Amtliche Nachrichten der Gemeinde Gräfelfing
Kalenderwoche 51 und 52
Bekanntmachung: Bauleitplanverfahren - Beteiligung der Öffentlichkeit - Öffentliche Auslegung gemäß § 4a Abs. 3 in Verbindung mit § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Zeit vom 28. 12. 2020 bis 19. 1. 2021. Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 46 („Schwimm- und Dreifeldhalle“). Der Gemeinderat Gräfelfing hat in seiner Sitzung am 15. 12. 2020 den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 46 - Schwimm- und Dreifeldsporthalle - gebilligt und die Durchführung des erneuten öffentlichen Auslegungsverfahrens gemäß § 4a Abs. 3 in Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen. Der Entwurf des Bebauungsplans, die Begründung und der Umweltbericht, jeweils in der Fassung vom 15. 12. 2020, sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen liegen nunmehr in der Zeit vom 28. Dezember 2020 bis 19. Januar 2021 im Rathaus, Ruffiniallee 2, Raum zwischen der Außen- und der Innentür am Haupteingang (Windfang), 82166 Gräfelfing, während der allgemeinen Dienststunden (Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 08.00 bis 12.00 Uhr sowie Mittwoch von 08.00 bis 18.00 Uhr) öffentlich aus und sind auf der Homepage unter https://www.graefelfing.de/orts-und-regionalplanung/bebauungsplaene.html oder unter http://www.bauleitplanung.bayern.de einsehbar. Auf Wunsch wird die Planung durch einen Mitarbeiter der Verwaltung erläutert. Es gilt während der allgemeinen (pandemiebedingten) Rathausschließung folgendes zu beachten: Sofern eine Erläuterung durch einen Mitarbeiter der Verwaltung und/oder eine Abgabe von Erklärungen zur Niederschrift gewünscht werden sollte, wird um eine vorherige telefonische Terminvereinbarung unter der Tel. Nr. 85 82 44 bzw. 85 82 41 gebeten. Stellungnahmen können während der genannten Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist. Außerhalb der Dienststunden kann der Bebauungsplan auch nach telefonischer Vereinbarung im Rathaus, Bauverwaltung, bei Herrn Ramsauer, Zimmer 17/I, Ruffiniallee 2, 82166 Gräfelfing, Tel.-Nr. 85 82 44, E-mail:m.ramsauer@graefelfing.bayern.de eingesehen werden. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass diese Bekanntgabe lediglich Hinweischarakter hat und keine amtliche Bekanntmachung im Sinne des § 3 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit der Geschäftsordnung des Gemeinderates Gräfelfing (GeschO) darstellt. Die nach § 3 Abs. 2 BauGB erforderliche Bekanntmachung einschließlich der Angabe darüber, welche umweltbezogene Informationenverfügbar sind, werden am 17. 12. 2020 durch Anschlag an den Gemeindetafeln bzw. auf der gemeindlichen Homepage veröffentlicht.
Quelle: Gemeinde Gräfelfing
Amtliche Nachrichten der Gemeinde Gräfelfing
Kalenderwoche 51 und 52
Bekanntmachung: Bauleitplanverfahren - Beteiligung der Öffentlichkeit - Öffentliche Auslegung gemäß § 4a Abs. 3 in Verbindung mit § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Zeit vom 28. 12. 2020 bis 19. 1. 2021. Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 46 („Schwimm- und Dreifeldhalle“). Der Gemeinderat Gräfelfing hat in seiner Sitzung am 15. 12. 2020 den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 46 - Schwimm- und Dreifeldsporthalle - gebilligt und die Durchführung des erneuten öffentlichen Auslegungsverfahrens gemäß § 4a Abs. 3 in Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen. Der Entwurf des Bebauungsplans, die Begründung und der Umweltbericht, jeweils in der Fassung vom 15. 12. 2020, sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen liegen nunmehr in der Zeit vom 28. Dezember 2020 bis 19. Januar 2021 im Rathaus, Ruffiniallee 2, Raum zwischen der Außen- und der Innentür am Haupteingang (Windfang), 82166 Gräfelfing, während der allgemeinen Dienststunden (Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 08.00 bis 12.00 Uhr sowie Mittwoch von 08.00 bis 18.00 Uhr) öffentlich aus und sind auf der Homepage unter https://www.graefelfing.de/orts-und-regionalplanung/bebauungsplaene.html oder unter http://www.bauleitplanung.bayern.de einsehbar. Auf Wunsch wird die Planung durch einen Mitarbeiter der Verwaltung erläutert. Es gilt während der allgemeinen (pandemiebedingten) Rathausschließung folgendes zu beachten: Sofern eine Erläuterung durch einen Mitarbeiter der Verwaltung und/oder eine Abgabe von Erklärungen zur Niederschrift gewünscht werden sollte, wird um eine vorherige telefonische Terminvereinbarung unter der Tel. Nr. 85 82 44 bzw. 85 82 41 gebeten. Stellungnahmen können während der genannten Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist. Außerhalb der Dienststunden kann der Bebauungsplan auch nach telefonischer Vereinbarung im Rathaus, Bauverwaltung, bei Herrn Ramsauer, Zimmer 17/I, Ruffiniallee 2, 82166 Gräfelfing, Tel.-Nr. 85 82 44, E-mail:m.ramsauer@graefelfing.bayern.de eingesehen werden. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass diese Bekanntgabe lediglich Hinweischarakter hat und keine amtliche Bekanntmachung im Sinne des § 3 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit der Geschäftsordnung des Gemeinderates Gräfelfing (GeschO) darstellt. Die nach § 3 Abs. 2 BauGB erforderliche Bekanntmachung einschließlich der Angabe darüber, welche umweltbezogene Informationenverfügbar sind, werden am 17. 12. 2020 durch Anschlag an den Gemeindetafeln bzw. auf der gemeindlichen Homepage veröffentlicht.
Quelle: Gemeinde Gräfelfing
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Kalenderwoche 51 und 52
Bekanntmachung: Bauleitplanverfahren - Beteiligung der Öffentlichkeit - Öffentliche Auslegung gemäß § 4a Abs. 3 in Verbindung mit § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Zeit vom 28. 12. 2020 bis 19. 1. 2021. Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 46 („Schwimm- und Dreifeldhalle“). Der Gemeinderat Gräfelfing hat in seiner Sitzung am 15. 12. 2020 den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 46 - Schwimm- und Dreifeldsporthalle - gebilligt und die Durchführung des erneuten öffentlichen Auslegungsverfahrens gemäß § 4a Abs. 3 in Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen. Der Entwurf des Bebauungsplans, die Begründung und der Umweltbericht, jeweils in der Fassung vom 15. 12. 2020, sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen liegen nunmehr in der Zeit vom 28. Dezember 2020 bis 19. Januar 2021 im Rathaus, Ruffiniallee 2, Raum zwischen der Außen- und der Innentür am Haupteingang (Windfang), 82166 Gräfelfing, während der allgemeinen Dienststunden (Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 08.00 bis 12.00 Uhr sowie Mittwoch von 08.00 bis 18.00 Uhr) öffentlich aus und sind auf der Homepage unter https://www.graefelfing.de/orts-und-regionalplanung/bebauungsplaene.html oder unter http://www.bauleitplanung.bayern.de einsehbar. Auf Wunsch wird die Planung durch einen Mitarbeiter der Verwaltung erläutert. Es gilt während der allgemeinen (pandemiebedingten) Rathausschließung folgendes zu beachten: Sofern eine Erläuterung durch einen Mitarbeiter der Verwaltung und/oder eine Abgabe von Erklärungen zur Niederschrift gewünscht werden sollte, wird um eine vorherige telefonische Terminvereinbarung unter der Tel. Nr. 85 82 44 bzw. 85 82 41 gebeten. Stellungnahmen können während der genannten Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist. Außerhalb der Dienststunden kann der Bebauungsplan auch nach telefonischer Vereinbarung im Rathaus, Bauverwaltung, bei Herrn Ramsauer, Zimmer 17/I, Ruffiniallee 2, 82166 Gräfelfing, Tel.-Nr. 85 82 44, E-mail:m.ramsauer@graefelfing.bayern.de eingesehen werden. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass diese Bekanntgabe lediglich Hinweischarakter hat und keine amtliche Bekanntmachung im Sinne des § 3 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit der Geschäftsordnung des Gemeinderates Gräfelfing (GeschO) darstellt. Die nach § 3 Abs. 2 BauGB erforderliche Bekanntmachung einschließlich der Angabe darüber, welche umweltbezogene Informationenverfügbar sind, werden am 17. 12. 2020 durch Anschlag an den Gemeindetafeln bzw. auf der gemeindlichen Homepage veröffentlicht.
Quelle: Gemeinde Gräfelfing