Amtliche Nachrichten der Gemeinde Gräfelfing
Kalenderwoche 47
Bekanntmachung: Bauleitplanverfahren - Beteiligung der Öffentlichkeit - Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Absatz 2 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 18.11.2022 bis 23.12.2022. Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 17-I für die Grundstücke Jahnplatz 1 u. Aubinger Straße 1, Flurnummern 1056/5, 1057/37 und 1057/57; Der Gemeinderat Gräfelfing hat in seiner Sitzung am 31.05.2022 den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 17-I für die Grundstücke Jahnplatz 1 und Aubinger Straße 1, umfassend die Flurnummern 1056/5, 1057/37 und 1057/57 gebilligt und die Durchführung des öffentlichen Auslegungsverfahrens gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen. Der Bebauungsplanentwurf mit Begründung und Umweltbericht in der Fassung vom 10.05. 2022 (jeweils ergänzt am 13.10.2022), die allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls im Rahmen der Feststellung der UVP-Pflicht vom 24.06.2021, die schalltechnische Untersuchung vom 13.10.2022, die artenschutzrechtliche Voruntersuchung vom 21.04.2021, das artenschutzrechtliches Gutachten „Vögel und Fledermäuse“ vom 19.07.2021, die verkehrsplanerischen Leistungen zum Bebauungsplan Nr. 17 am Jahnplatz vom 23.08.2022 sowie die vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen liegen in der Zeit vom 18. November 2022 bis 23. Dezember 2022 im Rathaus, Ruffiniallee 2, Raum zwischen der Außen- und der Innentür am Haupteingang (Windfang), 82166 Gräfelfing, während der allgemeinen Dienststunden (Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 08.00 bis 12.00 Uhr sowie Mittwoch von 08.00 bis 18.00 Uhr) öffentlich aus und sind auf der Homepage unter https://www.graefelfing.de/orts-und-regionalplanung/bauleitplanverfahren.html oder unter http://www.bauleitplanung.bayern.de einsehbar. Auf Wunsch wird die Planung durch einen Mitarbeiter der Verwaltung erläutert. Stellungnahmen können während der genannten Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass diese Bekanntgabe lediglich Hinweischarakter hat und keine amtliche Bekanntmachung im Sinne des § 3 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit der Geschäftsordnung des Gemeinderates Gräfelfing (GeschO) darstellt. Die nach § 3 Abs. 2 BauGB erforderliche Bekanntmachung einschließlich der Angabe darüber, welche umweltbezogene Informationenverfügbar sind, wurde am 10.11.2022 durch Anschlag an den Gemeindetafeln bzw. auf der gemeindlichen Homepage veröffentlicht.
Bekanntmachung: Bauleitplanverfahren - Beteiligung der Öffentlichkeit - Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 18.11.2022 bis 23.12.2022. Aufstellung der 15. Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich westlich des Jahnplatzes und westlich der Aubinger Straße. Der Gemeinderat Gräfelfing hat in seiner Sitzung am 25.10.2022 den Entwurf der 15. Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich westlich des Jahnplatzes und westlich der Aubinger Straße gebilligt und die Durchführung des öffentlichen Auslegungsverfahrens gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen. Der Entwurf für die 15. Änderung des Flächennutzungsplans mit Begründung, jeweils in der Fassung vom 25.10.2022, liegt nunmehr in der Zeit vom 18. November 2022 bis 23. Dezember 2022 im Rathaus, Ruffiniallee 2, Raum zwischen der Außen- und der Innentür am Haupteingang (Windfang), 82166 Gräfelfing, während der allgemeinen Dienststunden (Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 08.00 bis 12.00 Uhr sowie Mittwoch von 08.00 bis 18.00 Uhr) öffentlich aus und sind auf der Homepage unter https://www.graefelfing.de/orts-und-regionalplanung/bauleitplanverfahren.html oder unter http://www.bauleitplanung.bayern.de einsehbar. Auf Wunsch wird die Planung durch einen Mitarbeiter der Verwaltung erläutert. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Flächennutzungsplan in seiner 15. Änderungsfassung unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Flächennutzungsplans nicht von Bedeutung ist. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass diese Bekanntgabe lediglich Hinweischarakter hat und keine amtliche Bekanntmachung im Sinne des § 3 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit der Geschäftsordnung des Gemeinderates Gräfelfing (GeschO) darstellt. Die nach § 3 Abs. 2 BauGB erforderliche Bekanntmachung einschließlich der Angabe darüber, welche umweltbezogene Informationenverfügbar sind, wurde am 10.11.2022 durch Anschlag an den Gemeindetafeln bzw. auf der gemeindlichen Homepage veröffentlicht.
12. Sitzung des Gemeinderates am Dienstag, 29.11.2022, 19.15 Uhr, Bürgerhaus Gräfelfing. Tagesordnung, öffentlicher Teil:
1. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 25.10.2022
2. Bekanntgaben
3. Neubau einer Schwimm- u. Dreifachturnhalle am Schulcampus Lochham
a) Vorstellung der aktuell bepreisten Leistungsverzeichnisse für verschiedene Gewerke
b) Freigabe für die europaweite Ausschreibung dieser Gewerke sowie Auftragsvergabe
4. Nachtrag Kreisverkehr Lochhamer- Friedenstraße Firma Schulz
5. Gräfelfinger Förderprogramm 2023 - geplante Änderungen und Anpassungen
6. Richtlinien der Gemeinde Gräfelfing für die Gewährung von Hilfen zur Wohnungserhaltung und Wohnungsanpassung
7. Abfallgebührenkalkulation; Verlängerung des Kalkulationszeitraumes bis 31.12.2023
8. Neuaufstellung des Bebauungsplanes Nr. 1C für das Gebiet zwischen der Bahnlinie München-Mittenwald und dem Wallfahrerweg sowie zwischen der Freihamer Straße und der Geigerstraße
a) Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs.1 BauGB
b) Erlass einer Veränderungssperre
9. Anfragen gemäß § 35 der Geschäftsordnung.
Im Anschluss findet eine nichtöffentliche Sitzung zur Beratung weiterer Tagesordnungspunkte statt.
13. Sitzung des Gemeinderates – Sondersitzung "Gesamtverkehrskonzept" am Mittwoch, 30.11.2022, 19.15 Uhr, Mehrzweckhalle Kurt-Huber-Gymnasium. Tagesordnung. Öffentliche Sitzung: Erstellung eines integrierten Gesamtverkehrskonzeptes für die Gemeinde Gräfelfing; – Vorstellung der Maßnahmenkonzepte.
Quelle: Gemeinde Gräfelfing
Amtliche Nachrichten der Gemeinde Gräfelfing
Kalenderwoche 47
Bekanntmachung: Bauleitplanverfahren - Beteiligung der Öffentlichkeit - Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Absatz 2 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 18.11.2022 bis 23.12.2022. Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 17-I für die Grundstücke Jahnplatz 1 u. Aubinger Straße 1, Flurnummern 1056/5, 1057/37 und 1057/57; Der Gemeinderat Gräfelfing hat in seiner Sitzung am 31.05.2022 den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 17-I für die Grundstücke Jahnplatz 1 und Aubinger Straße 1, umfassend die Flurnummern 1056/5, 1057/37 und 1057/57 gebilligt und die Durchführung des öffentlichen Auslegungsverfahrens gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen. Der Bebauungsplanentwurf mit Begründung und Umweltbericht in der Fassung vom 10.05. 2022 (jeweils ergänzt am 13.10.2022), die allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls im Rahmen der Feststellung der UVP-Pflicht vom 24.06.2021, die schalltechnische Untersuchung vom 13.10.2022, die artenschutzrechtliche Voruntersuchung vom 21.04.2021, das artenschutzrechtliches Gutachten „Vögel und Fledermäuse“ vom 19.07.2021, die verkehrsplanerischen Leistungen zum Bebauungsplan Nr. 17 am Jahnplatz vom 23.08.2022 sowie die vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen liegen in der Zeit vom 18. November 2022 bis 23. Dezember 2022 im Rathaus, Ruffiniallee 2, Raum zwischen der Außen- und der Innentür am Haupteingang (Windfang), 82166 Gräfelfing, während der allgemeinen Dienststunden (Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 08.00 bis 12.00 Uhr sowie Mittwoch von 08.00 bis 18.00 Uhr) öffentlich aus und sind auf der Homepage unter https://www.graefelfing.de/orts-und-regionalplanung/bauleitplanverfahren.html oder unter http://www.bauleitplanung.bayern.de einsehbar. Auf Wunsch wird die Planung durch einen Mitarbeiter der Verwaltung erläutert. Stellungnahmen können während der genannten Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass diese Bekanntgabe lediglich Hinweischarakter hat und keine amtliche Bekanntmachung im Sinne des § 3 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit der Geschäftsordnung des Gemeinderates Gräfelfing (GeschO) darstellt. Die nach § 3 Abs. 2 BauGB erforderliche Bekanntmachung einschließlich der Angabe darüber, welche umweltbezogene Informationenverfügbar sind, wurde am 10.11.2022 durch Anschlag an den Gemeindetafeln bzw. auf der gemeindlichen Homepage veröffentlicht.
Bekanntmachung: Bauleitplanverfahren - Beteiligung der Öffentlichkeit - Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 18.11.2022 bis 23.12.2022. Aufstellung der 15. Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich westlich des Jahnplatzes und westlich der Aubinger Straße. Der Gemeinderat Gräfelfing hat in seiner Sitzung am 25.10.2022 den Entwurf der 15. Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich westlich des Jahnplatzes und westlich der Aubinger Straße gebilligt und die Durchführung des öffentlichen Auslegungsverfahrens gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen. Der Entwurf für die 15. Änderung des Flächennutzungsplans mit Begründung, jeweils in der Fassung vom 25.10.2022, liegt nunmehr in der Zeit vom 18. November 2022 bis 23. Dezember 2022 im Rathaus, Ruffiniallee 2, Raum zwischen der Außen- und der Innentür am Haupteingang (Windfang), 82166 Gräfelfing, während der allgemeinen Dienststunden (Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 08.00 bis 12.00 Uhr sowie Mittwoch von 08.00 bis 18.00 Uhr) öffentlich aus und sind auf der Homepage unter https://www.graefelfing.de/orts-und-regionalplanung/bauleitplanverfahren.html oder unter http://www.bauleitplanung.bayern.de einsehbar. Auf Wunsch wird die Planung durch einen Mitarbeiter der Verwaltung erläutert. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Flächennutzungsplan in seiner 15. Änderungsfassung unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Flächennutzungsplans nicht von Bedeutung ist. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass diese Bekanntgabe lediglich Hinweischarakter hat und keine amtliche Bekanntmachung im Sinne des § 3 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit der Geschäftsordnung des Gemeinderates Gräfelfing (GeschO) darstellt. Die nach § 3 Abs. 2 BauGB erforderliche Bekanntmachung einschließlich der Angabe darüber, welche umweltbezogene Informationenverfügbar sind, wurde am 10.11.2022 durch Anschlag an den Gemeindetafeln bzw. auf der gemeindlichen Homepage veröffentlicht.
12. Sitzung des Gemeinderates am Dienstag, 29.11.2022, 19.15 Uhr, Bürgerhaus Gräfelfing. Tagesordnung, öffentlicher Teil:
1. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 25.10.2022
2. Bekanntgaben
3. Neubau einer Schwimm- u. Dreifachturnhalle am Schulcampus Lochham
a) Vorstellung der aktuell bepreisten Leistungsverzeichnisse für verschiedene Gewerke
b) Freigabe für die europaweite Ausschreibung dieser Gewerke sowie Auftragsvergabe
4. Nachtrag Kreisverkehr Lochhamer- Friedenstraße Firma Schulz
5. Gräfelfinger Förderprogramm 2023 - geplante Änderungen und Anpassungen
6. Richtlinien der Gemeinde Gräfelfing für die Gewährung von Hilfen zur Wohnungserhaltung und Wohnungsanpassung
7. Abfallgebührenkalkulation; Verlängerung des Kalkulationszeitraumes bis 31.12.2023
8. Neuaufstellung des Bebauungsplanes Nr. 1C für das Gebiet zwischen der Bahnlinie München-Mittenwald und dem Wallfahrerweg sowie zwischen der Freihamer Straße und der Geigerstraße
a) Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs.1 BauGB
b) Erlass einer Veränderungssperre
9. Anfragen gemäß § 35 der Geschäftsordnung.
Im Anschluss findet eine nichtöffentliche Sitzung zur Beratung weiterer Tagesordnungspunkte statt.
13. Sitzung des Gemeinderates – Sondersitzung "Gesamtverkehrskonzept" am Mittwoch, 30.11.2022, 19.15 Uhr, Mehrzweckhalle Kurt-Huber-Gymnasium. Tagesordnung. Öffentliche Sitzung: Erstellung eines integrierten Gesamtverkehrskonzeptes für die Gemeinde Gräfelfing; – Vorstellung der Maßnahmenkonzepte.
Quelle: Gemeinde Gräfelfing
Amtliche Nachrichten der Gemeinde Gräfelfing
Kalenderwoche 47
Bekanntmachung: Bauleitplanverfahren - Beteiligung der Öffentlichkeit - Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Absatz 2 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 18.11.2022 bis 23.12.2022. Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 17-I für die Grundstücke Jahnplatz 1 u. Aubinger Straße 1, Flurnummern 1056/5, 1057/37 und 1057/57; Der Gemeinderat Gräfelfing hat in seiner Sitzung am 31.05.2022 den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 17-I für die Grundstücke Jahnplatz 1 und Aubinger Straße 1, umfassend die Flurnummern 1056/5, 1057/37 und 1057/57 gebilligt und die Durchführung des öffentlichen Auslegungsverfahrens gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen. Der Bebauungsplanentwurf mit Begründung und Umweltbericht in der Fassung vom 10.05. 2022 (jeweils ergänzt am 13.10.2022), die allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls im Rahmen der Feststellung der UVP-Pflicht vom 24.06.2021, die schalltechnische Untersuchung vom 13.10.2022, die artenschutzrechtliche Voruntersuchung vom 21.04.2021, das artenschutzrechtliches Gutachten „Vögel und Fledermäuse“ vom 19.07.2021, die verkehrsplanerischen Leistungen zum Bebauungsplan Nr. 17 am Jahnplatz vom 23.08.2022 sowie die vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen liegen in der Zeit vom 18. November 2022 bis 23. Dezember 2022 im Rathaus, Ruffiniallee 2, Raum zwischen der Außen- und der Innentür am Haupteingang (Windfang), 82166 Gräfelfing, während der allgemeinen Dienststunden (Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 08.00 bis 12.00 Uhr sowie Mittwoch von 08.00 bis 18.00 Uhr) öffentlich aus und sind auf der Homepage unter https://www.graefelfing.de/orts-und-regionalplanung/bauleitplanverfahren.html oder unter http://www.bauleitplanung.bayern.de einsehbar. Auf Wunsch wird die Planung durch einen Mitarbeiter der Verwaltung erläutert. Stellungnahmen können während der genannten Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass diese Bekanntgabe lediglich Hinweischarakter hat und keine amtliche Bekanntmachung im Sinne des § 3 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit der Geschäftsordnung des Gemeinderates Gräfelfing (GeschO) darstellt. Die nach § 3 Abs. 2 BauGB erforderliche Bekanntmachung einschließlich der Angabe darüber, welche umweltbezogene Informationenverfügbar sind, wurde am 10.11.2022 durch Anschlag an den Gemeindetafeln bzw. auf der gemeindlichen Homepage veröffentlicht.
Bekanntmachung: Bauleitplanverfahren - Beteiligung der Öffentlichkeit - Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 18.11.2022 bis 23.12.2022. Aufstellung der 15. Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich westlich des Jahnplatzes und westlich der Aubinger Straße. Der Gemeinderat Gräfelfing hat in seiner Sitzung am 25.10.2022 den Entwurf der 15. Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich westlich des Jahnplatzes und westlich der Aubinger Straße gebilligt und die Durchführung des öffentlichen Auslegungsverfahrens gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen. Der Entwurf für die 15. Änderung des Flächennutzungsplans mit Begründung, jeweils in der Fassung vom 25.10.2022, liegt nunmehr in der Zeit vom 18. November 2022 bis 23. Dezember 2022 im Rathaus, Ruffiniallee 2, Raum zwischen der Außen- und der Innentür am Haupteingang (Windfang), 82166 Gräfelfing, während der allgemeinen Dienststunden (Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 08.00 bis 12.00 Uhr sowie Mittwoch von 08.00 bis 18.00 Uhr) öffentlich aus und sind auf der Homepage unter https://www.graefelfing.de/orts-und-regionalplanung/bauleitplanverfahren.html oder unter http://www.bauleitplanung.bayern.de einsehbar. Auf Wunsch wird die Planung durch einen Mitarbeiter der Verwaltung erläutert. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Flächennutzungsplan in seiner 15. Änderungsfassung unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Flächennutzungsplans nicht von Bedeutung ist. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass diese Bekanntgabe lediglich Hinweischarakter hat und keine amtliche Bekanntmachung im Sinne des § 3 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit der Geschäftsordnung des Gemeinderates Gräfelfing (GeschO) darstellt. Die nach § 3 Abs. 2 BauGB erforderliche Bekanntmachung einschließlich der Angabe darüber, welche umweltbezogene Informationenverfügbar sind, wurde am 10.11.2022 durch Anschlag an den Gemeindetafeln bzw. auf der gemeindlichen Homepage veröffentlicht.
12. Sitzung des Gemeinderates am Dienstag, 29.11.2022, 19.15 Uhr, Bürgerhaus Gräfelfing. Tagesordnung, öffentlicher Teil:
1. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 25.10.2022
2. Bekanntgaben
3. Neubau einer Schwimm- u. Dreifachturnhalle am Schulcampus Lochham
a) Vorstellung der aktuell bepreisten Leistungsverzeichnisse für verschiedene Gewerke
b) Freigabe für die europaweite Ausschreibung dieser Gewerke sowie Auftragsvergabe
4. Nachtrag Kreisverkehr Lochhamer- Friedenstraße Firma Schulz
5. Gräfelfinger Förderprogramm 2023 - geplante Änderungen und Anpassungen
6. Richtlinien der Gemeinde Gräfelfing für die Gewährung von Hilfen zur Wohnungserhaltung und Wohnungsanpassung
7. Abfallgebührenkalkulation; Verlängerung des Kalkulationszeitraumes bis 31.12.2023
8. Neuaufstellung des Bebauungsplanes Nr. 1C für das Gebiet zwischen der Bahnlinie München-Mittenwald und dem Wallfahrerweg sowie zwischen der Freihamer Straße und der Geigerstraße
a) Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs.1 BauGB
b) Erlass einer Veränderungssperre
9. Anfragen gemäß § 35 der Geschäftsordnung.
Im Anschluss findet eine nichtöffentliche Sitzung zur Beratung weiterer Tagesordnungspunkte statt.
13. Sitzung des Gemeinderates – Sondersitzung "Gesamtverkehrskonzept" am Mittwoch, 30.11.2022, 19.15 Uhr, Mehrzweckhalle Kurt-Huber-Gymnasium. Tagesordnung. Öffentliche Sitzung: Erstellung eines integrierten Gesamtverkehrskonzeptes für die Gemeinde Gräfelfing; – Vorstellung der Maßnahmenkonzepte.
Quelle: Gemeinde Gräfelfing