Amtliche Nachrichten der Gemeinde Gräfelfing
Kalenderwoche 33
Bekanntmachung
Bauleitplanverfahren - Beteiligung der Öffentlichkeit; Durchführung der Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 15. 5. 2020 bis 19. 6. 2020:
Der Gemeinderat Gräfelfing hat in seiner Sitzung am 23. 10. 2018 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB den Ein¬leitungs¬beschluss zur Aufhebung des Baulinienänderungsplans B l 53/56 vom 18. 2. 1957 für das Grundstück mit der Flurnummer 447 gefasst.
Der Gemeinderat Gräfelfing hat zuletzt in seiner Sitzung am 10. 12. 2019 den Satzungsentwurf zur Aufhebung des Baulinien-Änderungsplans B l 53/56 vom 18. 2. 1957 für das Grundstück mit der Flurnummer 447 sowie den Grundstücken mit den Flurnummern 447/1, 447/3, 447/4, 447/5 und 450/T gebilligt und die Durchführung des öffentlichen Auslegungsver¬fahrens gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Im Zusammenhang mit der Aufhebung des Baulinienplans B I 53/56 vom 18. 2. 1957 werden auf den vorstehend genannten Grundstücken auch der Baulinien-Änderungsplan Nr. 125/B/33 vom 4. 10. 1934, der Baulinien-Änderungsplan Nr. 45/B/33 vom 2. 6. 1933, der Baulinienplan Nr. 106/B/07 vom 8. 11. 1907 sowie der Baulinienplan Nr. 150/B vom 14. 6. 1902 aufgehoben.
Die Aufhebungssatzung in der Fassung vom 10. 12. 2019 einschließlich Begründung liegt in der Zeit vom 15. Mai 2020 bis 19. Juni 2020 im Rathaus, Ruffiniallee 2, Großer Sitzungssaal / 2. Stock, 82166 Gräfelfing, während der allgemeinen Dienststunden (Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 08.00 bis 12.00 Uhr sowie Mittwoch von 08.00 bis 18.00 Uhr) öffentlich aus. Auf Wunsch wird die Planung erläutert. Stellung¬nah¬men können während der genannten Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebau¬ungs¬plan unberücksichtigt bleiben.
Außerhalb der Dienststunden kann der Bebauungsplan auch nach telefonischer Vereinbarung im Rathaus, Bau¬verwaltung, bei Herrn Ramsauer Zimmer 17/I, Ruffiniallee 2, 82166 Gräfelfing, Tel.-Nr. 85 82 44, E-mail: m.ramsauer@graefelfing.bayern.de eingesehen werden.Zudem steht eine digitale Version der Unterlagen auf der Internetseite d. Gemeinde Gräfelfing unter http://www. graefelfing.de/ orts-und-regionalplanung/bebauungs¬plaene.html zur Verfügung.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass diese Bekanntgabe lediglich Hinweischarakter hat und keine amtliche Bekanntmachung im Sinne des § 3 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit der Geschäftsordnung des Gemein¬de¬rates Gräfelfing (GeschO) darstellt. Die nach § 3 Abs. 2 BauGB erforderliche Bekanntmachung einschließlich der Angabe darüber, welche umweltbezogene Informationenverfügbar sind, werden am 7. 5. 2020 durch Anschlag an den Gemeindetafeln bzw. auf der gemeindlichen Homepage veröffentlicht.
2. Sitzung des Ferienausschusses am Dienstag, 18. 8. 2020, 19.15 Uhr, Sitzungssaal des Rathauses Gräfelfing
Tagesordnung, öffentlicher Teil:
1. Bekanntgaben
2. Ersatzbau Kindergarten Steinkirchner Straße 42, Fl. Nr. 350/182; - Einvernehmenserteilung zum Bauantrag
3. Anfragen gemäß § 35 der GeschäftsordnungIm Anschluss findet eine nichtöffentliche Sitzung zur Beratung weiterer Tagesordnungspunkte statt.
Amtliche Nachrichten der Gemeinde Gräfelfing
Kalenderwoche 33
Bekanntmachung
Bauleitplanverfahren - Beteiligung der Öffentlichkeit; Durchführung der Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 15. 5. 2020 bis 19. 6. 2020:
Der Gemeinderat Gräfelfing hat in seiner Sitzung am 23. 10. 2018 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB den Ein¬leitungs¬beschluss zur Aufhebung des Baulinienänderungsplans B l 53/56 vom 18. 2. 1957 für das Grundstück mit der Flurnummer 447 gefasst.
Der Gemeinderat Gräfelfing hat zuletzt in seiner Sitzung am 10. 12. 2019 den Satzungsentwurf zur Aufhebung des Baulinien-Änderungsplans B l 53/56 vom 18. 2. 1957 für das Grundstück mit der Flurnummer 447 sowie den Grundstücken mit den Flurnummern 447/1, 447/3, 447/4, 447/5 und 450/T gebilligt und die Durchführung des öffentlichen Auslegungsver¬fahrens gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Im Zusammenhang mit der Aufhebung des Baulinienplans B I 53/56 vom 18. 2. 1957 werden auf den vorstehend genannten Grundstücken auch der Baulinien-Änderungsplan Nr. 125/B/33 vom 4. 10. 1934, der Baulinien-Änderungsplan Nr. 45/B/33 vom 2. 6. 1933, der Baulinienplan Nr. 106/B/07 vom 8. 11. 1907 sowie der Baulinienplan Nr. 150/B vom 14. 6. 1902 aufgehoben.
Die Aufhebungssatzung in der Fassung vom 10. 12. 2019 einschließlich Begründung liegt in der Zeit vom 15. Mai 2020 bis 19. Juni 2020 im Rathaus, Ruffiniallee 2, Großer Sitzungssaal / 2. Stock, 82166 Gräfelfing, während der allgemeinen Dienststunden (Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 08.00 bis 12.00 Uhr sowie Mittwoch von 08.00 bis 18.00 Uhr) öffentlich aus. Auf Wunsch wird die Planung erläutert. Stellung¬nah¬men können während der genannten Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebau¬ungs¬plan unberücksichtigt bleiben.
Außerhalb der Dienststunden kann der Bebauungsplan auch nach telefonischer Vereinbarung im Rathaus, Bau¬verwaltung, bei Herrn Ramsauer Zimmer 17/I, Ruffiniallee 2, 82166 Gräfelfing, Tel.-Nr. 85 82 44, E-mail: m.ramsauer@graefelfing.bayern.de eingesehen werden.Zudem steht eine digitale Version der Unterlagen auf der Internetseite d. Gemeinde Gräfelfing unter http://www. graefelfing.de/ orts-und-regionalplanung/bebauungs¬plaene.html zur Verfügung.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass diese Bekanntgabe lediglich Hinweischarakter hat und keine amtliche Bekanntmachung im Sinne des § 3 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit der Geschäftsordnung des Gemein¬de¬rates Gräfelfing (GeschO) darstellt. Die nach § 3 Abs. 2 BauGB erforderliche Bekanntmachung einschließlich der Angabe darüber, welche umweltbezogene Informationenverfügbar sind, werden am 7. 5. 2020 durch Anschlag an den Gemeindetafeln bzw. auf der gemeindlichen Homepage veröffentlicht.
2. Sitzung des Ferienausschusses am Dienstag, 18. 8. 2020, 19.15 Uhr, Sitzungssaal des Rathauses Gräfelfing
Tagesordnung, öffentlicher Teil:
1. Bekanntgaben
2. Ersatzbau Kindergarten Steinkirchner Straße 42, Fl. Nr. 350/182; - Einvernehmenserteilung zum Bauantrag
3. Anfragen gemäß § 35 der GeschäftsordnungIm Anschluss findet eine nichtöffentliche Sitzung zur Beratung weiterer Tagesordnungspunkte statt.
Amtliche Nachrichten der Gemeinde Gräfelfing
Kalenderwoche 33
Bekanntmachung
Bauleitplanverfahren - Beteiligung der Öffentlichkeit; Durchführung der Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 15. 5. 2020 bis 19. 6. 2020:
Der Gemeinderat Gräfelfing hat in seiner Sitzung am 23. 10. 2018 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB den Ein¬leitungs¬beschluss zur Aufhebung des Baulinienänderungsplans B l 53/56 vom 18. 2. 1957 für das Grundstück mit der Flurnummer 447 gefasst.
Der Gemeinderat Gräfelfing hat zuletzt in seiner Sitzung am 10. 12. 2019 den Satzungsentwurf zur Aufhebung des Baulinien-Änderungsplans B l 53/56 vom 18. 2. 1957 für das Grundstück mit der Flurnummer 447 sowie den Grundstücken mit den Flurnummern 447/1, 447/3, 447/4, 447/5 und 450/T gebilligt und die Durchführung des öffentlichen Auslegungsver¬fahrens gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Im Zusammenhang mit der Aufhebung des Baulinienplans B I 53/56 vom 18. 2. 1957 werden auf den vorstehend genannten Grundstücken auch der Baulinien-Änderungsplan Nr. 125/B/33 vom 4. 10. 1934, der Baulinien-Änderungsplan Nr. 45/B/33 vom 2. 6. 1933, der Baulinienplan Nr. 106/B/07 vom 8. 11. 1907 sowie der Baulinienplan Nr. 150/B vom 14. 6. 1902 aufgehoben.
Die Aufhebungssatzung in der Fassung vom 10. 12. 2019 einschließlich Begründung liegt in der Zeit vom 15. Mai 2020 bis 19. Juni 2020 im Rathaus, Ruffiniallee 2, Großer Sitzungssaal / 2. Stock, 82166 Gräfelfing, während der allgemeinen Dienststunden (Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 08.00 bis 12.00 Uhr sowie Mittwoch von 08.00 bis 18.00 Uhr) öffentlich aus. Auf Wunsch wird die Planung erläutert. Stellung¬nah¬men können während der genannten Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebau¬ungs¬plan unberücksichtigt bleiben.
Außerhalb der Dienststunden kann der Bebauungsplan auch nach telefonischer Vereinbarung im Rathaus, Bau¬verwaltung, bei Herrn Ramsauer Zimmer 17/I, Ruffiniallee 2, 82166 Gräfelfing, Tel.-Nr. 85 82 44, E-mail: m.ramsauer@graefelfing.bayern.de eingesehen werden.Zudem steht eine digitale Version der Unterlagen auf der Internetseite d. Gemeinde Gräfelfing unter http://www. graefelfing.de/ orts-und-regionalplanung/bebauungs¬plaene.html zur Verfügung.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass diese Bekanntgabe lediglich Hinweischarakter hat und keine amtliche Bekanntmachung im Sinne des § 3 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit der Geschäftsordnung des Gemein¬de¬rates Gräfelfing (GeschO) darstellt. Die nach § 3 Abs. 2 BauGB erforderliche Bekanntmachung einschließlich der Angabe darüber, welche umweltbezogene Informationenverfügbar sind, werden am 7. 5. 2020 durch Anschlag an den Gemeindetafeln bzw. auf der gemeindlichen Homepage veröffentlicht.
2. Sitzung des Ferienausschusses am Dienstag, 18. 8. 2020, 19.15 Uhr, Sitzungssaal des Rathauses Gräfelfing
Tagesordnung, öffentlicher Teil:
1. Bekanntgaben
2. Ersatzbau Kindergarten Steinkirchner Straße 42, Fl. Nr. 350/182; - Einvernehmenserteilung zum Bauantrag
3. Anfragen gemäß § 35 der GeschäftsordnungIm Anschluss findet eine nichtöffentliche Sitzung zur Beratung weiterer Tagesordnungspunkte statt.