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Gräfelfing | | von Gemeinde Gräfelfing

Amtliche Nachrichten der Gemeinde Gräfelfing

Kalenderwoche 12

Bekanntmachung: Bauleitplanverfahren - Beteiligung der Öffentlichkeit - Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Absatz 2 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 24.03.2023 bis 14.04.2023. Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 40 (“Stefanusstraße 8") für das Grundstück mit der Flurnummer 39 (ehemalige DOEMENS-Akademie); Der Gemeinderat Gräfelfing hat in seiner Sitzung am 31.01.2023 den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 40 („Stefanusstraße 8“) - umfassend die Flurnummern 39 - gebilligt und die Durchführung des erneuten öffentlichen Auslegungsverfahrens gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 4a Abs. 3 BauGB beschlossen. Das Aufstellungsverfahren wird im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB durchgeführt. Im beschleunigten Verfahren wird der Bebauungsplan ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. Der Bebauungsplanentwurf mit Begründung in der Fassung vom 31.01.2023 (einschließlich der Baugrunduntersuchung, der Relevanzprüfung zur artenschutzrechtlichen Prüfung, der schalltechnischen Untersuchung, der Verkehrsuntersuchung, der städtebaulichen Untersuchung sowie der umweltbezogenen Stellungnahmen) liegt deshalb in der Zeit vom 24. März 2023 bis 14. April 2023 im Rathaus, Ruffiniallee 2, Raum zwischen der Außen- und der Innentür am Haupteingang (Windfang), 82166 Gräfelfing, während der allgemeinen Dienststunden (Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 08.00 bis 12.00 Uhr sowie Mittwoch von 08.00 bis 18.00 Uhr) öffentlich aus. Die Unterlagen sind gleichfalls auf der Homepage der Gemeinde Gräfelfing unter https://www.graefelfing.de/orts-und-regionalplanung/bauleitplanverfahren.html oder unter https://geoportal.bayern.de/bauleitplanungsportal einsehbar. Auf Wunsch wird die Planung durch einen Mitarbeiter der Verwaltung erläutert. Stellungnahmen können während der genannten Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist. Außerhalb der Dienststunden kann der Bebauungsplan auch nach telefonischer Vereinbarung im Rathaus, Bauverwaltung, bei Herrn Ramsauer, Zimmer 17/I, Ruffiniallee 2, 82166 Gräfelfing, Tel.-Nr. 85 82 10 44, E-mail: m.ramsauer@graefelfing.bayern.de bzw. bei Frau Petra Rink, Zimmer 18/I, Ruffiniallee 2, 82166 Gräfelfing, Tel.-Nr. 85 82 10 41, E-mail: p.rink@graefelfing.bayern.de eingesehen werden. Hinweis Datenschutz: Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i.V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informations¬pflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.

3. Sitzung des Gemeinderates am Dienstag, 28.03.2023, 19.15 Uhr, Bürgerhaus Gräfelfing. Tagesordnung: Öffentlicher Teil

1. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 28.02.2023

2. Bekanntgaben

3. Feststellung der Jahresrechnungen 2020 und 2021; Bericht des örtlichen Rechnungsprüfungsausschusses

4. Erteilung der Entlastung für die Haushaltsjahre 2020 und 2021

5. Vorlage der Jahresrechnung 2022

6. Augustinerkloster Maria Eich im Würmtal - Antrag auf Unterstützung der Großprojekte für das Kalenderjahr 2023

7. Nachmittagsbetreuung an der Grundschule Gräfelfing - Ausschreibung der Verpflegung

8. Straßenbauprogramm 2023 - Freigabe der Entwurfsplanung für die Bahnhofstraße Ost

9. Aufstellung der 15. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Gräfelfing

a) Behandlung der eingegangenen Anregungen und Bedenken nach §§ 3, 4 Abs. 1 BauGB

b) Feststellungsbeschluss

10. Erweiterung Rathaus Gräfelfing - Freigabe der Leistungsphase 3 "Entwurfsplanung"

11. Bestellung zum Datenschutzbeauftragten

12. Anfragen gemäß § 35 der Geschäftsordnung.

Im Anschluss findet eine nichtöffentliche Sitzung zur Beratung weiterer Tagesordnungspunkte statt.

Quelle: Gemeinde Gräfelfing

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Amtliche Nachrichten der Gemeinde Gräfelfing

Kalenderwoche 12

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Bekanntmachung: Bauleitplanverfahren - Beteiligung der Öffentlichkeit - Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Absatz 2 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 24.03.2023 bis 14.04.2023. Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 40 (“Stefanusstraße 8") für das Grundstück mit der Flurnummer 39 (ehemalige DOEMENS-Akademie); Der Gemeinderat Gräfelfing hat in seiner Sitzung am 31.01.2023 den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 40 („Stefanusstraße 8“) - umfassend die Flurnummern 39 - gebilligt und die Durchführung des erneuten öffentlichen Auslegungsverfahrens gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 4a Abs. 3 BauGB beschlossen. Das Aufstellungsverfahren wird im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB durchgeführt. Im beschleunigten Verfahren wird der Bebauungsplan ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. Der Bebauungsplanentwurf mit Begründung in der Fassung vom 31.01.2023 (einschließlich der Baugrunduntersuchung, der Relevanzprüfung zur artenschutzrechtlichen Prüfung, der schalltechnischen Untersuchung, der Verkehrsuntersuchung, der städtebaulichen Untersuchung sowie der umweltbezogenen Stellungnahmen) liegt deshalb in der Zeit vom 24. März 2023 bis 14. April 2023 im Rathaus, Ruffiniallee 2, Raum zwischen der Außen- und der Innentür am Haupteingang (Windfang), 82166 Gräfelfing, während der allgemeinen Dienststunden (Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 08.00 bis 12.00 Uhr sowie Mittwoch von 08.00 bis 18.00 Uhr) öffentlich aus. Die Unterlagen sind gleichfalls auf der Homepage der Gemeinde Gräfelfing unter https://www.graefelfing.de/orts-und-regionalplanung/bauleitplanverfahren.html oder unter https://geoportal.bayern.de/bauleitplanungsportal einsehbar. Auf Wunsch wird die Planung durch einen Mitarbeiter der Verwaltung erläutert. Stellungnahmen können während der genannten Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist. Außerhalb der Dienststunden kann der Bebauungsplan auch nach telefonischer Vereinbarung im Rathaus, Bauverwaltung, bei Herrn Ramsauer, Zimmer 17/I, Ruffiniallee 2, 82166 Gräfelfing, Tel.-Nr. 85 82 10 44, E-mail: m.ramsauer@graefelfing.bayern.de bzw. bei Frau Petra Rink, Zimmer 18/I, Ruffiniallee 2, 82166 Gräfelfing, Tel.-Nr. 85 82 10 41, E-mail: p.rink@graefelfing.bayern.de eingesehen werden. Hinweis Datenschutz: Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i.V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informations¬pflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.

3. Sitzung des Gemeinderates am Dienstag, 28.03.2023, 19.15 Uhr, Bürgerhaus Gräfelfing. Tagesordnung: Öffentlicher Teil

1. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 28.02.2023

2. Bekanntgaben

3. Feststellung der Jahresrechnungen 2020 und 2021; Bericht des örtlichen Rechnungsprüfungsausschusses

4. Erteilung der Entlastung für die Haushaltsjahre 2020 und 2021

5. Vorlage der Jahresrechnung 2022

6. Augustinerkloster Maria Eich im Würmtal - Antrag auf Unterstützung der Großprojekte für das Kalenderjahr 2023

7. Nachmittagsbetreuung an der Grundschule Gräfelfing - Ausschreibung der Verpflegung

8. Straßenbauprogramm 2023 - Freigabe der Entwurfsplanung für die Bahnhofstraße Ost

9. Aufstellung der 15. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Gräfelfing

a) Behandlung der eingegangenen Anregungen und Bedenken nach §§ 3, 4 Abs. 1 BauGB

b) Feststellungsbeschluss

10. Erweiterung Rathaus Gräfelfing - Freigabe der Leistungsphase 3 "Entwurfsplanung"

11. Bestellung zum Datenschutzbeauftragten

12. Anfragen gemäß § 35 der Geschäftsordnung.

Im Anschluss findet eine nichtöffentliche Sitzung zur Beratung weiterer Tagesordnungspunkte statt.

Quelle: Gemeinde Gräfelfing

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