Änderung der Bayerischen Bauordnung
Bauanträge werden im neuen Jahr beim Landratsamt eingereicht und nicht mehr bei den Gemeinden
Die Bayerische Bauordnung wartet zum Jahreswechsel mit einer Neuerung auf. Ab 1. Januar werden Bauanträge und Vorbescheide beim Landratsamt Starnberg gestellt und nicht mehr, wie bisher üblich, bei den Gemeinden. Das Ziel dieser gesetzlichen Änderung ist eine Beschleunigung der Genehmigungsverfahren für die Bürger.
„Die Zielrichtung des Gesetzgebers ist richtig, Bürokratie abzubauen und Verfahren zu beschleunigen. Dazu sollen die Änderungen der Bayerischen Bauordnung beitragen“, erklärt Landrat Stefan Frey die Neuregelung.
Zum Jahresbeginn tritt das zweite Modernisierungsgesetz in Kraft, welches die Zuständigkeiten der bayerischen Bauordnung (BayBO) neu regelt. Bauwerber reichen ihre Anträge daher ab Januar beim Landratsamt Starnberg als untere Bauaufsichtsbehörde ein. Das Kreisbauamt prüft die Vollständigkeit der Unterlagen und beteiligt die entsprechende Gemeinde, die Stadt Starnberg sowie eventuell weitere erforderliche Fachstellen wie beispielsweise die untere Naturschutzbehörde.
Die Entscheidung der Kommune über ihr gemeindliches Einvernehmen sowie die Prüfung des Bauamtes samt Beteiligung von eventuellen Fachstellen erfolgt künftig also parallel und nicht wie bisher nacheinander. Damit verkürzt sich die Entscheidungsdauer deutlich. Grundsätzlich müssen Antragsteller durch diese Verfahrensbeschleunigung künftig nur noch drei Monate ab Vollständigkeit der erforderlichen Unterlagen auf eine Entscheidung über den Bauantrag ihres Bauvorhabens warten. Diese Frist gibt die Bayerische Bauordnung vor.
Die neuen Regelungen gibt es nachzulesen, ab dem 1. Januar, auf der Homepage des Landratsamtes Starnberg.
Quelle: Landratsamt Starnberg
Änderung der Bayerischen Bauordnung
Bauanträge werden im neuen Jahr beim Landratsamt eingereicht und nicht mehr bei den Gemeinden
Die Bayerische Bauordnung wartet zum Jahreswechsel mit einer Neuerung auf. Ab 1. Januar werden Bauanträge und Vorbescheide beim Landratsamt Starnberg gestellt und nicht mehr, wie bisher üblich, bei den Gemeinden. Das Ziel dieser gesetzlichen Änderung ist eine Beschleunigung der Genehmigungsverfahren für die Bürger.
„Die Zielrichtung des Gesetzgebers ist richtig, Bürokratie abzubauen und Verfahren zu beschleunigen. Dazu sollen die Änderungen der Bayerischen Bauordnung beitragen“, erklärt Landrat Stefan Frey die Neuregelung.
Zum Jahresbeginn tritt das zweite Modernisierungsgesetz in Kraft, welches die Zuständigkeiten der bayerischen Bauordnung (BayBO) neu regelt. Bauwerber reichen ihre Anträge daher ab Januar beim Landratsamt Starnberg als untere Bauaufsichtsbehörde ein. Das Kreisbauamt prüft die Vollständigkeit der Unterlagen und beteiligt die entsprechende Gemeinde, die Stadt Starnberg sowie eventuell weitere erforderliche Fachstellen wie beispielsweise die untere Naturschutzbehörde.
Die Entscheidung der Kommune über ihr gemeindliches Einvernehmen sowie die Prüfung des Bauamtes samt Beteiligung von eventuellen Fachstellen erfolgt künftig also parallel und nicht wie bisher nacheinander. Damit verkürzt sich die Entscheidungsdauer deutlich. Grundsätzlich müssen Antragsteller durch diese Verfahrensbeschleunigung künftig nur noch drei Monate ab Vollständigkeit der erforderlichen Unterlagen auf eine Entscheidung über den Bauantrag ihres Bauvorhabens warten. Diese Frist gibt die Bayerische Bauordnung vor.
Die neuen Regelungen gibt es nachzulesen, ab dem 1. Januar, auf der Homepage des Landratsamtes Starnberg.
Quelle: Landratsamt Starnberg
Änderung der Bayerischen Bauordnung
Bauanträge werden im neuen Jahr beim Landratsamt eingereicht und nicht mehr bei den Gemeinden
Die Bayerische Bauordnung wartet zum Jahreswechsel mit einer Neuerung auf. Ab 1. Januar werden Bauanträge und Vorbescheide beim Landratsamt Starnberg gestellt und nicht mehr, wie bisher üblich, bei den Gemeinden. Das Ziel dieser gesetzlichen Änderung ist eine Beschleunigung der Genehmigungsverfahren für die Bürger.
„Die Zielrichtung des Gesetzgebers ist richtig, Bürokratie abzubauen und Verfahren zu beschleunigen. Dazu sollen die Änderungen der Bayerischen Bauordnung beitragen“, erklärt Landrat Stefan Frey die Neuregelung.
Zum Jahresbeginn tritt das zweite Modernisierungsgesetz in Kraft, welches die Zuständigkeiten der bayerischen Bauordnung (BayBO) neu regelt. Bauwerber reichen ihre Anträge daher ab Januar beim Landratsamt Starnberg als untere Bauaufsichtsbehörde ein. Das Kreisbauamt prüft die Vollständigkeit der Unterlagen und beteiligt die entsprechende Gemeinde, die Stadt Starnberg sowie eventuell weitere erforderliche Fachstellen wie beispielsweise die untere Naturschutzbehörde.
Die Entscheidung der Kommune über ihr gemeindliches Einvernehmen sowie die Prüfung des Bauamtes samt Beteiligung von eventuellen Fachstellen erfolgt künftig also parallel und nicht wie bisher nacheinander. Damit verkürzt sich die Entscheidungsdauer deutlich. Grundsätzlich müssen Antragsteller durch diese Verfahrensbeschleunigung künftig nur noch drei Monate ab Vollständigkeit der erforderlichen Unterlagen auf eine Entscheidung über den Bauantrag ihres Bauvorhabens warten. Diese Frist gibt die Bayerische Bauordnung vor.
Die neuen Regelungen gibt es nachzulesen, ab dem 1. Januar, auf der Homepage des Landratsamtes Starnberg.
Quelle: Landratsamt Starnberg