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Gräfelfing | | von Gemeinde Gräfelfing

Amtliche Nachrichten der Gemeinde Gräfelfing

Kalenderwoche 3

1. Sitzung des Gemeinderates am Dienstag, 25.01.2022, um 19.15 Uhr, Bürgerhaus Gräfelfing. Bitte beachten Sie, dass die Sitzung aufgrund der aktuellen Situation im Bürgerhaus stattfindet. Um Einhaltung der geltenden Abstands- und Hygieneregelungen wird gebeten. Tagesordnung, öffentlicher Teil:

1. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 14.12.2021

2. Bekanntgaben

3. Erweiterung des Kurt-Huber-Gymnasiums Nordtrakt - Auftragsvergabe Roh- und Spezialtiefbau Heizzentrale

4. Austausch der Heizkreispumpen und der Steuerungstechnik in den Liegenschaften Adalbert-Stifter-Platz 1-5a & Adalbert-Stifter-Straße 1 im Zuge der Errichtung der Heizzentrale am Schulcampus Lochham

5. Straßenbauprogramm 2022

a) Freigabe der Vorplanung der Schulstraße

b) Wiederherstellung der Ruffiniallee nach Abschluss der Kanalbauarbeiten des Würmtalzweckverbands

c) Sanierung der Riesheimer Straße nach Abschluss der Kanalbauarbeiten des Würmtalzweckverbands

6. Fl. Nr. 576, Gräfelfinger Holzwiesen nördlich der Würmtalklinik; Antrag auf Neubau einer Unterstellhalle f. Landmaschinen, Anbau einer Überdachung für einen Mähdrescher und Einbau eines 2. Tores an die bestehende Landmaschinenhalle - §35 BauGB Außenbereich -

7. Erstellung eines integrierten Gesamtverkehrskonzeptes für die Gemeinde Gräfelfing; - Vorstellung der Ergebnisse aus der Bestandsaufnahme

8. Anfragen gemäß § 35 der Geschäftsordnung

Im Anschluss findet eine nichtöffentliche Sitzung zur Beratung weiterer Tagesordnungspunkte statt.

Bekanntmachung: Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 30.11.2021 die zweite Änderungssatzung der Satzung für die Be¬nutzung von Entsorgungseinrichtungen in der Gemeinde Gräfelfing beschlossen. Diese Satzung tritt am 14.01.2022 in Kraft. Die zweite Änderungssatzung der Satzung für die Benutzung von Entsorgungseinrichtungen liegt seit 13.01.2022 im Rathaus, Hauptverwaltung, Zimmer 30/1. Stock, während der allgemeinen Geschäftszeiten zur Einsichtnahme aus. Darüber hinaus ist der vollständige Text der 2. Änderungssatzung der Satzung auf der Homepage unter www.graefelfing.de, Rathaus/Bürgerservice, Satzungen und Verordnungen, Bauverwaltung veröffentlicht.

Bekanntmachung: Bauleitplanverfahren - Beteiligung der Öffentlichkeit - Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Absatz 2 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 20.01.2022 bis 21.02.2022. Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 19A-I ("Bürgerhaus") für die Grundstücke mit den Flurnummern 350/2, 350/5, 350/13 T, 350/206, 642/2 sowie 642/14. Der Gemeinderat Gräfelfing hat in seiner Sitzung am 14.12.2021 den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 19A-I ("Bürgerhaus") - umfassend die Flurnummern 350/2, 350/5, 350/13 T, 350/206, 642/2 sowie 642/14 - gebilligt und die Durchführung des öffentlichen Auslegungsverfahrens gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen. Das Aufstellungsverfahren wird im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB durchgeführt. Im beschleunigten Verfahren wird der Bebauungsplan ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. Der Bebauungsplanentwurf mit Begründung in der Fassung vom 14.12.2021 (einschließlich der artenschutzrechtlichen Relevanzprüfung) liegt deshalb in der Zeit vom 20. Januar 2022 bis 21. Februar 2022 im Rathaus, Ruffiniallee 2, Raum zwischen der Außen- und der Innentür am Haupteingang (Windfang), 82166 Gräfelfing, während der allgemeinen Dienststunden (Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 08.00 bis 12.00 Uhr sowie Mittwoch von 08.00 bis 18.00 Uhr) öffentlich aus. Die Unterlagen sind gleichfalls auf der Homepage der Gemeinde Gräfelfing unter https://www.graefelfing.de/orts-und-regionalplanung/bebauungsplaene.html oder unter https://geoportal.bayern.de/bauleitplanungsportal einsehbar. Auf Wunsch wird die Planung durch einen Mitarbeiter der Verwaltung erläutert. Stellungnahmen können während der genannten Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist. Außerhalb der Dienststunden kann der Bebauungsplan auch nach telefonischer Vereinbarung im Rathaus, Bauverwaltung, bei Herrn Ramsauer, Zimmer 17/I, Ruffiniallee 2, 82166 Gräfelfing, Tel.-Nr. 85 82 10 44, E-mail: m.ramsauer@graefelfing.bayern.de eingesehen werden. Hinweis Datenschutz: Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i.V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Bekanntmachung: Bauleitplanverfahren - Beteiligung der Öffentlichkeit - Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Absatz 2 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 28.01.2022 bis 11.02.2022. Neuaufstellung des Bebauungsplans Nr. 35 „Am Wasserbogen“: Der Gemeinderat Gräfelfing hat in seiner Sitzung am 14.12.2021 den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 35 „Am Wasserbogen“ - Gebiet entlang der Straße „Am Wasserbogen“, zwischen der Straße „Im Birket“ sowie der Autobahn BAB A96 - gebilligt und die Durchführung eines erneuten Auslegungsverfahrens gemäß § 4a Abs. 3 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen. Der Bebauungsplanentwurf mit Begründung und Umweltbericht in der Fassung vom 14.12.2021 einschließlich der vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen liegt deshalb in der Zeit vom 28. Januar 2022 bis 11. Februar 2022 im Rathaus, Ruffiniallee 2, Raum zwischen der Außen- und der Innentür am Haupteingang (Windfang), 82166 Gräfelfing, während der allgemeinen Dienststunden (Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 08.00 bis 12.00 Uhr sowie Mittwoch von 08.00 bis 18.00 Uhr) öffentlich aus. Die Unterlagen sind gleichfalls auf der Homepage der Gemeinde Gräfelfing unter https://www.graefelfing.de/orts-und-regionalplanung/ bebauungsplaene.html oder unter https://geoportal.bayern.de/bauleitplanungsportal einsehbar. Auf Wunsch wird die Planung durch einen Mitarbeiter der Verwaltung erläutert. Stellungnahmen können während der genannten Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist. Außerhalb der Dienststunden kann der Bebauungsplan auch nach telefonischer Vereinbarung im Rathaus, Bauverwaltung, bei Herrn Ramsauer Zimmer 17/I, Ruffiniallee 2, 82166 Gräfelfing, Tel.-Nr. 85 82 44, E-mail: m.ramsauer@graefelfing.bayern.de eingesehen werden. Es sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar:

• Fläche Das Planungsgebiet umfasst eine Fläche von etwa 6,6 ha. Es handelt sich hierbei um einen locker bebauten Siedlungsbereich. Land- oder forstwirtschaftlich genutzte Flächen der freien Landschaft werden nicht in Anspruch genommen, auch nicht durch naturschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahmen. Durch die Planung wird eine maßvolle Nachverdichtung innerhalb eines bestehenden Wohngebietes ermöglicht.

• Tiere, Pflanzen, Fläche / biologische Vielfalt Das Plangebiet wird derzeit bereits als Wohngebiet genutzt und ist verhältnismäßig locker mit freistehenden ein- bis zweigeschossigen Wohngebäuden bebaut. Die unversiegelten Flächen werden als private Gärten genutzt und sind gut mit Gehölzen, darunter auch Bäume älterer Ausprägung, durchgrünt. Südlich befindet sich die Autobahn A96 München-Lindau, die durch einen waldähnlichen Gehölzbestand von den Wohnhäusern räumlich getrennt ist. Auf dem Lindenplatz sowie dem südlich angrenzenden Grünstreifen sind Gehölze, meist Laubgehölze mittlerer und zum Teil älterer Ausprägung vorhanden.

Durch die Errichtung zusätzlicher Baukörper (in Form von Einzelgebäuden, Anbauten, Garagen Stellplätzen etc.) erfolgen Eingriffe in die bestehenden Hausgärten und privaten Grünflächen. Nachdem ein Teil der vorkommenden Bäume und Sträucher aufgrund von Neubauten gerodet bzw. gefällt werden wird, hat die Planung indes auch Auswirkung auf die Fauna, für die die Gärten einen (Teil-)Lebensraum darstellen.

• Boden und Geologie Der Untergrund des Planungsgebietes besteht aus fluvialtilen Ablagerungen der Würm- Kaltzeit. Es handelt sich um Niederterrassen- und Spätglazialterrassenschotter. Das Gestein setzt sich aus Kies und Sand zusammen. Aus dem carbonatreichen würmzeitlichen Schotter entstanden Parabraunerden oder Braunerde-Parabraunerden mit einer flachen bis mittleren Hochflutlehmüberdeckung. Über das Vorhandensein von seltenen, schützenswerten Böden im Planungsgebiet ist derzeit nichts bekannt. Altlasten sind nach derzeitigem Kenntnisstand nicht vorhanden.

Im Zuge der Errichtung neuer Baukörper kommt es zur Versiegelung bisher unversiegelter Bodenoberflächen, wodurch der Boden seine Funktionen dort nicht mehr erfüllen kann. Während der Bauzeit kann eine Beanspruchung weitgehend unbelasteter Bodenflächen erfolgen, beispielsweise durch Baustelleneinrichtungen, Baustraßen oder durch Bodenverdichtungen bei dem Befahren mit Baufahrzeugen.

Infolge der Beeinflussung des Bodens werden die Schutzgüter „Tiere/ Pflanzen, biologische Vielfalt“ und „Wasser“ ebenfalls beeinträchtigt.

• Wasser Innerhalb des Plangebietes und in seiner unmittelbaren Umgebung sind keine Still- oder Fließgewässer vorhanden. Das Planungsgebiet befindet sich im quartären Grundwasserkörper „München Nord“. Die Grundwasserneubildung ist durch die bestehenden Versiegelungen bereits beeinträchtigt. Auf den Freiflächen kann das Niederschlagswasser je nach Verdichtung des Bodens jedoch versickern und zur Grundwasserneubildung beitragen.

Aufgrund der zusätzlichen Bodenversiegelungen wird die Niederschlagsversickerung in den betroffenen Bereichen unterbunden. Es sind jedoch keine erheblichen Beeinträchtigungen für den lokalen Wasserhaushalt und die Grundwasserneubildungsrate zu erwarten, da die Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen die negativen Auswirkungen reduzieren. Unbelastetes Niederschlagswasser wird soweit möglich vor Ort versickert. Schmutzwässer werden der gemeindlichen Kanalisation zugeführt.

• Luft/Klima: Durch die Lage im großen Verdichtungsraum München bestehen zeitweise Belastungen der Luftqualität im Plangebiet. Die großzügig dimensionierten Gärten dienen innerhalb dieses thermisch belasteten Siedlungsraumes dem lokalen Luftaustausch und wirken somit zu einem gewissen Grad Belastungen der Luftqualität entgegen. Im Zuge der zusätzlichen Inanspruchnahme von Flächen durch Baukörper gehen kleinklimatisch bedeutsame Bereiche und Elemente, z.B. Rasenflächen und Gehölze, verloren.

Aufgrund der Erweiterung des Wohnraumes und des damit verbunden erhöhten Energiebedarfs und Anliegerverkehrs sind zusätzliche Schadstoffemissionen möglich.

• Landschaft Das Plangebiet liegt südwestlich der Stadt München (Stadtteil Pasing). Durch die Lage inmitten des dicht besiedelten Ballungsraumes hat es für das Landschaftsbild oder die naturgebundene Erholung der Allgemeinheit keine besondere Bedeutung. Es befinden sich keine Natura- 2000- Gebiete innerhalb oder im nahen Umfeld des Planungsgebietes.

Die Aufstellung des Bebauungsplanes dient dazu, eine maßvolle bauliche Entwicklung zuzulassen, die dabei den Gartenstadt-Charakter von Gräfelfing wahrt.

• Kultur und sonstige Sachgüter Im Planungsgebiet sind weder Bau- noch Bodendenkmäler vorhanden.

• Mensch und seine Gesundheit / Bevölkerung Der Verkehr auf der südlich angrenzenden Autobahn A96 führt zu Lärmimmissionen im Planungsgebiet. Durch einen bestehenden Lärmschutzwall werden die Lärmimmissionen reduziert. Weiterhin entstehen durch den Betrieb auf den querenden bzw. angrenzenden Straßen sowie der Bahnlinie in westlicher Richtung Lärmemissionen für das Planungsgebiet. Insgesamt bestehen für den Menschen (zeitweise) Immissionsbelastungen in Form von Staub, Luftschadstoffen und Lärm durch die Lage im großen Verdichtungsraum München. Mobilfunksendeanlagen werden im gesamten Planungsgebiet ausgeschlossen. Die Belastungen durch Verkehrslärm wurden in der schalltechnischen Untersuchung zum Bebauungsplan Nr. 1F (Baugebiet zwischen der Bahnlinie München-Mittenwald und Wasserbogen sowie zwischen dem Birket und der A96 in der Gemeinde Gräfelfing) des Ingenieurbüros ACCON vom 11.04.2017 ermittelt. Zugleich wurden geeignete Vorschläge zum passiven Lärmschutz unterbreitet. Für die „landschaftsgebundene“ Erholung hat das Planungsgebiet keine Bedeutung. Immissionsschutzrechtlich relevante Lärmemissionen gehen von der im Süden verlaufenden Autobahn A96 aus. Zur Sicherstellung gesunder Wohnverhältnisse sind bei Neu-, Um- und Erweiterungsbauten Fenster sind nächtliche Aufenthaltsräume mit schallgedämmten Belüftungseinrichtungen auszustatten.Hinweis Datenschutz: Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i.V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Quelle: Gemeinde Gräfelfing

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Amtliche Nachrichten der Gemeinde Gräfelfing

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1. Sitzung des Gemeinderates am Dienstag, 25.01.2022, um 19.15 Uhr, Bürgerhaus Gräfelfing. Bitte beachten Sie, dass die Sitzung aufgrund der aktuellen Situation im Bürgerhaus stattfindet. Um Einhaltung der geltenden Abstands- und Hygieneregelungen wird gebeten. Tagesordnung, öffentlicher Teil:

1. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 14.12.2021

2. Bekanntgaben

3. Erweiterung des Kurt-Huber-Gymnasiums Nordtrakt - Auftragsvergabe Roh- und Spezialtiefbau Heizzentrale

4. Austausch der Heizkreispumpen und der Steuerungstechnik in den Liegenschaften Adalbert-Stifter-Platz 1-5a & Adalbert-Stifter-Straße 1 im Zuge der Errichtung der Heizzentrale am Schulcampus Lochham

5. Straßenbauprogramm 2022

a) Freigabe der Vorplanung der Schulstraße

b) Wiederherstellung der Ruffiniallee nach Abschluss der Kanalbauarbeiten des Würmtalzweckverbands

c) Sanierung der Riesheimer Straße nach Abschluss der Kanalbauarbeiten des Würmtalzweckverbands

6. Fl. Nr. 576, Gräfelfinger Holzwiesen nördlich der Würmtalklinik; Antrag auf Neubau einer Unterstellhalle f. Landmaschinen, Anbau einer Überdachung für einen Mähdrescher und Einbau eines 2. Tores an die bestehende Landmaschinenhalle - §35 BauGB Außenbereich -

7. Erstellung eines integrierten Gesamtverkehrskonzeptes für die Gemeinde Gräfelfing; - Vorstellung der Ergebnisse aus der Bestandsaufnahme

8. Anfragen gemäß § 35 der Geschäftsordnung

Im Anschluss findet eine nichtöffentliche Sitzung zur Beratung weiterer Tagesordnungspunkte statt.

Bekanntmachung: Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 30.11.2021 die zweite Änderungssatzung der Satzung für die Be¬nutzung von Entsorgungseinrichtungen in der Gemeinde Gräfelfing beschlossen. Diese Satzung tritt am 14.01.2022 in Kraft. Die zweite Änderungssatzung der Satzung für die Benutzung von Entsorgungseinrichtungen liegt seit 13.01.2022 im Rathaus, Hauptverwaltung, Zimmer 30/1. Stock, während der allgemeinen Geschäftszeiten zur Einsichtnahme aus. Darüber hinaus ist der vollständige Text der 2. Änderungssatzung der Satzung auf der Homepage unter www.graefelfing.de, Rathaus/Bürgerservice, Satzungen und Verordnungen, Bauverwaltung veröffentlicht.

Bekanntmachung: Bauleitplanverfahren - Beteiligung der Öffentlichkeit - Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Absatz 2 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 20.01.2022 bis 21.02.2022. Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 19A-I ("Bürgerhaus") für die Grundstücke mit den Flurnummern 350/2, 350/5, 350/13 T, 350/206, 642/2 sowie 642/14. Der Gemeinderat Gräfelfing hat in seiner Sitzung am 14.12.2021 den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 19A-I ("Bürgerhaus") - umfassend die Flurnummern 350/2, 350/5, 350/13 T, 350/206, 642/2 sowie 642/14 - gebilligt und die Durchführung des öffentlichen Auslegungsverfahrens gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen. Das Aufstellungsverfahren wird im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB durchgeführt. Im beschleunigten Verfahren wird der Bebauungsplan ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. Der Bebauungsplanentwurf mit Begründung in der Fassung vom 14.12.2021 (einschließlich der artenschutzrechtlichen Relevanzprüfung) liegt deshalb in der Zeit vom 20. Januar 2022 bis 21. Februar 2022 im Rathaus, Ruffiniallee 2, Raum zwischen der Außen- und der Innentür am Haupteingang (Windfang), 82166 Gräfelfing, während der allgemeinen Dienststunden (Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 08.00 bis 12.00 Uhr sowie Mittwoch von 08.00 bis 18.00 Uhr) öffentlich aus. Die Unterlagen sind gleichfalls auf der Homepage der Gemeinde Gräfelfing unter https://www.graefelfing.de/orts-und-regionalplanung/bebauungsplaene.html oder unter https://geoportal.bayern.de/bauleitplanungsportal einsehbar. Auf Wunsch wird die Planung durch einen Mitarbeiter der Verwaltung erläutert. Stellungnahmen können während der genannten Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist. Außerhalb der Dienststunden kann der Bebauungsplan auch nach telefonischer Vereinbarung im Rathaus, Bauverwaltung, bei Herrn Ramsauer, Zimmer 17/I, Ruffiniallee 2, 82166 Gräfelfing, Tel.-Nr. 85 82 10 44, E-mail: m.ramsauer@graefelfing.bayern.de eingesehen werden. Hinweis Datenschutz: Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i.V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Bekanntmachung: Bauleitplanverfahren - Beteiligung der Öffentlichkeit - Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Absatz 2 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 28.01.2022 bis 11.02.2022. Neuaufstellung des Bebauungsplans Nr. 35 „Am Wasserbogen“: Der Gemeinderat Gräfelfing hat in seiner Sitzung am 14.12.2021 den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 35 „Am Wasserbogen“ - Gebiet entlang der Straße „Am Wasserbogen“, zwischen der Straße „Im Birket“ sowie der Autobahn BAB A96 - gebilligt und die Durchführung eines erneuten Auslegungsverfahrens gemäß § 4a Abs. 3 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen. Der Bebauungsplanentwurf mit Begründung und Umweltbericht in der Fassung vom 14.12.2021 einschließlich der vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen liegt deshalb in der Zeit vom 28. Januar 2022 bis 11. Februar 2022 im Rathaus, Ruffiniallee 2, Raum zwischen der Außen- und der Innentür am Haupteingang (Windfang), 82166 Gräfelfing, während der allgemeinen Dienststunden (Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 08.00 bis 12.00 Uhr sowie Mittwoch von 08.00 bis 18.00 Uhr) öffentlich aus. Die Unterlagen sind gleichfalls auf der Homepage der Gemeinde Gräfelfing unter https://www.graefelfing.de/orts-und-regionalplanung/ bebauungsplaene.html oder unter https://geoportal.bayern.de/bauleitplanungsportal einsehbar. Auf Wunsch wird die Planung durch einen Mitarbeiter der Verwaltung erläutert. Stellungnahmen können während der genannten Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist. Außerhalb der Dienststunden kann der Bebauungsplan auch nach telefonischer Vereinbarung im Rathaus, Bauverwaltung, bei Herrn Ramsauer Zimmer 17/I, Ruffiniallee 2, 82166 Gräfelfing, Tel.-Nr. 85 82 44, E-mail: m.ramsauer@graefelfing.bayern.de eingesehen werden. Es sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar:

• Fläche Das Planungsgebiet umfasst eine Fläche von etwa 6,6 ha. Es handelt sich hierbei um einen locker bebauten Siedlungsbereich. Land- oder forstwirtschaftlich genutzte Flächen der freien Landschaft werden nicht in Anspruch genommen, auch nicht durch naturschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahmen. Durch die Planung wird eine maßvolle Nachverdichtung innerhalb eines bestehenden Wohngebietes ermöglicht.

• Tiere, Pflanzen, Fläche / biologische Vielfalt Das Plangebiet wird derzeit bereits als Wohngebiet genutzt und ist verhältnismäßig locker mit freistehenden ein- bis zweigeschossigen Wohngebäuden bebaut. Die unversiegelten Flächen werden als private Gärten genutzt und sind gut mit Gehölzen, darunter auch Bäume älterer Ausprägung, durchgrünt. Südlich befindet sich die Autobahn A96 München-Lindau, die durch einen waldähnlichen Gehölzbestand von den Wohnhäusern räumlich getrennt ist. Auf dem Lindenplatz sowie dem südlich angrenzenden Grünstreifen sind Gehölze, meist Laubgehölze mittlerer und zum Teil älterer Ausprägung vorhanden.

Durch die Errichtung zusätzlicher Baukörper (in Form von Einzelgebäuden, Anbauten, Garagen Stellplätzen etc.) erfolgen Eingriffe in die bestehenden Hausgärten und privaten Grünflächen. Nachdem ein Teil der vorkommenden Bäume und Sträucher aufgrund von Neubauten gerodet bzw. gefällt werden wird, hat die Planung indes auch Auswirkung auf die Fauna, für die die Gärten einen (Teil-)Lebensraum darstellen.

• Boden und Geologie Der Untergrund des Planungsgebietes besteht aus fluvialtilen Ablagerungen der Würm- Kaltzeit. Es handelt sich um Niederterrassen- und Spätglazialterrassenschotter. Das Gestein setzt sich aus Kies und Sand zusammen. Aus dem carbonatreichen würmzeitlichen Schotter entstanden Parabraunerden oder Braunerde-Parabraunerden mit einer flachen bis mittleren Hochflutlehmüberdeckung. Über das Vorhandensein von seltenen, schützenswerten Böden im Planungsgebiet ist derzeit nichts bekannt. Altlasten sind nach derzeitigem Kenntnisstand nicht vorhanden.

Im Zuge der Errichtung neuer Baukörper kommt es zur Versiegelung bisher unversiegelter Bodenoberflächen, wodurch der Boden seine Funktionen dort nicht mehr erfüllen kann. Während der Bauzeit kann eine Beanspruchung weitgehend unbelasteter Bodenflächen erfolgen, beispielsweise durch Baustelleneinrichtungen, Baustraßen oder durch Bodenverdichtungen bei dem Befahren mit Baufahrzeugen.

Infolge der Beeinflussung des Bodens werden die Schutzgüter „Tiere/ Pflanzen, biologische Vielfalt“ und „Wasser“ ebenfalls beeinträchtigt.

• Wasser Innerhalb des Plangebietes und in seiner unmittelbaren Umgebung sind keine Still- oder Fließgewässer vorhanden. Das Planungsgebiet befindet sich im quartären Grundwasserkörper „München Nord“. Die Grundwasserneubildung ist durch die bestehenden Versiegelungen bereits beeinträchtigt. Auf den Freiflächen kann das Niederschlagswasser je nach Verdichtung des Bodens jedoch versickern und zur Grundwasserneubildung beitragen.

Aufgrund der zusätzlichen Bodenversiegelungen wird die Niederschlagsversickerung in den betroffenen Bereichen unterbunden. Es sind jedoch keine erheblichen Beeinträchtigungen für den lokalen Wasserhaushalt und die Grundwasserneubildungsrate zu erwarten, da die Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen die negativen Auswirkungen reduzieren. Unbelastetes Niederschlagswasser wird soweit möglich vor Ort versickert. Schmutzwässer werden der gemeindlichen Kanalisation zugeführt.

• Luft/Klima: Durch die Lage im großen Verdichtungsraum München bestehen zeitweise Belastungen der Luftqualität im Plangebiet. Die großzügig dimensionierten Gärten dienen innerhalb dieses thermisch belasteten Siedlungsraumes dem lokalen Luftaustausch und wirken somit zu einem gewissen Grad Belastungen der Luftqualität entgegen. Im Zuge der zusätzlichen Inanspruchnahme von Flächen durch Baukörper gehen kleinklimatisch bedeutsame Bereiche und Elemente, z.B. Rasenflächen und Gehölze, verloren.

Aufgrund der Erweiterung des Wohnraumes und des damit verbunden erhöhten Energiebedarfs und Anliegerverkehrs sind zusätzliche Schadstoffemissionen möglich.

• Landschaft Das Plangebiet liegt südwestlich der Stadt München (Stadtteil Pasing). Durch die Lage inmitten des dicht besiedelten Ballungsraumes hat es für das Landschaftsbild oder die naturgebundene Erholung der Allgemeinheit keine besondere Bedeutung. Es befinden sich keine Natura- 2000- Gebiete innerhalb oder im nahen Umfeld des Planungsgebietes.

Die Aufstellung des Bebauungsplanes dient dazu, eine maßvolle bauliche Entwicklung zuzulassen, die dabei den Gartenstadt-Charakter von Gräfelfing wahrt.

• Kultur und sonstige Sachgüter Im Planungsgebiet sind weder Bau- noch Bodendenkmäler vorhanden.

• Mensch und seine Gesundheit / Bevölkerung Der Verkehr auf der südlich angrenzenden Autobahn A96 führt zu Lärmimmissionen im Planungsgebiet. Durch einen bestehenden Lärmschutzwall werden die Lärmimmissionen reduziert. Weiterhin entstehen durch den Betrieb auf den querenden bzw. angrenzenden Straßen sowie der Bahnlinie in westlicher Richtung Lärmemissionen für das Planungsgebiet. Insgesamt bestehen für den Menschen (zeitweise) Immissionsbelastungen in Form von Staub, Luftschadstoffen und Lärm durch die Lage im großen Verdichtungsraum München. Mobilfunksendeanlagen werden im gesamten Planungsgebiet ausgeschlossen. Die Belastungen durch Verkehrslärm wurden in der schalltechnischen Untersuchung zum Bebauungsplan Nr. 1F (Baugebiet zwischen der Bahnlinie München-Mittenwald und Wasserbogen sowie zwischen dem Birket und der A96 in der Gemeinde Gräfelfing) des Ingenieurbüros ACCON vom 11.04.2017 ermittelt. Zugleich wurden geeignete Vorschläge zum passiven Lärmschutz unterbreitet. Für die „landschaftsgebundene“ Erholung hat das Planungsgebiet keine Bedeutung. Immissionsschutzrechtlich relevante Lärmemissionen gehen von der im Süden verlaufenden Autobahn A96 aus. Zur Sicherstellung gesunder Wohnverhältnisse sind bei Neu-, Um- und Erweiterungsbauten Fenster sind nächtliche Aufenthaltsräume mit schallgedämmten Belüftungseinrichtungen auszustatten.Hinweis Datenschutz: Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i.V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Quelle: Gemeinde Gräfelfing

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