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Gauting | | von Gemeinde Gauting

Amtliche Nachrichten der Gemeinde Gauting

Kalenderwoche 31

Hinweise auf ortsübliche Bekanntmachungen: Bebauungsplan Nr. 202/GAUTING für ein Teilgebiet zwischen Starnberger Straße und Würm

1. Ortsübliche Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

2. Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 13 a Abs. 3 Nr. 2 BauGB

3. Satzung über den Erlass einer Veränderungssperre gemäß § 16 Abs. 2 Satz 2 BauGB für das Grundstück Fl.Nr. 89, Gemarkung Gauting. Aushang bis einschließlich: 03.09.202455.

Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Gauting für ein Teilgebiet zwischen Gauting und Stockdorf westlich der Bahnlinie München – Mittewald: Ortsübliche Bekanntmachung über den Änderungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 in Verbindung mit § 1 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB). Aushang bis einschließlich: 11.09.2024. Es wird darauf hingewiesen, dass die ortsüblichen Bekanntmachungen zu o. g. Betreffs entsprechend der Geschäftsordnung des Gemeinderates im Amtsblatt veröffentlicht und an der Anschlagtafel am Haupteingang des Rathauses Gauting, Bahnhofstraße 7, 82131 Gauting, sowie an der Anschlagtafel des Bürgerbüros Stockdorf, Mitterweg 34, 82131 Stockdorf, angebracht wurde. Außerdem finden Sie Bekanntmachungen auch unter www.gauting.de.

Quelle: Gemeinde Gauting

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Amtliche Nachrichten der Gemeinde Gauting

Kalenderwoche 31

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Hinweise auf ortsübliche Bekanntmachungen: Bebauungsplan Nr. 202/GAUTING für ein Teilgebiet zwischen Starnberger Straße und Würm

1. Ortsübliche Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

2. Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 13 a Abs. 3 Nr. 2 BauGB

3. Satzung über den Erlass einer Veränderungssperre gemäß § 16 Abs. 2 Satz 2 BauGB für das Grundstück Fl.Nr. 89, Gemarkung Gauting. Aushang bis einschließlich: 03.09.202455.

Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Gauting für ein Teilgebiet zwischen Gauting und Stockdorf westlich der Bahnlinie München – Mittewald: Ortsübliche Bekanntmachung über den Änderungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 in Verbindung mit § 1 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB). Aushang bis einschließlich: 11.09.2024. Es wird darauf hingewiesen, dass die ortsüblichen Bekanntmachungen zu o. g. Betreffs entsprechend der Geschäftsordnung des Gemeinderates im Amtsblatt veröffentlicht und an der Anschlagtafel am Haupteingang des Rathauses Gauting, Bahnhofstraße 7, 82131 Gauting, sowie an der Anschlagtafel des Bürgerbüros Stockdorf, Mitterweg 34, 82131 Stockdorf, angebracht wurde. Außerdem finden Sie Bekanntmachungen auch unter www.gauting.de.

Quelle: Gemeinde Gauting

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