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Gräfelfing | | von Gemeinde Gräfelfing

Amtliche Nachrichten der Gemeinde Gräfelfing

Kalenderwoche 36

8. Sitzung des Hauptausschusses am Dienstag, 10.09.2024, 19.15 Uhr, Sitzungssaal des Rathauses Gräfelfing. Tagesordnung, öffentlicher Teil:

1. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Hauptausschusses vom 02.07.2024

2. Bekanntgaben

3. IT-Infrastruktur Rathaus - Austausch der Firewall im Rathaus

4. Beitritt der Gemeinde Gräfelfing zur Bayerischen Kommunalen IT-Einkaufsgenossenschaft e.G. (BayKIT)

5. Anfragen gemäß § 35 der Geschäftsordnung.

Im Anschluss findet eine nichtöffentliche Sitzung zur Beratung weiterer Tagesordnungspunkte statt.

9. Sitzung des Bauausschusses am Donnerstag, 12.09.2024, 19.15 Uhr, Sitzungssaal des Rathauses Gräfelfing. Tagesordnung, öffentlicher Teil:

1. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Bauausschusses vom18.07.2024

2. Bekanntgaben

3. Modernisierung und Erweiterung des Bürgerhauses; - Antrag der CSU Fraktion v. 02.08.2024, Verzicht auf den Wasserspielbrunnen - Wiedervorstellung der aktualisierten Freiflächenplanung i. der Leistungsphase 5 (Ausführungsplanung) sowie der Kostenfortschreibung

4. Landeshauptstadt München; Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 2154 - Hörweg (südlich), Aubinger Allee (westlich), Annemarie-Renger-Straße (nördlich), zukünftiger Landschaftspark Freiham Aufstellungsbeschluss Nr. 2083 (östlich), (Teilverdrängung der Bebauungspläne mit Grünordnung Nrn. 2068 und 2092) - Beteiligung der Behörden nach § 4 Abs. 2 BauGB

5. Fl.Nr. 729, An der Würmleiten 3; Antrag auf Anbau von zwei Vorstellbalkonen an den Bestand der Gebäudewestseite - § 34 BauGB

6. Fl. Nr. 149/4, Immelmannstraße 2; Antrag auf Abbruch der bestehenden Gaube und Neueinrichtung einer Dachgaube sowie Anpassung des Grundrisses im Dachgeschoss der bestehenden Doppelhaushälften - § 34 BauGB

7. Fl. Nr. 350/99, Schmidbauerstraße 6a; Antrag auf isolierte Befreiung von der Festsetzung A.8.b) - Bebauungsplan Nr. 1J

8. Anfragen gemäß § 35 der Geschäftsordnung.

Im Anschluss findet eine nichtöffentliche Sitzung zur Beratung weiterer Tagesordnungspunkte statt.

Bekanntmachung: Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) und der Gutachterausschussverordnung (BayGaV); Bodenrichtwerte für den Landkreis München zum 01.01.2024. Der Gutachterausschuss für den Bereich des Landkreises München hat die Bodenrichtwerte für den Stichtag zum 01.01.2024 ermittelt. Grundlage für die Bodenrichtwertermittlung sind die in der Kaufpreissammlung (§ 195 BauGB) der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses erfassten und verwertbaren Daten im Zeitraum 01.01.2022 bis 31.12.2023. Die Bodenrichtwertliste liegt in der Zeit vom 05.09.2024 bis einschließlich 10.10.2024 im Rathaus Gräfelfing, Ruffiniallee 2, Zimmer 18, 1. Stock, während der allgemeinen Dienststunden öffentlich aus. Zuständige Stelle für Auskünfte zu den Bodenrichtwerten ist die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses beim Landratsamt München. Auskünfte über die Bodenrichtwerte können gemäß § 196 Abs. 3 Satz 2 BauGB auch außerhalb der oben genannten Frist von der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses für den Landkreis München (Telefon 089 6221 1481) eingeholt werden. Die Auskünfte sind nach Art. 25 Abs. 1 Satz 1 Ziffer 1 KG (Kostengesetz) i.V. mit Nr. 2.1.1 / 1.8 KVz (Kostenverzeichnis) gebührenpflichtig.

Quelle: Gemeinde Gräfelfing

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1. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Hauptausschusses vom 02.07.2024

2. Bekanntgaben

3. IT-Infrastruktur Rathaus - Austausch der Firewall im Rathaus

4. Beitritt der Gemeinde Gräfelfing zur Bayerischen Kommunalen IT-Einkaufsgenossenschaft e.G. (BayKIT)

5. Anfragen gemäß § 35 der Geschäftsordnung.

Im Anschluss findet eine nichtöffentliche Sitzung zur Beratung weiterer Tagesordnungspunkte statt.

9. Sitzung des Bauausschusses am Donnerstag, 12.09.2024, 19.15 Uhr, Sitzungssaal des Rathauses Gräfelfing. Tagesordnung, öffentlicher Teil:

1. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Bauausschusses vom18.07.2024

2. Bekanntgaben

3. Modernisierung und Erweiterung des Bürgerhauses; - Antrag der CSU Fraktion v. 02.08.2024, Verzicht auf den Wasserspielbrunnen - Wiedervorstellung der aktualisierten Freiflächenplanung i. der Leistungsphase 5 (Ausführungsplanung) sowie der Kostenfortschreibung

4. Landeshauptstadt München; Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 2154 - Hörweg (südlich), Aubinger Allee (westlich), Annemarie-Renger-Straße (nördlich), zukünftiger Landschaftspark Freiham Aufstellungsbeschluss Nr. 2083 (östlich), (Teilverdrängung der Bebauungspläne mit Grünordnung Nrn. 2068 und 2092) - Beteiligung der Behörden nach § 4 Abs. 2 BauGB

5. Fl.Nr. 729, An der Würmleiten 3; Antrag auf Anbau von zwei Vorstellbalkonen an den Bestand der Gebäudewestseite - § 34 BauGB

6. Fl. Nr. 149/4, Immelmannstraße 2; Antrag auf Abbruch der bestehenden Gaube und Neueinrichtung einer Dachgaube sowie Anpassung des Grundrisses im Dachgeschoss der bestehenden Doppelhaushälften - § 34 BauGB

7. Fl. Nr. 350/99, Schmidbauerstraße 6a; Antrag auf isolierte Befreiung von der Festsetzung A.8.b) - Bebauungsplan Nr. 1J

8. Anfragen gemäß § 35 der Geschäftsordnung.

Im Anschluss findet eine nichtöffentliche Sitzung zur Beratung weiterer Tagesordnungspunkte statt.

Bekanntmachung: Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) und der Gutachterausschussverordnung (BayGaV); Bodenrichtwerte für den Landkreis München zum 01.01.2024. Der Gutachterausschuss für den Bereich des Landkreises München hat die Bodenrichtwerte für den Stichtag zum 01.01.2024 ermittelt. Grundlage für die Bodenrichtwertermittlung sind die in der Kaufpreissammlung (§ 195 BauGB) der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses erfassten und verwertbaren Daten im Zeitraum 01.01.2022 bis 31.12.2023. Die Bodenrichtwertliste liegt in der Zeit vom 05.09.2024 bis einschließlich 10.10.2024 im Rathaus Gräfelfing, Ruffiniallee 2, Zimmer 18, 1. Stock, während der allgemeinen Dienststunden öffentlich aus. Zuständige Stelle für Auskünfte zu den Bodenrichtwerten ist die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses beim Landratsamt München. Auskünfte über die Bodenrichtwerte können gemäß § 196 Abs. 3 Satz 2 BauGB auch außerhalb der oben genannten Frist von der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses für den Landkreis München (Telefon 089 6221 1481) eingeholt werden. Die Auskünfte sind nach Art. 25 Abs. 1 Satz 1 Ziffer 1 KG (Kostengesetz) i.V. mit Nr. 2.1.1 / 1.8 KVz (Kostenverzeichnis) gebührenpflichtig.

Quelle: Gemeinde Gräfelfing

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