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Eine brütende Wacholderdrossel (Foto: Ralph Sturm)
Eine brütende Wacholderdrossel (Foto: Ralph Sturm)

Achtung, Vogelschonzeit!

Jetzt noch schnell Hecken und Gehölze schneiden, denn am 1. März startet die Schonzeit für Vögel und andere Wildtiere

Wenn im Frühjahr die Vögel zwitschern, ist die Balzzeit in vollem Gange und der Nestbau für die Aufzucht des Nachwuchses beginnt. Für viele Vogelarten sind Hecken und Gehölze perfekt geeignet, um die Jungen gut geschützt vor Fressfeinden großzuziehen. Umso wichtiger ist es, das Grün an Haus oder Wohnung zu erhalten und ab 1. März die Vogelschonzeit zu beachten: Laut Bundesnaturschutzgesetz § 39 ist ein intensiver Gehölzschnitt bis einschließlich 30. September verboten. „Wer jetzt im Garten oder auf dem Balkon noch größere Gehölzschnitte vornehmen möchte, sollte dies schnell tun“, empfiehlt Marion Dorsch, Naturgartenexpertin beim LBV München. „Von Anfang März bis Ende September dienen die Gewächse dann nicht nur Vögeln, sondern auch Insekten und anderen Wildtieren als Lebensraum. Man sollte der Natur zuliebe auf jegliche Schnitte verzichten.“

Im Frühling erwacht die Natur zu neuem Leben

Vögel bauen ihre Nester und ziehen bis spät in den Sommer hinein ihren Nachwuchs groß – oft gut versteckt in Hecken, Sträuchern oder Bäumen. Neben der Vogelwelt nutzen auch viele andere Wildtiere das Grün um Haus und Wohnung als Rückzugsort, Nahrungsquelle und Kinderstube.

Daher ist es wichtig, diese wertvollen Lebensräume zu erhalten und die Vogelschonzeit von 1. März bis 30. September zu beachten: Laut Bundesnaturschutzgesetz (§ 39) ist es während dieses Zeitraums in Privatgärten verboten, Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze abzuschneiden oder auf den Stock zu setzen. „Damit ist der sogenannte „Radikalschnitt“ gemeint,“ erklärt Marion Dorsch vom LBV (Landesbund für Vogel- und Naturschutz). „Leichte Pflegeschnitte, beispielsweise zur Beseitigung des Zuwachses, sind allerdings auch während der siebenmonatigen Vogelschonzeit erlaubt.“

Die Naturschützerin rät jedoch dringend dazu, auch auf einen schonenden Beschnitt während der Brutzeit zu verzichten: „Wer möchte schon versehentlich ein Amselnest oder den Schlafplatz eines Igels zerstören?“

Besondere Bedeutung

Wer also in Kürze größere Hecken-, Strauch- oder Baumschnitte vornehmen möchte, sollte dies schnell tun und die Arbeiten rechtzeitig vor dem Beginn der Vogelschonzeit erledigen. „Alle, die auch während der Schonzeit einen Beschnitt durchführen müssen, sollten vorher ganz genau nachschauen, ob im Gehölz oder in der Hecke ein Vogelnest versteckt ist. Wenn eines entdeckt wird, bitte keinesfalls zur Schere oder Säge greifen, denn: Vogelnester sind besonders geschützt und dürfen nicht freigestellt, beschädigt oder zerstört werden,“ so Marion Dorsch.

Da die Zahl der Vögel und Vogelarten deutlich zurückgeht, ist die Einhaltung der Gesetze für den Natur- und Artenschutz von besonderer Bedeutung. Anstatt für perfekte Ordnung im Garten oder auf dem Balkon zu sorgen, kann man sich auch einfach mal entspannt zurücklehnen und Hecken, Bäumen und Sträuchern beim Wachsen und Tieren beim Leben zuschauen.

Quelle: LBV München

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Eine brütende Wacholderdrossel (Foto: Ralph Sturm)
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Jetzt noch schnell Hecken und Gehölze schneiden, denn am 1. März startet die Schonzeit für Vögel und andere Wildtiere

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Wenn im Frühjahr die Vögel zwitschern, ist die Balzzeit in vollem Gange und der Nestbau für die Aufzucht des Nachwuchses beginnt. Für viele Vogelarten sind Hecken und Gehölze perfekt geeignet, um die Jungen gut geschützt vor Fressfeinden großzuziehen. Umso wichtiger ist es, das Grün an Haus oder Wohnung zu erhalten und ab 1. März die Vogelschonzeit zu beachten: Laut Bundesnaturschutzgesetz § 39 ist ein intensiver Gehölzschnitt bis einschließlich 30. September verboten. „Wer jetzt im Garten oder auf dem Balkon noch größere Gehölzschnitte vornehmen möchte, sollte dies schnell tun“, empfiehlt Marion Dorsch, Naturgartenexpertin beim LBV München. „Von Anfang März bis Ende September dienen die Gewächse dann nicht nur Vögeln, sondern auch Insekten und anderen Wildtieren als Lebensraum. Man sollte der Natur zuliebe auf jegliche Schnitte verzichten.“

Im Frühling erwacht die Natur zu neuem Leben

Vögel bauen ihre Nester und ziehen bis spät in den Sommer hinein ihren Nachwuchs groß – oft gut versteckt in Hecken, Sträuchern oder Bäumen. Neben der Vogelwelt nutzen auch viele andere Wildtiere das Grün um Haus und Wohnung als Rückzugsort, Nahrungsquelle und Kinderstube.

Daher ist es wichtig, diese wertvollen Lebensräume zu erhalten und die Vogelschonzeit von 1. März bis 30. September zu beachten: Laut Bundesnaturschutzgesetz (§ 39) ist es während dieses Zeitraums in Privatgärten verboten, Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze abzuschneiden oder auf den Stock zu setzen. „Damit ist der sogenannte „Radikalschnitt“ gemeint,“ erklärt Marion Dorsch vom LBV (Landesbund für Vogel- und Naturschutz). „Leichte Pflegeschnitte, beispielsweise zur Beseitigung des Zuwachses, sind allerdings auch während der siebenmonatigen Vogelschonzeit erlaubt.“

Die Naturschützerin rät jedoch dringend dazu, auch auf einen schonenden Beschnitt während der Brutzeit zu verzichten: „Wer möchte schon versehentlich ein Amselnest oder den Schlafplatz eines Igels zerstören?“

Besondere Bedeutung

Wer also in Kürze größere Hecken-, Strauch- oder Baumschnitte vornehmen möchte, sollte dies schnell tun und die Arbeiten rechtzeitig vor dem Beginn der Vogelschonzeit erledigen. „Alle, die auch während der Schonzeit einen Beschnitt durchführen müssen, sollten vorher ganz genau nachschauen, ob im Gehölz oder in der Hecke ein Vogelnest versteckt ist. Wenn eines entdeckt wird, bitte keinesfalls zur Schere oder Säge greifen, denn: Vogelnester sind besonders geschützt und dürfen nicht freigestellt, beschädigt oder zerstört werden,“ so Marion Dorsch.

Da die Zahl der Vögel und Vogelarten deutlich zurückgeht, ist die Einhaltung der Gesetze für den Natur- und Artenschutz von besonderer Bedeutung. Anstatt für perfekte Ordnung im Garten oder auf dem Balkon zu sorgen, kann man sich auch einfach mal entspannt zurücklehnen und Hecken, Bäumen und Sträuchern beim Wachsen und Tieren beim Leben zuschauen.

Quelle: LBV München

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