Amtliche Nachrichten der Gemeinde Gräfelfing
Kalenderwoche 3
Bekanntmachung: Festsetzung und Entrichtung der Grundsteuer für 2023: Die Gemeinde Gräfelfing gibt hiermit bekannt, dass für diejenigen Grundstückseigentümer, die im Kalenderjahr 2023 keinen anders lautenden schriftlichen Grundsteuerbescheid erhalten, gemäß § 27 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes vom 07.08.1973 die Grundsteuer für das Jahr 2023 i. gleicher Höhe wie im Vorjahr festgesetzt wird. Somit tritt für die Steuerschuldner die gleiche Rechtswirkung ein, wie wenn Ihnen ein schriftlicher Grundsteuerbescheid für 2023 zugegangen wäre. Wir weisen auf die dem Grundsteuerbescheid anhängende Rechtsbehelfsbelehrung hin. Die Grundsteuer wird zu je ein Viertel am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November 2023 zur Zahlung fällig.
Quelle: Gemeinde Gräfelfing
Amtliche Nachrichten der Gemeinde Gräfelfing
Kalenderwoche 3
Bekanntmachung: Festsetzung und Entrichtung der Grundsteuer für 2023: Die Gemeinde Gräfelfing gibt hiermit bekannt, dass für diejenigen Grundstückseigentümer, die im Kalenderjahr 2023 keinen anders lautenden schriftlichen Grundsteuerbescheid erhalten, gemäß § 27 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes vom 07.08.1973 die Grundsteuer für das Jahr 2023 i. gleicher Höhe wie im Vorjahr festgesetzt wird. Somit tritt für die Steuerschuldner die gleiche Rechtswirkung ein, wie wenn Ihnen ein schriftlicher Grundsteuerbescheid für 2023 zugegangen wäre. Wir weisen auf die dem Grundsteuerbescheid anhängende Rechtsbehelfsbelehrung hin. Die Grundsteuer wird zu je ein Viertel am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November 2023 zur Zahlung fällig.
Quelle: Gemeinde Gräfelfing
Amtliche Nachrichten der Gemeinde Gräfelfing
Kalenderwoche 3
Bekanntmachung: Festsetzung und Entrichtung der Grundsteuer für 2023: Die Gemeinde Gräfelfing gibt hiermit bekannt, dass für diejenigen Grundstückseigentümer, die im Kalenderjahr 2023 keinen anders lautenden schriftlichen Grundsteuerbescheid erhalten, gemäß § 27 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes vom 07.08.1973 die Grundsteuer für das Jahr 2023 i. gleicher Höhe wie im Vorjahr festgesetzt wird. Somit tritt für die Steuerschuldner die gleiche Rechtswirkung ein, wie wenn Ihnen ein schriftlicher Grundsteuerbescheid für 2023 zugegangen wäre. Wir weisen auf die dem Grundsteuerbescheid anhängende Rechtsbehelfsbelehrung hin. Die Grundsteuer wird zu je ein Viertel am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November 2023 zur Zahlung fällig.
Quelle: Gemeinde Gräfelfing