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Ortsentwicklung | | von Gemeinde Krailling

Änderungen am Bebauungsplans Nr. 31 in Krailling

Der veränderte Bebauungsplans Nr. 31 kann ab 08.01.2024 in der Gemeinde Krailling eingesehen werden

Änderung des Bebauungsplans Nr. 31 für den Bereich zwischen Bahnlinie und dem südlichen Teil der Bergstraße, Haus-Nrn. 50 - 76a, im Verfahren nach § 13 BauGB
- Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Der Bau-, Umwelt und Verkehrsausschuss hat in seiner Sitzung am 04.05.2021 die Änderung des Bebauungsplans Nr. 31 für die Möglichkeit einer maßvollen Innenverdichtung beschlossen. Wir weisen darauf hin, dass die Bebauungs-planänderung nach § 13a BauGB erfolgt und von einer Umweltprüfung gemäß § 2a BauGB abgesehen wird.

Im Rahmen der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach § 13a Abs. 2 BauGB i.V.m. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB liegt nun ein Änderungsentwurf in der vom Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss gebilligten Fassung vom 19.09.2023, mit Begründung, in der Zeit vom

8. Januar 2023 – 19. Februar 2024

im Rathaus der Gemeinde Krailling, Bauamt - Zimmer O.05, Rudolf-von-Hirsch-Straße 1, 82152 Krailling, öffentlich aus.

Eine persönliche Einsichtnahme ist möglichst erst nach vorheriger Terminabsprache unter 089 85706-303 vorzunehmen.

Der Änderungsentwurf des Bebauungsplans Nr. 31 ist auch auf der Internetseite der Gemeinde Krailling einsehbar. Fragen dazu können gerne auch telefonisch geklärt werden.

Während der Auslegungsfrist können Bedenken und Anregungen schriftlich vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können nach § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit nicht von Bedeutung ist.

Quelle: Gemeinde Krailling

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Der Bau-, Umwelt und Verkehrsausschuss hat in seiner Sitzung am 04.05.2021 die Änderung des Bebauungsplans Nr. 31 für die Möglichkeit einer maßvollen Innenverdichtung beschlossen. Wir weisen darauf hin, dass die Bebauungs-planänderung nach § 13a BauGB erfolgt und von einer Umweltprüfung gemäß § 2a BauGB abgesehen wird.

Im Rahmen der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach § 13a Abs. 2 BauGB i.V.m. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB liegt nun ein Änderungsentwurf in der vom Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss gebilligten Fassung vom 19.09.2023, mit Begründung, in der Zeit vom

8. Januar 2023 – 19. Februar 2024

im Rathaus der Gemeinde Krailling, Bauamt - Zimmer O.05, Rudolf-von-Hirsch-Straße 1, 82152 Krailling, öffentlich aus.

Eine persönliche Einsichtnahme ist möglichst erst nach vorheriger Terminabsprache unter 089 85706-303 vorzunehmen.

Der Änderungsentwurf des Bebauungsplans Nr. 31 ist auch auf der Internetseite der Gemeinde Krailling einsehbar. Fragen dazu können gerne auch telefonisch geklärt werden.

Während der Auslegungsfrist können Bedenken und Anregungen schriftlich vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können nach § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit nicht von Bedeutung ist.

Quelle: Gemeinde Krailling

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