Amtliche Nachrichten der Gemeinde Gräfelfing
Kalenderwoche 14
Bekanntmachung: Bauleitplanverfahren – Beteiligung der Öffentlichkeit – Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Absatz 2 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 19.04.2022 bis 26.05.2022. Aufstellung des Bebauungsplan Nr. 40 („Stefanusstraße 8“) für das Grundstück mit der Flurnummer 39 (ehemalige DOEMENS-Akademie); Der Gemeinderat Gräfelfing hat in seiner Sitzung am 22.02.2022 den Entwurf des Bebauungsplan Nr. 40 („Stefanusstraße 8“) – umfassend die Flurnummern 39 – gebilligt und die Durchführung des öffentlichen Auslegungsverfahrens gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen. Das Aufstellungsver¬fahren wird im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB durchgeführt. Im beschleunigten Verfahren wird der Bebauungsplan ohne Durch¬führung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. Die Öffentlichkeit kann sich in der Zeit vom 19. April 2022 bis 26. Mai 2022 im Rathaus, Ruffiniallee 2, Raum zwischen der Außen- und der Innentür am Haupteingang (Windfang), 82166 Gräfelfing, während der allgemeinen Dienststunden (Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 08.00 bis 12.00 Uhr sowie Mittwoch von 08.00 bis 18.00 Uhr) öffentlich aus und sind auf der Homepage unter https://www.graefelfing.de/orts-und-regionalplanung/aktuelle Bauleitplanverfahren.html oder unter http://www. bauleitplanung.bayern.de einsehbar. Auf Wunsch wird die Planung durch einen Mitarbeiter der Verwaltung erläutert. Stellungnahmen können während der genannten Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungs¬plans nicht von Bedeutung ist. Außerhalb der Dienststunden kann der Bebauungsplan auch nach telefonischer Vereinbarung im Rathaus, Bauverwaltung, bei Herrn Ramsauer, Zimmer 17/1, Ruffiniallee 2, 82166 Gräfelfing, Tel. 85 82 10 44, E-mail: m.ramsauer@graefelfing.bayern.de bzw. bei Frau Petra Rink, Zimmer 18/1, Ruffiniallee 2, 82166 Gräfelfing, Tel. 85 82 10 41, E-mail: p.rink@graefelfing.bayern.de eingesehen werden. Hinweis Datenschutz: Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i.V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Quelle: Gemeinde Gräfelfing
Amtliche Nachrichten der Gemeinde Gräfelfing
Kalenderwoche 14
Bekanntmachung: Bauleitplanverfahren – Beteiligung der Öffentlichkeit – Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Absatz 2 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 19.04.2022 bis 26.05.2022. Aufstellung des Bebauungsplan Nr. 40 („Stefanusstraße 8“) für das Grundstück mit der Flurnummer 39 (ehemalige DOEMENS-Akademie); Der Gemeinderat Gräfelfing hat in seiner Sitzung am 22.02.2022 den Entwurf des Bebauungsplan Nr. 40 („Stefanusstraße 8“) – umfassend die Flurnummern 39 – gebilligt und die Durchführung des öffentlichen Auslegungsverfahrens gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen. Das Aufstellungsver¬fahren wird im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB durchgeführt. Im beschleunigten Verfahren wird der Bebauungsplan ohne Durch¬führung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. Die Öffentlichkeit kann sich in der Zeit vom 19. April 2022 bis 26. Mai 2022 im Rathaus, Ruffiniallee 2, Raum zwischen der Außen- und der Innentür am Haupteingang (Windfang), 82166 Gräfelfing, während der allgemeinen Dienststunden (Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 08.00 bis 12.00 Uhr sowie Mittwoch von 08.00 bis 18.00 Uhr) öffentlich aus und sind auf der Homepage unter https://www.graefelfing.de/orts-und-regionalplanung/aktuelle Bauleitplanverfahren.html oder unter http://www. bauleitplanung.bayern.de einsehbar. Auf Wunsch wird die Planung durch einen Mitarbeiter der Verwaltung erläutert. Stellungnahmen können während der genannten Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungs¬plans nicht von Bedeutung ist. Außerhalb der Dienststunden kann der Bebauungsplan auch nach telefonischer Vereinbarung im Rathaus, Bauverwaltung, bei Herrn Ramsauer, Zimmer 17/1, Ruffiniallee 2, 82166 Gräfelfing, Tel. 85 82 10 44, E-mail: m.ramsauer@graefelfing.bayern.de bzw. bei Frau Petra Rink, Zimmer 18/1, Ruffiniallee 2, 82166 Gräfelfing, Tel. 85 82 10 41, E-mail: p.rink@graefelfing.bayern.de eingesehen werden. Hinweis Datenschutz: Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i.V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Quelle: Gemeinde Gräfelfing
Amtliche Nachrichten der Gemeinde Gräfelfing
Kalenderwoche 14
Bekanntmachung: Bauleitplanverfahren – Beteiligung der Öffentlichkeit – Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Absatz 2 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 19.04.2022 bis 26.05.2022. Aufstellung des Bebauungsplan Nr. 40 („Stefanusstraße 8“) für das Grundstück mit der Flurnummer 39 (ehemalige DOEMENS-Akademie); Der Gemeinderat Gräfelfing hat in seiner Sitzung am 22.02.2022 den Entwurf des Bebauungsplan Nr. 40 („Stefanusstraße 8“) – umfassend die Flurnummern 39 – gebilligt und die Durchführung des öffentlichen Auslegungsverfahrens gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen. Das Aufstellungsver¬fahren wird im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB durchgeführt. Im beschleunigten Verfahren wird der Bebauungsplan ohne Durch¬führung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. Die Öffentlichkeit kann sich in der Zeit vom 19. April 2022 bis 26. Mai 2022 im Rathaus, Ruffiniallee 2, Raum zwischen der Außen- und der Innentür am Haupteingang (Windfang), 82166 Gräfelfing, während der allgemeinen Dienststunden (Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 08.00 bis 12.00 Uhr sowie Mittwoch von 08.00 bis 18.00 Uhr) öffentlich aus und sind auf der Homepage unter https://www.graefelfing.de/orts-und-regionalplanung/aktuelle Bauleitplanverfahren.html oder unter http://www. bauleitplanung.bayern.de einsehbar. Auf Wunsch wird die Planung durch einen Mitarbeiter der Verwaltung erläutert. Stellungnahmen können während der genannten Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungs¬plans nicht von Bedeutung ist. Außerhalb der Dienststunden kann der Bebauungsplan auch nach telefonischer Vereinbarung im Rathaus, Bauverwaltung, bei Herrn Ramsauer, Zimmer 17/1, Ruffiniallee 2, 82166 Gräfelfing, Tel. 85 82 10 44, E-mail: m.ramsauer@graefelfing.bayern.de bzw. bei Frau Petra Rink, Zimmer 18/1, Ruffiniallee 2, 82166 Gräfelfing, Tel. 85 82 10 41, E-mail: p.rink@graefelfing.bayern.de eingesehen werden. Hinweis Datenschutz: Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i.V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Quelle: Gemeinde Gräfelfing