Ab Samstag nur noch „click & meet“ im Landkreis München
Am Donnerstag hat die Sieben-Tage-Inzidenz im Landkreis München den Schwellenwert von 50 Fällen innerhalb von sieben Tagen pro 100.000 Einwohner den dritten Tag in Folge überschritten. Dies bedeutet, dass ab Samstag, 13. März, wieder strengere Auflagen für den Einzelhandel, den Besuch von kulturellen Einrichtungen sowie sportliche Aktivitäten gelten.
Click & meet
Der Besuch von Geschäften ist ab Samstag nur noch mit vorheriger Terminvereinbarung („click & meet“) möglich. Pro angefangene 40 Quadratmeter Verkaufsfläche darf dann eine Person für einen fest begrenzten Zeitraum einen Laden besuchen. Zum Zweck einer möglichen Kontaktnachverfolgung müssen zudem Kontaktdaten hinterlassen werden. Zusätzlich bleibt die Abholung vorbestellter Waren in Ladengeschäften weiter möglich („click & collect“ bzw. „call & collect“).
Auch Museen, Ausstellungen, zoologische und botanische Gärten, Gedenkstätten und vergleichbare Kulturstätten bleiben für Besucher geöffnet – allerdings ebenfalls nur nach vorheriger Terminbuchung.
Sport und private Kontakte
Sport ist im Freien und kontaktfrei mit maximal fünf Personen aus zwei Haushalten möglich (Kinder unter 14 nicht mitgerechnet). Kinder unter 14 Jahre können zusätzlich auch in Gruppen von bis zu zwanzig Personen Sport im Außenbereich sowie auf Außensportanlagen treiben.
Privat dürfen sich auch weiterhin die Mitglieder zweier Haushalte treffen, allerdings beschränkt auf maximal fünf Personen. Kinder bis 14 Jahre werden dabei nicht mitgezählt.
Inzidenzabhängige Regelungen
Unterscheitet die Inzidenz drei Tage in Folge wieder den Schwellenwert von 50 bzw. überschreitet sie den nächsthöheren Schwellenwert von 100, dann treten am zweiten Tag nach Über- oder Unterschreiten die in der 12. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung für diese Inzidenzkorridore festgelegten Regelungen in Kraft.
Die neue Inzidenzeinstufung (50-100) gilt nicht für den Schulbetrieb und nicht für Kindergärten und andere Tagesbetreuungsangebote für Kinder. Für diese Einrichtungen muss die Inzidenzregelung gesondert jeweils am Freitag für die kommende Woche festgelegt und bekannt gemacht werden.
„Leider überrascht die Entwicklung der Zahlen nicht, sie war bereits vor einer Woche erkennbar und von mir daher auch öffentlich so vorausgesagt. So müssen nun die eingetretenen Lockerungen teilweise wieder begrenzt werden – eine automatische Folge der landesweiten Regelung“, so Landrat Christoph Göbel. „Besonders bitter ist dies für den Einzelhandel, der quasi über Nacht die Öffnung der Geschäfte gestemmt hat, um nun die Türen fast schon wieder schließen zu müssen. Umso wichtiger ist es, dass wir schnell mit den Impfungen vorankommen und intelligente Strategien entwickeln, wie sich Lockerungen und Infektionsschutz besser miteinander vertragen. Und weiterhin gilt: Wir alle müssen uns an die Abstands- und Hygieneregeln halten – auch wenn dies immer schwerer fällt. Nur so wird es uns gelingen, die Infektionszahlen dauerhaft auf niedrigem Niveau zu halten.“
Quelle: Landratsamt München
Ab Samstag nur noch „click & meet“ im Landkreis München
Am Donnerstag hat die Sieben-Tage-Inzidenz im Landkreis München den Schwellenwert von 50 Fällen innerhalb von sieben Tagen pro 100.000 Einwohner den dritten Tag in Folge überschritten. Dies bedeutet, dass ab Samstag, 13. März, wieder strengere Auflagen für den Einzelhandel, den Besuch von kulturellen Einrichtungen sowie sportliche Aktivitäten gelten.
Click & meet
Der Besuch von Geschäften ist ab Samstag nur noch mit vorheriger Terminvereinbarung („click & meet“) möglich. Pro angefangene 40 Quadratmeter Verkaufsfläche darf dann eine Person für einen fest begrenzten Zeitraum einen Laden besuchen. Zum Zweck einer möglichen Kontaktnachverfolgung müssen zudem Kontaktdaten hinterlassen werden. Zusätzlich bleibt die Abholung vorbestellter Waren in Ladengeschäften weiter möglich („click & collect“ bzw. „call & collect“).
Auch Museen, Ausstellungen, zoologische und botanische Gärten, Gedenkstätten und vergleichbare Kulturstätten bleiben für Besucher geöffnet – allerdings ebenfalls nur nach vorheriger Terminbuchung.
Sport und private Kontakte
Sport ist im Freien und kontaktfrei mit maximal fünf Personen aus zwei Haushalten möglich (Kinder unter 14 nicht mitgerechnet). Kinder unter 14 Jahre können zusätzlich auch in Gruppen von bis zu zwanzig Personen Sport im Außenbereich sowie auf Außensportanlagen treiben.
Privat dürfen sich auch weiterhin die Mitglieder zweier Haushalte treffen, allerdings beschränkt auf maximal fünf Personen. Kinder bis 14 Jahre werden dabei nicht mitgezählt.
Inzidenzabhängige Regelungen
Unterscheitet die Inzidenz drei Tage in Folge wieder den Schwellenwert von 50 bzw. überschreitet sie den nächsthöheren Schwellenwert von 100, dann treten am zweiten Tag nach Über- oder Unterschreiten die in der 12. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung für diese Inzidenzkorridore festgelegten Regelungen in Kraft.
Die neue Inzidenzeinstufung (50-100) gilt nicht für den Schulbetrieb und nicht für Kindergärten und andere Tagesbetreuungsangebote für Kinder. Für diese Einrichtungen muss die Inzidenzregelung gesondert jeweils am Freitag für die kommende Woche festgelegt und bekannt gemacht werden.
„Leider überrascht die Entwicklung der Zahlen nicht, sie war bereits vor einer Woche erkennbar und von mir daher auch öffentlich so vorausgesagt. So müssen nun die eingetretenen Lockerungen teilweise wieder begrenzt werden – eine automatische Folge der landesweiten Regelung“, so Landrat Christoph Göbel. „Besonders bitter ist dies für den Einzelhandel, der quasi über Nacht die Öffnung der Geschäfte gestemmt hat, um nun die Türen fast schon wieder schließen zu müssen. Umso wichtiger ist es, dass wir schnell mit den Impfungen vorankommen und intelligente Strategien entwickeln, wie sich Lockerungen und Infektionsschutz besser miteinander vertragen. Und weiterhin gilt: Wir alle müssen uns an die Abstands- und Hygieneregeln halten – auch wenn dies immer schwerer fällt. Nur so wird es uns gelingen, die Infektionszahlen dauerhaft auf niedrigem Niveau zu halten.“
Quelle: Landratsamt München
Ab Samstag nur noch „click & meet“ im Landkreis München
Am Donnerstag hat die Sieben-Tage-Inzidenz im Landkreis München den Schwellenwert von 50 Fällen innerhalb von sieben Tagen pro 100.000 Einwohner den dritten Tag in Folge überschritten. Dies bedeutet, dass ab Samstag, 13. März, wieder strengere Auflagen für den Einzelhandel, den Besuch von kulturellen Einrichtungen sowie sportliche Aktivitäten gelten.
Click & meet
Der Besuch von Geschäften ist ab Samstag nur noch mit vorheriger Terminvereinbarung („click & meet“) möglich. Pro angefangene 40 Quadratmeter Verkaufsfläche darf dann eine Person für einen fest begrenzten Zeitraum einen Laden besuchen. Zum Zweck einer möglichen Kontaktnachverfolgung müssen zudem Kontaktdaten hinterlassen werden. Zusätzlich bleibt die Abholung vorbestellter Waren in Ladengeschäften weiter möglich („click & collect“ bzw. „call & collect“).
Auch Museen, Ausstellungen, zoologische und botanische Gärten, Gedenkstätten und vergleichbare Kulturstätten bleiben für Besucher geöffnet – allerdings ebenfalls nur nach vorheriger Terminbuchung.
Sport und private Kontakte
Sport ist im Freien und kontaktfrei mit maximal fünf Personen aus zwei Haushalten möglich (Kinder unter 14 nicht mitgerechnet). Kinder unter 14 Jahre können zusätzlich auch in Gruppen von bis zu zwanzig Personen Sport im Außenbereich sowie auf Außensportanlagen treiben.
Privat dürfen sich auch weiterhin die Mitglieder zweier Haushalte treffen, allerdings beschränkt auf maximal fünf Personen. Kinder bis 14 Jahre werden dabei nicht mitgezählt.
Inzidenzabhängige Regelungen
Unterscheitet die Inzidenz drei Tage in Folge wieder den Schwellenwert von 50 bzw. überschreitet sie den nächsthöheren Schwellenwert von 100, dann treten am zweiten Tag nach Über- oder Unterschreiten die in der 12. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung für diese Inzidenzkorridore festgelegten Regelungen in Kraft.
Die neue Inzidenzeinstufung (50-100) gilt nicht für den Schulbetrieb und nicht für Kindergärten und andere Tagesbetreuungsangebote für Kinder. Für diese Einrichtungen muss die Inzidenzregelung gesondert jeweils am Freitag für die kommende Woche festgelegt und bekannt gemacht werden.
„Leider überrascht die Entwicklung der Zahlen nicht, sie war bereits vor einer Woche erkennbar und von mir daher auch öffentlich so vorausgesagt. So müssen nun die eingetretenen Lockerungen teilweise wieder begrenzt werden – eine automatische Folge der landesweiten Regelung“, so Landrat Christoph Göbel. „Besonders bitter ist dies für den Einzelhandel, der quasi über Nacht die Öffnung der Geschäfte gestemmt hat, um nun die Türen fast schon wieder schließen zu müssen. Umso wichtiger ist es, dass wir schnell mit den Impfungen vorankommen und intelligente Strategien entwickeln, wie sich Lockerungen und Infektionsschutz besser miteinander vertragen. Und weiterhin gilt: Wir alle müssen uns an die Abstands- und Hygieneregeln halten – auch wenn dies immer schwerer fällt. Nur so wird es uns gelingen, die Infektionszahlen dauerhaft auf niedrigem Niveau zu halten.“
Quelle: Landratsamt München