7-Tage-Inzidenz auch im Landkreis München unter 100
Ab dem 22. Februar können die Jahrgangsstufen 1 bis 4 an Grundschulen, einige Jahrgangsstufen an Förderzentren sowie Schulen für Kranke in Abstimmung mit den Kliniken und Abschlussklassen der übrigen Schulen wieder in den Präsenz- oder Wechselunterricht starten.
Voraussetzung dafür ist, dass die 7-Tage-Inzidenz für den jeweiligen Landkreis unter dem Schwellwert von 100 liegt. Soll Präsenzunterricht stattfinden, muss der Mindestabstand von 1,5 Metern zuverlässig und durchgehend eingehalten werden. Wo dies nicht der Fall ist, kann Wechselunterricht stattfinden.
Zur Wiederaufnahme des Präsenz- oder Wechselunterrichts an den Schulen hat die zuständige Kreisverwaltungsbehörde nach den Regelungen der Verordnung zur Änderung der 11. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vorab offiziell das Unterschreiten des maßgeblichen Werts der 7-Tage-Inzidenz von Einhundert festzustellen.
Das Landratsamt München hat dazu folgende Bekanntmachung erlassen: Der nach § 28a Abs.3 Satz 11 IfSG bestimmte Inzidenzwert von 100 Neuinfektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 je 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen (Sieben-Tage-Inzidenz) wird seit dem 26. Januar 2021 im Landkreis München unterschritten.
Die gesamte Bekanntmachung im Wortlaut ist hier auf der Website des Landratsamt München einzusehen
Quelle: Landratsamt München
7-Tage-Inzidenz auch im Landkreis München unter 100
Ab dem 22. Februar können die Jahrgangsstufen 1 bis 4 an Grundschulen, einige Jahrgangsstufen an Förderzentren sowie Schulen für Kranke in Abstimmung mit den Kliniken und Abschlussklassen der übrigen Schulen wieder in den Präsenz- oder Wechselunterricht starten.
Voraussetzung dafür ist, dass die 7-Tage-Inzidenz für den jeweiligen Landkreis unter dem Schwellwert von 100 liegt. Soll Präsenzunterricht stattfinden, muss der Mindestabstand von 1,5 Metern zuverlässig und durchgehend eingehalten werden. Wo dies nicht der Fall ist, kann Wechselunterricht stattfinden.
Zur Wiederaufnahme des Präsenz- oder Wechselunterrichts an den Schulen hat die zuständige Kreisverwaltungsbehörde nach den Regelungen der Verordnung zur Änderung der 11. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vorab offiziell das Unterschreiten des maßgeblichen Werts der 7-Tage-Inzidenz von Einhundert festzustellen.
Das Landratsamt München hat dazu folgende Bekanntmachung erlassen: Der nach § 28a Abs.3 Satz 11 IfSG bestimmte Inzidenzwert von 100 Neuinfektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 je 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen (Sieben-Tage-Inzidenz) wird seit dem 26. Januar 2021 im Landkreis München unterschritten.
Die gesamte Bekanntmachung im Wortlaut ist hier auf der Website des Landratsamt München einzusehen
Quelle: Landratsamt München
7-Tage-Inzidenz auch im Landkreis München unter 100
Ab dem 22. Februar können die Jahrgangsstufen 1 bis 4 an Grundschulen, einige Jahrgangsstufen an Förderzentren sowie Schulen für Kranke in Abstimmung mit den Kliniken und Abschlussklassen der übrigen Schulen wieder in den Präsenz- oder Wechselunterricht starten.
Voraussetzung dafür ist, dass die 7-Tage-Inzidenz für den jeweiligen Landkreis unter dem Schwellwert von 100 liegt. Soll Präsenzunterricht stattfinden, muss der Mindestabstand von 1,5 Metern zuverlässig und durchgehend eingehalten werden. Wo dies nicht der Fall ist, kann Wechselunterricht stattfinden.
Zur Wiederaufnahme des Präsenz- oder Wechselunterrichts an den Schulen hat die zuständige Kreisverwaltungsbehörde nach den Regelungen der Verordnung zur Änderung der 11. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vorab offiziell das Unterschreiten des maßgeblichen Werts der 7-Tage-Inzidenz von Einhundert festzustellen.
Das Landratsamt München hat dazu folgende Bekanntmachung erlassen: Der nach § 28a Abs.3 Satz 11 IfSG bestimmte Inzidenzwert von 100 Neuinfektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 je 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen (Sieben-Tage-Inzidenz) wird seit dem 26. Januar 2021 im Landkreis München unterschritten.
Die gesamte Bekanntmachung im Wortlaut ist hier auf der Website des Landratsamt München einzusehen
Quelle: Landratsamt München