Gollong - Hausmeisterservice und Gartenbau
Reformhaus Mayr - Beautiful-Days-Rabatt 20%
Unser Würmtal TV
Reformhaus Wißgott - Black-Week Beauty-Sale
TEILEN
ZURÜCK
LK München | | von Landkreis München

Ab Mittwoch Außengastronomie auch im Landkreis München wieder geöffnet

Heute hat das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege dem Antrag des Landratsamts auf weitere Öffnungsschritte stattgegeben. Nach dem Ende der sogenannten Notbremse ab dem heutigen Dienstag mit Lockerungen für Einzelhandel, Sport, Kultur und der Aufhebung der Ausgangssperre (siehe in diesem Artikel) sind nun weitere Öffnungen möglich: Ab Mittwoch darf unter anderem die Außengastronomie wieder öffnen.

Fünf Tage lang musste die Sieben-Tage-Inzidenz dazu unter 100 liegen, zudem musste eine stabile oder rückläufige Entwicklung der Infektionszahlen erkennbar sein. Entsprechend hat der Landkreis München gestern umgehend das notwendige Einvernehmen des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege beantragt, das am heutigen Nachmittag erteilt wurde.

Somit können nach den zwei vom Bayerischen Gesundheitsministerium vorgeschriebenen Umsetzungstagen, zum frühestmöglichen Zeitpunkt die in der 12. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmen-Verordnung vorgesehenen Lockerungen in Kraft treten. Das Landratsamt München wird hierzu heute eine Allgemeinverfügung erlassen. Ab morgen, Mittwoch, 12. Mai, können dann wie geplant Öffnungen in Gastronomie, Kunst und Kultur sowie Sport erfolgen.

In den Biergarten mit Termin und Test

Die Außengastronomie kann ab Mittwoch bis 22:00 Uhr geöffnet werden. Um einen Gastronomiebetrieb besuchen zu können, ist eine vorherige Terminbuchung inklusive Kontaktdatenerfassung notwendig. Sitzen an einem Tisch Personen aus mehreren Hausständen, ist ein vor höchstens 24 Stunden erfolgter PoCAntigentest oder Selbsttest unter Aufsicht oder ein vor höchstens 48 Stunden vorgenommener PCR-Test mit negativem Ergebnis erforderlich.

Sport mit mehreren Personen

Im Innenbereich ist dann wieder kontaktfreier Sport erlaubt, unter freiem Himmel auch Kontaktsport unter der Voraussetzung, dass alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer über einen gültigen, negativen PCR-Test, PoC-Antigentest oder Selbsttest verfügen.

Theater, Konzert- und Opernhäuser sowie Kinos dürfen öffnen

Auch Theater, Konzert- und Opernhäuser sowie Kinos dürfen ab Mittwoch wieder öffnen. Besucherinnen und Besucher müssen auch hier einen negativen Coronatest vorlegen.

Für vollständig mit einem in der Europäischen Union zugelassenen Impfstoff gegen Covid-19 Geimpfte, die über einen Impfnachweis in deutscher, englischer, französischer, italienischer oder spanischer Sprache oder in einem elektronischen Dokument verfügen und bei denen seit der abschließenden Impfung mindestens 14 Tage vergangen sind, sowie für Personen, die über einen Nachweis einer vorherigen Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 in deutscher, englischer, französischer, italienischer oder spanischer Sprache oder in einem elektronischen Dokument verfügen, entfällt die Testpflicht. Der zugrundeliegende PCR-Test darf dabei mindestens 28 Tage, höchstens aber sechs Monate zurückliegen. Auch Kinder bis zum sechsten Geburtstag sind von der Testpflicht befreit.

„Wir ernten jetzt die Früchte des guten Impffortschritts im Landkreis und der großen Disziplin unserer Bürgerinnen und Bürger bei der Einhaltung der Corona- Regeln. Ich bin dem Bayerischen Gesundheitsministerium dankbar, dass es unseren Antrag auf weitere Lockerungen schon am heutigen Tag bearbeitet hat. So können wir unter anderem Kulturbetrieben und Sportvereinen schon heute Planungssicherheit geben“, sagt Landrat Christoph Göbel. „Ich hoffe sehr“, so Göbel weiter, „dass unsere Inzidenz nun stabil bleibt bzw. der Trend weiter abwärts geht, so dass wir die Regelungen nicht wieder zurücknehmen müssen. Auch bin ich zuversichtlich, dass die Bürgerinnen und Bürger im Landkreis München auch weiter verantwortungsvoll mit den Lockerungen umgehen und auf Hygiene und Abstand achten. So haben wir gute Chancen, dass wir die neuen Freiheiten nicht so schnell wieder aufgeben müssen.“


Quelle: Landratsamt München

Zurück

Gemeinde Krailling
Vegetarische Küche Vegane Küche Genussabend Afterwork Buffets Weinseminare Private Veranstaltungen Barrierefreier Zugang
Reformhaus Wißgott - Black-Week Beauty-Sale
Reformhaus Mayr - Beautiful-Days-Rabatt 20%
Unser Würmtal TV
LK München | | von Landkreis München

Ab Mittwoch Außengastronomie auch im Landkreis München wieder geöffnet

Heute hat das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege dem Antrag des Landratsamts auf weitere Öffnungsschritte stattgegeben. Nach dem Ende der sogenannten Notbremse ab dem heutigen Dienstag mit Lockerungen für Einzelhandel, Sport, Kultur und der Aufhebung der Ausgangssperre (siehe in diesem Artikel) sind nun weitere Öffnungen möglich: Ab Mittwoch darf unter anderem die Außengastronomie wieder öffnen.

Unser Würmtal TV

Fünf Tage lang musste die Sieben-Tage-Inzidenz dazu unter 100 liegen, zudem musste eine stabile oder rückläufige Entwicklung der Infektionszahlen erkennbar sein. Entsprechend hat der Landkreis München gestern umgehend das notwendige Einvernehmen des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege beantragt, das am heutigen Nachmittag erteilt wurde.

Somit können nach den zwei vom Bayerischen Gesundheitsministerium vorgeschriebenen Umsetzungstagen, zum frühestmöglichen Zeitpunkt die in der 12. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmen-Verordnung vorgesehenen Lockerungen in Kraft treten. Das Landratsamt München wird hierzu heute eine Allgemeinverfügung erlassen. Ab morgen, Mittwoch, 12. Mai, können dann wie geplant Öffnungen in Gastronomie, Kunst und Kultur sowie Sport erfolgen.

In den Biergarten mit Termin und Test

Die Außengastronomie kann ab Mittwoch bis 22:00 Uhr geöffnet werden. Um einen Gastronomiebetrieb besuchen zu können, ist eine vorherige Terminbuchung inklusive Kontaktdatenerfassung notwendig. Sitzen an einem Tisch Personen aus mehreren Hausständen, ist ein vor höchstens 24 Stunden erfolgter PoCAntigentest oder Selbsttest unter Aufsicht oder ein vor höchstens 48 Stunden vorgenommener PCR-Test mit negativem Ergebnis erforderlich.

Sport mit mehreren Personen

Im Innenbereich ist dann wieder kontaktfreier Sport erlaubt, unter freiem Himmel auch Kontaktsport unter der Voraussetzung, dass alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer über einen gültigen, negativen PCR-Test, PoC-Antigentest oder Selbsttest verfügen.

Theater, Konzert- und Opernhäuser sowie Kinos dürfen öffnen

Auch Theater, Konzert- und Opernhäuser sowie Kinos dürfen ab Mittwoch wieder öffnen. Besucherinnen und Besucher müssen auch hier einen negativen Coronatest vorlegen.

Für vollständig mit einem in der Europäischen Union zugelassenen Impfstoff gegen Covid-19 Geimpfte, die über einen Impfnachweis in deutscher, englischer, französischer, italienischer oder spanischer Sprache oder in einem elektronischen Dokument verfügen und bei denen seit der abschließenden Impfung mindestens 14 Tage vergangen sind, sowie für Personen, die über einen Nachweis einer vorherigen Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 in deutscher, englischer, französischer, italienischer oder spanischer Sprache oder in einem elektronischen Dokument verfügen, entfällt die Testpflicht. Der zugrundeliegende PCR-Test darf dabei mindestens 28 Tage, höchstens aber sechs Monate zurückliegen. Auch Kinder bis zum sechsten Geburtstag sind von der Testpflicht befreit.

„Wir ernten jetzt die Früchte des guten Impffortschritts im Landkreis und der großen Disziplin unserer Bürgerinnen und Bürger bei der Einhaltung der Corona- Regeln. Ich bin dem Bayerischen Gesundheitsministerium dankbar, dass es unseren Antrag auf weitere Lockerungen schon am heutigen Tag bearbeitet hat. So können wir unter anderem Kulturbetrieben und Sportvereinen schon heute Planungssicherheit geben“, sagt Landrat Christoph Göbel. „Ich hoffe sehr“, so Göbel weiter, „dass unsere Inzidenz nun stabil bleibt bzw. der Trend weiter abwärts geht, so dass wir die Regelungen nicht wieder zurücknehmen müssen. Auch bin ich zuversichtlich, dass die Bürgerinnen und Bürger im Landkreis München auch weiter verantwortungsvoll mit den Lockerungen umgehen und auf Hygiene und Abstand achten. So haben wir gute Chancen, dass wir die neuen Freiheiten nicht so schnell wieder aufgeben müssen.“


Quelle: Landratsamt München

Zurück

Gollong - Hausmeisterservice und Gartenbau