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Gesellschaft | | von Landkreis Starnberg

Aktionsplan für Menschen mit Behinderung

Impulsvortrag und Diskussion: Menschen mit Behinderungen – (unzureichend) genutzte Fachkräftepotenziale

 

Beschäftigungspflicht oder Beschäftigungskür?

Wie können Unternehmen aktiver auf Bewerberinnen und Bewerber mit Behinderung zugehen? Welche Förder- und Unterstützungsmöglichkeiten gibt es, wenn Betriebe Menschen mit Behinderungen beschäftigen? Und wie sieht die derzeitige Arbeitsmarktsituation für Menschen mit Behinderung überhaupt aus?

Diese und andere Fragen werden am 18. Mai ab 15 Uhr in der evangelischen Akademie Tutzing (Schlossstr. 2 und 4) bei einem Impulsvortrag im Rahmen des Aktionsplans für Menschen mit Behinderung diskutiert. Eine Anmeldung an aktionsplan@lra-starnberg.de ist erforderlich.

Unsicherheit bei Betrieben

„Wir haben die Erfahrung gemacht, dass viele Betriebe oft unsicher sind, wenn es um die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung geht“, berichtet Maximilian Mayer, der kommunale Behindertenbeauftragte des Landkreises Starnberg. Wer bislang wenig Berührungspunkte zu Mitarbeitenden mit Behinderung hatte tut sich oft schwerer, ihre Arbeitskraft und auch die damit verbundenen Chancen für ein diversitätsorientiertes Unternehmen zu bewerten. Eine häufige Fehleinschätzung sei zum Beispiel, dass Menschen mit Behinderung nicht so leistungsfähig seien, wie ihre nichtbehinderten Mitbewerbenden.

„Das stimmt jedoch nicht“, betont Mayer. „Menschen mit Behinderungen haben ebenso viel Potential und zudem oft eine hohe Eigenmotivation, selbst etwas zu leisten“.

Unternehmen, die Menschen mit Behinderungen einstellen oder ausbilden, genügen damit nicht nur einer gesetzlichen Verpflichtung, sondern leisten auch einen wesentlichen Beitrag für eine inklusive Gesellschaft im Sinne des Übereinkommens der Vereinten Nationen. Gleichzeitig gelingt es ihnen im besten Falle, damit auch zur eigenen Fachkräftesicherung beizutragen.

Zu diesen Themen referiert Christiane Flüter-Hoffmann vom Institut der Deutschen Wirtschaft in Köln. Darüber hinaus soll der Impuls praxisbezogene Informationen für die betriebliche Personalpolitik vermitteln, die für die tägliche Arbeit in den Unternehmen sehr wichtig sind, beispielsweise zu Fragen einer Inklusionsstrategie, eines Aktionsplans oder Schaffung von behinderungsgerechten Arbeitsplätzen. Unternehmensbeispiele zeigen Perspektiven für die eigene Arbeit und regen zum Austausch der Unternehmen in der Region an.

Quelle: Landkreis Starnberg

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Beschäftigungspflicht oder Beschäftigungskür?

Wie können Unternehmen aktiver auf Bewerberinnen und Bewerber mit Behinderung zugehen? Welche Förder- und Unterstützungsmöglichkeiten gibt es, wenn Betriebe Menschen mit Behinderungen beschäftigen? Und wie sieht die derzeitige Arbeitsmarktsituation für Menschen mit Behinderung überhaupt aus?

Diese und andere Fragen werden am 18. Mai ab 15 Uhr in der evangelischen Akademie Tutzing (Schlossstr. 2 und 4) bei einem Impulsvortrag im Rahmen des Aktionsplans für Menschen mit Behinderung diskutiert. Eine Anmeldung an aktionsplan@lra-starnberg.de ist erforderlich.

Unsicherheit bei Betrieben

„Wir haben die Erfahrung gemacht, dass viele Betriebe oft unsicher sind, wenn es um die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung geht“, berichtet Maximilian Mayer, der kommunale Behindertenbeauftragte des Landkreises Starnberg. Wer bislang wenig Berührungspunkte zu Mitarbeitenden mit Behinderung hatte tut sich oft schwerer, ihre Arbeitskraft und auch die damit verbundenen Chancen für ein diversitätsorientiertes Unternehmen zu bewerten. Eine häufige Fehleinschätzung sei zum Beispiel, dass Menschen mit Behinderung nicht so leistungsfähig seien, wie ihre nichtbehinderten Mitbewerbenden.

„Das stimmt jedoch nicht“, betont Mayer. „Menschen mit Behinderungen haben ebenso viel Potential und zudem oft eine hohe Eigenmotivation, selbst etwas zu leisten“.

Unternehmen, die Menschen mit Behinderungen einstellen oder ausbilden, genügen damit nicht nur einer gesetzlichen Verpflichtung, sondern leisten auch einen wesentlichen Beitrag für eine inklusive Gesellschaft im Sinne des Übereinkommens der Vereinten Nationen. Gleichzeitig gelingt es ihnen im besten Falle, damit auch zur eigenen Fachkräftesicherung beizutragen.

Zu diesen Themen referiert Christiane Flüter-Hoffmann vom Institut der Deutschen Wirtschaft in Köln. Darüber hinaus soll der Impuls praxisbezogene Informationen für die betriebliche Personalpolitik vermitteln, die für die tägliche Arbeit in den Unternehmen sehr wichtig sind, beispielsweise zu Fragen einer Inklusionsstrategie, eines Aktionsplans oder Schaffung von behinderungsgerechten Arbeitsplätzen. Unternehmensbeispiele zeigen Perspektiven für die eigene Arbeit und regen zum Austausch der Unternehmen in der Region an.

Quelle: Landkreis Starnberg

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