Ab heute Maskenpflicht rund um Maria Eich bis zur S-Bahn-Station Planegg
Seit Samstag, 17. Oktober 2020, gelten bayernweit und somit auch im Landkreis München die vereinheitlichten Regelungen der Bayerischen Staatsregierung zur Eindämmung des Coronavirus.
Neben generellen Maßnahmen wie dem Mindestabstand von 1,5 Metern und den allgemeinen Hygieneregeln ist für die drei Inzidenzkorridore (unter 35, über 35 und über 50) klar geregelt, welche Maßnahmen die Kreise und kreisfreien Städte ergreifen müssen. Dies beinhaltet für bestimmte öffentliche Plätze die Einführung einer Maskenpflicht sowie bei Bedarf auch ein Verbot des Alkoholkonsums ab 23 bzw. 22 Uhr.
Welche Orte und Plätze dies im Landkreis München konkret betrifft, hat das Landratsamt nun in einer Allgemeinverfügung festgelegt. Auf insgesamt acht Plätzen in sechs Städten und Gemeinden im Landkreis ist damit ab dem 21. Oktober 2020, 15:00 Uhr, das Tragen einer Maske verpflichtend. Dies hat das Landratsamt in enger Abstimmung mit den Kommunen am Dienstag beschlossen.
Bei den aufgelisteten Plätzen handelt es sich ausnahmslos um von den Städten und Gemeinden als stark frequentiert definierte öffentliche Plätze, die ein entsprechendes Personenaufkommen aufweisen oder aufgrund ihrer Lage zu Verkehrseinrichtungen stark frequentiert werden. Dazu gehört auch das Gelände um die Klosterkirche Maria Eich inklusive den Bushaltestellen westlich der S-Bahn-Station Planegg. Den gesamten Bereich in dem die Maskenpflicht gilt zeigt diese Karte:
„Die Anordnung einer Maskenpflicht an öffentlichen Plätzen halte ich aus infektionsschutzrechtlicher Sicht für zwingend erforderlich. Das Risiko, das gerade dort entsteht, wo Menschen länger und nahe beieinander zusammenkommen, ist angesichts der allerorten rasant steigenden Fallzahlen nicht hinnehmbar“, bekräftigt Landrat Christoph Göbel und fügt an: „Mit dem Erlass der Allgemeinverfügung und damit der Festlegung der Orte in unseren Städten und Gemeinden, an denen die Wahrscheinlichkeit am höchsten ist, dass sich Menschen länger und auch dichter begegnen, kommen wir den neuesten Anordnungen des Bayerischen Gesundheitsministeriums nach und hoffen damit unseren Anteil dazu beitragen zu können, dass Infektionsgeschehen doch noch eingebremst werden kann.“
Weitere Informationen zu den geltenden Corona-Regeln gibt es auf der Website des Landkreises unter www.landkreis-muenchen.de/coronavirus
Quelle: Landratsamt München
Ab heute Maskenpflicht rund um Maria Eich bis zur S-Bahn-Station Planegg
Seit Samstag, 17. Oktober 2020, gelten bayernweit und somit auch im Landkreis München die vereinheitlichten Regelungen der Bayerischen Staatsregierung zur Eindämmung des Coronavirus.
Neben generellen Maßnahmen wie dem Mindestabstand von 1,5 Metern und den allgemeinen Hygieneregeln ist für die drei Inzidenzkorridore (unter 35, über 35 und über 50) klar geregelt, welche Maßnahmen die Kreise und kreisfreien Städte ergreifen müssen. Dies beinhaltet für bestimmte öffentliche Plätze die Einführung einer Maskenpflicht sowie bei Bedarf auch ein Verbot des Alkoholkonsums ab 23 bzw. 22 Uhr.
Welche Orte und Plätze dies im Landkreis München konkret betrifft, hat das Landratsamt nun in einer Allgemeinverfügung festgelegt. Auf insgesamt acht Plätzen in sechs Städten und Gemeinden im Landkreis ist damit ab dem 21. Oktober 2020, 15:00 Uhr, das Tragen einer Maske verpflichtend. Dies hat das Landratsamt in enger Abstimmung mit den Kommunen am Dienstag beschlossen.
Bei den aufgelisteten Plätzen handelt es sich ausnahmslos um von den Städten und Gemeinden als stark frequentiert definierte öffentliche Plätze, die ein entsprechendes Personenaufkommen aufweisen oder aufgrund ihrer Lage zu Verkehrseinrichtungen stark frequentiert werden. Dazu gehört auch das Gelände um die Klosterkirche Maria Eich inklusive den Bushaltestellen westlich der S-Bahn-Station Planegg. Den gesamten Bereich in dem die Maskenpflicht gilt zeigt diese Karte:
„Die Anordnung einer Maskenpflicht an öffentlichen Plätzen halte ich aus infektionsschutzrechtlicher Sicht für zwingend erforderlich. Das Risiko, das gerade dort entsteht, wo Menschen länger und nahe beieinander zusammenkommen, ist angesichts der allerorten rasant steigenden Fallzahlen nicht hinnehmbar“, bekräftigt Landrat Christoph Göbel und fügt an: „Mit dem Erlass der Allgemeinverfügung und damit der Festlegung der Orte in unseren Städten und Gemeinden, an denen die Wahrscheinlichkeit am höchsten ist, dass sich Menschen länger und auch dichter begegnen, kommen wir den neuesten Anordnungen des Bayerischen Gesundheitsministeriums nach und hoffen damit unseren Anteil dazu beitragen zu können, dass Infektionsgeschehen doch noch eingebremst werden kann.“
Weitere Informationen zu den geltenden Corona-Regeln gibt es auf der Website des Landkreises unter www.landkreis-muenchen.de/coronavirus
Quelle: Landratsamt München
Ab heute Maskenpflicht rund um Maria Eich bis zur S-Bahn-Station Planegg
Seit Samstag, 17. Oktober 2020, gelten bayernweit und somit auch im Landkreis München die vereinheitlichten Regelungen der Bayerischen Staatsregierung zur Eindämmung des Coronavirus.
Neben generellen Maßnahmen wie dem Mindestabstand von 1,5 Metern und den allgemeinen Hygieneregeln ist für die drei Inzidenzkorridore (unter 35, über 35 und über 50) klar geregelt, welche Maßnahmen die Kreise und kreisfreien Städte ergreifen müssen. Dies beinhaltet für bestimmte öffentliche Plätze die Einführung einer Maskenpflicht sowie bei Bedarf auch ein Verbot des Alkoholkonsums ab 23 bzw. 22 Uhr.
Welche Orte und Plätze dies im Landkreis München konkret betrifft, hat das Landratsamt nun in einer Allgemeinverfügung festgelegt. Auf insgesamt acht Plätzen in sechs Städten und Gemeinden im Landkreis ist damit ab dem 21. Oktober 2020, 15:00 Uhr, das Tragen einer Maske verpflichtend. Dies hat das Landratsamt in enger Abstimmung mit den Kommunen am Dienstag beschlossen.
Bei den aufgelisteten Plätzen handelt es sich ausnahmslos um von den Städten und Gemeinden als stark frequentiert definierte öffentliche Plätze, die ein entsprechendes Personenaufkommen aufweisen oder aufgrund ihrer Lage zu Verkehrseinrichtungen stark frequentiert werden. Dazu gehört auch das Gelände um die Klosterkirche Maria Eich inklusive den Bushaltestellen westlich der S-Bahn-Station Planegg. Den gesamten Bereich in dem die Maskenpflicht gilt zeigt diese Karte:
„Die Anordnung einer Maskenpflicht an öffentlichen Plätzen halte ich aus infektionsschutzrechtlicher Sicht für zwingend erforderlich. Das Risiko, das gerade dort entsteht, wo Menschen länger und nahe beieinander zusammenkommen, ist angesichts der allerorten rasant steigenden Fallzahlen nicht hinnehmbar“, bekräftigt Landrat Christoph Göbel und fügt an: „Mit dem Erlass der Allgemeinverfügung und damit der Festlegung der Orte in unseren Städten und Gemeinden, an denen die Wahrscheinlichkeit am höchsten ist, dass sich Menschen länger und auch dichter begegnen, kommen wir den neuesten Anordnungen des Bayerischen Gesundheitsministeriums nach und hoffen damit unseren Anteil dazu beitragen zu können, dass Infektionsgeschehen doch noch eingebremst werden kann.“
Weitere Informationen zu den geltenden Corona-Regeln gibt es auf der Website des Landkreises unter www.landkreis-muenchen.de/coronavirus
Quelle: Landratsamt München