Amtliche Nachrichten der Gemeinde Gräfelfing
Kalenderwoche 12
Bekanntmachung Bauleitplanverfahren – Aufstellungsbeschluss und Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 2 Abs. 1, 13a Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 25.03.2022 bis 08.04.2022. Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 40 (“Stefanusstraße 8") für das Grundstück mit der Flurnummer 39; Der Gemeinderat Gräfelfing hat in seiner Sitzung am 25.10.2016 gemäß § 2 Abs.1 BauGB den Auf-stellungsbeschluss für den Bebauungsplans Nr. 40 (Stefanusstraße 8“) - umfassend die Flurnummern 39 - gefasst. Zuletzt hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am 22.02.2022 beschlossen, den Bebauungsplanentwurf Nr. 40 in der Fassung vom 03.02.2022 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Zugleich wurde in selbiger Sitzung beschlossen, das Aufstellungsverfahren im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB durchzuführen. Im beschleunigten Verfahren wird der Bebauungsplan ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. Die Öffentlichkeit kann sich in der Zeit vom 25. März 2022 bis 08. April 2022 im Rathaus, Ruffiniallee 2, Raum zwischen der Außen- und der Innentür am Haupteingang (Windfang), 82166 Gräfelfing, während der allgemeinen Dienststunden (Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 08.00 bis 12.00 Uhr sowie Mittwoch von 08.00 bis 18.00 Uhr) über die allgemeinen Ziele und Zwecke, die wesentlichen Auswirkungen der Planung sowie das Ergebnis der allgemeinen Vorprüfung zur Feststellung der UVP-Pflicht unterrichten und sich innerhalb der oben genannten Frist äußern.
4. Sitzung des Gemeinderates am Dienstag, 29.03.2022, 19.15 Uhr, Bü̈rgerhaus Gräfelfing. Tagesordnung, öffentlicher Teil:
1. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 22.02.2022
2. Bekanntgaben
3. Erlass einer Satzung für die Freiwillige Feuerwehr Gräfelfing (Feuerwehrsatzung) sowie Schaffung einer weiteren stellvertretenden Kommandantenstelle
4. Ruffiniallee; Sanierung der Fahrbahn und der Gehbahnen - Auftragsvergabe
5. Aufstellung der 15. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Gräfelfing;
a) Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB
b) Durchführung der frühzeitigen Bürger- und Behördenbeteiligung gem. §§ 3, 4 Abs. 1 BauGB
6. Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 19A-I ("Bürgerhaus") f. die Grundstücke mit den Flurnummern 642/2, 642/14 sowie 464/T
a) Behandlung der eingegangenen Anregungen und Bedenken nach §§ 3, 4 Abs. 2 BauGB
b) Beschluss über die erneute Auslegung gem. § 4a Abs. 3 BauGB
7. Erstellung eines integrierten Gesamtverkehrskonzeptes für die Gemeinde Gräfelfing; - Beschlüsse zur Festlegung von Leitlinien
8. Anfragen gemäß § 35 der Geschäftsordnung.
Im Anschluss findet eine nichtöffentliche Sitzung zur Beratung weiterer Tagesordnungspunkte statt.
Quelle: Gemeinde Gräfelfing
Amtliche Nachrichten der Gemeinde Gräfelfing
Kalenderwoche 12
Bekanntmachung Bauleitplanverfahren – Aufstellungsbeschluss und Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 2 Abs. 1, 13a Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 25.03.2022 bis 08.04.2022. Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 40 (“Stefanusstraße 8") für das Grundstück mit der Flurnummer 39; Der Gemeinderat Gräfelfing hat in seiner Sitzung am 25.10.2016 gemäß § 2 Abs.1 BauGB den Auf-stellungsbeschluss für den Bebauungsplans Nr. 40 (Stefanusstraße 8“) - umfassend die Flurnummern 39 - gefasst. Zuletzt hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am 22.02.2022 beschlossen, den Bebauungsplanentwurf Nr. 40 in der Fassung vom 03.02.2022 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Zugleich wurde in selbiger Sitzung beschlossen, das Aufstellungsverfahren im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB durchzuführen. Im beschleunigten Verfahren wird der Bebauungsplan ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. Die Öffentlichkeit kann sich in der Zeit vom 25. März 2022 bis 08. April 2022 im Rathaus, Ruffiniallee 2, Raum zwischen der Außen- und der Innentür am Haupteingang (Windfang), 82166 Gräfelfing, während der allgemeinen Dienststunden (Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 08.00 bis 12.00 Uhr sowie Mittwoch von 08.00 bis 18.00 Uhr) über die allgemeinen Ziele und Zwecke, die wesentlichen Auswirkungen der Planung sowie das Ergebnis der allgemeinen Vorprüfung zur Feststellung der UVP-Pflicht unterrichten und sich innerhalb der oben genannten Frist äußern.
4. Sitzung des Gemeinderates am Dienstag, 29.03.2022, 19.15 Uhr, Bü̈rgerhaus Gräfelfing. Tagesordnung, öffentlicher Teil:
1. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 22.02.2022
2. Bekanntgaben
3. Erlass einer Satzung für die Freiwillige Feuerwehr Gräfelfing (Feuerwehrsatzung) sowie Schaffung einer weiteren stellvertretenden Kommandantenstelle
4. Ruffiniallee; Sanierung der Fahrbahn und der Gehbahnen - Auftragsvergabe
5. Aufstellung der 15. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Gräfelfing;
a) Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB
b) Durchführung der frühzeitigen Bürger- und Behördenbeteiligung gem. §§ 3, 4 Abs. 1 BauGB
6. Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 19A-I ("Bürgerhaus") f. die Grundstücke mit den Flurnummern 642/2, 642/14 sowie 464/T
a) Behandlung der eingegangenen Anregungen und Bedenken nach §§ 3, 4 Abs. 2 BauGB
b) Beschluss über die erneute Auslegung gem. § 4a Abs. 3 BauGB
7. Erstellung eines integrierten Gesamtverkehrskonzeptes für die Gemeinde Gräfelfing; - Beschlüsse zur Festlegung von Leitlinien
8. Anfragen gemäß § 35 der Geschäftsordnung.
Im Anschluss findet eine nichtöffentliche Sitzung zur Beratung weiterer Tagesordnungspunkte statt.
Quelle: Gemeinde Gräfelfing
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Bekanntmachung Bauleitplanverfahren – Aufstellungsbeschluss und Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 2 Abs. 1, 13a Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 25.03.2022 bis 08.04.2022. Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 40 (“Stefanusstraße 8") für das Grundstück mit der Flurnummer 39; Der Gemeinderat Gräfelfing hat in seiner Sitzung am 25.10.2016 gemäß § 2 Abs.1 BauGB den Auf-stellungsbeschluss für den Bebauungsplans Nr. 40 (Stefanusstraße 8“) - umfassend die Flurnummern 39 - gefasst. Zuletzt hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am 22.02.2022 beschlossen, den Bebauungsplanentwurf Nr. 40 in der Fassung vom 03.02.2022 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Zugleich wurde in selbiger Sitzung beschlossen, das Aufstellungsverfahren im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB durchzuführen. Im beschleunigten Verfahren wird der Bebauungsplan ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. Die Öffentlichkeit kann sich in der Zeit vom 25. März 2022 bis 08. April 2022 im Rathaus, Ruffiniallee 2, Raum zwischen der Außen- und der Innentür am Haupteingang (Windfang), 82166 Gräfelfing, während der allgemeinen Dienststunden (Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 08.00 bis 12.00 Uhr sowie Mittwoch von 08.00 bis 18.00 Uhr) über die allgemeinen Ziele und Zwecke, die wesentlichen Auswirkungen der Planung sowie das Ergebnis der allgemeinen Vorprüfung zur Feststellung der UVP-Pflicht unterrichten und sich innerhalb der oben genannten Frist äußern.
4. Sitzung des Gemeinderates am Dienstag, 29.03.2022, 19.15 Uhr, Bü̈rgerhaus Gräfelfing. Tagesordnung, öffentlicher Teil:
1. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 22.02.2022
2. Bekanntgaben
3. Erlass einer Satzung für die Freiwillige Feuerwehr Gräfelfing (Feuerwehrsatzung) sowie Schaffung einer weiteren stellvertretenden Kommandantenstelle
4. Ruffiniallee; Sanierung der Fahrbahn und der Gehbahnen - Auftragsvergabe
5. Aufstellung der 15. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Gräfelfing;
a) Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB
b) Durchführung der frühzeitigen Bürger- und Behördenbeteiligung gem. §§ 3, 4 Abs. 1 BauGB
6. Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 19A-I ("Bürgerhaus") f. die Grundstücke mit den Flurnummern 642/2, 642/14 sowie 464/T
a) Behandlung der eingegangenen Anregungen und Bedenken nach §§ 3, 4 Abs. 2 BauGB
b) Beschluss über die erneute Auslegung gem. § 4a Abs. 3 BauGB
7. Erstellung eines integrierten Gesamtverkehrskonzeptes für die Gemeinde Gräfelfing; - Beschlüsse zur Festlegung von Leitlinien
8. Anfragen gemäß § 35 der Geschäftsordnung.
Im Anschluss findet eine nichtöffentliche Sitzung zur Beratung weiterer Tagesordnungspunkte statt.
Quelle: Gemeinde Gräfelfing