Ab morgen geänderte Vorgaben für Schulen und Kitas im Landkreis Starnberg
Die Anzahl der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern innerhalb von sieben Tagen (7-Tage-Inzidenz) ist gegenüber den Vortagen am Sonntag, 14. März, sprunghaft von 49,8 auf 60,00 angestiegen. Es ist zu erwarten, dass die 7-Tage-Inzidenz auch in den folgenden Tagen den Schwellenwert von 50 deutlich überschreitet.
Aufgrund des stark veränderten Infektionsgeschehens werden die am Freitag bekannt gemachten Regelungen für Schulen, Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen angepasst.
Für die Zeit von 16. bis 21. März 2021 gilt folgendes:
- Im Landkreis Starnberg findet an allen Schulen Präsenzunterricht, soweit dabei der Mindestabstand von 1,5 m durchgehend und zuverlässig eingehalten werden kann, oder Wechselunterricht statt.
- Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen im Landkreis Starnberg können nur öffnen, sofern die Betreuung in festen Gruppen erfolgt (eingeschränkter Regelbetrieb). Die Schutz- und Hygienevorgaben entsprechend des Rahmenhygieneplans für die Kinderbetreuung und Heilpädagogische Tagesstätten sind einzuhalten.
- Organisierte Spielgruppen sind unter Beachtung der Ziffer 2 zulässig.
Die Änderung erfolgt aufgrund § 28 Abs. 1 Satz 1 der Zwölften Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (12. BayIfSMV). Die für den Zeitraum vom 22. März 2021 bis 28. März 2021 für Schulen, Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen geltenden Regelungen werden am Freitag, 19. März 2021, gesondert bekannt gegeben.
Landrat Stefan Frey: „Der Gesetzgeber knüpft Regelungen, sei es etwa für Schulen oder Geschäfte, an bestimmte starre Grenzwerte. Das macht es in der Praxis nicht einfach, mit der notwendigen Planbarkeit und Flexibilität zu reagieren. Die Gesundheit von Lehrkräften und Schülern hat für uns aber oberste Priorität. Deshalb haben wir auf die stark veränderten Lage, am Sonntag auch mit einer Ausnahmeanordnung reagiert. Dabei haben wir den uns möglichen Spielraum ausgeschöpft. Dass das auf Kosten der Planbarkeit geht, ist uns durchaus bewusst.“
Quelle: Landratsamt Starnberg
Ab morgen geänderte Vorgaben für Schulen und Kitas im Landkreis Starnberg
Die Anzahl der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern innerhalb von sieben Tagen (7-Tage-Inzidenz) ist gegenüber den Vortagen am Sonntag, 14. März, sprunghaft von 49,8 auf 60,00 angestiegen. Es ist zu erwarten, dass die 7-Tage-Inzidenz auch in den folgenden Tagen den Schwellenwert von 50 deutlich überschreitet.
Aufgrund des stark veränderten Infektionsgeschehens werden die am Freitag bekannt gemachten Regelungen für Schulen, Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen angepasst.
Für die Zeit von 16. bis 21. März 2021 gilt folgendes:
- Im Landkreis Starnberg findet an allen Schulen Präsenzunterricht, soweit dabei der Mindestabstand von 1,5 m durchgehend und zuverlässig eingehalten werden kann, oder Wechselunterricht statt.
- Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen im Landkreis Starnberg können nur öffnen, sofern die Betreuung in festen Gruppen erfolgt (eingeschränkter Regelbetrieb). Die Schutz- und Hygienevorgaben entsprechend des Rahmenhygieneplans für die Kinderbetreuung und Heilpädagogische Tagesstätten sind einzuhalten.
- Organisierte Spielgruppen sind unter Beachtung der Ziffer 2 zulässig.
Die Änderung erfolgt aufgrund § 28 Abs. 1 Satz 1 der Zwölften Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (12. BayIfSMV). Die für den Zeitraum vom 22. März 2021 bis 28. März 2021 für Schulen, Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen geltenden Regelungen werden am Freitag, 19. März 2021, gesondert bekannt gegeben.
Landrat Stefan Frey: „Der Gesetzgeber knüpft Regelungen, sei es etwa für Schulen oder Geschäfte, an bestimmte starre Grenzwerte. Das macht es in der Praxis nicht einfach, mit der notwendigen Planbarkeit und Flexibilität zu reagieren. Die Gesundheit von Lehrkräften und Schülern hat für uns aber oberste Priorität. Deshalb haben wir auf die stark veränderten Lage, am Sonntag auch mit einer Ausnahmeanordnung reagiert. Dabei haben wir den uns möglichen Spielraum ausgeschöpft. Dass das auf Kosten der Planbarkeit geht, ist uns durchaus bewusst.“
Quelle: Landratsamt Starnberg
Ab morgen geänderte Vorgaben für Schulen und Kitas im Landkreis Starnberg
Die Anzahl der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern innerhalb von sieben Tagen (7-Tage-Inzidenz) ist gegenüber den Vortagen am Sonntag, 14. März, sprunghaft von 49,8 auf 60,00 angestiegen. Es ist zu erwarten, dass die 7-Tage-Inzidenz auch in den folgenden Tagen den Schwellenwert von 50 deutlich überschreitet.
Aufgrund des stark veränderten Infektionsgeschehens werden die am Freitag bekannt gemachten Regelungen für Schulen, Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen angepasst.
Für die Zeit von 16. bis 21. März 2021 gilt folgendes:
- Im Landkreis Starnberg findet an allen Schulen Präsenzunterricht, soweit dabei der Mindestabstand von 1,5 m durchgehend und zuverlässig eingehalten werden kann, oder Wechselunterricht statt.
- Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen im Landkreis Starnberg können nur öffnen, sofern die Betreuung in festen Gruppen erfolgt (eingeschränkter Regelbetrieb). Die Schutz- und Hygienevorgaben entsprechend des Rahmenhygieneplans für die Kinderbetreuung und Heilpädagogische Tagesstätten sind einzuhalten.
- Organisierte Spielgruppen sind unter Beachtung der Ziffer 2 zulässig.
Die Änderung erfolgt aufgrund § 28 Abs. 1 Satz 1 der Zwölften Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (12. BayIfSMV). Die für den Zeitraum vom 22. März 2021 bis 28. März 2021 für Schulen, Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen geltenden Regelungen werden am Freitag, 19. März 2021, gesondert bekannt gegeben.
Landrat Stefan Frey: „Der Gesetzgeber knüpft Regelungen, sei es etwa für Schulen oder Geschäfte, an bestimmte starre Grenzwerte. Das macht es in der Praxis nicht einfach, mit der notwendigen Planbarkeit und Flexibilität zu reagieren. Die Gesundheit von Lehrkräften und Schülern hat für uns aber oberste Priorität. Deshalb haben wir auf die stark veränderten Lage, am Sonntag auch mit einer Ausnahmeanordnung reagiert. Dabei haben wir den uns möglichen Spielraum ausgeschöpft. Dass das auf Kosten der Planbarkeit geht, ist uns durchaus bewusst.“
Quelle: Landratsamt Starnberg