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Gräfelfing | | von Gemeinde Gräfelfing

Amtliche Nachrichten der Gemeinde Gräfelfing

Kalenderwoche 31

Bekanntmachung

Bauleitplanverfahren – Beteiligung der Öffentlichkeit – Öffentliche Auslegung gemäß § 4a Abs. 3 i.V.m. § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 10.08.2020 bis 11.09.2020; Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 46 („Schwimm- und Dreifeldhalle“)

Der Gemeinderat Gräfelfing hat in seiner Sitzung am 21.07.2020 den Entwurf der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 46 – Schwimm- und Dreifeldhalle an der Adalbert-Stifter-Straße – gebilligt und die Durchführung des öffentlichen Auslegungsverfahrens gemäß § 4a Abs. 3 in Ver-bindung mit § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Der Entwurf des Bebauungsplans mit Begründung und Umweltbericht, jeweils in der Fassung vom 21.07.2020, sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen lie-gen nunmehr in der Zeit vom 10. August 2020 bis 11. September 2020 im Rathaus, Ruffiniallee 2, Großer Sitzungssaal / 2. Stock, 82166 Gräfelfing, während der allgemeinen Dienststunden (Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 08.00 bis 12.00 Uhr sowie Mittwoch von 08.00 bis 18.00 Uhr) öffentlich aus und sind auf der Homepage unter https://www.graefelfing.de/orts-und-regionalplanung/bebauungsplaene.html einsehbar. Auf Wunsch wird die Planung erläutert. Stellungnahmen können während der genannten Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Außerhalb der Dienststunden kann der Bebauungsplan auch nach telefonischer Vereinbarung im Rathaus, Bauverwaltung, bei Herrn Ramsauer Zimmer 17/I, Ruffiniallee 2, 82166 Gräfelfing, Tel. 85 82 44, E-Mail: m.ramsauer@graefelfing.bayern.de eingesehen werden.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass diese Bekanntgabe lediglich Hinweischarakter hat und keine amtliche Bekanntmachung im Sinne des § 3 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit der Geschäftsordnung des Gemeinderates Gräfelfing (GeschO) darstellt. Die nach § 3 Abs. 2 BauGB erforderliche Bekanntmachung einschließlich der Angabe darüber, welche umweltbe-zogene Informationen verfügbar sind, wurde am 30.07.2020 durch Anschlag an den Gemeindetafeln bzw. auf der gemeindlichen Homepage veröffentlicht.

Quelle: Gemeinde Gräfelfing

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Bauleitplanverfahren – Beteiligung der Öffentlichkeit – Öffentliche Auslegung gemäß § 4a Abs. 3 i.V.m. § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 10.08.2020 bis 11.09.2020; Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 46 („Schwimm- und Dreifeldhalle“)

Der Gemeinderat Gräfelfing hat in seiner Sitzung am 21.07.2020 den Entwurf der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 46 – Schwimm- und Dreifeldhalle an der Adalbert-Stifter-Straße – gebilligt und die Durchführung des öffentlichen Auslegungsverfahrens gemäß § 4a Abs. 3 in Ver-bindung mit § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Der Entwurf des Bebauungsplans mit Begründung und Umweltbericht, jeweils in der Fassung vom 21.07.2020, sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen lie-gen nunmehr in der Zeit vom 10. August 2020 bis 11. September 2020 im Rathaus, Ruffiniallee 2, Großer Sitzungssaal / 2. Stock, 82166 Gräfelfing, während der allgemeinen Dienststunden (Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 08.00 bis 12.00 Uhr sowie Mittwoch von 08.00 bis 18.00 Uhr) öffentlich aus und sind auf der Homepage unter https://www.graefelfing.de/orts-und-regionalplanung/bebauungsplaene.html einsehbar. Auf Wunsch wird die Planung erläutert. Stellungnahmen können während der genannten Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Außerhalb der Dienststunden kann der Bebauungsplan auch nach telefonischer Vereinbarung im Rathaus, Bauverwaltung, bei Herrn Ramsauer Zimmer 17/I, Ruffiniallee 2, 82166 Gräfelfing, Tel. 85 82 44, E-Mail: m.ramsauer@graefelfing.bayern.de eingesehen werden.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass diese Bekanntgabe lediglich Hinweischarakter hat und keine amtliche Bekanntmachung im Sinne des § 3 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit der Geschäftsordnung des Gemeinderates Gräfelfing (GeschO) darstellt. Die nach § 3 Abs. 2 BauGB erforderliche Bekanntmachung einschließlich der Angabe darüber, welche umweltbe-zogene Informationen verfügbar sind, wurde am 30.07.2020 durch Anschlag an den Gemeindetafeln bzw. auf der gemeindlichen Homepage veröffentlicht.

Quelle: Gemeinde Gräfelfing

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