erörterungstermin findet statt am Freitag, den 11.04.2025 um 9 Uhr im großen Sitzungssaal des Landratsamtes Starnberg, Strandbadstraße 2, 82319 Starnberg. Es ist nachfolgende Tagesordnung vorgesehen:
1. Begrüßung und Vorstellung
2. Ablauf des Eröterungstermins und Hinweise zum Verfahren
3. Darstellung des bisherigen Verfahrens
4. Planungsvorstellung durch den Anstragsteller
5. Stellungnahmen der Fachbehörden
6. Erörterung der Stellungnahmen und Einwendungen
6.1. Verfahren
6.2. Dimensionierung des Wasserschutzgebietes
6.3. Grundwasserschutz
6.4. Anträge auf Herausnahme von Grundstücken
6.5. Einschränkungen beim Rohstoffabbbau und Verfüllungen
6.6. landwirtschaftliche Nutzungseinschränkungen
6.7. forstwirtschaftliche Nutzungseinschränkungen
6.8. Einzelverbote des Schutzkataloges in § 3 Abs. 1 der WSG-Verordnung
7. Sonstiges und Abschluss des Eröterungstermins.
Quelle: Gemeinde Krailling
Amtliche Nachrichten der Gemeinde Krailling
Kalenderwoche 13
Bekanntmachung – Vollzug des Baugesetzbuches – BauGB. Änderung des Bebauungsplans Nr. 31 für den Bereich zwischen Bahnlinie und dem südlichen Teil der Bergstraße, Haus-Nrn. 50 - 76a, im Verfahren nach § 13 BauGB: Der Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss der Gemeinde Krailling hat in seiner Sitzung am 11.02.2025 die oben genannte Änderung des Bebauungsplans Nr. 31 in der Fassung vom 11.02.2025 gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Mit dieser Bekanntmachung tritt diese Änderung des Bebauungsplans Nr. 31 in Kraft (§ 10 Abs. 3 Satz 4 BauGB, § 214 Abs. 4 BauGB). Diese Änderung des Bebauungsplans Nr. 31 (Planzeichnung und Begründung) wird im Internet veröffentlicht und ist auf der Homepage der Gemeinde Krailling (www.krailling.de – Bauen & Wohnen – Bauleitplanung – im Verfahren befindliche Bebauungspläne) und im Geoportal Bayern (www.bauleitplanung.bayern.de) einsehbar. Zur Einsicht bereit gehalten werden zudem im Rathaus, Bauamt, Zimmer O.05 diejenigen DIN-Normen und sonstigen technischen Regelwerke, auf die der Bebauungsplan in seinen Festsetzungen Bezug nimmt. Fragen können telefonisch unter 089 85706-303 geklärt werden. Das Plangebiet liegt zwischen der Bahnlinie und dem südlichen Teil der Bergstraße, von Hausnummer 50 bis 76a.
Sitzung des Finanz-, Sozial- und Kulturausschusses am Dienstag, 01.04.2025, um 19.30 Uhr, im Sitzungssaal des Rathauses Krailling, Tagesordnung:
1. Genehmigung der Niederschrift
2. Bekanntgaben und Anfragen
3. Bekanntgaben aus nichtöffentlicher Sitzung
4. Verschiedenes
5. Berichte aus den Verbänden
6. Prüfung Schirme Paulhanplatz
7. Kulturelle Veranstaltungen - Information
8. Soziale Bedürftigkeit.
Anschließend findet eine nichtöffentliche Sitzung statt.
Bekanntmachung: Antrag der Wassergewinnung Vierseenland gKU auf Bewilligung zur Grundwasserentnahme aus den Brunnen III und VII, Unterbrunner Holz auf Fl.-Nr. 788, Gemarkung Unterbrunn, Gemeinde Gauting sowie gleichzeitige Neuausweisung des Wasserschutzgebietes „Unterbrunner Holz“ in den Gemarkungen Unterbrunn und Oberbrunn (Gemeinde Gauting), Hochstadt (Gemeinde Weßling) sowie Frohnloh (Gemeinde Krailling) zur öffentlichen Trinkwasserversorung. Bekanntmachung des Eröterungstermins: Das Landratsamt Starnberg führt gegenwärtig die beiden wasserrechtlichen Verfahren für den Erlass einer Rechtsverordnung zur Festsetzung des Wasserschutzgebietes für die Brunnen III und VII Unterbrunner Holz der Wassergewinnung Vierseenland gKU sowie für die Erteilung einer Bewilligung zur Grundwasserentnahme zu Trinkwasserzwecken aus den Brunnen III und VII, Unterbrunner Holz auf Fl.-Nr. 788, Gemarkung Unterbrunn, Gemeinde Gauting, durch. Nach Art. 73 Absatz 3 Satz 1 und Art. 69 Satz 2 Bayerisches Wassergesetz (BayWG) i.V.m. Art. 73 Absatz 6 Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz (BayVwVfG) sind die im Verfahren erhobenen Einwendungen gegen die Festsetzung des Wasserschutzgebietes und die Erlaubnis zur Grundwasserentnahme sowie die abgegebenen Stellungnahmen der Behörden und Vereinigungen hierzu mit dem Vorhabensträger, den Behörden, den Betroffenen sowie den Personen, die Einwendungen erhoben oder Stellungnahmen abgegeben haben zur erörtern. Es wird darauf hingewiesen, dass bei Ausbleiben eines Beteiligten an dem Eröterungstermin auch ohne ihn verhandelt werden kann. Der nichtöffentliche Erörterungstermin findet statt am Freitag, den 11.04.2025 um 9 Uhr im großen Sitzungssaal des Landratsamtes Starnberg, Strandbadstraße 2, 82319 Starnberg. Es ist nachfolgende Tagesordnung vorgesehen:
1. Begrüßung und Vorstellung
2. Ablauf des Eröterungstermins und Hinweise zum Verfahren
3. Darstellung des bisherigen Verfahrens
4. Planungsvorstellung durch den Anstragsteller
5. Stellungnahmen der Fachbehörden
6. Erörterung der Stellungnahmen und Einwendungen
6.1. Verfahren
6.2. Dimensionierung des Wasserschutzgebietes
6.3. Grundwasserschutz
6.4. Anträge auf Herausnahme von Grundstücken
6.5. Einschränkungen beim Rohstoffabbbau und Verfüllungen
6.6. landwirtschaftliche Nutzungseinschränkungen
6.7. forstwirtschaftliche Nutzungseinschränkungen
6.8. Einzelverbote des Schutzkataloges in § 3 Abs. 1 der WSG-Verordnung
7. Sonstiges und Abschluss des Eröterungstermins.
Quelle: Gemeinde Krailling